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Und, was ist aus deiner Klage geworden?
war nicht notwendig: 24h Storno für LH Tickets gilt auch für Reisebürobuchungen (auch wenn RCS das nicht glauben möchte) - 100% Erstattung ging an mein Reisebüro, die haben zugestimmt gegen mein KK-charge-back keine Widerspruch einzulegen und damit blebt der Betrag gutgeschrieben