LH Lounge Unter 18

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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.263
6.213
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Ich sehe schon einen deutlichen Unterschied zwischen Supermärkten/ Gaststätten und Lounges mit Selbstbedienung.

Im Supermarkt gibt es die Kasse, an der das Alter geprüft werden kann (und meist wird, sofern sich Anhaltspunkte ergeben). In der Gaststätte die Bedienung, die letztlich sicherstellt, dass kein Alkohol an Unberechtigte ausgegeben wird. Dass das nicht 100% wasserdicht ist und je nach Motivation der Bedienung/ Kassierer oder wenn man älter aussieht als man ist, da was durchrutsch - sei es drum.

Aber eine Lounge mit Selbstbedienung hat keine Kontrollinstanz beim Ausschank. Es obliegt alleine dem Konsumenten, die Regeln zu befolgen.

Was nicht vergleichbar ist.

Daher denke ich die 18 Jahre Regel ist schon stimmig...
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.410
2.318
Bayern & Tirol
Ich sehe schon einen deutlichen Unterschied zwischen Supermärkten/ Gaststätten und Lounges mit Selbstbedienung.

Im Supermarkt gibt es die Kasse, an der das Alter geprüft werden kann (und meist wird, sofern sich Anhaltspunkte ergeben). In der Gaststätte die Bedienung, die letztlich sicherstellt, dass kein Alkohol an Unberechtigte ausgegeben wird. Dass das nicht 100% wasserdicht ist und je nach Motivation der Bedienung/ Kassierer oder wenn man älter aussieht als man ist, da was durchrutsch - sei es drum.

Aber eine Lounge mit Selbstbedienung hat keine Kontrollinstanz beim Ausschank. Es obliegt alleine dem Konsumenten, die Regeln zu befolgen.

Was nicht vergleichbar ist.

Daher denke ich die 18 Jahre Regel ist schon stimmig...

Ja, in einigen Lounges hat man freien Zugang zum Alkohol. Somit ist die Regelung schon passend.

Das Problem war die typische LH-Kommunikation. Irgendwann stand der Passus klammheimlich auf der Webseite und wurde dann einfach ohne Vorwarnung umgesetzt. Es gab genau gar keine Kommunikation - sondern es wurde einfach behauptet: Das war schon immer so.

In Lounges in denen es keinen direkten Zugang zum Alkohol gibt sollte der Zugang eigentlich kein Problem sein (Z.B. FCL, FCT, Senator-Cafe in MUC, oder andere Lounges ohne Alkohol oder mit einer besetzten Bar wie in den meisten Italienischen Lounges).

Sollte LH den Zugang zu den Lounges ohne Selbstbedienung von Alkohol einschränken, hätte das nichts mit dem Jugendschutz zu tun.

Aber in Deutschland ist die Regulation schon manchmal ein wenig übertrieben. Wir hatten auf einem Messestand einmal im Jahr immer ein Alumni-Treffen. Da haben wir immer 2 Kisten Prosecco ausgeschenkt. Dafür habe ich in Berlin eine Gastronomie-Lizenz beantragen müssen. Ich war also für diesen Mini-Empfang offizieller Berliner Kneipenwirt. Dann musste ich einen Hinweis auf den Jugendschutz sichtbar am Messestand aushängen. Und das auf einer Fachbesuchermesse auf der sich keine Minderjährige verirrt haben...

Im Gegensatz dazu: Kinder die auf dem Land groß werden sind mit 14 eigentlich mit dem Thema Alkohol durch. Wenn ein 14-Jähriger saufen will, kommt er auch an den Stoff. Dafür muss main nicht in eine Lounge. Aber Du kannst ja bei der aktuellen Gesetzeslage mit Deinem Spross in die Lounge und ihn dort legal abfüllen (Begleitetes Trinken). Legal Bier und Wein kann man in Deutschland mit 16 ja erwerben.

Jede dieser einzelnen Regelungen mag für sich sinnvoll sein. Nur die Summe macht uns am Ende dann doch zu einem Nanny-Staat. Und LH muss wohl die Regelung so durchsetzen um nicht mit dem Jugendschutz in Konflikt zu kommen. Die Zwangsgelder sind da schon relativ gruselig.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.263
6.213
[....]

Im Gegensatz dazu: Kinder die auf dem Land groß werden sind mit 14 eigentlich mit dem Thema Alkohol durch. Wenn ein 14-Jähriger saufen will, kommt er auch an den Stoff. Dafür muss main nicht in eine Lounge. Aber Du kannst ja bei der aktuellen Gesetzeslage mit Deinem Spross in die Lounge und ihn dort legal abfüllen (Begleitetes Trinken). Legal Bier und Wein kann man in Deutschland mit 16 ja erwerben.

Jede dieser einzelnen Regelungen mag für sich sinnvoll sein. Nur die Summe macht uns am Ende dann doch zu einem Nanny-Staat. Und LH muss wohl die Regelung so durchsetzen um nicht mit dem Jugendschutz in Konflikt zu kommen. Die Zwangsgelder sind da schon relativ gruselig.

Das Thema 'Sinnhaftigkeit' dieser Regeln zum Altersbeschränkung bei Alkohol wollte ich bewusst auslassen.

Das Diskutierte ist meiner Meinung nach die logische Konsequenz derartiger Regelungen, und dass LH das so implementiert.

Gut, man könnte die Regeln noch feiner machen (spezifische Regeln für Lounges mit Ausschank ohne Selbstbedienung) - aber so wie der deutsche 'Nanny Staat' kritisiert wird, haben wir auch die (meiner Meinung) irre Tendenz zu der berüchtigten 'Einzelfallgerechtigkeit' und deklinieren uns zu Tode, statt einfache (und durchaus in einigen Fällen auch 'ungerechte') Regeln zu akzeptieren.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.433
3.797
Europa
Ja, in einigen Lounges hat man freien Zugang zum Alkohol. Somit ist die Regelung schon passend.

Das Problem war die typische LH-Kommunikation. Irgendwann stand der Passus klammheimlich auf der Webseite und wurde dann einfach ohne Vorwarnung umgesetzt. Es gab genau gar keine Kommunikation - sondern es wurde einfach behauptet: Das war schon immer so.

In Lounges in denen es keinen direkten Zugang zum Alkohol gibt sollte der Zugang eigentlich kein Problem sein (Z.B. FCL, FCT, Senator-Cafe in MUC, oder andere Lounges ohne Alkohol oder mit einer besetzten Bar wie in den meisten Italienischen Lounges).

Sollte LH den Zugang zu den Lounges ohne Selbstbedienung von Alkohol einschränken, hätte das nichts mit dem Jugendschutz zu tun.

Aber in Deutschland ist die Regulation schon manchmal ein wenig übertrieben. Wir hatten auf einem Messestand einmal im Jahr immer ein Alumni-Treffen. Da haben wir immer 2 Kisten Prosecco ausgeschenkt. Dafür habe ich in Berlin eine Gastronomie-Lizenz beantragen müssen. Ich war also für diesen Mini-Empfang offizieller Berliner Kneipenwirt. Dann musste ich einen Hinweis auf den Jugendschutz sichtbar am Messestand aushängen. Und das auf einer Fachbesuchermesse auf der sich keine Minderjährige verirrt haben...

Im Gegensatz dazu: Kinder die auf dem Land groß werden sind mit 14 eigentlich mit dem Thema Alkohol durch. Wenn ein 14-Jähriger saufen will, kommt er auch an den Stoff. Dafür muss main nicht in eine Lounge. Aber Du kannst ja bei der aktuellen Gesetzeslage mit Deinem Spross in die Lounge und ihn dort legal abfüllen (Begleitetes Trinken). Legal Bier und Wein kann man in Deutschland mit 16 ja erwerben.

Jede dieser einzelnen Regelungen mag für sich sinnvoll sein. Nur die Summe macht uns am Ende dann doch zu einem Nanny-Staat. Und LH muss wohl die Regelung so durchsetzen um nicht mit dem Jugendschutz in Konflikt zu kommen. Die Zwangsgelder sind da schon relativ gruselig.
ist aber nicht nur ein Problem von LH, ich denke es wird zumindest hier in der EU, aber auch in Nordamerika von allen Airlines umgesetzt (USA sogar ab 21)
z.B. die Polaris Lounge in EWR, dort wird alcohol ausschließlich von den Bartender serviert und dort haben Alleinreisende >18 generell keinen Zutritt
Aber wir hatten damals Glück, die Dame am Eingang hat meine Sohn, nach einen Videocall über Facetime und Rücksprache mit den Supervisor, Zutritt gewährt

In Deutschland (aber auch in Italien) ist es nicht möglich, auch nicht mit einer schriftlichen Erlaubnis
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
5.505
8.230
Supermarkt ist keine Gaststätte etc. und dort erfolgt der Verkauf erst an der Kasse. Trinken im Supermarkt ist unüblich.
Musste gleich an das denken:


Relevante Stelle: “ich sauf schon an der Kasse” :cool:
Beitrag automatisch zusammengeführt:

z.B. die Polaris Lounge in EWR, dort wird alcohol ausschließlich von den Bartender serviert und dort haben Alleinreisende >18 generell keinen Zutritt
Also ich bin >18 und wurde schon oft reingelassen. ;)
 
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red_travels

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Da kannst Du wenig Tricksen
Wenn Du deine M&M Nummer einträgst und dann der Boarding Pass gescannt wirst und bis keine 18, dann hast Du kein Zutritt
Mein Sohn ist in April 18 geworden und ende März hatte er in FRA keinen zutritt

Für UK muss doch eh der Pass angegeben werden, also ist auch ohne M&M nun das Alter bestätigt.
Aber für die 787 reicht doch MUC FRA in Y aus ;)
Ich möchte ein paar meiner Meilen loswerden

verfallen die Meilen im Junior Club jetzt auch?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.272
5.608
Die frage ist, ob eine Lounge eine Gaststätte ist. Meine Oma hat dazu „Wartesaal 1. und 2. Klasse“ gesagt.

Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) regelt dass "in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit" Alkoholische Getränke nicht abgegeben werden dürfen und/oder Kindern der Verzehr gestattet werden darf. "Sonst in der Öffentlichkeit" dürfte passen und unter "Abgabe" fällt auch das "Stehenlassen". Also insofern könnte das schon auf einen Wartesaal gleich welcher Art passen.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.690
2.259
im Paralleluniversum
Respekt an den Threadstarter. Er/sie/es/ens musste nur 2 Beiträge posten, um hier diese Diskussion auszulösen.

Aber nu mal Butter bei die Fische, Bub: Wie alt bist Du denn? Und ich meine körperlich, nur zur Sicherheit.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.294
587
Im Grunde ist doch alles gesagt, oder? Es steht und fällt eben -- wie richtigerweise bereits mehrfach hier ausgeführt -- mit der offenen Zurverfügungstellung von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken, welche eben erst ab 18 sind in DE. Daher ist der Zugang in den USA auch kein Problem, da in den Polaris-Lounges Alkohol nie frei zugänglich ist, sondern erst hinter der Bar. Daher dürfen dort 18-jährige rein, obwohl das legal drinking age in den meisten Bundesstaaten 21 ist. In DE ist das nun mal 18, und da LH wohl keine Lust hat, einen Bartender neben die Kaffeemaschine zu setzen, der die Obstler-Abgabe reguliert, haben sie die Regeln per Hausrecht so gesetzt.

In der FCL/FCT machen sie vermutlich eine Ausnahme, weil man dort argumentieren kann, dass es so leer und klein ist, dass der Konsum von harten Alkoholika durch alleinreisende Minderjährige (was vermutlich 1 mal im Jahr vorkommt) wirksam durch das Personal unterbunden werden kann.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.410
2.318
Bayern & Tirol
So ist es fast. Zum Ende des Quartals drei Jahre nach dem 18. Geburtstag. Und wenn man Junior dann einen Status schenkt, ist es wieder Statuslaufzeit plus drei Jahre und dann zum Ende des Quartals. Gerade durchexerziert.

Haben meine eigentlich durchgehend - auch wenn es bisher nur der "kleine FTL" war. Die +0,5 1.0 wird Dank Pendeln zum Studienort dieses Jahr zum ersten mal SEN aus eigener Kraft.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.272
5.608
Haben meine eigentlich durchgehend - auch wenn es bisher nur der "kleine FTL" war. Die +0,5 1.0 wird Dank Pendeln zum Studienort dieses Jahr zum ersten mal SEN aus eigener Kraft.
Unser Großer pendelt zwischen den Regionen Amsterdam und Norditalien, ist jetzt zum Easyjet und Ryanair Fan geworden und fällt familiär damit völlig aus der Rolle. Er findet den 23.00 Uhr nonstop Flug mit Easyjet direkt einfach besser als die 18.00 Uhr Umsteigeverbindung mit der LH und merkte dann mit großer Panik, dass die Meilen seiner Kindheit irgendwann weggewesen wären. Unser Ü10-SEN findet es immer noch cooler, mit den Eltern in Lounges abzuhängen.
 
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