Interessantes und befremdliches Urteil.
in der FAZ ist nur von einer Entscheidung der Klägerin die Rede ob es denn in die nächste Instanz geht. Hat denn LH bereits auf Rechtsmittel verzichtet?
Zur Sachebene: Die Größe gilt ja für Männer und Frauen. Sie wurde wahrscheinlich bereits vor > 50 Jahren festgelegt (weiß das eigentlich einer wann?) und wohl ganz ohne Hintergedanken und dem Gender Thema - aus praktischen Erwägungen.
Daß LH hier andere Mindestgrößen vorschreíbt, leigt am traditonell höheren Sicherheitsdenken bei der LH.
Da es ja auch eine Höchstgrenze gibt, die dann Prozentual eher Männer trifft - wäre das auch automatisch Gegenstand, oder muß ein Basketballspieler erst klagen?
Und zum Kissen: Da muß man wohl so eine Art 'kleine Piloten/innen Sitzschale' analog eines Kindersitzes für die großen Kinder erwägen, statt eines Kissens. Und sollte es statt der Körpergröße nicht sogar getrennt auf Beinlänge (Pedale) und die Länge von Oberlötper+Arm ankommen (Knöpfe).
Am Ende definiert die LH dann typisch Deutsch gleich ca. 10 Messkriterien - streng wissentschaftlich.
Und zur Pilotenanwärterin selbst:
Vor dem Beginn der Ausbildung muß ja erst mal eine Eignungsprüfung bestehen, die ja bekanntlich nur etwa 5 % aller (wer weiß es besser?) Aspiranten bestehen. Wünsche der Anwärterin alles Gute.
Gruß
Flyglobal