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manufactured spending

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andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
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Nur das eigene Gewissen bestimmt was Manufactured Spending ist. In dem Sinne: die Frage stellen ist die Frage beantworten.

Das eigene Gewissen bestimmt aber nicht, was Revolut oder der Kreditkartenanbieter als "Manufactured Spending" ansehen und ggf. daraufhin den Vertrag kündigen. Darauf zielte die Frage ja wohl ab.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
4.992
4.106
GRQ + LID
Das eigene Gewissen bestimmt aber nicht, was Revolut oder der Kreditkartenanbieter als "Manufactured Spending" ansehen und ggf. daraufhin den Vertrag kündigen. Darauf zielte die Frage ja wohl ab.

Tja, man kann das Konto mit der Kreditkarte aufladen und dann das Geld überweisen, hier sogar auf das Konto jemand anderes. Für mich ist das legitim, und mein Gewissen ist rein. Es gibt aber auch Zeitgenossen die meinen das sei so nicht in Ordnung. Die würden da nicht mit ihrem Gewissen im Reinen sein.

Revolut handhabt in der Praxis wohl nur, wenn es um den Limiten geht (€ 8k, € 30k oder € 80k p.A. - von der ersten Anmeldung, manche wohl noch mehr), wenn man es nicht zu bunt treibt, d.h. in der Praxis auch das man alles machen kann, was sein Gewissen zulässt.

Was hier zu bunt ist? Probieren geht über studieren :)
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Weil's weiter oben nur im Zusammenhang mit der Amex stand: Auch M&M versteuert die erhaltenen Meilen pauschal, damit der Erhaltende keine Steuerprobleme bekommt. Das gilt aber meines Wissens nach nur für deutsche M&M-Teilnehmer.
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Für mich ist das legitim, und mein Gewissen ist rein. Es gibt aber auch Zeitgenossen die meinen das sei so nicht in Ordnung. Die würden da nicht mit ihrem Gewissen im Reinen sein.
Die relevante Frage ist doch: Missfällt dieses Verhalten Revolut bzw. dem Kreditkartenanbieter oder sehen diese es als bestimmungsgemäße Verwendung an?

Falls diese kein Problem damit haben: Warum sollte man dann ein schlechtes Gewissen haben?

Falls es den Anbietern missfällt, muss man damit rechnen, dass dem irgendwann ggf. ein Riegel vorgeschoben wird (z.B. indem die Karte gekündigt wird), auch wenn das bisher vielleicht noch nicht geschehen ist. Ob man dabei nun ein schlechtes Gewissen hat oder nicht, dürfte den Anbieter recht wenig interessieren.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.967
422
Sachsen
Nach der Definition wäre Revolut immer manufactured spending...

nicht in jedem Fall. Nachdem ich kurzfristig den Kreditrahmen meiner Eurowings-Barclaycard ausreizen musste dachte ich mir: was solls , gibt ja wenigstens paar Meilen dafür. Aber wie ich jetzt auf dem Kontoauszug festellen musste gibt es für Revolut-Umsätze genau 0 Meilen auf dem Boomerang-Konto.
 
Zuletzt bearbeitet:

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Die relevante Frage ist doch: Missfällt dieses Verhalten Revolut bzw. dem Kreditkartenanbieter oder sehen diese es als bestimmungsgemäße Verwendung an?

Ich fände es ziemlich anstrengend, wenn ich mir als Vebraucher jetzt Gedanken darum machen muss, ob es dem Anbieter gefällt, wenn oder in welchem Umfang ich sein Angebot nutze. Wenn sich das für Revolut nicht rechnet, dann sollen die doch ein Limit für Überweisungen und/oder Kreditkartenaufladungen (wie jetzt schon bei Bankomatenabhebungen) einführen. Ein diffuses "Du darfst das machen, aber übertreibe es nicht" erscheint mir sehr unprofessionell.

Wie würdest du den die Erstattung bei deinem AG einreichen.
Die Hotelrechnung Minus dem Cashback, was du in 3 Monaten bekommst? Oder nur die Hotelrechnung?
Die Frage ist schon drei Wochen alt und nicht an mich gerichtet. Aber ich mache das tatsächlich so: Ich reiche die Hotelrechnung zusammen mit dem Shoop Screenshot über das erwartete Cashback ein und lasse mir nur die Differenz erstatten. Bei den Accor-Shoop-Aktionen mit bis zu 15% kommen da schon ordentliche Summen zusammen und es hat sich noch keine Reisekostenabteilung beschwert, wenn ich weniger haben wollte, als auf der Hotelrechnung stand :). Und mein Geld kommt typischerweise von öffentlichen Stellen (also letztlich dem Steuerzahler, wenn auch meist nicht dem deutschen), da sollte man mit solchen Dingen sehr sauber umgehen.
 
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Reaktionen: SleepOverGreenland

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Ich fände es ziemlich anstrengend, wenn ich mir als Vebraucher jetzt Gedanken darum machen muss, ob es dem Anbieter gefällt, wenn oder in welchem Umfang ich sein Angebot nutze
Willkommen im Leben. Wenn du z.B. eine Mobilfunkflatrate buchst und dann rund um die Uhr telefonierst, wird das deinem Mobilfunkanbieter auch nicht gefallen und er wird dir bei nächster Gelegenheit den Vertrag kündigen.
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Willkommen im Leben. Wenn du z.B. eine Mobilfunkflatrate buchst und dann rund um die Uhr telefonierst, wird das deinem Mobilfunkanbieter auch nicht gefallen und er wird dir bei nächster Gelegenheit den Vertrag kündigen.

Nun, er müsste den Vertrag zumindest bis zum Ende der Laufzeit erfüllen, egal wieviel ich telefoniere. Und wenn ein Anbieter systematisch allen Kunden kündigt, die zuviel telefonieren, dann wäre das in meinen Augen schon ein Fall für eine Abmahnung der Verbraucherschutz-Verbände, damit er nicht länger mit dem Begriff Flatrate werben darf. Ich gebe Dir aber recht, dass es solche Entwicklungen in immer mehr Bereichen gibt. Ich finde das nicht gut und wäre für einen viel weiter gefassten Kontrahierungszwang. Wer eine Leistung anbietet, der darf sich nicht beschweren, wenn die auch in Anspruch genommen wird.
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Nun, er müsste den Vertrag zumindest bis zum Ende der Laufzeit erfüllen, egal wieviel ich telefoniere.
Natürlich. Deshalb schrieb ich "bei nächster Gelegenheit".
Und wenn ein Anbieter systematisch allen Kunden kündigt, die zuviel telefonieren, dann wäre das in meinen Augen schon ein Fall für eine Abmahnung der Verbraucherschutz-Verbände, damit er nicht länger mit dem Begriff Flatrate werben darf.
Auf welcher Grundlage sollte eine Abmahnung erfolgen? Die Werbung ist immer für einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit (z.B. zwei Jahre). Solange der Anbieter den geschlossenen Vertrag während dieser Laufzeit erfüllt, dürfte kein Grund für eine Abmahnung bestehen. Ein Kündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit haben selbstverständlich immer beide Seiten; eine Pflicht, den Vertrag danach zu den gleichen Konditionen weiterführen zu müssen, kann es offensichtlich nicht geben.

Solche Kündigungen kommen übrigens in der Praxis durchaus vor und sind laut diesem Artikel https://www.teltarif.de/freenet-funk-kuendigung-vielnutzer/news/77384.html "rechtlich in Ordnung".
 

ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
281
138
Nein, im von Dir genannten Link hat der Provider gekündigt und gleichzeitig seine AGB geändert, um die Dauernutzung in Zukunft zu unterbinden. Ich würde annehmen, dass jeder gekündigte Nutzer die Möglichkeit hat, zu den geänderten AGB einen neuen Vertrag abzuschließen. Auch wenn es beim Mobilfunk (leider) keinen Kontrahierungszwang gibt, darf der Anbieter sicher schon datenschutzrechlich keine schwarze Liste von Kunden führen, die sich vertragsgemäß verhalten haben.

Selbst für das in meinen Augen saubere Vorgehen einer AGB-Änderung gab es übrigens schon eine Reihe von Abmahnungen der großen Anbieter durch Vebraucherzentralen, die den Begriff "Flatrate" bemängelten. Da ging es dann allerdings um Volumengrenzen, Drosselung, u.ä.. Es wird spannend was im verlinkten Fall passieren wird (es wurde die Nutzung in Geräten, die einen "permanenten kabelgebundenen Stromanschluss" haben verboten).
 

andreas123

Aktives Mitglied
04.07.2017
169
41
Nein, im von Dir genannten Link hat der Provider gekündigt und gleichzeitig seine AGB geändert, um die Dauernutzung in Zukunft zu unterbinden.
Die Änderung der AGB ist in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit der Kündigung irrelevant.

darf der Anbieter sicher schon datenschutzrechlich keine schwarze Liste von Kunden führen, die sich vertragsgemäß verhalten haben.
Doch. Für Kunden, die z.B. zu oft von ihrem gesetzlichen Rücksenderecht Gebrauch gemacht haben, können solche schwarzen Listen durchaus erlaubt sein, denn der Anbieter hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung: https://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1394.php

Auf einer solchen Liste müssen auch gar nicht die Daten der entsprechenden Kunden im Klartext gespeichert sein; ein Hashwert genügt.
 

Spaceflight

Aktives Mitglied
07.09.2019
171
1
Wie sieht es mit KK gekauften Tankstellengutscheinen aus, die man gegen Bargeld oder Überweisung in gleicher Summe an Freunde weitergibt?
 

pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.427
71
Wie sieht es mit KK gekauften Tankstellengutscheinen aus, die man gegen Bargeld oder Überweisung in gleicher Summe an Freunde weitergibt?

... und den Freunden natürlich nicht verraten, dass Du für den Einkauf auch noch Cashback und Paybackpunkte eingesackt hast. Sonst sind sin u.u. nicht mehr lange deine Freunde.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
Die Freunde kommen aber auch nicht einfach so davon, sondern müssen sich wg. Hehlerei verantworten.
 
A

arcor1988

Guest
Was für ein Quatsch. Das hat überhaupt nichts mit manufactured spending zu tun. Demnach dürfte ich für Freunde und Familie ja auch die Hotelrechnung nicht mitbezahlen um mir deren Anteil überweisen zu lassen oder bar zu bekommen. So geschehen für die Airbnb Buchung für Silvester zb.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Was für ein Quatsch. Das hat überhaupt nichts mit manufactured spending zu tun. Demnach dürfte ich für Freunde und Familie ja auch die Hotelrechnung nicht mitbezahlen um mir deren Anteil überweisen zu lassen oder bar zu bekommen. So geschehen für die Airbnb Buchung für Silvester zb.

Soso, aha...
Aber keine Sorge, ihr kriegt 'ne Doppelzelle... ;)
 

simonks257

Erfahrenes Mitglied
15.10.2018
687
27
MUC München
Soso, aha...
Aber keine Sorge, ihr kriegt 'ne Doppelzelle... ;)

Mir wird schlecht...

Das ist doch wohl eine ganz normale Alltagssituation - wenn ihr wirklich nichts besseres zu tun habt als stundenlang irgendwelche Gesetze, AGBs o.Ä. zu lesen & sich den Kopf zu zerbrechen nur um 80ct zu sparen, dann Mahlzeit!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
arcor1988 (#67) und simonks257 (#70) habe ich soeben wegen Leitungsstörung und Merkbefreitheit angezeigt. Sie werden demnächst Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.579
2.188
HAM
Wie sieht es mit KK gekauften Tankstellengutscheinen aus, die man gegen Bargeld oder Überweisung in gleicher Summe an Freunde weitergibt?

Das hängt davon ab... Wenn es gewerblich ist, bist du sofort steuerpflichtig. Wenn es Einkommen aus sonstigen Leistungen nach §22 EStG sind, sind bis zu 256€ im Jahr steuerfrei, darüber muss der gesamte Betrag versteuert werden. Handelt es sich hingegen aus Vorteilen aus Leistungen des Arbeitgebersund ist es eine Sachleistung, dann sind 1080€ steuerfrei. Ist es kein Einkommen nach EStG, dann ist es komplett steuerfrei. Zuvor muss aber erst noch geklärt werden, ob die beiden Geschäfte Tankstellengutschein und Prämie verbunden sind oder separat betrachtet werden müssen. Manchmal ist es einfacher, nicht zu viel zu fragen.
 
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Soso, aha...
Aber keine Sorge, ihr kriegt 'ne Doppelzelle... ;)

Mir wird schlecht...

Das ist doch wohl eine ganz normale Alltagssituation - wenn ihr wirklich nichts besseres zu tun habt als stundenlang irgendwelche Gesetze, AGBs o.Ä. zu lesen & sich den Kopf zu zerbrechen nur um 80ct zu sparen, dann Mahlzeit!

@simonks257
(y)
Extra für dich noch 5 Stück von den Dingern...

;) ;) ;) ;) ;)