Mastercard Gold von Advanzia

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Die Verspätungsversicherung deckt auch andere entstandene Kosten, wobei der Anteil für Speisen und Getränke auf 85€ / Person beschränkt ist. Zusammen mit den anderen abgedeckten Verspätungskosten kann jedoch der Eigenanteil von 100 € pro Person überschritten werden.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Die Verspätungsversicherung deckt auch andere entstandene Kosten, wobei der Anteil für Speisen und Getränke auf 85€ / Person beschränkt ist. Zusammen mit den anderen abgedeckten Verspätungskosten kann jedoch der Eigenanteil von 100 € pro Person überschritten werden.
Welche Kosten konkret? Kannst du ein Beispiel nennen? Der Selbstbehalt gilt ja pro Schadensfall.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Abschlussbericht Reise Schottland
Advanzia überall genutzt, nirgendwo Probleme mit Sign. Jede Kasse bei Lidl und Co war mit Kuli ausgestattet. Meist aber eh NFC genutzt, mit 30 GBP kommt man ja schon recht weit bei Lebensmitteln.
Bäckerei in Mallaig iZettle, Brötchen mit NFC bezahlt. Ca 80jahrige Kassiererin.
Auch andere vor mir zahlten mit Karte.
------

Beim Tanken mit "pay at the pump" habe ich aber Amex genutzt, einfach aus Neugier (Umsatzbenachrichtigung. Asda fragt z.b. generell 1 GBP an und man darf dann bis 99 GBP tanken. Ungewöhnlich. Denen geht es wohl nur darum, zu testen, ob Karte gesperrt. Ferner wird GBP als UKL deklariert).
 
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Unzensiert

Erfahrenes Mitglied
18.11.2016
964
90
MUC
Ist es eigentlich normal, das man sich auch nach der bestätigten Kündigung noch online einloggen kann?
Nachdem ich jetzt seit 5 Monaten Zugriff auf ein fremdes Konto habe, habe ich nochmal versucht dieses zu kündigen, komme online aber noch auf das Konto.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
Die Verspätungsversicherung deckt auch andere entstandene Kosten, wobei der Anteil für Speisen und Getränke auf 85€ / Person beschränkt ist. Zusammen mit den anderen abgedeckten Verspätungskosten kann jedoch der Eigenanteil von 100 € pro Person überschritten werden.
Welche Kosten konkret? Kannst du ein Beispiel nennen? Der Selbstbehalt gilt ja pro Schadensfall.
Na wenn durch die Verspätung eine Hotelübernachtung und/oder eine kostenpflichtige Umbuchung der Anschlussverbindung nötig wird - oder sind derartige Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen? (habe ich nicht überprüft)
 
S

superbug2

Guest
Ist es eigentlich normal, das man sich auch nach der bestätigten Kündigung noch online einloggen kann?
Nachdem ich jetzt seit 5 Monaten Zugriff auf ein fremdes Konto habe, habe ich nochmal versucht dieses zu kündigen, komme online aber noch auf das Konto.

Man könnte theoretisch mit §35 BDSG die Löschung erzwingen. Laut AGB gilt ja deutsches Recht.

Normal finde ich das übrigens nicht.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Na wenn durch die Verspätung eine Hotelübernachtung und/oder eine kostenpflichtige Umbuchung der Anschlussverbindung nötig wird - oder sind derartige Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen? (habe ich nicht überprüft)
So viel ist gar nicht versichert. Wir reden ja von einer kostenlosen Versicherung, die natürlich minimalistisch ist.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
Dann ist der Leistungsumfang im Abschnitt 1.2.2 definiert - Kosten für die "Nachreise" werden erstattet. Wenn du also eine Reise mit den Einzeletappen A und B hast, die Reise A verspätet sich und du verpasst deshalb den Anschluss an Etappe B, dann wird dir nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen die Nachreise zur Etappe B erstattet. Also doch so was wie die oben angedeutete "Umbuchung der Anschlussverbindung".
In der Praxis begrenzend könnte der Ausschluss nach letztem Abschnitt wirken, wenn z.B. der Veranstalter der Reise A wegen der Verspätung für die Folgeschäden aufkommen muss. Interessant ist aber, dass bei der Advanzia Verspätungen aufgrund von Witterungsbedingungen explizit eingeschlossen sind, ist sonst häufig ausgeschlossen ("Höhere Gewalt").
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
eine kostenpflichtige Umbuchung der Anschlussverbindung nötig wird - oder sind derartige Leistungen von der Versicherung ausgeschlossen?
"3.3 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für:
• Sachen, die die versicherten Personen im Duty-Free-Bereich gekauft haben;
• Andere als die in § 1.2 genannten Kosten, insbesondere Telefonkosten, Umbuchungen oder alternative Beförderungen."
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
"3.3 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für:
• Andere als die in § 1.2 genannten Kosten, insbesondere Telefonkosten, Umbuchungen oder alternative Beförderungen."
Der §1.2.2 ist Teil des §1.2 und definiert die in Frage kommenden Beförderungen recht genau, s. mein letztes Posting.

Praktisches Beispiel: aufgrund von schlechtem Wetter verspätet sich die Ankunft von Flug A, deshalb verpasst man die (im Voraus gebuchte) Anschlussreise B - für die "Nachreise" zu B bekommt man von der Advanzia insgesamt bis zu 250 erstattet, wenn man pro Person 100 selber trägt und mindestens 50% der ursprünglichen Reisekosten mit der Advanzia bezahlt hat.

Da sich kein Mensch die genauen Bedingungen und auch die Obliegenheiten im Versicherungsfall nach §4 merken kann, ist es wohl besser, die Versicherungsbedingungen ausgedruckt oder digital bei entsprechenden Reisen immer dabei zu haben und im Bedarfsfall die gemäß §4.2 erforderlichen Nachweise einholen zu können...
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
für die "Nachreise" zu B bekommt man
Du magst evtl. recht haben, aber langsam.
Da steht nicht "für die Nachreise".
Sondern "Zusatzkosten die durch die Nachreise entstanden sind".

Warum sollte man sonst explizit noch einmal "Umbuchungen" und "alternative Beförderungen" ausschliessen? :confused:

Praktisches Beispiel: aufgrund von schlechtem Wetter verspätet sich die Ankunft von Flug A, deshalb verpasst man die (im Voraus gebuchte) Anschlussreise B - für die "Nachreise" zu B bekommt man von der Advanzia bis zu 250 erstattet
Nein, denke ich nicht.

In deinem Beispielfalle m.E. schon deshalb nicht, weil die 1.2.2.1 und 1.2.2.2 eine Leistungspflicht ausschliesslich auf "fahrende" und eben nicht fliegende verspätete Verkehrsmittel als Verpassensgrund beschränken. Und auch sonst m.E. generell auch nicht, nämlich aufgrund:

1.2.2: "die Nachreise zu einem festgelegten Reiseablauf (…) wenn die versicherten Personen ohne eigenes Verschulden zu spät zur Abfahrt des Transportmittels kommen, welches der anerkannte Reiseveranstalter für die Abreise in Europa arrangiert hat."
...in Verbindung mit
1.5: "Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Kosten, wenn diese Kosten von einem anerkannten Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotel oder ähnlichem eingefordert werden können."

Die beschränkende Beschreibung "festgelegter Reiseablauf", vom "anerkannten Reiseveranstalter arrangiert" für "Abreise in Europa" ist meines Erachtens massgeschneidert auf die Definition von Fahrgast- bzw. Fluggastrechten gemäss EU-Verordnung - und für die erforderliche Nachreise/Umbuchung als vom Reiseanbieter einforderbar ausgeschlossen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
Du magst evtl. recht haben, aber langsam.
Da steht nicht "für die Nachreise".
Sondern "Zusatzkosten die durch die Nachreise entstanden sind".

Warum sollte man sonst explizit noch einmal "Umbuchungen" und "alternative Beförderungen" ausschliessen? :confused:

Ich interpretiere hier auch nur und weiß es nicht genau, aber deine Interpretation erscheint mir unwahrscheinlich.

Ich denke, dass Nachreisekosten gemeint sind. Kosten, welche nur durch den Umstand der Nachreise bedingt sind (das meinst du wohl mit deiner Unterscheidung) kann ja wieder alles mögliche umfassen, was nicht definiert ist und schwer nachgewiesen werden kann: höhere Hotelkosten durch späteres Check-In, eine weitere verpasste Anschlussreise etc.

"Alternative Beförderungen" sind vermutlich deshalb ausgeschlossen, weil du deine über Anbieter B gebuchte und durch die Verspätung von Reise A verpasste Anschlussreise mit Anbieter B per "Nachreise" antreten sollst und nicht etwa mit "alternativem" Anbieter C (z.B. ein teures Taxi, falls Anbieter B nur ein Linienbus war)

Nein, denke ich nicht.

In deinem Beispielfalle m.E. schon deshalb nicht, weil die 1.2.2.1 und 1.2.2.2 eine Leistungspflicht ausschliesslich auf "fahrende" und eben nicht fliegende verspätete Verkehrsmittel als Verpassensgrund beschränken.
Die Witterungsbedingungen nach 1.2.2.1 interpretiere ich so, dass sie allgemein gelten und nicht nur für die erst nach dem "oder" genannten fahrenden öffentlichen Verkehrsmittel. Könnte aber sein, dass du Recht hast und für meine Interpretation z.B. ein Komma vor dem "oder" notwendig ist - in dem Fall ist aber nicht klar, wie der Versicherungsschutz überhaupt für Linienflug-Reisen aussehen soll (die ja immerhin in 1.1 explizit genannt sind). Interessant ist in dem Fall auch die Frage bzw. der Nachweis, ob ein Linienbus (=öffentliches Verkehrsmittel) durch glatte Straßen Verspätung hatte oder aufgrund von (sicher nicht von der Versicherung abgedeckten) zähflüssigem Verkehr (der ja wiederum witterungsbedingt sein kann).


Und auch sonst m.E. generell auch nicht, nämlich aufgrund:

1.2.2: "die Nachreise zu einem festgelegten Reiseablauf (…) wenn die versicherten Personen ohne eigenes Verschulden zu spät zur Abfahrt des Transportmittels kommen, welches der anerkannte Reiseveranstalter für die Abreise in Europa arrangiert hat."
...in Verbindung mit
1.5: "Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Kosten, wenn diese Kosten von einem anerkannten Reiseveranstalter, Beförderungsunternehmen, Hotel oder ähnlichem eingefordert werden können."

Die beschränkende Beschreibung "festgelegter Reiseablauf", vom "anerkannten Reiseveranstalter arrangiert" für "Abreise in Europa" ist meines Erachtens massgeschneidert auf die Definition von Fahrgast- bzw. Fluggastrechten gemäss EU-Verordnung - und für die erforderliche Nachreise/Umbuchung als vom Reiseanbieter einforderbar ausgeschlossen sein.
Dass die Advanzia sich über 1.5 möglichst vor Kosten drücken will, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren ;)

EU-Fluggastrechte regeln imho aber nur die Entschädigung für den eigenen Flug (dessen Kosten dann je nach Verspätung prozentual erstattet werden), nicht jedoch für eine etwaige verpasste Anschlussreise mit einem anderen Anbieter.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Aber jetzt mal ein praktischer Gesichtspunkt: Was nützt überhaupt eine Verspätungsversicherung bis 250€ insgesamt, wenn dann 100€ Selbstbehalt pro Person gelten? Bei einer Reise zu zweit könnten dann maximal 50€ geleistet werden, bei 3 Personen ist der Selbstbehalt höher als die Versicherungssumme.

Ansonsten ist beispielsweise die Auslands-Krankenversicherung oder die Stornoversicherung wegen Krankheit sogar ziemlich toll für eine kostenlose Draufgabe, aber die Verspätungsversicherung erscheint mir doch ziemlich sinnlos.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Kosten, welche nur durch den Umstand der Nachreise bedingt sind (das meinst du wohl mit deiner Unterscheidung) kann ja wieder alles mögliche umfassen, was nicht definiert ist
Darum ist es ja recht detailliert in den Bedingungen definiert. ;)


Könnte aber sein, dass du Recht hast und für meine Interpretation z.B. ein Komma vor dem "oder" notwendig ist - in dem Fall ist aber nicht klar, wie der Versicherungsschutz überhaupt für Linienflug-Reisen aussehen soll (die ja immerhin in 1.1 explizit genannt sind)
Naja, die Leistungen für Speisen und Getränke greifen ja so oder so.
Ich mag bezüglich der Einschränkung auf „fahrende“ Verkehrsmittel auch (zu) weit aus dem Fenster gelehnt haben.

EU-Fluggastrechte regeln imho aber nur die Entschädigung für den eigenen Flug (dessen Kosten dann je nach Verspätung prozentual erstattet werden)
Nicht nur die "Entschädigung", sondern alternativ auch das Recht auf eine Weiterreise zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

"Sie haben Anspruch auf Erstattung der Gesamtkosten Ihres Tickets für den Teil der Reise, den Sie nicht antreten konnten, oder auf anderweitige Fortsetzung der Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt"

Fragen und Antworten - Rechte von Flugreisenden - Ihr Europa


EU-Fluggastrechte regeln imho aber nur die Entschädigung für den eigenen Flug (dessen Kosten dann je nach Verspätung prozentual erstattet werden), nicht für eine etwaige verpasste Anschlussreise mit einem anderen Anbieter.
...und die Übernahme von Kosten im Falle der gebuchten Anschlussreise mit einem "anderen Anbieter" (nicht "Operator") schliesst die Advanzia aus:

"Nachreise zu einem festgelegten Reiseablauf entstanden sind, wenn die versicherten Personen ohne eigenes Verschulden zu spät zur Abfahrt des Transportmittels kommen, welches der anerkannte Reiseveranstalter für die Abreise in Europa arrangiert hat."

Was nützt überhaupt eine Verspätungsversicherung bis 250€ insgesamt, wenn dann 100€ Selbstbehalt pro Person gelten? Bei einer Reise zu zweit könnten dann maximal 50€ geleistet werden, bei 3 Personen ist der Selbstbehalt höher als die Versicherungssumme.
Die Entschädigungsleistungen sind auf 250€ beschränkt - nicht die versicherte Schadenssumme. Ich verstehe das so:
Reise mit 3 Personen, Zusatzkosten, also "Schaden" von total 600€ -> abzüglich 3 x 100€ Selbstbeteiligung = 300€ -> Beschränkung der Advanzia auf 250€ Entschädigungsleistung.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
Aber jetzt mal ein praktischer Gesichtspunkt: Was nützt überhaupt eine Verspätungsversicherung bis 250€ insgesamt, wenn dann 100€ Selbstbehalt pro Person gelten? Bei einer Reise zu zweit könnten dann maximal 50€ geleistet werden, bei 3 Personen ist der Selbstbehalt höher als die Versicherungssumme.
Nein. Kostet die Nachreise für 2 Personen 600€, dann werden 2x100€ SB abgezogen. Von den verbleibenden 400€ übernimmt die Versicherung 250€.
Üppig ist die Leistung dennoch nicht, aber immerhin in einer kostenlosen Karte inkludiert.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
Nicht nur die "Entschädigung", sondern alternativ auch das Recht auf eine Weiterreise zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

"Sie haben Anspruch auf Erstattung der Gesamtkosten Ihres Tickets für den Teil der Reise, den Sie nicht antreten konnten, oder auf anderweitige Fortsetzung der Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt"

Fragen und Antworten - Rechte von Flugreisenden - Ihr Europa
Imho betrifft das nur die Weiterreise auf Reise A mit diesem Reiseveranstalter - nicht jedoch die mit anderem Reiseveranstalter gebuchte und nun verpasste Reise B.

...und die Übernahme von Kosten im Falle der gebuchten Anschlussreise mit einem "anderen Anbieter" (nicht "Operator") schliesst die Advanzia aus:

"Nachreise zu einem festgelegten Reiseablauf entstanden sind, wenn die versicherten Personen ohne eigenes Verschulden zu spät zur Abfahrt des Transportmittels kommen, welches der anerkannte Reiseveranstalter für die Abreise in Europa arrangiert hat."

Sehe ich wieder anders. Veranstalter der Reise B muss ein "anerkannter Reiseveranstalter" sein - soweit stimme ich dir zu. Ich kann aber nicht erkennen, dass Reisen A und B mit demselben anerkannten Reiseveranstalter durchgeführt werden müssen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Sehe ich wieder anders. Veranstalter der Reise B muss ein "anerkannter Reiseveranstalter" sein - soweit stimme ich dir zu. Ich kann aber nicht erkennen, dass Reisen A und B mit demselben anerkannten Reiseveranstalter durchgeführt werden müssen.
IMO wollen sie zumindest mit der "Nachreise zu einem festgelegten Reiseablauf" genau dies ausdrücken, dass es über einen Veranstalter gebucht sein muss*. Ist aber, zugegeben, Interpretationssache. Man könnte sich prinzipiell auf den Standpunkt stellen, dass auch der Karteninhaber als versicherte Person dies mit seinen unabhängigen separaten Buchungen quasi "festgelegt" hat (bezweifle aber wie gesagt, dass dies so gemeint ist).

* Oder zumindest "festgelegt", wie beispielsweise Flugbuchung von FRA via Paris in Drittstaaten, mit "Transfer auf eigene Faust", z.B. Taxi für ORY <-> CDG innerhalb Paris.


Abschliessend, um es kurz zu machen, interpretiere ich die Versicherung so, dass
1) Bei Verspätungen "überall" für Speisen und Getränke aufgekommen wird.
2) Andere Leistungen für Gepäckverspätung und Anschlussverpassen auf Fälle beschränkt werden sollen, in denen grundsätzlich die EU-Passagierrechte greifen.
2a) Das bedeutet, dass dann für den Weitertransport dann der Reisveranstalter zuständig, auf den auch verwiesen wird. Dies wird in 3.3 auch nochmal klargestellt "Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für (...) insbesondere Telefonkosten, Umbuchungen oder alternative Beförderungen."
2b) Andere entstandene Kosten, das könnten im Extremfall beispielsweise Wäsche bzw. Kauf neuer Kleider sein, sind dagegen von der Advanzia gedeckt.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.211
475
2b) Andere entstandene Kosten, das könnten im Extremfall beispielsweise Wäsche bzw. Kauf neuer Kleider sein, sind dagegen von der Advanzia gedeckt.
Kosten durch Gepäckverspätung oder -verlust sind normalerweise auch anderweitig abgedeckt, sogar weltweit - s. Montrealer Übereinkommen.

Den Versicherungsfall hatte ich sogar selbst schon mal, wurde von der Airline nach Vorlage der Belege (Kauf von Wäsche und Drogerie-Artikeln) und eines ausgefüllten Formulars reguliert.
 
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A

Anonym57284

Guest
Moin,
ich habe letzte Woche die 'Gebührenfrei Mastercard GOLD' erneut beantragt, nachdem - auf Grund fehlender Mail-Bestätigung - der erste Antrag scheinbar nicht angekommen war.
Heute habe ich die Karte mit einem Schreiben erhalten, auf dem steht, dass ein Abschnitt unterschrieben zurückgeschickt werden soll und dass ich mich bei 'mein.gebuhrenfrei.com' registrieren solle.
Ich habe also unterschrieben und den Abschnitt in den Briefkasten geworfen. Wieder zu Hause wollte ich mich online registrieren, allerdings werden meine Daten nicht angenommen (Siehe Bild).
fehler.png


Sollte ich nun einige Tage warten (bis ich auch die PIN erhalten habe und die Karte aktiviert ist) oder sollte ich bei Advanzia anrufen?
Immerhin kann es ja sein, dass ich mich wirklich beim Beantragen beim Geburtsdatum oder so vertan habe - allerdings dürfte mich die Bank ja dann nicht bei der Schufa gefunden haben.


Vielen Dank im Voraus!
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.645
1.279
Moin,
ich habe letzte Woche die 'Gebührenfrei Mastercard GOLD' erneut beantragt, nachdem - auf Grund fehlender Mail-Bestätigung - der erste Antrag scheinbar nicht angekommen war.
Heute habe ich die Karte mit einem Schreiben erhalten, auf dem steht, dass ein Abschnitt unterschrieben zurückgeschickt werden soll und dass ich mich bei 'mein.gebuhrenfrei.com' registrieren solle.
Ich habe also unterschrieben und den Abschnitt in den Briefkasten geworfen. Wieder zu Hause wollte ich mich online registrieren, allerdings werden meine Daten nicht angenommen (Siehe Bild).
Anhang anzeigen 97482


Sollte ich nun einige Tage warten (bis ich auch die PIN erhalten habe und die Karte aktiviert ist) oder sollte ich bei Advanzia anrufen?
Immerhin kann es ja sein, dass ich mich wirklich beim Beantragen beim Geburtsdatum oder so vertan habe - allerdings dürfte mich die Bank ja dann nicht bei der Schufa gefunden haben.


Vielen Dank im Voraus!

Meine Karte kam heute an. Hab das gleiche wie Du probiert.


Hab kurz mit dem Kundenservice telefoniert: Die Karte/Online Zugang wird erst dann aktiviert, wenn die Antwort Karte wieder zurück ist. Denke mal, dass meine Karte so am WE freigeschalten wird.
 
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langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
Kollege von mir hat am 03.04 den Antrag gemacht inkl Mail Bestätigung und bis heute weder Karte noch Schufa Anfrage..
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.241
935
Hab kurz mit dem Kundenservice telefoniert: Die Karte/Online Zugang wird erst dann aktiviert, wenn die Antwort Karte wieder zurück ist. Denke mal, dass meine Karte so am WE freigeschalten wird.
Das steht doch auch ganz deutlich auf den beil. Unterlagen.