Mastercard Gold von Advanzia

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abcdefg

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
405
118
Wie ist das denn genau mit der Einbeziehung von Gutschriften auf den offenen Saldo? Durch die ganzen ReFis wegen der Mastercard Cashback Aktion habe ich nun einige Gutschriften auf der Karte verbucht. Kann ich den Saldo aus dem letzten Monat (fällig zum 20.) um die Gutschriften verringern?
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.422
609
Ich denke, das sollte gehen. Aber den Betrag für den Einzug per Lastschrift ändert Advanzia auch bei eingegangen Gutschriften nicht.
 
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Reaktionen: abcdefg

fluGang'sThor

Reguläres Mitglied
14.12.2022
32
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Warum sollte man vor Erhalt der Rechnung sein Kartenkonto ausgleichen? Himmel wer macht so was??? *g*
Soso, interessant! Du meinst also, es ginge dabei mehr um eine Kategorie des Wollens als um eine des Könnens??

Aber das würde doch in letzter Konsequenz bedeuten, dass jemand welcher NICHT "verfrüht" zurückzahlen WILL, gar keine Rückschlüsse darüber zulässt, ob er "verfrüht" zurückzahlen KANN (was erst das Wissen um die Möglichkeit notwendig macht).
Du merkst, auf das hinausläuft?
Deine Belehrung war unnötig. Freilich habe auch ich schon "verfrüht" zurückgezahlt, z.B. als das Kind in mir einmal unbedingt etwas SOFORT haben wollte, und ich mit dieser Karte Bargeld holen "musste".

Übrigens missfällt mir der Begriff "ausstehender Saldo", ich halte dies eher für eine "überlassene Leihgabe" ... so im Sinne von Dauerleihgabe :)

Ein Grund könnte rein praktisch sein, dass man den vollen Verfügungsrahmen wieder zur Verfügung haben möchte, z. B. unmittelbar vor einem Auslandsaufenthalt.
Klaro! Selbstverständlich kann man den (offensichtlich zu kleinen originären) Verfügungsrahmen jederzeit wieder auffüllen (aus Effizienzgründen aber nur soweit wie absehbar benötigt anstatt voll).
Aber doch nur, um dann anschließend den Bestand im Wesentlichen wieder zu entnehmen (oder dies im Notfall zu können).
D.h. die Karte WIEDER weitgehend zu entladen.

Das ist NICHT der Fall über den ich geschrieben habe: bei diesem ging es darum vor Rechnungslegung zu tilgen, um den Saldo auf der Rechnung zu schmälern ...
Es besteht für dich keine Notwendigkeit, mich (wissendlich) falsch wiederzugeben und anschließend mit Belehrung zu langweilen.