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"Rettungssanitätern und Rettungsassistenten, die hinreichend qualifiziert und sicher sind, ist es selbst überlassen zu entscheiden, ob sie die Notkompetenz ergreifen oder nicht. Durch Nichtergreifen der Notkompetenz wird der Tatbestand einer „unterlassenen Hilfeleistung“ nur erfüllt, wenn bewiesen werden kann, dass es dem Tätigen zumutbar und möglich gewesen wäre dem Patienten durch Notkompetenzmaßnahmen suffizienter zu helfen - dies gilt im übrigen auch für jeden Bürger."
Somit steht sogar eine mögliche "unterlassene Hilfeleistung" im Raum.
Und da sind wir wieder in der Kabine (da trifft das ganze Kladderadatsch mit Glucose etc. ja nicht zu, ich nehme mal an, keine FB ist ausgebildet im Zugang legen und Diagnose von Unterzucker etc.), beim Pax, der nach Nasenspray fragt, bevor es ihm das Trommelfell zerreisst oder sonstige Hörschäden erleidet.
wie schon gesagt, nicht einfach das Ganze. Kann mir schon vorstellen, dass das den FB untersagt ist, zumindest bei einigen Gesellschaften.
Somit steht sogar eine mögliche "unterlassene Hilfeleistung" im Raum.
Und da sind wir wieder in der Kabine (da trifft das ganze Kladderadatsch mit Glucose etc. ja nicht zu, ich nehme mal an, keine FB ist ausgebildet im Zugang legen und Diagnose von Unterzucker etc.), beim Pax, der nach Nasenspray fragt, bevor es ihm das Trommelfell zerreisst oder sonstige Hörschäden erleidet.
wie schon gesagt, nicht einfach das Ganze. Kann mir schon vorstellen, dass das den FB untersagt ist, zumindest bei einigen Gesellschaften.