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Stimmt. Ich habe mir sorgen gemacht dass,
a) Passagiere Komplikationen bekommen
b) Der arme FA verknackt wird, obwohl er nur helfen wollte.
Nach den offiziellen LH-Richtlinen ist a) nicht wirklich gelöst und b) somit gelöst, dass man zwar nicht rausgeschmissen wird, aber immer noch gegen das Arzneimittelgesetz verstößt. Das ist wohl der pragmatische Ansatz. Wollen wir hoffen dass a) möglichst nicht auftritt.
Dann steht in dem Büchlein sicher auch drin, dass die Bordapotheke gesetzlich bzw. über die Zulassungs- und Betriebsvorschriften der Luftfahrtbehörden vorgeschrieben ist.Das Büchlein hat Mrs. Tyrolean auch irgendwann bekommen. Nach ihrer Aussage ist es ziemlich gut und kompakt. ...
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die FB hier gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) verstoßen.
Entweder ist die Ausgabe von Arzneimitteln keine Abgabe im Sinne des AMG, oder es gibt eine Ausnahmeregelung.