Ist es eigentlich problemlos möglich, innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr einer fünf wöchigen USA Reise wieder für drei Monate in die USA einzureisen? Also Rückflug nach Deutschland und nach vier Wochen wieder für einen längeren Aufenthalt in die USA fliegen?
Ich gehe von Einreise mit ESTA aus, da Du nichts von VISA erwähnst...
Die Frage beinhaltet zwei Aspekte, die man differenzert betrachten sollte:
Mehrmalige Einreise kurz hintereinander kein Problem, x-fach praktiziert, z.B. EWR - YYZ - EWR als Tagestripp, oder 2 Wochen USA, 2 Wochen Europa, 3 Wochen USA etc.. Solange man innerhalb der Regeln für ESTA und Mindestaufenthalt bleibt, hat's keinen interessiert. Be jeder Einreise neuer Stempel / Datum für späteste Ausreise, d..h. auch wenn man innerhalb der Gültigkeit des ersten Einreisestempels zurück kam, gab's quasi "Verlängerung" ab neuem Einreisedatum.
Anmerkung: Das funktioniert nicht, wenn man z.B. 4 Monate beliben will und in der Periode nach CAN / MEX ausreist. Aufenthalte CAN / MEX gelten meines Wissens nicht als Ausreise innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer von i.d.R. 3 Monaten.
Zweiter Punkt: 3 Monate sind hart an der Grenze des Maximalaufenthaltes und die Toleranz hinsichtlich der Überschreitung geht gegen Null (Notfälle vorbehalten).
Der Beamte wird sicher fragen, wie lange man bleibt. Die Antwort sollte nicht einen Tag jenseits der 3-Monats-Grenze liegen und ggf. wird er nach einem Nachweis (z.B. Rückflugticket) fragen.
Im Zusammenhang mit einem 5 Wochen-Aufenthalt kurz zuvor könnten weitere Fragen kommen, welche von anderen Autoren hier mit krptischen Hinweisen wie "viel Spass bei der Einreise" angedeutet haben.
Die Antworten sollten plausibel innerhalb der ESTA-Regeln liegen und belegbar sein. ESTA gilt nun mal nur für Tourismus und Geschäftsreisen als Angestelter / Freiberufler mit Arbeisort in D. Keinerlei andere Tätigkeit, weder jobben, noch studieren auch nicht Sprachaufenthalte.
Wenn Du also eine gebuchte Rundreise oder zumindest plausible Teil-Buchungen einer solchen hast, einen schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers etc., was Deine Geschichte belegt, kein Problem.
Die Antwort "ich wohne die 3 Monate bei meiner Freundin in Oklahoma City, die dort als Friseuese arbeitet hingegen...."
Letztlich kommt es auf die Plausibilität deiner
wahren Geschichte an. Je eher Du den Verdacht erweckst, dass der Grund für Deinen Aufenthalt den Regeln widersprechen könnte, desto länger dürfte die Befragung werden, schlimmstenfalls mit Rückflug auf eigene Kosten im nächsten Flieger.
In dem Zusammenhang ist auch die Finanzierung relevant. Ggf. Nachweis bereit halten. Optik eines mittellosen Studenten auf Rucksack-Reise, womöglich noch mit Guitarre im Gepäck hilft eher nicht.
