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Ganz sicher? Ich bin mir recht sicher das bei der Nutzung von non-Immigrant Einreisemöglichkeiten ( also alles unter VWP oder B1/B2 ) die maximale Aufenthaltsdauer aller Tage zusammen in einem Kalenderjahr eben die 180 Tage nicht übersteigen darf. Alles über 180 Tage hinaus gilt nicht mehr als non-Immigrant und bedingt eben ein zweckgebundenes Visum ( Job oder Studium ).
Sorry, habe hier nicht nochmal reingeschaut. Zeigt mir eine .gov Seite auf der das steht und ich glaube es sofort.
Alle Seiten, auf denen die Info mit den 180 Tagen steht, sind irgendwelche Foren oder halbgare ESTA-Info-Seiten. Aber auch nach intensivster Suche (einschließlich auf congress.gov, wo so was ja zu finden sein sollte) finde ich keine offizielle, belastbare Quelle dazu. Vor allem hatte der CBP-Officer mit dem ich da vor Jahren beim GE-Interview mal drüber geschnackt hatte, eine solche Regelung verneint.
Du kannst gerne den kompletten INA Act (Title II) durchforsten, Du wirst diese Regelung nicht finden.
https://www.uscis.gov/legal-resources/immigration-and-nationality-act
ggf. im Detail bezgl. overstays: https://www.uscis.gov/legal-resources/unlawful-presence-and-bars-admissibility