Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
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Na als Arbeitgeber überlegst du dir schon gut ob du eine fristlose Kündigung aussprichst, da hier der Rechtsstreit unumgänglich ist. Die Zeit die ich investieren muss habe ich bereits investiert, jetzt interessiert mich nur noch der "sportliche" Aspekt. Wir streiten uns im übrigen nicht um ein "paar Meilen", wir streiten uns vielmehr darum wem diese gehören, in diesem Fall knapp 250K. Wenn du dich fristlos von einem MA verabschiedest möchtest du diesem ganz bestimmt nicht noch ein paar Flüge zu Abschied schenken.

Wäre ja interessant, wenn derjenige auch hier Poster wäre und seine Sicht der Dinge darlegen könnte ;).
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Du wirst Dich aber während des Rechtsstreits jetzt weiter ärgern und dann bei der Verkündung des Urteils noch mehr. Schenk dem AN die Meilen und wünsche ihm das "Beste". Freu Dich, dass Du ihn/sie los bist.
Glaub mir, das hilft!

Ich freu mich ohnehin, alles andere macht mein Anwalt. Die Urteilsverkündung interessiert mich nicht da der angebotene Vergleich ohnehin schon maximale Zugeständnisse im Sinne deiner Aussage machte. Jetzt freu ich mich eher über die Blödheit des gegnerischen Anwalts.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wäre ja interessant, wenn derjenige auch hier Poster wäre und seine Sicht der Dinge darlegen könnte ;).

Och warum, ist doch klar das man nur vor Gericht landet weil man Dinge unterschiedlich sieht (sehen muss). Betrachte doch nur diesen einen Aspekt:

Der Arbeitgeber sagt: "Die Meilen die auf Geschäftreisen gesammelt wurden gehören mir"
Der RA des Arbeitnehmers sagt: "Die beruflich erflogenen Meilen gehören meiner Mandatin"
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Kannst Du denn grob umrissen sagen, warum die fristlose Kündigung ausgesprochen werden musste? Diebstahl oder sowas?
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Och warum, ist doch klar das man nur vor Gericht landet weil man Dinge unterschiedlich sieht (sehen muss). Betrachte doch nur diesen einen Aspekt:

Der Arbeitgeber sagt: "Die Meilen die auf Geschäftreisen gesammelt wurden gehören mir"
Der RA des Arbeitnehmers sagt: "Die beruflich erflogenen Meilen gehören meiner Mandatin"

Wenn Du es schaffst diesen Aspekt so isoliert betrachten zu lassen, dann ja. Wenn das ganze Teil einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung ist, wird die fristlose eine Rolle spielen und wird dann sicher nicht "neutral" entscheiden, denn da sind die Gerichte sehr AN freundlich. Nach dem Motto: "Jetzt hat man ihm schon fristlos gekündigt und der böse AG will jetzt auch noch an die Meilen." Wie gesagt - habe ich alles schon durch und mein Glaube an die deutsche Gerichtsbarkeit ist schwer erschüttert.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wenn Du es schaffst diesen Aspekt so isoliert betrachten zu lassen, dann ja. Wenn das ganze Teil einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung ist, wird die fristlose eine Rolle spielen und wird dann sicher nicht "neutral" entscheiden, denn da sind die Gerichte sehr AN freundlich. Nach dem Motto: "Jetzt hat man ihm schon fristlos gekündigt und der böse AG will jetzt auch noch an die Meilen." Wie gesagt - habe ich alles schon durch und mein Glaube an die deutsche Gerichtsbarkeit ist schwer erschüttert.

Wir haben uns doch im Rahmen des Vergleichs schon auf eine fristgerechte Kündigung (die hilfsweise ebenfalls ausgesprochen wurde) geeinigt, der Anwalt der Gegenseite meint aber das die Meilen ebenfalls seiner Mandatin gehören.
 

esquilax

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
809
0
CGN
Wir haben uns doch im Rahmen des Vergleichs schon auf eine fristgerechte Kündigung (die hilfsweise ebenfalls ausgesprochen wurde) geeinigt, der Anwalt der Gegenseite meint aber das die Meilen ebenfalls seiner Mandatin gehören.

Denke halt daran, dass Du den Ärger über den Vergleich nicht durch die Angelegenheit mit den Meilen kompensieren solltest. Die Anwälte auf beiden Seiten freuen sich nur (n)
Aber das ist ja Deine Entscheidung, ich höre schon auf mit meinen Belehrungen :D
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Denke halt daran, dass Du den Ärger über den Vergleich nicht durch die Angelegenheit mit den Meilen kompensieren solltest. Die Anwälte auf beiden Seiten freuen sich nur (n)
Aber das ist ja Deine Entscheidung, ich höre schon auf mit meinen Belehrungen :D

Naja die Anwaltskosten habe ich eh schon an der Backe, und die Kosten der Gegenseite freuen mich ja eher. Und mich ärgern ein paar hundert Euro mehr oder weniger nicht wirklich, mich ärgert es mehr wenn ich weiter nachgebe als ich dies eigentlich tun möchte.
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Leicht OT, aber evtl auch in diesem Fall interessant:

Wie sieht es aus, wenn der AN Zuzahlungen für Flüge auf einer bestimmten Airline/Allianz geleistet hat?
Bsp.: Der AN zahlt ein paar Euro extra um seine Statusvorteile bei einer Allianz zu nutzen.
Man könnte hier mMn in beide Richtungen argumentieren:

- PM gehören (teilweise) AN, da er dafür gezahlt hat.
- PM gehören weiterhin AG, da AN nur für die Statusvorteile gezahlt hat.

Allerdings hat der AG davon u.U. auch Vorteile, da Meilen Verteilt auf mehreren Konten evtl nirgends für eine brauchbare Prämie reichen, konzentriert auf eine Allianz aber u.U. schon.
In diesem Fall von 250k PM aber vermutlich nicht wirklich...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Der Arbeitgeber sagt: "Die Meilen die auf Geschäftreisen gesammelt wurden gehören mir"
Der RA des Arbeitnehmers sagt: "Die beruflich erflogenen Meilen gehören meiner Mandatin"
Die Rechtslage ist in Deutschland nach meinem Verständnis eindeutig. Dei beruflich erfolgenen Meilen gehören dem AG. Daran gibt es im Prinzip nichts zu deuteln, allerdings stelle ich mir zunächst die Frage, ob es diese Regelung bei euch entweder als Betriebsvereinbarung oder als Indivudualvereinbarung schriftlich gibt? Ansonsten könnte hilfsweise gängige Praxis rangezogen werden und die ist nicht eindeutig.

Auf gängige Praxis könnte hier recht einfach verwiesen werden, wenn aus dem Meilenbestand der Streitgegnerin bereits schon eine geschäftliche Buchung vorgenommen wurde. Ideal wäre die Buchung für einen fremden Dritten. Spätestens dann kann sie nicht mehr argumentieren, sie hätte nichts davon gewusst.

Schwierig wird die Umsetzung, da LH nun mal bewusst diese Meilen immer nur auf die persönlichen Konten gutschreibt. Das ist natürlich pure Absicht und ignoriert gängige Rechtsprechung. Genau das macht aber hier das Einklagen des Eigentums so schwer.

Bei uns gibt es übrigens eine Betriebsvereinbarung: Jeder MA kann auch die geschäftlich erflogenen Meilen (und eVoucher) ohne Einschränkung privat nutzen oder in freiem Ermessen für Upgrades von geschäftlichen Flügen. Das macht es einfach, hilft dir aber auch nicht weiter.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Der Richter wird- falls es tatsächlich zu einer Beweisaufnahme käme ( was ich bezweifele) - Ed Size fragen, wie bei allen anderen AN nachweislich die Meilen verwand werden und wie sie bei der Beklagten bisher verwandt wurden.
Des weiteren ist in diesem fall schon die Angabe bzgl. der Meilen im Arbeitsvertrag gültig, solange diese nicht sittenwidrig ist.

Zitat Sausa : " Da ich nur Y fliege, sehe ich die Meilen als Schmerzensgeld für die unzähligen Stunden in der Eco an. Ums verrecken würde ich nichts rausrücken, dann lieber spenden. "

Das magst du so sehen, ist aber tatsächlich dein Problem und hat nichts mit der rechtlichen Lage zu tun.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Ich denke auch, dass die Antwort auf die Frage einfach ist: Es gilt das, was bzgl. der Meilen mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde. Falls nichts nachweisbar vereinbart wurde, gilt also erstmal nichts, denn da wird der AG sagen, dass er nur eine geschäftliche Verwendung zugelassen hat, und der AN wird sagen, dass ihm eine private Verwendung gestattet wurde. Aussage gegen Aussage. Demnach kommt es dann also auf Indizien an, die eine gängige Praxis aufzeigen, aus der man ablesen kann, welche der beiden Parteien glaubwürdiger ist. Und dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt. Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Bei uns gibt es übrigens eine Betriebsvereinbarung: Jeder MA kann auch die geschäftlich erflogenen Meilen (und eVoucher) ohne Einschränkung privat nutzen oder in freiem Ermessen für Upgrades von geschäftlichen Flügen. Das macht es einfach, hilft dir aber auch nicht weiter.

Das halte ich für das einzig Sinnvolle. Unabhängig von der Rechtslage halte ich jede andere Regelung für kleinlich.
 
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bsa

Erfahrenes Mitglied
17.08.2010
644
0
WI
ne ganz doofe Frage: wie sollen denn die Meilen übertragen werden?
M&M gibt doch gar keine Möglichkeit dafür vor...

Und wie Frequent_Sailor auch schon schrieb: wo hört das dienstliche Sammeln auf und wo fängt die Eigeninitiative an?
- Doppeltemailen-Aktion
- Exec- Meilen
- Anmledung bei Aktionen
- ggf. Paybackpunkte aufs MM KOnto?

Es gibt ja nur ein personenbezogenes Konto wo alles aufläuft. Privat und Dienstlich.

Für so Fälle gibts doch eigentlich PPB, oder?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das halte ich für das einzig Sinnvolle. Unabhängig von der Rechtslage halte ich jede andere Regelung für kleinlich.

Diese Regelung mag im Sinne des Arbeitnehmers sein, sie ist aber sicher nicht die einzig sinnvolle Regelung. Und diese Regelung kann auch sehr, sehr ungerecht innerhalb eines Unternehmens sein.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Das ist doch alles längst zu spät :) geärgert habe ich mich schon, die Zeit habe ich auch schon investiert, jetzt macht das mein Anwalt. Ich wollte nur wissen ob der Anwalt der Gegenseite auch nur ansatzweise weiss was er treibt, scheint nicht so.
Mein Gott, klappern gehört zum Handwerk.
Stells Dir einfach mal praktisch vor: Der Mandant kommt zum Anwalt. Links das Kündigungsschreiben, rechts die Deckungszusage von der Rechtschutzversicherung zur Hand.
Dann kann er kaum sagen: "Also wenn sie vor den Kollegen in die Kasse gegriffen haben, dabei dem GF auf den Schreibtisch gekotet und 2 Kolleginnen begrapscht haben, sind Sie zurück gekündigt, hauen Sie ab, Sie Ferkel!".

Nein natürlich versucht er was zu machen, dazu gehören nunmal auch Maximalforderungen. Meistens ists dem AG ja zu blöd und er lässt sich auf irgendwas ein, weil er ja noch was anderes zu tun hat und 500 EUR dann wirklich nicht mehr dringend sind.

Oder hast Du als AG nie von Ex-Mitarbeitern Vorschläge für die Zeugniserstellung gekriegt? Bei meiner letzten - verhaltensbedingten - "Entsorgung" habe ich mich echt gefragt, wozu noch andere Mitarbeiter im Unternehmen tätig sind. Und vorallem, wozu ich noch da bin...
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Diese Regelung mag im Sinne des Arbeitnehmers sein, sie ist aber sicher nicht die einzig sinnvolle Regelung. Und diese Regelung kann auch sehr, sehr ungerecht innerhalb eines Unternehmens sein.

Ich bin Arbeitgeber. Und käme nie auf die Idee, im Meilenkonto meiner Mitarbeiter rumzuschnüffeln. Die sollen ihren Job gut machen, alles andere interessiert mich nicht.

Ich finde schon, dass aus Deinen Posts ein bisschen ein "Rachedenken" zwischen den Zeilen zu lesen ist. Du willst der Mitarbeiterin "noch einen mitgeben". Kommt eher unangenehm rüber. Nur mein persönlicher Eindruck (wie gesagt, da Du ja nichts zu den konkreten Gründen der Kündigung sagst, mag der Wunsch, der Mitarbeiterin noch "einen zu verpassen", ja menschlich nachvollziehbar sein, man weiß es nicht)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich bin Arbeitgeber. Und käme nie auf die Idee, im Meilenkonto meiner Mitarbeiter rumzuschnüffeln. Die sollen ihren Job gut machen, alles andere interessiert mich nicht.

Ich finde schon, dass aus Deinen Posts ein bisschen ein "Rachedenken" zwischen den Zeilen zu lesen ist. Du willst der Mitarbeiterin "noch einen mitgeben". Kommt eher unangenehm rüber. Nur mein persönlicher Eindruck (wie gesagt, da Du ja nichts zu den konkreten Gründen der Kündigung sagst, mag der Wunsch, der Mitarbeiterin noch "einen zu verpassen", ja menschlich nachvollziehbar sein, man weiß es nicht)

Ne da hast du was falsch verstanden. Ich will dem Herrn Anwalt "einen mitgeben". Und wie gesagt, wenn du einem MA fristlos kündigst, dann machst du das in der Regel nicht weil alles "so dufte gelaufen ist" sondern eher weil ein echtes Problem vorliegt. Und einem solchen MA will ich zum Abschied nicht noch zwei TA C Flüge schenken, klar das es persönlich ist, bei kleinen Unternehmen. Schön für dich wenn du dich immer im guten von deinen Mitarbeitern trennen kannst und ihnen noch Blumen zur fristlosen schenkst.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
deshalb arbeitgeber lasst euch sagen, lasst die leute us f awards fliegen, an allen tagen.

dann gibts keinen streit über erflogene meilen. ;)
 
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Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Ne da hast du was falsch verstanden. Ich will dem Herrn Anwalt "einen mitgeben". Und wie gesagt, wenn du einem MA fristlos kündigst, dann machst du das in der Regel nicht weil alles "so dufte gelaufen ist" sondern eher weil ein echtes Problem vorliegt.
Um mal eine Lanze für den Kollegen Anwalt zu brechen:
Er kennt nur die Version des AN. Der arme Mitarbeiter, der unter persönlicher Aufopferung Tag und Nacht gearbeitet und für den Betrieb mitgedacht hat, ist nun Opfer einer Intrige und wird dann - obwohl er eigentlich die Mutter Teresa der Arbeitnehmer ist - einfach so mirnichts, dirnichts gekündigt, auch noch fristlos. Sei nicht ungerecht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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300x250
Um mal eine Lanze für den Kollegen Anwalt zu brechen:
Er kennt nur die Version des AN. Der arme Mitarbeiter, der unter persönlicher Aufopferung Tag und Nacht gearbeitet und für den Betrieb mitgedacht hat, ist nun Opfer einer Intrige und wird dann - obwohl er eigentlich die Mutter Teresa der Arbeitnehmer ist - einfach so mirnichts, dirnichts gekündigt, auch noch fristlos. Sei nicht ungerecht.

Da hast du vollkommen recht, ich steh halt auf der anderen Seite. Ich weiss aber in der Zwischenzeit was für ein geldgeiles Arschloch ich bin, skrupellos und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.