Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

ANZEIGE

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Da hast du vollkommen recht, ich steh halt auf der anderen Seite. Ich weiss aber in der Zwischenzeit was für ein geldgeiles Arschloch ich bin, skrupellos und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.
Das der AN mit zu wenig Gehalt und zuviel Arbeit Dir erwirtschaftet hat. Noch dazu fliegst Du in F um die Welt und bist so ein undankbarer Sack, daß Du ihn gleich rausschmeisst. Pfui.
Was soll da der arme Herr Anwalt machen? :)

Aber im Ernst, es kommen schon manchmal Räuberpistolen raus, bei denen man die Welt nicht mehr versteht.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Da hast du vollkommen recht, ich steh halt auf der anderen Seite. Ich weiss aber in der Zwischenzeit was für ein geldgeiles Arschloch ich bin, skrupellos und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Ein typischer Vertreter des Mittelstands, mit viel zu dickem Auto.

Komm in meine Arme!

ps: Hast Du ein Boot?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Ich finde schon, dass aus Deinen Posts ein bisschen ein "Rachedenken" zwischen den Zeilen zu lesen ist. Du willst der Mitarbeiterin "noch einen mitgeben". Kommt eher unangenehm rüber. Nur mein persönlicher Eindruck (wie gesagt, da Du ja nichts zu den konkreten Gründen der Kündigung sagst, mag der Wunsch, der Mitarbeiterin noch "einen zu verpassen", ja menschlich nachvollziehbar sein, man weiß es nicht)
Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.

Ich glaube es geht nicht ums "Mitgeben" oder "noch einen verpassen", sondern auch darum die selbst empfundene Ungerechtigkeit des ganzen zumindest etwas zu mildern. Das kann ich nachvollziehen.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Wir haben uns doch im Rahmen des Vergleichs schon auf eine fristgerechte Kündigung (die hilfsweise ebenfalls ausgesprochen wurde) geeinigt, der Anwalt der Gegenseite meint aber das die Meilen ebenfalls seiner Mandatin gehören.
Freu dich ja noch, wenn Du erst noch das Zeugnis ausstellen darfst. Das wird sicher auch noch ein Spaß.

Hier gabs ne Mitarbeiterin, die morgens gerne zu spät kam, abends sehr pünktlich weg kam. Sachbearbeitung, Ablage und so Zeugs. Weder durch übermässigen Arbeitseifer noch durch überragende Fachkompetenz auffiel, dann von selbst gekündigt hat und von mir dann freigestellt wurde, weil sie betrieblich für alle angeordnete Überstunden verweigert hat.
Folgende Formulierung hätte sie gerne im Zeugnis gesehen:
Frau A. erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz.
Es sei denn, es geht mal 5 Minuten länger oder es sind betrieblich angeordnete Überstunden.


Frau A. verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerecht in der Praxis einsetzt.
Ihre schnelle Auffassungsgabe ermöglichte es Frau A., ihr Fachwissen stets mit großem Erfolg zu erweitern und schwierige Sachverhalte sofort zu überblicken.
Auch in prekären Situationen bewies sie eine beachtliche Weisheit, die es ihr ermöglichte, zutreffend und verantwortungsvoll zu urteilen.
Frau A. erledigte ihre Aufgaben mit großem Engagement und persönlichem Einsatz. Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen und starker Belastung erfüllte sie unsere Erwartungen stets in bester Weise.

Am schönsten fand ich das mit Weisheit und "urteilen". Es ist ja bekannt, daß die Bürohilfen gerne die unternehmerischen Entscheidungen treffen.

Aber mittlerweile habe ich 2mal das Arbeitszeugnis vom Arbeitsrichter diktieren lassen...das wars mir dann sogar wert.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.

Ich glaube es geht nicht ums "Mitgeben" oder "noch einen verpassen", sondern auch darum die selbst empfundene Ungerechtigkeit des ganzen zumindest etwas zu mildern. Das kann ich nachvollziehen.
Aber dann bitte nicht den Herrn Anwalt. Der macht auch nur seinen Job.
Der größte Feind des Anwalts ist - vorallem bei verhaltensbedingten Kündigungen - noch immer der Mandant. Der Dieb/Busengrapscher/Alkoholiker wird ihm das kaum im Erstgespräch sagen.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Das BAG hat stur arbeitsvertragsrechtlich argumentiert: Es gab keine explizite vertragliche Vereinbarung, auch keine Betriebsvereinbarung und es konnte auch keine betriebliche Übung festgestellt werden.

Die Vereinbarung war das die Meilen für geschäftliche Flüge genutzt werden.
Damit ist es eindeutig. Einziges mir in den Sinn kommendes Einfallstor wäre, wenn einzelnen Mitarbeitern dennoch die Nutzung für private Zwecke erlaubt/geduldet gewesen wäre, dann wäre es ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Auf gängige Praxis könnte hier recht einfach verwiesen werden, wenn aus dem Meilenbestand der Streitgegnerin bereits schon eine geschäftliche Buchung vorgenommen wurde. Ideal wäre die Buchung für einen fremden Dritten. Spätestens dann kann sie nicht mehr argumentieren, sie hätte nichts davon gewusst.
Andersrum wird laut BAG ein Schuh draus: Solange die private Meilenverwendung nicht Vertragsinhalt geworden ist (siehe mein Eingangssatz) darf der Arbeitgeber sogar die Meilen "zu sich zurückholen", so war der Sachverhalt im BAG-Verfahren.

Der Richter wird ... Ed Size fragen, wie bei allen anderen AN nachweislich die Meilen verwand werden und wie sie bei der Beklagten bisher verwandt wurden.
Nur wenn die Arbeitnehmerseite substantiiert einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorträgt. Im Arbeitsgerichtsverfahren gibt es keinen Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. der Richter arbeitet mit dem, was die Parteien in den Prozess einbringen. Zu einer Beweisaufnahme kommt es nur dann, wenn der Vortrag eines Gleichbehandlungsverstoßes substantiiert bestritten wird und diese Frage entscheidungserheblich ist (was wohl der Fall sein dürfte).

Ich denke auch, dass die Antwort auf die Frage einfach ist: Es gilt das, was bzgl. der Meilen mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde. Falls nichts nachweisbar vereinbart wurde, gilt also erstmal nichts, denn da wird der AG sagen, dass er nur eine geschäftliche Verwendung zugelassen hat, und der AN wird sagen, dass ihm eine private Verwendung gestattet wurde. Aussage gegen Aussage. Demnach kommt es dann also auf Indizien an, die eine gängige Praxis aufzeigen, aus der man ablesen kann, welche der beiden Parteien glaubwürdiger ist. Und dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt. Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt.
blablubbblablubb. Aber es verwundert mich nicht, dass unser Vorumsfielposter getrieben ist, auch in arbeitsvertrags- sowie arbeitsgerichtsverfahrensfragen dilettieren zu müssen.

Und wie soll der (ehemalige) AN die Meilen an den (ehemaligen) AG übertragen?
Wertersatz in Geld. Das BAG hat in seinem Urteil zwar einen Wert benannt, aber nicht dessen Berechnungsweise. Wahrscheinlich wurde die Berechnung dem LAG-Urteil einfach entnommen, da im Rahmen der Revision offensichtlich nicht angegriffen.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Wertersatz in Geld. Das BAG hat in seinem Urteil zwar einen Wert benannt, aber nicht dessen Berechnungsweise. Wahrscheinlich wurde die Berechnung dem LAG-Urteil einfach entnommen, da im Rahmen der Revision offensichtlich nicht angegriffen.
Das war ja irgendwie das traurigste an der ganzen Entscheidung. Das hätte mich wirklich interessiert, wie man nun diese Meilen "in Geld" bemisst.
Worldshop? Flüge?

Es geht ja auch noch weiter, Meilen, Bonusprogramme generell, sind ja letztlich auch was wert, Stichwort: Pfändung.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
die moderne motorisierte heuschrecke. thread sofort sperren! :D

Neid spielt bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vermutlich eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aber vor Gericht sind ja angeblich alle gleich? Aus der anderen Seite haben wir fristlose Kündigungen wegen einer vom Buffet gegessenen übrig gebliebenen Wurstsemmel. Und hier geht es "ganz nebenbei" noch um Meilen im Wert von gut 2500 EUR. Die Dimensionen sind schon beachtlich.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Da gab es doch mal eine Hausnummer im LH-Geschäftsbericht, auf die man sich ggf. berufen könnte?
Sollte man die zitieren um den Arbeitsrichter zu belustigen?
Die LH schafft es ja nicht mal einen einheitlichen Preis für nen Flug von A nach B in Geld festzulegen (in Meilen ja immerhin meistens), warum sollte man also auf dieses Geschrubsel achten? Im übrigen ist sowas ja durchaus schönes Richterrecht, da lässt man sich ungern reinreden.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
blablubbblablubb. Aber es verwundert mich nicht, dass unser Vorumsfielposter getrieben ist, auch in arbeitsvertrags- sowie arbeitsgerichtsverfahrensfragen dilettieren zu müssen.

Wie lustig, und dann schreibst du genau das gleiche wie ich.

Ich: "Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt."
Du: "Einziges mir in den Sinn kommendes Einfallstor wäre, wenn einzelnen Mitarbeitern dennoch die Nutzung für private Zwecke erlaubt/geduldet gewesen wäre, dann wäre es ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz."

Demnach blubbern wir also gemeinsam und das ist was ganz was Tolles? Oder wolltest du einfach einen persönlichen Angriff fahren, der nichts mit der Sache zu tun hat? Antworte einfach mit JA, dann sehen wir uns bald in S&S. :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Das hätte mich wirklich interessiert, wie man nun diese Meilen "in Geld" bemisst.
Das LAG Hamm hat als Berufungsgericht einfach nur die Behauptung des Arbeitnehmers, 350k-PM seien 9.700 € Wert, aufgenommen. Der Arbeitgeber hat es nicht bestritten, musste er auch nicht, weil es um eine Feststellungsklage ging, mit der der Arbeitnehmer lediglich erreichen wollte, die Meilen privat verwenden zu dürfen (und eben nicht einen Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen - dann wäre die Eurozahl vom Arbeitgeber auch bestritten worden, das gehört zum guten "Prozesston").
Fazit: es gibt noch keinen gerichtlich festgestellten Umrechnungsschlüssel. :D
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Burns

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Ich bin auch AG und ich musste in meiner Karriere auch schon insgesamt 3 Leuten fristlos kündigen. Ist jedes Mal eine unangenehme Geschichte und ganz emotionslos kann man es nicht sehen, da es jedes mal (mein) Geld kostet. Egal was die Personen gemacht haben, es läuft immer auf einen im Prinzip AN freundlichen Vergleich raus und das kann schon sehr ärgerlich sein.

Ich glaube es geht nicht ums "Mitgeben" oder "noch einen verpassen", sondern auch darum die selbst empfundene Ungerechtigkeit des ganzen zumindest etwas zu mildern. Das kann ich nachvollziehen.

Ja, ich sage ja, je nachdem, wie die Umstände sind, kann ich es auch nachvollziehen. Ich glaube nur, dass es die Zeit und emotionale Anstrengung tendenziell nicht wert ist. Aber wenn mir ein AN ganz übel mitgespielt hätte, könnte ich mir vorstellen, dass ich auch "aus Prinzip" stur bleiben könnte.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Neid spielt bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vermutlich eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aber vor Gericht sind ja angeblich alle gleich? Aus der anderen Seite haben wir fristlose Kündigungen wegen einer vom Buffet gegessenen übrig gebliebenen Wurstsemmel. Und hier geht es "ganz nebenbei" noch um Meilen im Wert von gut 2500 EUR. Die Dimensionen sind schon beachtlich.

du hast sicher recht, neid spielt wohl eine rolle. aber es geht nicht um die werte, ed neidet dem AN sicher nur die meilen weil er selbst keine mehr am konto hat... :D ;)
 

Wega

Erfahrenes Mitglied
07.11.2010
1.025
0
ICN / HKG
ne ganz doofe Frage: wie sollen denn die Meilen übertragen werden?
M&M gibt doch gar keine Möglichkeit dafür vor...

Und wie Frequent_Sailor auch schon schrieb: wo hört das dienstliche Sammeln auf und wo fängt die Eigeninitiative an?
- Doppeltemailen-Aktion
- Exec- Meilen
- Anmledung bei Aktionen
- ggf. Paybackpunkte aufs MM KOnto?

Es gibt ja nur ein personenbezogenes Konto wo alles aufläuft. Privat und Dienstlich.

Für so Fälle gibts doch eigentlich PPB, oder?

Genau das wollte ich grade auch fragen.

Wenn ich 100k eigene Meilen generiert habe, berufliche zusaetzlich 70k erflogen, wer bekommt was und wie?

oder werden die Meilen quasi in einen Eurowert umgerechnet und dann verechnet?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
ANZEIGE
300x250
Falls nichts nachweisbar vereinbart wurde, gilt also erstmal nichts
Das ist falsch. Wenn nichts nachweisbar vereinbart wurde, gehören die Meilen laut BAG dem Arbeitgeber.

Aussage gegen Aussage.
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.

Demnach kommt es dann also auf Indizien an, die eine gängige Praxis aufzeigen, aus der man ablesen kann, welche der beiden Parteien glaubwürdiger ist.
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.

Und dann entscheidet der Richter, wem er mehr glaubt.
Das ist falsch, denn darauf kommt es gar nicht an.

Ganz doof ist es natürlich dann, wenn es keine schriftliche Festlegung gab und es in der Firma sowohl privaten wie geschäftlichen Einsatz von Mitarbeitermeilen gab oder gibt.
Das ist falsch, denn der Arbeitgeber darf sogar Meilen entgegen bisheriger Praxis/Duldung an sich ziehen, so lange keine feststellbare betriebliche Übung besteht. Wie eine solche betriebliche Übung festzustellen ist, legt das BAG in seinem Urteil dar.
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Burns