Meilen nach Kündigung durch Arbeitgeber?

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frisch verliebt

Gesperrt
06.01.2012
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Bitte?
Ohne daß ich ihn näher kenne, eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung macht keinem AG Spaß.
Er hat Zeit, Geld und Mühe in den MA investiert, ihr/ihm wohl auch Reisen als Belohnung spendiert, vielleicht ein paar Fortbildungen.

Fragen über Fragen, auf die ich mir keinen Reim machen kann. Teurer Reisen so einfach spendieren? Na komm...
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Ich halte das beschriebene Verhalten des AG in Sachen Motivation nicht unbedingt für schlecht.
In den meisten Fällen schadet ein zur Kündigung führendes Verhalten doch auch den Kollegen, so dass diese sich nicht unbedingt auf die Seite des AN stellen. Würde der AG dem AN jetzt noch die Meilen hinterherschmeißen, könnte das durchaus auch zu Missstimmung führen. Schließlich ist das ja Geld, das im großen betrachtet der Firma gehört und somit im Interesse aller sein sollte und zum anderen, konkret betrachtet, sonst jemand anderem zugute hätte kommen können.

Wenn ich da an den Fall des Vetriebler denke, der bei meinem ehemaligen AG nach kurzer Zeit recht humorlos entlassen wurde, aber den Firmenwagen noch Monate auf Firmenkosten durch Europa getrieben hat - das hat in einer damals insgesamt angespannten Lage für deutlich mehr Unmut unter den Kollegen gesorgt, als wenn sich das Unternehmen hier gegenüber dieser Person härter gezeigt hätte.

Woraus ich jetzt nicht ableiten möchte, dass das ein Grund für den Kampf bis aufs letzte sein sollte - aber eben auch nicht dagegen.
 
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Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Fragen über Fragen, auf die ich mir keinen Reim machen kann. Teurer Reisen so einfach spendieren? Na komm...
1.111 CHF für C nach Asien ist nicht grade teuer, so lange er keine betriebliche Übung draus macht.
Ein fixes 13. Monatsgehalt ist da für ihn deutlich teurer.

Wir haben hier mal einen Ausflug nach Malle ausgelobt, 6 Personen mit Ehegatte. Sowas kann man schon mal machen.
 

Basched

Reguläres Mitglied
15.12.2010
54
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Ach scheiße nochmal, ich finds einfach nicht.

Ich glaube ich habe in diesem Forum schon an verschiedenen Stellen gepostet was ich wir treiben, inkl. Firmenname und allen Pipapo. Werde ich aber in diesem Zusammenhang nicht nochmal tun.
 

frisch verliebt

Gesperrt
06.01.2012
11
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1.111 CHF für C nach Asien ist nicht grade teuer, so lange er keine betriebliche Übung draus macht.
Ein fixes 13. Monatsgehalt ist da für ihn deutlich teurer.

Wir haben hier mal einen Ausflug nach Malle ausgelobt, 6 Personen mit Ehegatte. Sowas kann man schon mal machen.

Ja also, ist nicht so teuer. Aber dann soll er es doch dabei belassen und sich nicht hier im forum über seine ex mitarbeiter hermache. Das ist einfach nur erbämrlich
 

dfSEN

Aktives Mitglied
02.05.2011
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MUC
geht mir genauso so. sich hier im forum über die sachbearbeiterin lustig mache und noch auszüge aus dem arbeitzeugnis zu veröffentlichen ist ein grosses armutszeugnis für diesen angeblichen arbeitgeber (n)

Wer lesen kann klar im Vorteil - weder wurde in irgeneiner Weise über die MItarbeiterin "gelästert" noch war der Zeugnisauszug auf sie bezogen - der ist nämlich von einem anderen User falls dir das entgangen ist...
 

Vahid

Erfahrenes Mitglied
05.07.2010
463
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CGN
a) Können die Aufwendungen für den Verfallschutz, sprich die Kosten für die LH CC, im Gegenzug ersetzt verlangt werden? Ich habe gerade keinen Kommentar zu § 667 BGB zur Hand, würde aber intuitiv dazu tendieren, dem Arbeitnehmer bei Meilen, die älter als 36 Monate sind, einen evtl. nach privat/beruflich erflogenen Meilen zu quotierenden Ersatzanspruch für die LH CC zubilligen.

Wie soll denn der AG erfahren, dass der Mitarbeiter die LH CC hat und die Meilen nach 36 Monaten überhaupt noch existieren?

Ich hoffe nicht und kann es mir auch nicht vorstellen, dass ein AG den AN zur Vorzeige seines Meilenauszugs zwingen kann.
 

dfSEN

Aktives Mitglied
02.05.2011
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0
MUC
Die Meilen entstehen aber erst durch das Fliegen, werden also vom Mitarbeiter erzeugt (mit Hilfe des vom AG bezahlten Flugtickets). Es ist also auch eine Leistung des AN dabei.

Das ist landläufig so, wenn man von "Arbeit" spricht - da wird vermutlich immer eine Leistung des AN erwartet ...
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
Das ist landläufig so, wenn man von "Arbeit" spricht - da wird vermutlich immer eine Leistung des AN erwartet ...
Wärend der Arbeitszeit, ja. Aber die Reisezeit gehört bei den meisten AG nicht zur Arbeitszeit - warum soll der AG dann die Meilen bekommen, die der AN in seiner Freizeit produziert hat?

Meilen sind eben eine Belohnung fürs Fliegen in einer bestimmten Buchungsklasse, nicht für den Ticketkauf. Deshalb bekommt auch der Fluggast die Meilen, und nicht der Ticketkäufer. Wenn der Arbeitgeber dem AN die Zeit im Flieger nicht bezahlt, dann sollte er auch keinen Anspruch auf die erflogenen Meilen haben.
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Wärend der Arbeitszeit, ja. Aber die Reisezeit gehört bei den meisten AG nicht zur Arbeitszeit - warum soll der AG dann die Meilen bekommen, die der AN in seiner Freizeit produziert hat?
*hust* Reisezeit gehört nicht zur Arbeitszeit? Woran machst Du das fest?
Der angestellte Außendienstler wird dann nur für die beiden Stunden am Tag bezahlt, bei denen er wirklich beim Kunden ist? Find ich gut.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Wärend der Arbeitszeit, ja. Aber die Reisezeit gehört bei den meisten AG nicht zur Arbeitszeit - warum soll der AG dann die Meilen bekommen, die der AN in seiner Freizeit produziert hat?

Meilen sind eben eine Belohnung fürs Fliegen in einer bestimmten Buchungsklasse, nicht für den Ticketkauf. Deshalb bekommt auch der Fluggast die Meilen, und nicht der Ticketkäufer. Wenn der Arbeitgeber dem AN die Zeit im Flieger nicht bezahlt, dann sollte er auch keinen Anspruch auf die erflogenen Meilen haben.
Oha... :rolleyes:

Erstens: Meilen werden nicht produziert und Meilen werden auch nicht generiert. Das ist Quatsch und auf so etwas kommt man wohl nur in einem Forum für Vielflieger.

Zweitens: Wer sagt denn, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist? Sicherlich wird nicht jede Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit gezählt, aber dass die meisten AG Reisezeit nicht als Arbeitszeit zählen ist Unfug.

Drittens: Meilen sind keine Belohnung fürs Fliegen, sondern ein im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms gewährter Rabatt auf eine zukünftig zu erwerbende Leistung. Wieso ein solcher Rabatt zunächst nicht dem zahlenden Kunden zustehen sollte, sondern dem Passagier ist mir ein Rätsel.

In diesen Posts sehe ich ein sehr merkwürdiges Verständnis im Verhältnis zwischen AG und AN und das geht weit über das Thema Meilen hinaus. Ich weis nicht in welchem AN Verhältnis du bist, aber ich wünsche dir irgendwann in Zukunft mal die Seite zu wechseln. Solltest du dich dann an deine jetzigen Aussagen erinnern wirst du vermutlich selbst darüber erschrocken sein. ;)
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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Zweitens: Wer sagt denn, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist? Sicherlich wird nicht jede Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit gezählt, aber dass die meisten AG Reisezeit nicht als Arbeitszeit zählen ist Unfug.
Ich würde auch die Piloten auf Akkordlohn umstellen. Die sitzen ja da ständig vorne faul im Cockpit rum, drücken hin und wieder ein paar Knöpfchen, schauen zum Fenster raus und kriegen das die ganze Zeit bezahlt. Völliger Humbug.
Akkordlohn: 0,30 EUR pro Knopf und wegen mir 30 EUR pro Start/Landung. Fertig aus.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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Zweitens: Wer sagt denn, dass Reisezeit keine Arbeitszeit ist?
Das lese ich doch so in diesem Forum. Wenn die Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit abgerechnet wird, habe ich keine Probleme mit der Meilennutzung durch den Arbeitgeber. Vor Jahren soll es solche Jobs gegeben haben - Mitarbeiter mussten tagelang zwischen FRA und STR mit dem Zug fahren :)

Als ich selber noch AN war, war die Regelung, dass die Reisezeit zu 50% als Arbeitszeit gilt. Und Meilen durfte man selbstverständlich privat nutzen. Ohne VFT wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass es andere Meilen-Regelungen überhaupt geben kann. Es ist, als würde der Chef verlangen, mit einer Freundin die man auf einer Dienstreise kennengelernt hat, zu schlafen (wäre ja auch ein durch die Dienstreise erworbener Vorteil).

Drittens: Meilen sind keine Belohnung fürs Fliegen, sondern ein im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms gewährter Rabatt auf eine zukünftig zu erwerbende Leistung. Wieso ein solcher Rabatt zunächst nicht dem zahlenden Kunden zustehen sollte, sondern dem Passagier ist mir ein Rätsel.
Weil das FFP so festgelegt hat. Der Passagier bekommt die Meilen, nicht der zahlende Kunde. Genauso wie die Lounge-Zugangsberechtigung, die an den Passagier geht und nicht an seinen Chef. Für die Firma bleiben PPB-Punkte.

Wenn der Mitarbeiter dann beruflich den HON-Status erfolgen hat, darf der Chef Deiner Meinung nach auch die Partner-SEN-Karte für jemanden in der Firma beanspruchen?

Ich weis nicht in welchem AN Verhältnis du bist, aber ich wünsche dir irgendwann in Zukunft mal die Seite zu wechseln.
Ich bin ein Freiberufler ohne Dienstreisen, habe also kein Eigeninteresse hier :)
 

Theisener

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Sehe ich nicht so. Ich bin ein beleidigter, entäuschter, frustrierter AG der seine MA fristlos gekündigt hat und dieser jetzt nicht das schwarze unter den Fingernägeln gönnt. Das ist unreif, unreflektiert und dämlich - aber eben auch menschlich.

Ich kann Dich absolut verstehen. Für meine Mitarbeiter würde ich fast alles machen.
Wenn aber ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen würde, würde ich auch nicht zu zögern diese umzusetzen. Und dann würde ich dem AN ebenfalls rein gar nichts mehr gönnen.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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Das kann man sicherlich so argumentieren (und dem sind ja auch einige Gerichte gefolgt), allerdings gibt es auch noch das Gegenargument, dass ein Mitarbeiter ja auch nicht unbedingt gezwungen werden kann, sich für ein Kundenbindungsprogramm anzumelden. Dann bekommt der Arbeitgeber halt auch nichts.

Gibt aber doch Firmen, die in den Arbeitsvertrag reinschreiben, dass die Mitarbeiter Meilen sammeln und sich ggf. bei dem oder dem Programm anmelden müssen.
 

flysurfer

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Wenn der Mitarbeiter dann beruflich den HON-Status erfolgen hat, darf der Chef Deiner Meinung nach auch die Partner-SEN-Karte für jemanden in der Firma beanspruchen?

Das ist ein interessanter Punkt. Im Prinzip könnte man die Argumentation bei den Meilenvorteilen auch auf andere übertragbare Vorteile eines FFPs übertragen. Noch interessanter wird es, wenn 80% der Status durch Firmenflüge kommt und 20% durch private? Wird der Mitarbeiter dann für die entgangenen 20% ausgezahlt? Oder muss er die Firma für 80% auszahlen, wenn er den Partner-SEN seiner Freundin überträgt anstatt seinem Chef?
 

cockpitvisit

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Gibt aber doch Firmen, die in den Arbeitsvertrag reinschreiben, dass die Mitarbeiter Meilen sammeln und sich ggf. bei dem oder dem Programm anmelden müssen.

Dann seid doch bitte gnädig zu Maximierern, die den FCT-Schnitzel in Taschentücher einwickeln und mitnehmen. Sie tun es bestimmt nur, weil der Arbeitgeber es so möchte :D
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Weil das FFP so festgelegt hat. Der Passagier bekommt die Meilen, nicht der zahlende Kunde. Genauso wie die Lounge-Zugangsberechtigung, die an den Passagier geht und nicht an seinen Chef. Für die Firma bleiben PPB-Punkte.
Glaub mir, einige Konzerne haben mit LH durchaus schon Regelungen getroffen bei denen der Passagier auf Geschäftsreise nur noch Statusmeilen erhält und die Rabatte dem AG in Form von direkten Vergütungen (Günstigere Tarife) und indirekten Vergütungen (z.B. Jahresbonus) gewährt werden.

Das FFP bewegt sich hier rechtlich in einer Grauzone und wenn es mal hart auf hart kommt werden Prämienmeilen für durch den AG bezahlte Flüge ganz abgeschafft. Momentan ist das Thema nur einfach nicht wichtig genug um es intensiv gerichtlich zu betrachten.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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Das FFP bewegt sich hier rechtlich in einer Grauzone und wenn es mal hart auf hart kommt werden Prämienmeilen für durch den AG bezahlte Flüge ganz abgeschafft. Momentan ist das Thema nur einfach nicht wichtig genug um es intensiv gerichtlich zu betrachten.

Das sehe ich auch so. Prämienmeilen für Angestellte sind wie ein Schmiergeld, damit sie zum Ungunsten des Arbeitgebers eine teurere Airline wählen.

Wobei Statusmeilen auch nicht viel anders sind.