Mir Prämienticket in Delhi gestrandet!

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Eigentlich hätte sich Air India kümmern müsse, da sie verspätet waren.
AI muss weder sich für Flüge innerhalb Indiens weder für EU261 noch für die Rechtssprechung des EuGH interessieren.

Ob LO am Ende Geld von AI zurückbekommt, das ist ein anderes Thema.
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
ja, die ersten 3 Ziffern sind 220- ......

Gerade noch einmal rekapitutuliert. M&M bucht bei deutschen Teilnehmern wahrscheinlich immer auf ein 220er Ticket (=Lufthansa). Zumindest scheint mir LOT damit raus zu sein. Ich sehe allerdings folgenden Knackpunkt M&M und LH sind ja nicht das selbe. Wie Du den Sachverhalt schilderst, hast Du Dich jedoch nicht an M&M direkt gewandt, sondern an LH. Das könnte sich als Knackpunkt erweisen.

Wenn Du die Kosten der Ersatzbeförderung geltend machst, muss zunächst eine Aufforderung dazu erfolgen. Dies könnte ebenfalls noch problematisch werden. Auch im Hinblick auf die Beweislast. Mach mal ein Gedächtnisprotokoll, wann Du was mit wem besprochen hast.

Hilfreich wäre eine Rechtsschutzversicherung. Ansonsten schließe ich mich #23 an.

Edith sagt gleich zum Anwalt.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
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Danke, werde ich beherzigen. In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen? Gleich Anwalt oder zunächst LH und Miles& More kontaktieren?
Glück gehabt, dass das auf einem Ticket war :) Ich würde das direkt mit Kexbox besprechen. Seine Kosten gibt es im Erfolgsfall mWn von der Gegenseite bezahlt, und er wird Dir ziemlich präzise sagen können, wie Deine Chancen stehen.
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
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Hamburg
Glück gehabt, dass das auf einem Ticket war :) Ich würde das direkt mit Kexbox besprechen. Seine Kosten gibt es im Erfolgsfall mWn von der Gegenseite bezahlt, und er wird Dir ziemlich präzise sagen können, wie Deine Chancen stehen.
Genau so ist es. Auch die Gerichtskosten werden dann übernommen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn man direkt einen Anwalt nutzt um die Frist zu setzen, da man nicht über seine EU Rechte informiert wurde. Das LG Hamburg scheint wohl auch recht gut für solche Klagen aus Kunden sicht. Habe auch ohne Rechtschutz das Risiko in kauf genommen, da ich TK auch nicht davon kommen lassen wollte...

Zuerst mit Anwalt sprechen,
dann eine formal korrekte Anfrage mit Frist senden. Auf Reaktion warten. Falls keine zufriedenstellend kommt: Anwalt beauftragen.
Auf jedem Fall. 14 Tage Fristsetzung entweder selber, oder per Anwalt. Wie geschildert. Wir haben erst nach ein paar Monaten den Weg beschritten (verschiedene Gründe, inkl. Mißverständnis mit kexbox). Verjährt ja nicht so schnell der Anspruch. Aber, solbald es vor Gericht geht, kann es 12 bis 24 Monate dauern, bis die erste Instanz mal durch ist. Die Gerichte sind ja chronisch überlastet...
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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MUC
Du hast sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber LO nach EU261, also EUR 600,- pro Person. Dazu kommt die Erstattung der ursprünglichen Tickets oder Übernahme der Ersatzbeförderung (Deine Wahl). Das könntest Du zunächst auch selbst einfordern und schauen, was passiert.

Du hast sehr wahrscheinlich vertragliche Ansprüche gegenüber Miles&More. Das lohnt sich nur, wenn dabei deutlich mehr herauskommt als beim Anspruch nach EU261. Das geht nur mit versiertem Rechtsanwalt.
Hat er nicht. Start außerhalb der EU mit nicht EU Airline. Ich würde einen Chargeback in Betracht ziehen, dann soll doch Air India klagen.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.319
3.611
Hamburg
Hat er nicht. Start außerhalb der EU mit nicht EU Airline. Ich würde einen Chargeback in Betracht ziehen, dann soll doch Air India klagen.
Aber muss es nicht Start- oder Zielort sein?
Außerdem ist sie bei allen in der EU landenden Flügen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU), vorausgesetzt das die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

Wäre bei LO doch der Fall?
 
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lighthouse

Erfahrenes Mitglied
16.12.2022
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Du hast sehr wahrscheinlich einen Anspruch gegenüber LO nach EU261, also EUR 600,- pro Person. Dazu kommt die Erstattung der ursprünglichen Tickets oder Übernahme der Ersatzbeförderung (Deine Wahl). Das könntest Du zunächst auch selbst einfordern und schauen, was passiert.

Du hast sehr wahrscheinlich vertragliche Ansprüche gegenüber Miles&More. Das lohnt sich nur, wenn dabei deutlich mehr herauskommt als beim Anspruch nach EU261. Das geht nur mit versiertem Rechtsanwalt.

Ich sehe immer noch nicht wo der Anspruch gegen LO herkommen soll. Hat du dafür irgendwelche Quellen? LO ist pünktlich abgeflogen.
Der Air India Flug jedoch nachweislich nicht und bei 2 IATA Airlines sind die Zuständigkeiten ganz klar in der Reso 735d geregelt:

As stated in the Resolution 735d, Article 6 (Absorption of Passenger’s Expenses), in an interline journey it is the responsibility of the carrier responsible for a delay (causing involuntary change of a passenger's journey) to arrange for a reasonable alternative route within a reasonable time.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.256
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Ich sehe immer noch nicht wo der Anspruch gegen LO herkommen soll. Hat du dafür irgendwelche Quellen? LO ist pünktlich abgeflogen.
Analog zu EuGH 11.07.2019 C-502/18, EuGH 06.10.2022, Rs. C-436/21.
Der Air India Flug jedoch nachweislich nicht und bei 2 IATA Airlines sind die Zuständigkeiten ganz klar in der Reso 735d geregelt:
Das muss man ggf. beachten, wenn man eine weitere Anspruchsgrundlage verfolgen will. Für EU261 ist das nicht relevant.
 

bender1057

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07.02.2010
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Hier mal meine zwei Pfennige:

- Es ist ein absolutes Unding, dass Prämientickets teilweise anders behandelt werden als Bezahltickets. Ich finde es skandalös, dass Air India allen anderen geholfen hat, nur euch nicht.
- Mit EU261 werdet ihr in der Tat nichts gegen Air India ausrichten können. Gegebenenfalls habt ihr zivilrechtliche Ansprüche gegen sie, aber wie erwähnt dürfte es schwierig werden, diese von hier aus durchzusetzen. Das vorgeschlagene Chargeback für die Kosten der Alternativbeförderung wäre möglicherweise eine Idee, allerdings weiß ich nicht, was eure (Kreditkarten-)Bank dazu sagen würde, denn DIESE Leistung wurde ja schließlich korrekt erbracht.

ABER: Zum (möglichen) Glück für euch gibt es ja noch den Beschluss des EuGH vom 12.11.2020 (C-367-20), nach dem alle beteiligten Airlines einer Buchung in Haftung genommen werden können. Unter anderem in diesem Thread hatten wir uns ja darüber ausgetauscht.

- Somt könnt ihr also versuchen, euch sowohl die Ausgleichszahlung als auch die Kosten der Alternativbeförderung von LO erstatten zu lassen (die sich dann wiederum bei AI "refinanzieren" könnten).
- Ob die Tatsache, dass ihr euch während eures (Zwangs-)Aufenthalts in Delhi weder an LO noch an M&M gewendet habt, dabei ein Problem darstellt, weiß ich leider nicht..
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Hat er nicht. Start außerhalb der EU mit nicht EU Airline. Ich würde einen Chargeback in Betracht ziehen, dann soll doch Air India klagen.
Was soll da über ein Chargeback laufen? Die gebuchten und geflogenen Eco Tickets? Oder die Kosten für den M&M Flug?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

. Das vorgeschlagene Chargeback für die Kosten der Alternativbeförderung wäre möglicherweise eine Idee, allerdings weiß ich nicht, was eure (Kreditkarten-)Bank dazu sagen würde, denn DIESE Leistung wurde ja schließlich korrekt erbracht.
Genau daher wird kein Chargeback möglich sein.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Habt Ihr evtl. noch eine Reiseversicherung, die zuerst aufkommen kann?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.993
2.429
Diese fehlende Wertschätzung der anwaltlichen Dienstleistung ist leider mal wieder sehr traurig.
OT: Wir gehen doch alle in ein Restaurant und bestellen erstmal kostenlos ein Essen, um zu sehen, ob es überhaupt schmeckt. Geht aber vielen Dienstleistungen so, frage Grafiker, Übersetzer usw.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.256
9.551
Ein Kompensationsverlangen nach EU261 kann man durchaus auch ohne Anwalt an die Airline schicken.

Wenn es damit klappt, gut. Wenn es nicht klappt, dann sollten Fachleute übernehmen.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.793
1.653
MUC
Und wenn er durchgeführt wird, dann liegt es nahe, dass man sich strafbar gemacht hat (Betrug).
Ich sehe keinen Betrug. Er hatte ein gültiges Ticket und den Missconnect nicht zu vertreten. Anstatt ihn ordnungsgemäß umzubuchen, wurde eine Zwangslage (Visum) ausgenutzt und er wurde genötigt, ein neues Ticket zu kaufen. Diesen Betrag würde ich unter dem Hinweis „bezahlte Reiseleistung wurde doppelt berechnet“ als Chargeback einreichen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
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Ein Kompensationsverlangen nach EU261 kann man durchaus auch ohne Anwalt an die Airline schicken.

Wenn es damit klappt, gut. Wenn es nicht klappt, dann sollten Fachleute übernehmen.
Der Brocken dürfte zu hoch sein und LH wird den "Forderungsschwanz" ablehnen (Vermutung und Erfahrung im Kleinen).
Auch die Reaktionszeit ist bei der LH sehr lang, von der Bearbeitung ganz zu schweigen.
Ein FA kann das in diesem Fall besser (Meinung).