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red_travels

Reisender
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Das mit dem Dunning-Kruger-Effekt war sehr interessant. Das ist doch mal was, das man in Gespräche einfließen lassen kann:

"Wie fandest Du den Auftritt von XYZ?"
"Also da hat für mich ganz klar der Dunning-Kruger-Effekt dominiert!"
"😳"
 

doc7austin2

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10.03.2021
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Boah. Das habe ich jetzt wirklich gegoogled ;)




Google doch einfach mal die Worte "EU-VO auf dem USA-Teilflug anwendbar" und Du wirst schnell Erleuchtung finden. Aber das würde ja wieder einmal "denken" vor dem "tippen" erfordern.
In der bekannten Rechtssache C‑561/20 war aber die Airline, die das letzte Segment ab einem EU-Flughafen (BRU-EWR) durchgeführt und das Segment der Störung (EWR-SJC) verursacht hat, die geiche Nicht-EU Airline.

Das trifft auf das @waldspecht Beispiel aber nicht zu:

Bsp:
BER-FRA-NYC op. LH
NYC-SFO op. AA
NYC-SFO hatte 5 Stunden Verspätung.
Die 600€ gibt es von AA.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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In der bekannten Rechtssache C‑561/20 war aber die Airline, die das letzte Segment ab einem EU-Flughafen (BRU-EWR) durchgeführt und das Segment der Störung (EWR-SJC) verursacht hat, die geiche Nicht-EU Airline.
Ich sehe nicht, warum das einen Unterschied machen soll. Der EUGH stellte klar, dass es eine einheitliche Reise mit Startpunkt Brüssel im EU-Mitgliedsstaat Belgien, Endziel San José in den USA war und dies zur direkten Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung führt. Die von Dir gesuchte Teilung der Reise in Segmente gibt es nicht. Es geht nicht um Teilstrecken, sondern um die gesamte Reise. Und wer sich im Geschäft mit Reisenden aus der EU betätigt, der ist in der Haftung. Ob hier ansässig oder nicht.

Als Randbemerkung: Du suchst krampfhaft wie ein schlechter deutscher Jurastudent immer genau den gleichen Fall zu finden, um ihn dann anzuwenden. So machen es vielleicht die Angelsachsen. Wir in der Tradition des römischen Rechts und des Code Civil ausgebildeten Juristen schauen uns den Sachverhalt und das Gesetz an, wie es geschrieben steht und dann wie es vom höchsten relevanten Gericht angewandt wird. Und die EUGH Richter sagen: (1) einheitliche Reise aus der EU heraus fällt darunter und (2) wer daran beteiligt ist, der haftet, denn (3) über allem steht der Verbraucherschutz.

Aber mein kostenloses Repetitorium für Dich hat jetzt ein Ende. Wie ein anderer geschätzter User bereits anmerkte, ist meine Mildtätigkeit seit weitgehend, aber jetzt habe ich Wochenende. Schönes Leben!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich habe heute meinen karitativen Tag (auch für "karikative" Zeitgenossen):
- STR-ZRH mit LX
- ZRH-PHL mit AA
- PHL-MCI mit AA

Mehr als vier Stunden Verspätung auf PHL-MCI -> Klage gegen AA -> EuGH-Entscheidung C-436/21
Danke. Und hier findet sich auch die über allem stehende Interpretationshilfe, wonach jede andere Auslegung als die des EuGH dem "nach ihrem ersten Erwägungsgrund verfolgten Ziel der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Fluggäste zuwiderlaufen" würde. Das alles ist Lex Verbraucherschutz.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Hast du da eigentlich eine große Wiedervorlage-Tabelle für die ganzen Threads hier?!

Wenn es etwas neues gäbe und er dies mitteilen möchte würde er sich schon melden.
Ohne Wiedervorlage würden diesen Threads schnell in Vergessenheit geraten. Und wir möchten ja wissen, wie es ausgegangen ist - wissen, wer von uns am Ende Recht hatte.
 
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thbe

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27.06.2013
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Spätestens in der Erzwingungshaft werden diese Larifari-Brüder weich! Die Schwestern natürlich auch.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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.... LH hat doch einen ganz anderen Hebel AI gegenüber. LH muss doch ein Interesse daran haben, dass die von Ihnen ausgestellten Tickets auch bei AI eine Rechtsgrundlage haben. Noch einmal: Ich habe LH eine Frist bis zum 30.04.ds.Jhrs. gesetzt! Das sind noch 11 Tage und dann sehen wir weiter. Ich will einfach nicht mein Pulver durch Voreiligkeit verschießen.
Natürlich hält sich (z.B.) LH nicht an die Frist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Als ob irgend jemand auf eine 'gesetzte Frist' reagiert... :no:
Meine Rede! Siehe oben (wie LH agiert).
 

Hauptmann Fuchs

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Goa-Hamburg

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05.03.2023
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Also, ob ihr euch untereinander nun zofft oder nicht ist einzig eure Sache! In einem habt ihr Recht: LH und Miles&More haben überhaupt nicht reagiert. Jetzt brauche ich einen ausgefuchsten Reiserechtler! Habt ihr einen guten Tipp, möglichst zeitnah?
Vielen Dank im Voraus
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Also, ob ihr euch untereinander nun zofft oder nicht ist einzig eure Sache! In einem habt ihr Recht: LH und Miles&More haben überhaupt nicht reagiert. Jetzt brauche ich einen ausgefuchsten Reiserechtler! Habt ihr einen guten Tipp, möglichst zeitnah?
Vielen Dank im Voraus

dir wurden schon mal welche genannt, wollen die nicht? 🤔

Deshalb der Verweis auf zwei versierte Reiserechtler hier im Forum namemtlich @umsteiger und @kexbox . Schnell wird schon einmal gar nichts gehen. Du kannst - wenn dieser gefunden ist - den richtigen Ansprechpartner erst einmal in Verzug setzen und dann die Anwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen (vorausgesetzt es besteht ein Anspruch).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Also, ob ihr euch untereinander nun zofft oder nicht ist einzig eure Sache! In einem habt ihr Recht: LH und Miles&More haben überhaupt nicht reagiert. Jetzt brauche ich einen ausgefuchsten Reiserechtler! Habt ihr einen guten Tipp, möglichst zeitnah?
Danke für die Info!
Hast Du in der Zwischenzeit ggf. schon einmal die Route mit dem Chargeback versucht?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.908
16.010
Jetzt brauche ich einen ausgefuchsten Reiserechtler!

Nee, Du brauchst einen Experten im Fluggastrecht, oder, wenn Du den Air-India-Weg gehen willst, jemanden, der Internationales Privatrecht kann. Oder halt, wenn Du beides nicht kriegst oder es zu teuer ist, einen guten vertragsrechtlichen Generalisten. Mit (Pauschal-)Reiserecht hat der Sachverhalt nichts zu tun.
 
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Reaktionen: red_travels und LH88

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Also, ob ihr euch untereinander nun zofft oder nicht ist einzig eure Sache! In einem habt ihr Recht: LH und Miles&More haben überhaupt nicht reagiert. Jetzt brauche ich einen ausgefuchsten Reiserechtler! Habt ihr einen guten Tipp, möglichst zeitnah?
Vielen Dank im Voraus
Was sagt denn jetzt deine RSV?
Ein Reiserechtler hat schon abgewunken, warum wohl?
Schreibe deine Ausgaben erst mal ab, wenn du das Geld wieder bekommst kannst du dich freuen.

Wenn du eine fristgerechte Reaktion von LH haben möchtest, dann schicke denen einen Mahnbescheid, da werden die mit Sicherheit fristgerecht die Ansprüche bestreiten. Könnte man auch mit den anderen Beteiligten machen in der Hoffnung das eine Partei die Frist versäumt.

Letzten Satz nicht falsch verstehen, ich will damit nur sagen "rechne nicht mit dem Geld". Das kann schiefgehen oder sehr lange dauern
 
Zuletzt bearbeitet:

Goa-Hamburg

Reguläres Mitglied
05.03.2023
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Ich habe mich jetzt an Advocado (Anwaltsnetzwerk) gewandt und unseren Fall geschildert, um eine Vorabeinschätzung von einem Anwalt für Fluggastrechte zu bekommen. Nach deren Aussagen wird man mich sehr rasch kontaktieren und mir eine Einschätzung mitteilen, ob Erfolgsaussicht besteht oder nicht.