ANZEIGE
.
Formalrechtlich gibt es zwei Anspruchsgrundlagen:
hier einmal die EU Fluggastrechte Verordnung:
Problem:
In der Regel wird der 4Y zu den gleichen Daten des gebuchten LH Flugs stattfinden, daher wird in diesem Fall bereits eine Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeitpunkt erfüllt.
Hier bleibt dann nur die Möglichkeit zur späteren Beförderung nach Wahl des Reisenden, hier dürfte das Problem darin bestehn wenn LH die Strecke vollständig gegen 4Y ersetzt hat.
Der Rücktritt bei voller Erstattung sollte ebenfalls möglich sein.