MyDriver von Sixt [Uber, BlackLane]

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Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Warum? Uber bedient sich Subunternehmer (Limo-Services) für die Durchführung der Leistungen, demnach wären diese Adressat der Strafe. Bei UberPop analog die Privatfahrer.

Die Subunternehmer haben aber doch ausschließlich Fahrer mit P-Schein. Die machen das jetzt nur (auch) für einen neuen Vermittler. Das ist auch das, was viele Journalisten offenbar nicht verstehen. Es geht um Uber Pop, das ist tatsächlich rechtlich fraglich, wenn Renter und Studenten ohne P-Schein Leute gegen Geld fahren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Subunternehmer sind aber keine Mietwagen, sie verhalten sich vielmehr wie ein Taxi, ohne eine dafür erforderliche Erlaubnis aufzuweisen. So zumindest die bisherigen Rechtsprobleme. P-Schein ist nicht alles.
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Die Subunternehmer sind aber keine Mietwagen, sie verhalten sich vielmehr wie ein Taxi, ohne eine dafür erforderliche Erlaubnis aufzuweisen. So zumindest die bisherigen Rechtsprobleme. P-Schein ist nicht alles.

Also hat MyDriver keine Probleme, weil ich die Fahrt dort einige Minuten früher bestellen müsste als bei Uber? Und dann ist es plötzlich ein Limoservice?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.

Die Fahrer bei Uber oder MD haben in der Stadt auf den nächsten Auftrag gewartet. Machen Mietwagenfahrer in anderern Städten auch, ist aber unzulässig.

PBefG - Einzelnorm
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Legal wäre folgendes:
- Fahrzeug als "Mietwagen" eingetragen (hat nichts mit Europcar&Co zu tun, das sind "Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge"), braucht u.a. jährlichen TÜV und ist in der Versicherung entsprechend teurer

- Fahrer hat P-Schein

- Fahrer ist entweder angestellt bei einem Unternehmer oder er ist selbst der Unternehmer. Der Unternehmer (wer auch immer das ist) hat ein Gewerbe angemeldet

- Fahrt wird vom Kunden vor der Fahrt gebucht, idealerweise mit festem Start/Ziel ("Start XYZ, dann nach Stunde/Kilometer abgerechnet" ist aber grundsätzlich auch ok). Spontane Fahrvermittlung (Fahrzeug steht frei an der Disco, Gast steigt ein und äußert seinen Fahrwunsch) ist verboten.

- Nachdem die Fahrt zuende ist, fährt die Limo wieder "nach Hause", es sei denn, er hat einen neuen Auftrag. Ein "Bereithalten" in der Stadt (gar an Taxiständen, vor Diskotheken usw.) ist verboten.

- Preis ist Wurscht. Anders als beim Taxi gibt es keine Beförderungspflicht, aber auch keine Preisbindung.


So machen im Prinzip MyDriver und Blacklane das, und so ist es legal.

UberBlack weicht davon ab: Die App zeigt Dir an, welche Fahrzeuge gerade "leer" in Deiner Nähe sind. Damit - so eine einstweilige Verfügung in Berlin vor einigen Wochen - machen die Uber Limo-Fahrer genau das, was sie nicht dürfen, sie halten sich im Stadtgebiet bereit. Diese Argumentation ist aber nicht unbedingt wasserdicht (halten sich die Fahrer wirklich bereit, oder sind die einfach nur auf dem Rückweg in ihre "Zentrale", in die Mittagspause oder machen irgendwelche low-priority-Besorgungsfahrten?), weshalb - soweit ich das damals mitbekommen habe - der Berliner Taxiunternehmer, der diese Verfügung erwirkt hat, sie auch nicht hat vollstrecken lassen (denn sonst müsste er ja für den Schaden aufkommen, wenn im Hauptsacheverfahren rauskommt, dass das sehr wohl erlaubt war). Von diesem streitbaren Detail abgesehen ist UberBlack aber auch legal.

UberPop und Wundercar usw. dagegen weichen völlig davon ab: Man vermittelt Fahrten an Fahrer mit Fahrzeugen, die die o.g. Kriterien (P-Schein, Fahrzeug als Mietwagen angemeldet) überhaupt nicht erfüllen (und zudem auch kein Gewerbe haben müssen lt. Uber-Vorgaben). Und das ist definitiv nicht legal. Dem Fahrgast kann das zunächst mal egal sein (auch im Unfallfall ist er geschädigter Dritter, da kommt die Versicherung nicht so einfach aus der Haftung raus). Der Fahrer hat aber ein Problem (evtl. Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, seine Versicherung kann die Prämie neu berechnen oder ihn rauswerfen).
 
Zuletzt bearbeitet:

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
myDriver hat mir gerade eine email geschrieben und mich zu einem Gewinnspiel auf Facebook eingeladen.

Zum einen habe ich kein Facebook, zum anderen gibts für alle 5 (fünf) Gutscheine im Wert von je 50 Euro zu gewinnen.... Das nenne ich mal ein lukratives Gewinnspiel für einen Premiumanbieter. =;
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Interessanter Kommentar:
Kommentar zum Uber-Verbot: Ist Sharing frischer Wind oder eisiger Sturm? | heise online

Ich meine aber, dass das etwa einseitig ist. Taxen sind Daseinsvorsorge, so wie die Versorgung mit Strom, Wasser und die Bereitstellung eines funktionierenden Apothekennetzes (mit Notdienst).

Viele Regulierungen dienen den Taxlern, um mit den Einnahmen leben zu können, um so die Versorgung mit Taxen sicherzustellen.
 

ChangeMe

Erfahrenes Mitglied
18.07.2011
320
335
Blacklane vom DXB aus nach RAK.

Fahrer war sehr übermüdet, ist mehrmals beinahe weggenickt, verpasste einen Exit und ist dann auf dem Standstreifen des Highways rückwärts gefahren. (n)
Ich war kurz davor auszusteigen, aber was will man mitten in der Nacht auf nem einsamen Highway machen...
 

boerzel

Erfahrenes Mitglied
03.06.2014
260
1
STR
Mydriver Stuttgart 3:00 Uhr morgens. Eine Woche zuvor reserviert. Absage am Abend vorher. boerzel fährt jetzt wieder Taxi.
 
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Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Mydriver Stuttgart 3:00 Uhr morgens. Eine Woche zuvor reserviert. Absage am Abend vorher. boerzel fährt jetzt wieder Taxi.

Kann ich aber verstehen, wenn es keine Fahrten im "umliegenden" Zeitraum gab, wäre es einfach nicht Sinnig deine Fahrt durchzuführen.

Natürlich könnte man daran arbeiten, so etwas dem Kunden früher mitzuteilen, oder generell eine no-booking time von 1-4 oder ähnliches einzurichten.
 

piiit

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
2.009
42
38² - Logged Out/Abgemeldet

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Vielen Dank. Ich habs direkt mal für eine Samstagmorgen-Flughafen-Fahrt eingesetzt. Kostet übrigens mit dem 25-EUR-Gutschein immer noch so viel wie UberPop und vielleicht 1-2 EUR weniger als ein Taxi, bzw. 10 EUR weniger als MyDriver. Ich bin sehr gespannt, es muss sich ja qualitativ auch von MyDriver um ca. 30% abheben, um den Mehrpreis zu rechtfertigen.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.574
7.091
SNA
Blacklane vom DXB aus nach RAK.

Fahrer war sehr übermüdet, ist mehrmals beinahe weggenickt, verpasste einen Exit und ist dann auf dem Standstreifen des Highways rückwärts gefahren. (n)
Ich war kurz davor auszusteigen, aber was will man mitten in der Nacht auf nem einsamen Highway machen...
Bei knapp 8.000km kann man schon mal wegnicken...zumindest mir würde es so gehen.
 

afa340

Erfahrenes Mitglied
28.10.2012
679
125
Man kann allerdings nur einen Gutschein pro Account einlösen. Ich habe mehrere genutzt und bei allen Fahrten bis auf eine wurden sie hinterher manuell gelöscht.
 

ChangeMe

Erfahrenes Mitglied
18.07.2011
320
335
Bei knapp 8.000km kann man schon mal wegnicken...zumindest mir würde es so gehen.

Jemand der seinen Horizont nicht ganz so eng nimmt wie du weiß bzw erschließt sich logisch, dass unter der geläufigen Abkürzung RAK hier Ras al Khaimah gemeint ist. :rolleyes: für dich dann lieber R.A.K. zum besseren Verständnis.