Legal wäre folgendes:
- Fahrzeug als "Mietwagen" eingetragen (hat nichts mit Europcar&Co zu tun, das sind "Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge"), braucht u.a. jährlichen TÜV und ist in der Versicherung entsprechend teurer
- Fahrer hat P-Schein
- Fahrer ist entweder angestellt bei einem Unternehmer oder er ist selbst der Unternehmer. Der Unternehmer (wer auch immer das ist) hat ein Gewerbe angemeldet
- Fahrt wird vom Kunden vor der Fahrt gebucht, idealerweise mit festem Start/Ziel ("Start XYZ, dann nach Stunde/Kilometer abgerechnet" ist aber grundsätzlich auch ok). Spontane Fahrvermittlung (Fahrzeug steht frei an der Disco, Gast steigt ein und äußert seinen Fahrwunsch) ist verboten.
- Nachdem die Fahrt zuende ist, fährt die Limo wieder "nach Hause", es sei denn, er hat einen neuen Auftrag. Ein "Bereithalten" in der Stadt (gar an Taxiständen, vor Diskotheken usw.) ist verboten.
- Preis ist Wurscht. Anders als beim Taxi gibt es keine Beförderungspflicht, aber auch keine Preisbindung.
So machen im Prinzip MyDriver und Blacklane das, und so ist es legal.
UberBlack weicht davon ab: Die App zeigt Dir an, welche Fahrzeuge gerade "leer" in Deiner Nähe sind. Damit - so eine einstweilige Verfügung in Berlin vor einigen Wochen - machen die Uber Limo-Fahrer genau das, was sie nicht dürfen, sie halten sich im Stadtgebiet bereit. Diese Argumentation ist aber nicht unbedingt wasserdicht (halten sich die Fahrer wirklich bereit, oder sind die einfach nur auf dem Rückweg in ihre "Zentrale", in die Mittagspause oder machen irgendwelche low-priority-Besorgungsfahrten?), weshalb - soweit ich das damals mitbekommen habe - der Berliner Taxiunternehmer, der diese Verfügung erwirkt hat, sie auch nicht hat vollstrecken lassen (denn sonst müsste er ja für den Schaden aufkommen, wenn im Hauptsacheverfahren rauskommt, dass das sehr wohl erlaubt war). Von diesem streitbaren Detail abgesehen ist UberBlack aber auch legal.
UberPop und Wundercar usw. dagegen weichen völlig davon ab: Man vermittelt Fahrten an Fahrer mit Fahrzeugen, die die o.g. Kriterien (P-Schein, Fahrzeug als Mietwagen angemeldet) überhaupt nicht erfüllen (und zudem auch kein Gewerbe haben müssen lt. Uber-Vorgaben). Und das ist definitiv nicht legal. Dem Fahrgast kann das zunächst mal egal sein (auch im Unfallfall ist er geschädigter Dritter, da kommt die Versicherung nicht so einfach aus der Haftung raus). Der Fahrer hat aber ein Problem (evtl. Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, seine Versicherung kann die Prämie neu berechnen oder ihn rauswerfen).