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Das betrifft dann aber nur einen sehr kurzen Zeitraum zwischen Kündigung und Abkratzen der Zulassungsmarke auf dem Kennzeichen durch die Behörde.Zur Versicherungsdeckung noch eine Anmerkung: Nach Veröffentlichungen haben diverse Versicherer angekündigt, den Uber- Fahrern im Falle eines Unfalles die Versicherungsdeckung fristlos zu kündigen. Diese Kündigung betrifft, weil sie nur in die Zukunft wirken kann, zwar nicht den Unfall, wegen dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Sie betrifft aber nach Zugang der Kündigung jeden weiteren Unfall; für diese bestünde kein Versicherungsschutz.
Über früher oder später wird es daher Fälle geben, in dem ein vom Versicherer gekündigter Uber- Fahrer aus der Not und trotz der Strafbarkeit seines Tuns (§ 6 PflVersG) weiterfährt - mit einem Pax, der dann KEINE Versicherungsdeckung genießt.
Meines Erachtens also nur Gebell der Uber-Anti-Fraktion