Die ursprüngliche Antwort
"Aus Lizenzgründen, Zahlungen können nur in DE angenommen und überwiesen werden. Siehe iZettle AGB https://www.izettle.com/de/terms"
ist auch ganz grosser Bullshit. Eine IBAN hat damit prinzipiell nichts zu tun. Der deutsche Zahlungsempfänger kann genausogut eine ausländische IBAN haben, wie der ausländische Zahlungsempfänger eine deutsche IBAN.
Umgekehrt macht man es sich dagegen "leicht", und bezeichnet sich auch in den deutschen AGB als schwedisches Unternehmen unter schwedischer Aufsicht und nach schwedischem Datenschutzrecht arbeitend:
"iZettle hat eine Lizenz zur Ausgabe von E-Geld und zur Erbringung von Zahlungsdienstleistungen gemäß dem Schwedischen E-Geld-Gesetz (2011:755) und dem Schwedischen Zahlungsdienstegesetz (2010:751) (zusammen der "regulatorische Rahmen") und steht unter der Aufsicht und ist angemeldet bei der Schwedischen Behörde für Finanzdienstleisungsaufsicht."
Nebenbei scheint man sich auch offensichtlich um die Regeln der Kartennetzwerke zu foutieren:
"Wenn der Kaufpreis höher ist als ein von iZettle von Zeit zu Zeit festgelegter Betrag (wie von iZettle über die Applikation oder anderweitig kommuniziert), muss der Karteninhaber seine Identität mit einem offiziellen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Wenn der Karteninhaber kein entsprechendes Ausweisdokument vorlegt oder aus sonstigen Gründen nicht nachweisen kann, dass er die auf der Karte angegebene Person ist, darf die Karte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert werden."
PS: In beiden Fällen scheint es mir eher um Betrugsprävention zu gehen, die den Präventionsaspekt eben einfach über die rechtliche Legalität stellt.