So langsam kommt N26 in die Puschen. Einstandskurse wurden übertragen und mein Restguthaben wurde auch überwiesen.
Obwohl N26 auf meine BaFin-Beschwerde hin meinte, dass ich zur Auszahlung vor dem 08.06. zunächst irgend etwas abstruses erklären müsste:
"Im Rahmen der Bearbeitung der vorliegenden Beschwerde teilten wir Ihnen am 22.04.2026 mit, dass wir für eine vorzeitige Auszahlung des Restguthabens eine Einverständniserklärung, bezüglich der Schließung Ihres N26-Kontos vor dem 08.06.2026, benötigen würden. Sobald Sie uns dieses Einverständnis übermittelt haben, können wir die vorzeitige Schließung Ihres N26-Kontos und die Auszahlung des Restguthabens in die Wege leiten."
Habe dann der BaFin geantwortet:
"Die Bank gibt zu, dass ich einen ordnungsgemäßen Nachweis für die Auszahlung meines Guthabens an eine alternative Bankverbindung zur Verfügung gestellt habe. Gleichzeitig behauptet sie aber, dass ich mein Einverständnis für eine vorzeitige Kontoschließung erteilen müsse, damit sie mir mein Restguthaben überweisen könne.
Diese Behauptung ist hanebüchen. Seit wann muss ein Kunde bei einer Bank die Schließung seines Kontos beantragen, um über sein Kontoguthaben verfügen zu können? Als Gläubiger habe ich jederzeit einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank, der entweder erfüllt wird, indem ich mein Geld vom betreffenden Konto selbstständig wegüberweise oder, falls die Bank mir diese Möglichkeit verwehrt, die Bank es mir auf mein Konto bei einer anderen Bank überweist."
Plötzlich ging alles ganz schnell und auf einmal ging es doch. Wie es wohl dazu kam? Die BaFin scheint der N26 Bank ordentlich auf die Füße getreten zu haben.
Es fehlt nur noch die Erstattung der Verzugszinsen seit 08.03., aber das wird auch noch. Habe die Erstattung mit Fristsetzung angemahnt und wenn N26 das nicht schafft, läuft halt das Schlichtungsverfahren weiter.
Wenn ich lese, wie viele Kunden sich monatelang mit dieser Bude herumschlagen, kann ich nur empfehlen: Nicht lange rumeiern und verunsichern lassen. Klartext reden, Fristen setzen, Schlichtung beantragen und BaFin informieren. Dann gilt: Während in Villariba noch geputzt wird, wird in Villabajo schon wieder gefeiert.