Nachberechnung Sixt wegen Strafzettel

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SFM

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
722
0
MUC
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4 Kilometer über die Zulässige Kilometergrenze gefahren und musste für 5 Kilometer bezahlen.
Wo war denn das wenn man fragen darf?

Dachte eigentlich nur dass die Schweizer und Australier so penibel messen. Ist das mit Abzug der Messtoleranz in DE nur eine Mähr?
 

Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.932
1.271
DUS, NRT/HND
Vielleicht sollte man dazu wissen, dass der OP nicht in Deutschland lebt (womit ich ja hier kein Geheimnis preisgebe, da das unter seinem Avatar steht)...

Welchen Einfluss soll der Wohnsitz hierbei haben? Bei einigen wird direkt von der CC abgebucht bei anderen nicht. Es gibt in beiden Gruppen sowohl Faelle mit Wohnsitz im In- und Ausland. Wäre mal interessant, wie Sixt das steuert.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
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TwetYx

Erfahrenes Mitglied
17.09.2012
629
0
HAM/HEL
Hatte Anne denn überhaupt mit der CC gemietet ?

Sixt Akzeptiert doch noch relativ großzügig andere Varianten der Zahlung ?

Sollte jemand z.B. mit seiner "EC-Karte" zahlen mittels PIN ist eine Nachbelastung dieser nicht so ohne weiteres möglich, oder ?
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Wo war denn das wenn man fragen darf?

Dachte eigentlich nur dass die Schweizer und Australier so penibel messen. Ist das mit Abzug der Messtoleranz in DE nur eine Mähr?

Nein in Dland werden je nach Messverfahren zwischen 3-5km/h abgezogen. Also wenn hier jemand schreibt Ticket mit 6km/h drüber waren das Brutto 9-11km/h.
Es ist auch ein Unterschied wer in Deutschland die Radarkontrolle vornimmt. Kommunen stellen die Radarfallen empfindlicher ein als die Polizei. Mir wurde in München schonmal ein Ticket wegen 1km/h über Limit geschickt wobei auf dem Mittleren Ring in München die Polizeianlagen bei 75 km/h nicht auslösen ( 60er Limit ) wobei dort 80km/h auch normaler Verkehrsfluss ist.
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.644
849
Nach meinen bisherigen Erfahrungen kommt von Sixt immer ein Brief mit Überweisungsträger - auch bei Anmietung mit Kreditkarte. Meine Nachfrage zu der Gebühr (im Rahmen von einigen anderen zu klärenden Sachverhalten), warum man den in der Lage ist, die Mietwagenrechnung per Email zuzustellen aber für die Gebührenrechnung den Postweg bevorzugt wurde wie folgt von der Kundenbetreuung beantwortet:

"Die berechnete Gebühr in Höhe von 18,50 EUR ist eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes. Wir erhalten von den Behörden meist sehr unterschiedliche Schreiben, was uns eine Automatisierung nur sehr begrenzt ermöglicht. In den überwiegenden Fällen müssen die Daten individuell ermittelt werden. Die Bearbeitung der entsprechenden Anfragen ist für Sixt mit erheblichem internen Aufwand verbunden.
Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten direkt an die eigentlichen Verursacher weiterzugeben. Wir verzichten bewusst darauf, diese zusätzlichen Kosten in unsere Preisgestaltung einzubeziehen - nur so können wir Ihnen auch weiterhin unsere Fahrzeuge zu attraktiven Preisen anbieten. Diese Gebühr berechnen wir auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Momentan sind uns die technischen Voraussetzungen nicht gegeben, um auch diese Rechnungen per E-Mail zu versenden, da diese manuell erstellt werden."
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.621
2.850
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Musste die Gebühr auch schon bezahlen, letzte Woche mit ich mit einem Sixt Mietauto 4 Kilometer über die Zulässige Kilometergrenze gefahren und musste für 5 Kilometer bezahlen. ist mir eigentlich nur aufgefallen, da ich bewusst mal drauf geachtet habe, ob die auch solche Minibeträge in Rechnung stellen oder hier für Statuskunden eine geringe überschreiten tolerieren.
Ich habe mit Sixt keine Erfahrung, bei Europcar in AT (als Elite) habe ich aber einmal eine Kiste mit 1050 statt 1000 km retourniert. Der Betrag wurde zwar auf der Rechnung (wohl automatisiert durch Eingabe des Kilometerstandes) angeführt, jedoch auch wieder abgezogen.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
5
Wo bitte habe ich gemeckert ???

Ok. DU! (y) hast nicht gemeckert, stimmt. Das mit der rühmlichen Ausnahme könnte man ja sogar so deuten dass du mit mehr gerechnet hättest. Bei solchen Beiträgen passiert es halt leicht das man Meckern impliziert. Bei Foren fehlt halt doch die Betohnung des persönlichen Gespräches.

Die Aussage ist auch eher allgemein zu verstehen. Du weißt selber inkl. diesem Forum, wie sich Leute im Nachhinein über alles mögliche was sie nicht gelesen ahben ereifern können.

Und NEIN du verlierst nicht deine Führerschein, du wirst nur zu 25 Rayanair Flügen verurteilt.:eek:

Und wegen Messtolleranz:
Das bezog sich wohl auf die Geschwindigkeitsüberschreitung. Und die Tolleranzen sind weniger von Gemeinde und Polizei abhängig. Wobei es der Messbehörde natürlich immer frei steht die Tolleranz zu erhöhen.

Prinziepjell hängt die Messtolleranz vom Messverfahren ab.
So müssen die ProVida Fahrzeuge, also Zivile Video Wagen die hinter her fahren, 5% abziehen, weil ja der Abstand niemals ganz exakt ist beim hinter her fahren, selbst der genauseste Messtacho Ungenauigkeiten vom Luftdruck, Wetter, Reifentemperatur etc. hat.

Der Nomale Starenkasten muss nur 3% (glaube ich) abziehen, und Lichtschranken sogar nur 2%. Oder so ähnlich oder umgekehrt. Es geht ja nur ums Prinziep.

Übrigens darf dir auch ein Streifenwagen mit normalem Tacho hinter her fahren da sind dann aber 10 oder 15% vom abgelesenen Wert Tolleranz.

Nur in Ösi Land kann jeder Polizist absolut unfehlbar dein Tempo per Augenschein und gereichtsverwertbar schätzen.

Übrigens: Wenn die dich mit 5 km/h bei 100 abkassieren, hat dein Tacho mindestens 115 bis 120 gezeigt, und real warst es wohl so 110 km/h die du physikalisch genau fuhrst. Tacho geht immer 5-10% vor 3-5% Messtolleranz plus die 5 Km/h die vorgeworfen wurden. Dies nur zur Info, 6 km/h sind ja nun wirklich kein schändliches Verbrechen.
 
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FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
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LON
Nein, die Situation stellte sich anders dar:

Zahlungsaufforderung + normaler Überweisungsträger, das war´s.

Mein erster Beitrag, und hoffentlich nuetzlich: Hatte das schon zweimal. Habe dann jeweils (von der Firmenadresse) ein verhalten knackige Email an Sixt geschrieben, dass es ein Unding sei, diese Gebuehr treuen Kunden zu berechnen, blablabla, und, trara, es kam eine Email zurueck, dass Sixt "aus Kulanz" auf die Gebuehr verzichtet. 5 Minuten Aufwand spart 18.50 EUR.
 
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stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
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imho ein unding sich über diese gebühr zu beschweren bzw. sich der zahlung entziehen zu wollen.

1. es ist wirklich mehraufwand. der mitarbeiter muss erst den kunden suchen, der das verbrochen hat. dann ihn anschreiben und dann muss die buchhaltung die strafe überweisen und beim kunden abbuchen. es gibt dabei keinerlei elektronische datenwege. die strafzettel kommen wie bei jeder privatperson ganz einfach per post.

2. will man die kunden damit erziehen. würde man sowas generell gratis machen, würde jeder sein 5€ parkticket in den müll schmeissen und es gebe noch mehr strafzettel zum bearbeiten.

freut euch, wenn es euch aus KULANZ erlassen wird und seht es wirklich als KULANZ des vermieters an. selbstverständlich ist das nicht.
 

Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.932
1.271
DUS, NRT/HND
1. es ist wirklich mehraufwand. der mitarbeiter muss erst den kunden suchen, der das verbrochen hat. dann ihn anschreiben und dann muss die buchhaltung die strafe überweisen und beim kunden abbuchen. es gibt dabei keinerlei elektronische datenwege. die strafzettel kommen wie bei jeder privatperson ganz einfach per post.

Das ist nicht richtig. Die Mietwagenfirma bezahlt nicht die Strafe. Es wird der Fahrer ermittelt und diese Info an die Behörde/Anwalt/etc. weitergegeben. Hier geht es um die pauschale Bearbeitungsgebühr.

Wenn mit den pauschal 18,50 EUR alles abgegolten wäre, würde der eine oder andere hier sicher auf neue Gedanken kommen...
 
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FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
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LON
imho ein unding sich über diese gebühr zu beschweren bzw. sich der zahlung entziehen zu wollen.

...

freut euch, wenn es euch aus KULANZ erlassen wird und seht es wirklich als KULANZ des vermieters an. selbstverständlich ist das nicht.

Ich fuer meinen Teil habe kein Geld zu verschenken - wenn ich irgendwo 18.50 sparen kann, dann spare ich die auch, Kulanz oder nicht, zumal ich genug Geld bei Sixt fuer die ein oder andere Flasche Dom Perignon bei der Damenwiesn liegen lasse.
 

sultanbinaber

Erfahrenes Mitglied
15.07.2009
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106
FRA
- wenn ich irgendwo 18.50 sparen kann,...
nette Formulierung, de facto ist das aber Betrug (da der Zahlungsaufforderung vorsätzlich nicht nachgekommen wird).
Vermutlich lohnt es sich für den Vermieter nicht, wegen so etwas vor Gericht zu ziehen - dennoch bleibt (wie bereits zuvor erwähnt) die Option der Blacklist. Das Risiko lässt sich m.E. mit EUR 18,50 nicht aufwiegen...
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
25
nette Formulierung, de facto ist das aber Betrug (da der Zahlungsaufforderung vorsätzlich nicht nachgekommen wird).
Vermutlich lohnt es sich für den Vermieter nicht, wegen so etwas vor Gericht zu ziehen - dennoch bleibt (wie bereits zuvor erwähnt) die Option der Blacklist. Das Risiko lässt sich m.E. mit EUR 18,50 nicht aufwiegen...

Prinzipiell wäre es schon einmal interessant, die Sache gerichtlich klären zu lassen.


Vielleicht stellte sich dann heraus, daß SIXT betrügt? :rolleyes:
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.956
2.636
MUC
nette Formulierung, de facto ist das aber Betrug (da der Zahlungsaufforderung vorsätzlich nicht nachgekommen wird).

Betrug ist es sicherlich nicht, da FRALONFRALON der Zahlungsaufforderung nicht vorsätzlich nicht nachkommt, sondern Sixt anbettelt, dass sie ihm die Gebühren erlassen sollen und Sixt sich darauf einlässt.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.143
1.104
CGN
nette Formulierung, de facto ist das aber Betrug (da der Zahlungsaufforderung vorsätzlich nicht nachgekommen wird).
Vermutlich lohnt es sich für den Vermieter nicht, wegen so etwas vor Gericht zu ziehen - dennoch bleibt (wie bereits zuvor erwähnt) die Option der Blacklist. Das Risiko lässt sich m.E. mit EUR 18,50 nicht aufwiegen...

Sich zu beschweren ist schon mal gar kein Betrug. Da die Gebühr ja auch sehr unterschiedlich doch ist bei unterschiedlichen Vermietern (selbst die Sixt-Tochter DriveNow nimmt für den gleichen Vorgang weniger Geld) ist eine Beschwerde über die Höhe auch erstmal in Ordnung.

Etwas nicht zu bezahlen ist auch kein Betrug. Es sei denn, man hat gezielt bei XYZ gebucht, weil man weiß, dass die auf Nicht-Zahlung nicht reagieren :)


Prinzipiell wäre es schon einmal interessant, die Sache gerichtlich klären zu lassen.
Vielleicht stellte sich dann heraus, daß SIXT betrügt? :rolleyes:

Was wäre denn daran interessant? SIXT hat den Aufwand, das dürfte wohl unstrittig sein. 18,50 Euro finde ich persönlich zu hoch (und wäre sicherlich eine freundliche Nachfrage wert), würde aber sicherlich jeder gerichtlichen Überprüfung standhalten. Im Vergleich zu dem, was wir in ähnlich gelagerten Auskunftsprozess einer anderen Branche (allerdings dem Fragesteller und nicht unserem Kunden) berechnen, ist Sixt billig :)
 

FRALONFRALON

Erfahrenes Mitglied
10.10.2013
1.141
0
LON
Anbetteln, naja. Meine Erfahrung mit Sixt ist: Betteln bringt nuescht, eine "gesunde Haerte" (internationale Haerte wuerde es beim Fussball heissen) fuehrt am weitesten.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.141
München
Nur um das Ganze mal in Relation zu setzen: Sixt hat im Monat über 30.000 Strafzettel zu bearbeiten.

Ich habe jetzt nicht genauer nachgefragt, wie viel Personalaufwand man konkret dafür hat, aber aus unternehmerischer Sicht verursachen die Strafzettel bei einer Autovermietung durchaus auch einen nicht ganz unerheblichen Kostenblock.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
12
VIE
Nur um das Ganze mal in Relation zu setzen: Sixt hat im Monat über 30.000 Strafzettel zu bearbeiten.

Ich habe jetzt nicht genauer nachgefragt, wie viel Personalaufwand man konkret dafür hat, aber aus unternehmerischer Sicht verursachen die Strafzettel bei einer Autovermietung durchaus auch einen nicht ganz unerheblichen Kostenblock.

die zahl klingt natürlich hoch, aber nachdem das großteils automatisiert bearbeitet wird, wird es im sehr überschaubaren rahmen bleiben... das ganze liegt nichtmal im ebit promille bereich und ist daher kein relevanter posten.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
aber nachdem das großteils automatisiert bearbeitet wird,

Wie sieht die Automatisierung aus? Ich kann mir das nicht vorstellen. :eek:

Die Mietwagenfirma wird doch einen ganz normalen Anhörungsbogen bekommen und dann muss daraufhin der Mietvertrag zugeordnet werden. Das kann doch sicher nicht automatisch gemacht werden, sondern es sitzt noch jemand lebendiges, ordnet wenigstens die Anmietdaten des Autos dem Vergehenszeitpunkt zu und löst ein Antwortschreiben an die Behörden sowie eine Mitteilung an den Mieter aus.

Oder geht das ganze komplett ohne Handarbeit?
 
Zuletzt bearbeitet:

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
25
Nur um das Ganze mal in Relation zu setzen: Sixt hat im Monat über 30.000 Strafzettel zu bearbeiten.

Ich habe jetzt nicht genauer nachgefragt, wie viel Personalaufwand man konkret dafür hat, aber aus unternehmerischer Sicht verursachen die Strafzettel bei einer Autovermietung durchaus auch einen nicht ganz unerheblichen Kostenblock.

Schlüssig ist das nicht, denn Strafzettel sind ja keine Erfindung der Neuzeit oder eine externe Belastung, die vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit nicht bekannt waren - im Gegenteil, SIXT vermietet seit 100 Jahren Fahrzeuge und weiß, wie wohl kaum ein Mitwettbewerber eine Mischkalkulation zu gestalten, die stetigen Profit abwirft. Nach knapp 100 Mio € Gewinn in 2011 waren es im Krisenjahr 2012 immerhin noch 79 Mio, in 2013 dürfte es wohl wieder mehr sein.

Ergo geht es Erich, Regine und dem Firmenjet auch weiterhin ganz wunderbar, trotzdem ein Teil ihrer Mitarbeiter entgeltlich damit beschäftigt ist, herauszufinden, wer wann wo zu schnell gefahren oder falsch geparkt hat. Sie tun also nichts weiter, als ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen und werden von uns, den Kunden, dafür bezahlt.

Anders stellte sich dar, wenn die Arbeitstätigkeit jener Mitarbeiter sich früher auf andere Bereiche erstreckt hätte und sie nun zusätzlich Strafzettel bearbeiten müssten, womöglich noch durch Überstunden. Oder die Zahl der Strafzettel in schwindelerregende Höhen kletterte, so daß man gezwungen wird, zusätzliches Personal einzustellen. Dann müßte der Betriebsrat eingeschaltet werden. Den gibt es aber bekanntlich nicht bei SIXT, weil Erich und Regine dies seit Jahren erfolgreich zu verhindern wissen. Und da beide als verschwiegen gelten, bleibt mit großer Sicherheit Geheimnis, worin der angebliche Mehraufwand von € 18,50 bestehen soll.

Und erinnert an den netten Versuch, für Winterräder extra abzukassieren.:yes: