Nettes Cashback bei Shoop (ehemals Qipu)

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Kilkenny

Gesperrt
03.10.2013
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Bei Olotels gibt's immer noch 10€ oder habe ich was verpasst? Ja genau gleicher Fall bei mir auch, Hotel findet die Buchung nicht, CB abgelent, aber hier bestehen wohl Chancen, weil ich es sich nicht um tracking "Fehler" handelt sondern um eine Hotel vor Ort-Sache (no show o.ä,)

Ich habe schon oft bei Olotels gebucht und die 10 EUR immer erhalten, gab nie Probleme.

Selbst 2 Nächte einzeln gebucht im Abstand von 48 Stunden wurden ausgezahlt.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
ja und Olotels ist einer der weniger Teilnehmer, wo es nur sehr selten Ablehnung gibt? 10€ gibt's immer noch... (interessant für hostels in Asien)
 
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Flymaniac

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05.03.2010
1.993
212
Habe 2 Fragen zu Qipu.

Wenn ich bei der Buchung eines Hotels in Japan als Währung YEN eingebe, wie werden dann z.B. die 8% Cashback berechnet.

Ich will direkt in YEN buchen damit die mir nicht bei Kreditkartenzahlung den Betrag in € abbuchen wollen. Oder kommt das in Japan nicht vor ?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
Habe 2 Fragen zu Qipu.

Wenn ich bei der Buchung eines Hotels in Japan als Währung YEN eingebe, wie werden dann z.B. die 8% Cashback berechnet.

Ich will direkt in YEN buchen damit die mir nicht bei Kreditkartenzahlung den Betrag in € abbuchen wollen. Oder kommt das in Japan nicht vor ?

sprichst du von pay-at-hotel Raten?

1. JPY ist die korrekte Schreibweise - das System rechnet das um, du wirst aber auf eine deutschen Website mit qipu (geht nur mit dt. Websites) nicht in JPY kaufen können. Ach so: pay-at-hotel cashback wird umgerechnet (irgendwie)

2. Pay at hotel: die Rechnung ist immer in JPY, die Japaner buchen IMHO niemals in einer Kreditkartenwährung ab? Auf jeden Fall immer genau die Belege prüfen, die du unterschreibst (das ganze geht ja nur bei Visa und Mastercard, Amex hat dieses feature gesperrt)
 
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flyer09

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04.11.2009
12.168
2.431
Die werden allerdings in Kürze die Vergütungen anpassen müssen.

Auf Gutscheinbuchungen bezahlt ebookers.de seit heute anders. So gibt es auf Buchungen mit einem eingelösten 10%-Gutschein nur noch 7%, auf Buchungen mit 15% Gutschein 3% und auf Buchungen mit einem 20% Gutschein nur noch 1% Provision.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
ich habe jetzt 824€ cashback "verdient" - muss ich das eigentlich bei der Steuererklärung angeben?
 

kexbox

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04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Klar, und die 12345 EUR, die Du dafür investieren musstest, kannst Du als Aufwendungen ansetzen...

Ein Vergleich die Anzahl der Posting von Youser und XT600 bringt mich ins Grübeln. Ich kann mir vorstellen, dass XT600 wirklich einen Überschuss hat :) Ist ja auch nicht ganz so schwer.

Um die Frage zu beantworten: Bisher hat das m.E. niemanden interessiert. Zanox & Co weisen ihre Partner immer freundlich darauf hin, aber direkt bei Zanox sind ja nur die Ober-Eigenbestelungs-Schlingel. Ich denke, dass sich Finanzbehörden irgendwann mal genauer ansehen, was da los ist. Solange es lediglich eine Einsparung von Aufwendungen ist (ähnlich Rabatt), sehe ich da keine Probleme. Wer aber auch mal für Dritte was bestellt oder mal seeeehr gute Pauschalprovisionen nutzt, erwirtschaftet m.E. sehr wohl Erträge, die auch zu versteuern wären.
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Die Frage ist auch wohl auch, handel es sich ausschliesslich um private Käufe und Übernachtungen etc?

Wenn einer, seine Hotelübernachtungen von der Firma voll erstattet bekommt und bekommt dann gleichzeitig via qipu oder anderen cashback Anbietern, einen anteil des Preises zurück erstattet, dann müsste er das theoretisch der Firma auszahlen. Auch wenn einer die Übernachtungen steuerlich geltend macht, dann müsste er den Rabatt bzw. Cashback weniger geltend machen!

Ganz eng gesehen, wäre es sonst wohl ,bei über 100 Übernactungen im Jahr und jeweils 2 oder 3 Euro sicherlich Betrug oder Unterschlagung gegen seinen Arbeitgeber. Bei steuerlichen unrichtige Angaben bzw. verschweigen des Cashback wird wohl Steuerverkürzung starfrechtlich relevant sein.

Aber ob das jemals auffällt, gerade bei der Firma die Übernachtungen erstattet ist wohl eher unwahrscheinlich.

Das sich irgendwann mal die Finanzbehörden zentral die Auszahlungsdaten der cashback Anbieter kommen lassen und dieses in vielen Einzelfällen mit den Steuererklärungen der einzelnen Steuerpflichtigen abgegleichen könnte aber durchaus mal sein.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Die Frage ist auch wohl auch, handel es sich ausschliesslich um private Käufe und Übernachtungen etc?

Wenn einer, seine Hotelübernachtungen von der Firma voll erstattet bekommt und bekommt dann gleichzeitig via qipu oder anderen cashback Anbietern, einen anteil des Preises zurück erstattet, dann müsste er das theoretisch der Firma auszahlen. Auch wenn einer die Übernachtungen steuerlich geltend macht, dann müsste er den Rabatt bzw. Cashback weniger geltend machen!

Ganz eng gesehen, wäre es sonst wohl ,bei über 100 Übernactungen im Jahr und jeweils 2 oder 3 Euro sicherlich Betrug oder Unterschlagung gegen seinen Arbeitgeber. Bei steuerlichen unrichtige Angaben bzw. verschweigen des Cashback wird wohl Steuerverkürzung starfrechtlich relevant sein.

Aber ob das jemals auffällt, gerade bei der Firma die Übernachtungen erstattet ist wohl eher unwahrscheinlich.

Das sich irgendwann mal die Finanzbehörden zentral die Auszahlungsdaten der cashback Anbieter kommen lassen und dieses in vielen Einzelfällen mit den Steuererklärungen der einzelnen Steuerpflichtigen abgegleichen könnte aber durchaus mal sein.

Bis die Steuerbehörden verstehen was cashback ist, vergehen Lichtjahre - außerdem ist das ja wie M&M von LH (und anderen) oder doe Payback Punkte - da will der Staat ja auch nichts (LH führ für die deutschen M&M Mitglieder pauschale Steuern ab)
 

Lisa

Erfahrenes Mitglied
30.10.2011
593
95
@XT600:
Bis die Steuerbehörden verstehen was cashback ist, vergehen Lichtjahre - außerdem ist das ja wie M&M von LH (und anderen) oder doe Payback Punkte - da will der Staat ja auch nichts (LH führ für die deutschen M&M Mitglieder pauschale Steuern ab)

Das glaube ich eher nicht. Es gibt bereits ein BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Payback-Punkten, siehe etwa hier: Payback-Punkte

oder hier: Lohnsteuerprüfung: Payback-Punkte im Fokus des Finanzamts

Also so sicher würde ich mich da lieber nicht fühlen.

Gruß
Lisa
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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@XT600:


Das glaube ich eher nicht. Es gibt bereits ein BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Payback-Punkten, siehe etwa hier: Payback-Punkte

oder hier: Lohnsteuerprüfung: Payback-Punkte im Fokus des Finanzamts

Also so sicher würde ich mich da lieber nicht fühlen.

Gruß
Lisa

Wie will der Staat denn das überwachen, wo ich überal Payback, Meilen etc. sammle - wenn ich bei ebay was verkaufe muss ich auch keine Steuern bezahlen? Privatperson!

Oben geht's ja um nicht-versteueres Einkommen (Firmentankkarte&Punkte) wir sammeln hier Cashback bei Privatreisen - natürlich gibt's Geschäftsleute, die auch mit CB buchen - ja, aber das finden die doch nie raus? Dazu müssten die ja die Buchungsbestätigung anfordern und gucken, ob der Steuerpflichtige bei einem Anbieter aktiv ist und dann abgleichen - das ist den Aufwand nicht wert!!!
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Wie will der Staat denn das überwachen, wo ich überal Payback, Meilen etc. sammle - wenn ich bei ebay was verkaufe muss ich auch keine Steuern bezahlen? Privatperson!


Naja, der Staat schläft aber längst nicht mehr:

Doch kann der Fiskus schwarze Schafe in der Anonymität des Internets überhaupt erwischen? Eindeutig ja. Denn die Fahnder haben den Internethandel verstärkt ins Visier genommen, um dem Steuerausfall durch Schwarzhandel zu begegnen. Dazu nutzen sie das Programm “X…..”. Mit dieser Suchmaschine können Informationen gesammelt, die Daten analysiert und nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden.

Internethandel wann wird man steuerpflichtig? | eBay
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.415
2.008
was ebay hier schreibt bezweifle ich ganz ehrlich! Die Finanzbehördern haben nicht mal gegügend Kapazität um die Steuererklärungen richtig zu prüfen ("bis 1000€ Rückzahlung wird das ohne Prüfung gewährt" hab ich irgendwo gelesen), dann werden die sich um ebay Händler kümmern, die im Jahr 200€ Einkommensteuer hinterziehen? Klar ebay muss das so schreiben.

Cashback für private Reisen, Käufe etc. ist steuerfrei, sozusagen wie ein Rabatt - wenn du allerdings cashback für Einkäufe deines Arbeitgebers (Reise, Waren, Dienstleistungen etc.) bekommst, ist das anders: denn Hotels aus Geschäftsreisen werden ja komplett vom AG erstattet, das CB streichst du ein - weil du nach EStG nur das erstattet bekommen kannst, was du wirklich Aufwand hattest, zahlt der AG hier (unwissentlich) mehr als er muss....
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
xT600 ich muss dir jetzt mal was sagen!

Du schreist ganz schnell "unersiös" wenn eine Firma irgendwo, wegen Versehen oder sonstwas , mal einen cent zuviel drin hätte. Unterstellst schnell die Bösesten Sachen.
rUnd selber gehst du davon aus, dass du die Steuer betrügen kannst und willst, überall wo du lustig bist!

Selbstverständlich sind auch Verkäufe über ebay steuerpflichtig, wenn es über das Reine Private hinausgeht! Und Punkte irgendwo ist eine Natural, da kann man schnell man annehmen, dass dieses keinen "echten Wert" haben, dagegen ist Bargeld auf dem Konto, schon eine ganz andere Dimension der Steuerverkürzung!

Ob sowas (einfach) nachweissbar ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Steuerpflichtigkeit!

Gehe ich recht in der Annahme, dass du XT600 es richtig findest, wenn du mitnehmen kannst, was möglich ist, egal ob es Vorschriften oder Gesetze gibt, die es nicht erlauben, aber von anderen immer und überall erwartest, dass nie etwas versehentlich falsch laufen darf?
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
was ebay hier schreibt bezweifle ich ganz ehrlich! Die Finanzbehördern haben nicht mal gegügend Kapazität um die Steuererklärungen richtig zu prüfen ("bis 1000€ Rückzahlung wird das ohne Prüfung gewährt" hab ich irgendwo gelesen), dann werden die sich um ebay Händler kümmern, die im Jahr 200€ Einkommensteuer hinterziehen? Klar ebay muss das so schreiben.

Cashback für private Reisen, Käufe etc. ist steuerfrei, sozusagen wie ein Rabatt - wenn du allerdings cashback für Einkäufe deines Arbeitgebers (Reise, Waren, Dienstleistungen etc.) bekommst, ist das anders: denn Hotels aus Geschäftsreisen werden ja komplett vom AG erstattet, das CB streichst du ein - weil du nach EStG nur das erstattet bekommen kannst, was du wirklich Aufwand hattest, zahlt der AG hier (unwissentlich) mehr als er muss....

Und der Arbeitgeber macht die vollen Beträge geltend.
Damit hat der Arbeitgeber, weil du ihm falsche Angaben machtest bzw. das Cashback, was ihm zustehen würde, verschwiegen hast, Steuern hinterzogen.
Dafür bist du dann verantwortlich, ich weiss nicht, wie das strafrechtlich heisst!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Müsst ihr denn alle so sehr auf dem "unseriös" herumreiten?

In der Sache ist wohl richtig, dass XT600 sich hier auf etwas glattes Eis begibt.

Halten wir fest: Immer wenn Geld verdient wird (Mehr Cashback als Kaufpreis, Cashback auf von Dritten bestellte Waren/Dienstleistungen), sprechen wir über steuerpflichtiges Einkommen, was aber das FA und/oder Arbeitgeber bisher nur schwer / gar nicht erfassen kann. Wer diese "Vollzugsschwäche" ausnutzt macht sich ggf. strafbar (370 AO, 263, 266 StGB).

Im Übrigen: Derjenige von Euch, der noch nicht eine Fahrt zu Arbeit, zum Kunden, einen AUCH privat genutzten PC, die Tintenpatrone für den privaten Drucker, den Bewirtungsbeleg oder was auch immer zu Unrecht "eingereicht" hat, mag den ersten Stein werfen.
 
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