Neuer AG & Kündigung - Problem

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Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
Wie kann man sich selbst bloss in so eine Situation bringen?

Die Vertrag beim neuen AG wurde erst nach RS mit dem „alten“ AG unterzeichnet. Man hat mir sozusagen „gelb-grünes Licht“ gegeben, dass es klappen sollte, allerdings vorerst mündlich um vermutlich (meine rationale Spekulation) einen sauberen Übergang an meinem Nachfolger zu gewährleisten. Ich hab versucht alle Karten offen zu legen und nach etlichen Jahren loyaler Arbeit die Firma sauber zu verlassen.

Ich wollte allerdings einige andere Meinungen hören und einen „Notfallplan“ parat halten, man weiß ja bekanntlich nie.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.805
3.344
Neuer AG & Kündigung - Problem

Um dieses „Problem“ einordnen zu können reichen die Informationen nicht aus.
- ist die Stelle durch jemand anderes vertretbar?
- wie wird die Stelle im derzeitigen Unternehmen gesehen?
- Gibt es Sorge zum know-how-Transfer?
- Geht min eher in Frieden als in Unfrieden?
- Wie werden Kündigungen durch den AG allgemein behandelt? Aufhebungsvertrag, Freistellung, Erfüllung?
 
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Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
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Um dieses „Problem“ einordnen zu können reichen die Informationen nicht aus.
- ist die Stelle durch jemand anderes vertretbar?
- wie wird die Stelle im derzeitigen Unternehmen gesehen?
- Gibt es Sorge zum know-how-Transfer?
- Geht min eher in Frieden als in Unfrieden?
- Wie werden Kündigungen durch den AG allgemein behandelt? Aufhebungsvertrag, Freistellung, Erfüllung?



- Wir sind zu dritt im Team, Vertretung ist gewährleistet und eine Überbrückungszeit/Mehrarbeit von den Kollegen wurde besprochen. Nachfolger steht ebenfalls fest. Auch sind wir nicht zu 100% ausgelastet sondern haben eine Menge „Luft“, was natürlich nicht publik gemacht wird.
- Meine Beschäftigung ist sozusagen das Aushängeschild für Kundenzufriedenheit des Unternehmens.
- Die Einarbeitung des Nachfolgers wird von mir zu 100% gewährleistet, auch wenn der Zeitraum von einem Monaten recht kurz ist.
- Man „versucht“ in Frieden auseinander zu gehen, was vermutlich beide Parteien anstreben.
- Grundsätzlich kündigt man zum offiziell Termin und ein frühzeitiges Gehen mit einem Aufhebungsvertrag. Bislang hab es lt. Betriebsrat keine Probleme.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Ich hatte auch mal die Situation mit 6 Moanten Kündigungsfrist (sogar zum Halbjahr), habe aber auch beiden Seiten mit offenen Karten gespielt und der neue AG hat akzeptiert, dass er sechs Monate warten musste. Der alte hat mich nicht vorher gehen lassen, da es aus diversen Gründen keine Nachbesetzungen geben durfte. Wäre aber nie auf die Idee gekommen einen Vertrag mit einem früheren Eintritt zu unterschreiben, als es die Kündigung zulässt. Absprache war dann zu dem Termin oder früher, falls möglich, was es eben nicht war.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.746
1.181
Howard Johnson
Wie kannst Du einen Vertrag unterzeichnen zu einem Zeitpunkt wo Du noch einen anderen Vertrag laufen hast?
Ein mündlicher Aufhebungsvertrag ist einen Dreck wert.
Was für eine Rolle spielt eigentlich dieser komische Betriebsrat - alles gut, wird schon werden??? Verdi ist das sicherlich nicht.

-> Aufhebungsvertrag SOFORT schriftlich beantragen - auch das ist keine Garantie, daß Du zum gegebenen Zeitpunkt gehen darfst
-> neuen AG um Verständnis bitten für die Situation
-> traue KEINEM, ohne daß er Dir etwas schriftlich gibt!

Caro

PS: ich hatte schon mal eine Stelle aufgrund einer mündlichen Stellenzusage woanders gekündigt. Was habe ich leiden dürfen, als ich reumütig zurück kriechen mußte, weil die neue Stelle auf einmal doch nicht genehmigt worden war.
 
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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Blöde Situation, im Nachhinein ist man schlauer. Ich hoffe, dass es mit dem Aufhebungsvertrag klappt.

Wenn du dich entscheiden musst, welchen der beiden Arbeitsverträge du brechen willst, würde ich mich an deiner Stelle eher für den alten entscheiden, da beim neuen die Kündigung in der Probezeit (?) droht. Wegen möglicher Schadensersatzansprüche deines alten AGs solltest du aber noch einmal mit deinem Anwalt Rücksprache halten, der kann so etwas besser einschätzen.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Kann nicht nachvollziehen warum der TO für sein Verhalten hier so "angegangen" wird.

Er hatte die mündliche Zusage seines AG (und der Vorgesetzte spricht nun mal für den AG), dass er zum Zeitpunkt X gehen kann. Wenn man sich auf die Zusage eines langjährigen AG nicht verlassen kann, dann läuft etwas gewaltig schief - aber sicher nicht beim TO.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Er hatte die mündliche Zusage seines AG (und der Vorgesetzte spricht nun mal für den AG), dass er zum Zeitpunkt X gehen kann.
Da gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen zu:
Ein Aufhebungsvertrag zum 30.04 wurde zwar mündlich zugestimmt, schriftlich bekomme ich es aber noch nicht
Mein Personalchef hat sogar das Angebot gemacht, bei meinem neuen AG persönlich anzurufen und mein Eintrittsdatum auf den 01.07 zu verschieben, da ich bei einem wichtigen Projekt gebraucht werde. .
 

Andreas0007

Reguläres Mitglied
09.05.2015
44
0
Der Punkt ist m.M.n., dass meine Arbeitskraft beim alten AG möglichst lang erhalten bleiben soll, sonst hätte ich klipp und klar mitgeteilt bekommen, dass es nicht klappt. Deshalb auch das „nette“ Angebot meines alten AG beim neuen AG ein gutes Wort für mein 2 Monate längeres bleiben einzulegen.

Wenn es hart auf hart kommt, ich etwas „rumheule“ und mein neuer Job auf der Waage steht, wird kein AG etwas dagegen haben. Sonst hat der alte AG recht wenig von meiner Arbeitskraft und die Einarbeitung des Nachfolgers.

Das Problem liegt, dass es nichts schriftliches gibt und ich mit einem etwas bedrückenden Gefühl einige Wochen rumlaufen muss.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Der Punkt ist m.M.n., dass meine Arbeitskraft beim alten AG möglichst lang erhalten bleiben soll, sonst hätte ich klipp und klar mitgeteilt bekommen, dass es nicht klappt. Deshalb auch das „nette“ Angebot meines alten AG beim neuen AG ein gutes Wort für mein 2 Monate längeres bleiben einzulegen.

Wenn es hart auf hart kommt, ich etwas „rumheule“ und mein neuer Job auf der Waage steht, wird kein AG etwas dagegen haben. Sonst hat der alte AG recht wenig von meiner Arbeitskraft und die Einarbeitung des Nachfolgers.

Das Problem liegt, dass es nichts schriftliches gibt und ich mit einem etwas bedrückenden Gefühl einige Wochen rumlaufen muss.

Verfahrene Lage, zu der Außenstehende in meinen Augen keinen wirklich fundierten Rat geben können, da niemand außer Dir Deinen aktuellen und zukünftigen Arbeitgeber im Detail kennt. Dazu hängt sicherlich viel von den Protagonisten beim alten AG (Vorgesetzter,ggf. dessen Vorgesetzter, Personalleiter, etc.) ab. Auch Deine Aussage, dass sich beide Arbeitgeber untereinander kennen, macht die Situation nicht einfacher zu bewerten, wobei zu klären wäre, wie gut sich die beiden AGs wirklich kennen.

Aber jetzt nichts weiter zu tun als mit einem bedrückenden Gefühl einige Wochen rum zu laufen, wäre auch falsch. Ganz prinzipiell würde ich versuchen, dem aktuellen AG die Pistole auf die Brust zu setzen, damit dieser zu seinem Wort steht, und Dir den Auflösungsvertrag zum Wunschtermin unterschreibt. Wie man da am Besten zum Ziel kommt, hängt sicher vom Charakter der dortigen Protagonisten ab. Ich würde wahrscheinlich schriftlich das geführte Gespräch, in welchem Dir der Auflösungsvertrag zugesagt wurde, fixieren und um Einhaltung bitten.

Wenn es hart auf hart kommt, würde ich natürlich eher den alten AG als den Neuen verprellen.

Ob ich dem neuen AG dies transparent machen würde, hängt natürlich davon ab, wie gut sich die beiden Arbeitgeber wirklich kennen.
 

red_travels

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16.09.2016
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Der Punkt ist m.M.n., dass meine Arbeitskraft beim alten AG möglichst lang erhalten bleiben soll, sonst hätte ich klipp und klar mitgeteilt bekommen, dass es nicht klappt. Deshalb auch das „nette“ Angebot meines alten AG beim neuen AG ein gutes Wort für mein 2 Monate längeres bleiben einzulegen.

Wenn es hart auf hart kommt, ich etwas „rumheule“ und mein neuer Job auf der Waage steht, wird kein AG etwas dagegen haben. Sonst hat der alte AG recht wenig von meiner Arbeitskraft und die Einarbeitung des Nachfolgers.

Das Problem liegt, dass es nichts schriftliches gibt und ich mit einem etwas bedrückenden Gefühl einige Wochen rumlaufen muss.

dann mach doch nicht hier rum, sondern sprich nochmal mit ihm, zur Not setzt du es nebenbei Handschriftlich auf und lässt ihn unterschreiben. Kopie an ihn und evtl. BR der beim Gespräch evtl. dabei sein sollte.
 

red_travels

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Klar. Und dann? Glaubt der alte AG denn wirklich, dass der betrogene AN dann noch zwei Monate seine Leistung bringt?

wenn sein Verhalten Betriebsschädigend ist, kann sich der AG auch rechtliche Schritte einfallen lassen, steht ihm schließlich frei, und wenn man sich kennt unter den AG reicht da auch ein Anruf beim Neuen mit einer Warnung wie sich der AN verhält...

Betrogen ist der AN nicht... vielleicht sollte er einfach die Eier haben und dem neuen AN einfach sagen was Sache ist und den Vertragsbeginn um 2 Monate nach hinten legen lassen, kommt er zu Vertragsbeginn nicht, weil er bei AG1 arbeitet, ist die Kündigung schnell ausgesprochen.

Auch mit einem Aufhebungsvertrag &Freistellung zum 30.6. könnte es noch kritische Klauseln geben, sollte er diesen noch bekommen
 
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crossfire

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15.04.2012
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Lieber TO, da hat es wohl doch nicht so mit der Übernahme des Familienbetriebes geklappt, vor 4 Jahren??

Mann,Mann,Mann - Du bist vielleicht ne freche Type. Und die gutmütigen Foristi beraten Dich auch noch freundlich.
 
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Nitus

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04.04.2013
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MUC
Lieber TO, da hat es wohl doch nicht so mit der Übernahme des Familienbetriebes geklappt, vor 4 Jahren??

Mann,Mann,Mann - Du bist vielleicht ne freche Type. Und die gutmütigen Foristi beraten Dich auch noch freundlich.

Nur weil das mit der angekündigten Übernahme des Familienbetriebes nicht geklappt hat, und sich der TO jetzt durch ein in meinen Augen suboptimales Verhalten (Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages ohne vorliegenden Auflösungsvertrag) in eine schwierige Situation manövriert hat, ist er doch noch lange keine freche Type. Oder bitte was habe ich hier übersehen?
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
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VIE
Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es eine mündliche Zusage gab. Der alte AG muss ja sehr blöd sein, wenn er einen unwilligen MA zwingen will, länger zu bleiben. Der MA schuldet ja keinen Erfolg, sondern nur Bemühen. und vor dem Arbeitsgericht geht das eh meist zugunsten des AN aus, v.a. wenn die Story plausibel ist. "Habe mit meinem Vorgesetzen gesprochen. Der hat gesagt, ja geht. die schriftliche Ausfertigung dauert bloss ein bisserl". Ich bin selbst AG und würde in so einer Situation dem AN keinen Stein in den Weg legen. ...evtl. vereinbaren, dass er auch nach Beginn der neuen Arbeit für dringende Rückfragen noch tel. erreichbar ist, etc.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.914
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Nur weil das mit der angekündigten Übernahme des Familienbetriebes nicht geklappt hat, und sich der TO jetzt durch ein in meinen Augen suboptimales Verhalten (Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrages ohne vorliegenden Auflösungsvertrag) in eine schwierige Situation manövriert hat, ist er doch noch lange keine freche Type. Oder bitte was habe ich hier übersehen?
Hast Du.
Guck Dir die Daten an,die Anzahl+Art d.Beiträge und dann zähle 1und 1 zusammen. Von mir aus ersatze das Adjektiv ‚frech‘ durch trollig, gerne auch dreist. Wie Du magst.
Mensch, schalten hier im Internetz so viele ihr Hirn aus? In einem Fielvliegerforum arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.
Nachdem man 4 Jahre den Familienbetrieb in den Graben gefahren hat, oder was?!
 
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tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.403
1.703
Lieber TO, da hat es wohl doch nicht so mit der Übernahme des Familienbetriebes geklappt, vor 4 Jahren?

Sagt wer? Vielleicht ist der aktuelle AG ja genau dieser Familienbetrieb, in dem jetzt ein Finanzinvestor das Sagen hat und der TO noch angestellter Geschäftsführer ist...? Das würde auf jeden Fall einiges erklären... :D

Ansonsten stimme ich hier voll zu:

...ist er doch noch lange keine freche Type...

(y)
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
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wenn sein Verhalten Betriebsschädigend ist, kann sich der AG auch rechtliche Schritte einfallen lassen, steht ihm schließlich frei, und wenn man sich kennt unter den AG reicht da auch ein Anruf beim Neuen mit einer Warnung wie sich der AN verhält...

Der einzige der sich hier fragwürdig verhält, ist der bisherige AG.

Betrogen ist der AN nicht...

Natürlich wurde er betrogen, wenn Zusagen nicht eingehalten werden.

vielleicht sollte er einfach die Eier haben und dem neuen AN einfach sagen was Sache ist und den Vertragsbeginn um 2 Monate nach hinten legen lassen, kommt er zu Vertragsbeginn nicht, weil er bei AG1 arbeitet, ist die Kündigung schnell ausgesprochen.

Vielleicht sollte der alte AG einfach die Eier haben zu seinem Wort zu stehen.

Auch mit einem Aufhebungsvertrag &Freistellung zum 30.6. könnte es noch kritische Klauseln geben, sollte er diesen noch bekommen

Geschwätz...
 

DTM

Reguläres Mitglied
27.01.2019
33
0
Vielleicht einfach etwas Verhandlungsgeschick an den Tag legen, um sich aus dieser (formal) komplizierten Situation zu befreien.
Was will der alte AG? Vermutlich einen nahtlosen Übergang in der Aufgabenerledigung ohne Reibungsverluste.

Der neue AG wird eine gewisse Loyalität auch zu schätzen wissen. Insbesondere, wenn die Branche überschaubar ist und man "seine Pappenheimer" kennt.

Sofern die Vollzeitunterstützung des Nachfolgers bis zum (vom alten AG gewünschten Austrittsdatums) nicht leistbar ist: Welche Varianten gibt es, das ganze fernmündlich/per Mail zu erledigen?
Das mit dem neuen AG absprechen und gleichzeitig zusichern, dass die Aufgabenerledigung nicht gefährdet ist. Signalisiert einerseits "Die kommen ohne mich nicht von jetzt auf gleich zurecht" und anderseits beweist es die angesprochene Loyalität. Wer sich für den alten AG ins Zeug legt, wird beim neuen Brötchengeber vermutlich nicht die Füße auf den Tisch legen.

Ja, das mag mit Mehrarbeit verbunden sein. Aber in meinen Augen die beste Lösung für dieses Dilemma.
 
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