Nicht Betrug, aber ist das wirklich nicht strafbar?

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Aha. Übersetzt bedeutet das dann wohl, wenn ich gestern falsch geparkt habe, kann ich morgen keinen Claim gegen LH einklagen. Du bist ja ein toller Jurist... wobei ich daran ohnehin ziemlichen Zweifel hege.

Übersetzt heisst das, das du dich nicht wundern musst wenn sich andere nicht 100% an Gesetze und Regeln halten, du tust es ja auch nicht.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.454
501
So weit muss man ja gar nicht ausholen. Wenn ich mich aus einem E-Mail-Verteiler abmelden will, dann sagt der Gesetzgeber meines Wissens auch, dass dies mit einem Klick gehen muss. Ebenfalls kann man die Airlines dazu verdammen, dass die gesetzliche Entschädigung bei der ersten Anforderung zu zahlen ist.

Das ist unserer gesellschaftlicher Business Case. Man muss sich Recht leisten können (vielleicht nicht in diesem Fall. einen guten Anwalt und den Gang durch die Instanzen). Frag' mal private Bauherren oder Kleinunternehmen, die in Patentstreitigkeiten verwickelt sind.

Als Aktionär der LH freut es mich, dass sie nicht jeden der inzwischen von der Reichweite her ausufernden Claims bedienen sondern versuchen den Schaden gering zu halten. Als informierter Fluggast auch, denn das geht alles in die Preiskalkulation ein und je mehr Claims bedient werden desto mehr Claims müssen auf andere Kunden ungelegt werden.

Und je mehr Claims umgelegt werden müssen, desto Wettbewerbsunfähiger wird das Unternehmen und entweder es kriegt den Dreh und hält sich an die Vorgaben oder es scheidet aus dem Markt aus (oder wir haben vielleicht gar keine Marktwirtschaft). Daher liebe ich Fluggastportale, ein großartiger Beitrag zur Markthygiene.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Willkürlich festgelegte Gesetze oder Verordnungen haben nicht wirklich was mit Martkwirtschaft zu tun. Aber man kann „Markthygiene“ natürlich auch mit sozialistischen Experimenten begründen. Auch Gesetze sind zu hinterfragen und nicht als gottgegeben zu huldigen.

Und wie gesagt: Fluggastportale haben wirklich gar nichts mit Markthygiene zu tun. Sie gaukeln den nichtsahnenden Nutzern vor, ihre „schwierigen“ Fälle für einen Obolus zu übernehmen, weil der arme Konsument gegen die böse Fluggesellschaft sowieso keine Chance hat.
Und in Wahrheit pickt sich ihr Algorithmus sowieso nur diejenigen Fälle raus, die so aussichtsreich sind, dass sie auch jeder selbst einfordern könnte. Dazu gibts dann neben den RVG Gebühren noch die Provision des naiven Konsumenten. Well done.
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Wer hält sich denn nicht an Gesetze? In einem Zivilprozess ist es schon nach jahrtausende langem Prinzip so, dass derjenige, der etwas möchte, das geltend machen muss.

Schreibst Du der Airline, du hättest gerne Geld wegen Verspätung, kann sie natürlich sagen, „nö gibts nicht“. Du hast dann den wunderbar klaren Weg der ZPO offen und der Gesetzgeber gibt Dir sogar die Gelegenheit, dass die Airline entgegen der Grundsätze beweisen muss, warum Du kein Geld bekommen solltest.

Was willst Du mehr? Es ist allein eure Sache, ob ihr Klage erhebt oder euer Geld bei dem größten Schwachsinn aller Zeiten, einem Fluggastrechteportal, rauswerft. Noch viel einfacher kann man es wirklich nicht machen.

Was bitte ist das denn für ein Gesellschaftsverständnis?? Abgesehen davon, dass dein Verständnis von der EU-Verordnung schon falsch ist. Denn dort steht, dass die Fluggesellschaft dem Kunden die Ausgleichszahlung einräumen muss, es ist laut Verordnung aktive Aufgabe der Fluggesellschaften dies zu leisten. Allein wenn sie das schon nicht tun, verstoßen sie gegen die Verordnung. Wenn dann die Kunden hingehen und ihr Geld einfordern müssen und dann mit einer Lüge abgewimmelt werden, ja dann hält sich jemand nicht an geltendes Recht. Klar, jeder kann sich sein Geld einklagen, aber das darf in einer Gesellschaft nicht der Normalfall werden.

Wenn ich irgendwem etwas stehle, dann muss ich am Ende nicht einfach nur das Diebesgut zurückgeben, sondern ich werde bestraft. Fluggästen mit einer Lüge Geld zu verweigern, das ihnen gehört, ist am Ende nichts anderes.
 
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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Alter biblischer Spruch: wer ohne Suende ist werfe den ersten Stein. Und ich behaupte mal, wenn ich jeden einzelnen hier mal 20 Minuten befragen wuerde, kaeme bei (fast?) jedem ein Buendel an Alltagsdelikten heraus. War vor dreißig Jahren mal eine spannende Uebung fuer junge Staatsanwälte in der Erprobung. Es gab am Ende keinen, der sich nicht hinterher anklagen musste.

Natürlich macht jeder im Alltag mal was falsch. Das berechtigt große Unternehmen immer noch nicht sich einfach nicht an Verordnungen zu halten und dabei zu lügen. Und das auch noch systematisch.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Das ist unserer gesellschaftlicher Business Case. Man muss sich Recht leisten können (vielleicht nicht in diesem Fall. einen guten Anwalt und den Gang durch die Instanzen). Frag' mal private Bauherren oder Kleinunternehmen, die in Patentstreitigkeiten verwickelt sind.

Wenn du Patentstreitigkeiten verallgemeinern willst, ok.

Ein Rechtsstaat mit Instanzen erfordert im Zivilrecht von allen Seiten einen langen Atem. Frag mal Unternehmer, die von Privatleuten ihr Geld nicht bekommen.

Und so lange so viele Hartz 4 Bescheide angefochten werden, kann das mit „Man muss sich Recht leisten können“ nur eine Urban Legend sein ;)
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Auch im Zivilrecht gibt es etwas, das sich Prozesskostenhilfe nennt, es wird also keinen Reisenden geben der sich die Geltendmachung des Anspruchs nicht leisten kann.

Trotzdem Äpfel mit Birnen - denn ein Selbständiger hat im Zweifelsfall das Geld um einen Prozess OHNE PKH zu führen - somit riskiert er tatsächlich (bei entsprechenden Streitwerten) seine Rücklagen/seine Altersvorsorge - während der Harz IV Empfänger lediglich das Risiko eingeht in den nächsten Jahren wieder einen Job zu bekommen. Auch hier der Selbstständige hat in Zukunft mit großer Sicherheit ein paar Gewinne - und dann muss die PKH auch zurückgezahlt werden.

Zudem schwebt über allem das Prozessrisiko, das einen Hartz IV Empfänger nicht interessiert da er sich nur verbessern kann. Einen Selbständigen aber sehr wohl treffen kann wenn er den Prozess dann in zweiter oder dritter Instanz verliert.
 
Zuletzt bearbeitet:

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Trotzdem Äpfel mit Birnen - denn ein Selbständiger hat im Zweifelsfall das Geld um einen Prozess OHNE PKH zu führen - somit riskiert er tatsächlich (bei entsprechenden Streitwerten) seine Rücklagen/seine Altersvorsorge - während der Harz IV Empfänger lediglich das Risiko eingeht in den nächsten Jahren wieder einen Job zu bekommen. Auch hier der Selbstständige hat in Zukunft mit großer Sicherheit ein paar Gewinne - und dann muss die PKH auch zurückgezahlt werden.

Zudem schwebt über allem das Prozessrisiko, das einen Hartz IV Empfänger nicht interessiert da er sich nur verbessern kann. Einen Selbständigen aber sehr wohl treffen kann wenn er den Prozess dann in zweiter oder dritter Instanz verliert.

Es ging mir um den Beitrag von Bonkers. In D kannst du dein Recht geltend machen, auch wenn du kein Geld hast.

Es gibt ja auch keine Klagepflicht. Und wenn ich als Selbstständiger mit Anwaltskosten hantieren muss, die Rücklagen und Altersversorgung bedrohen, habe ich im Vorfeld etwas falsch gemacht. Krankenversicherung ist als Selbständiger auch keine Pflicht...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Zudem schwebt über allem das Prozessrisiko, das einen Hartz IV Empfänger nicht interessiert da er sich nur verbessern kann. Einen Selbständigen aber sehr wohl treffen kann wenn er den Prozess dann in zweiter oder dritter Instanz verliert.

Prozesse sollte man auch nur führen, wenn man sich eine Niederlage leisten kann. Das gehört zur Risikobewertung...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Und wenn ich als Selbstständiger mit Anwaltskosten hantieren muss, die Rücklagen und Altersversorgung bedrohen, habe ich im Vorfeld etwas falsch gemacht. Krankenversicherung ist als Selbständiger auch keine Pflicht...

Du hantierst nicht mit Anwaltskosten die deine Altersversorgung bedrohen sondern mit Streitwerten die das tun (gerade bei Patentstreitigkeiten), wenn es um Copyrights geht sind die Streitwerte schnell im sechsstelligen Bereich - und da haftest du auch als Geschäftsführer einer GmbH persönlich - da kannst du dann nur hoffen das deine D&O Versicherung für dich einspringt. Den die machen ja auch nicht einfach so ihren Geldbeutel auf - da wird schnell mal "Grobfahrlässig" oder ähnliches in den Raum geworfen. Du kannst schlicht nicht alle Risiken versichern.
 
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berlinet

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21.07.2015
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2.682
Das entscheidest ja nicht du wenn du verklagt wirst - und in erster und zweiter Instanz gewinnst.

Und wann hat eine Fluggesellschaft einen armen Selbstständigen verklagt, weil er wegen eines verspäteten Fluges Kompensation wollte? Und dann noch über mehrere Instanzen? Sicher, dass du im richtigen Thread bist?
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Du hantierst nicht mit Anwaltskosten die deine Altersversorgung bedrohen sondern mit Streitwerten die das tun (gerade bei Patentstreitigkeiten), wenn es um Copyrights geht sind die Streitwerte schnell im sechsstelligen Bereich - und da haftest du auch als Geschäftsführer einer GmbH persönlich - da kannst du dann nur hoffen das deine D&O Versicherung für dich einspringt. Den die machen ja auch nicht einfach so ihren Geldbeutel auf - da wird schnell mal "Grobfahrlässig" oder ähnliches in den Raum geworfen. Du kannst schlicht nicht alle Risiken versichern.

Na ja - lassen wir es dabei ...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Man kann sich auch vergleichen ;)

Ja wenn die Gegenseite mit macht - du kannst ja eine klagende Partei nicht in den Vergleich zwingen. Hatte gerade so eine Fall, wir wurden verklagt - die Sache war etwas komplizierter (aber wir waren im Prinzip Recht) - erste Instanz der Richter schlägt einen Vergleich vor - beide Seiten willigen ein - dann zieht die Klägerin den Vergleich zurück.

Urteil erste Instanz = Klage wird abgewiesen
Klägerin legt Berufung ein
Urteil zweit Instanz = Berufung wird nicht zugelassen
Glücklicherweise keine dritte Instanz möglich
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Und wann hat eine Fluggesellschaft einen armen Selbstständigen verklagt, weil er wegen eines verspäteten Fluges Kompensation wollte? Und dann noch über mehrere Instanzen? Sicher, dass du im richtigen Thread bist?

Der arme Hartz IV Empfänger verklagt auch selten die Airlines - die Dynamik einer Diskussion ist für dich nicht nachvollziehbar?
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.137
2.682
Der arme Hartz IV Empfänger verklagt auch selten die Airlines - die Dynamik einer Diskussion ist für dich nicht nachvollziehbar?

Nicht, wenn sie sich in den üblichen Rants ergießt. Der arme Hartzer hat hier im Thread auch nichts zu suchen. Das hat nichts mit Dynamik zu tun, sondern mit der Fähigkeit, sich auf ein Thema zu konzentrieren.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Wenn der Konsument vorgeschriebene Steuern und Gebühren nicht bezahlt kommt dabei bestimmt: „erschleichen einer Dienstleistung“ dabei raus.
Wenn die Fluggesellschaft die Steuern und Gebühren bei Flugstorno nicht erstatten will, ist es dann was?

Bei der Fluggastrechtentschädigung wirds bestimmt noch komplizierter.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das ist falsch, sowohl nach dStGB als nach öStGB. Eher Steuerhinterziehung.

Da es sich bei den Taxes (bzw. bei den Steuern und Gebühren) nicht um staatlich erhobene Steuern handelt kommt Steuerhinterziehung mal gar nicht in Frage. Es handelt sich um Gebühren die der Staat erhebt und von der Airline Taxes genannt werden.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.450
3.791
Aha. Übersetzt bedeutet das dann wohl, wenn ich gestern falsch geparkt habe, kann ich morgen keinen Claim gegen LH einklagen. Du bist ja ein toller Jurist... wobei ich daran ohnehin ziemlichen Zweifel hege.

Du kannst gerne einen „Claim einklagen“. Hier gehts um die Gutmenschen die sich empöre. und irgendwas von Strafbarkeit schreien weil jemand wie LH seine Verbindlichkeiten nicht auf erstes Anfordern bedient. Aber soweit geht deine enge Denke wohl nicht.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.425
198
Der Vergleich hinkt. Täuschung beim eingehen eines Vertrages ist ebenso strafbar wie eine falsche Steuererklärung. Zahlst du deine für dich festgesetzte Steuer nicht (anders bei abzuführenden fremden Steuer) wäre das nach meiner Erinnerung ebenso wenig strafbar als wenn du deinen Handwerker nicht bezahlt oder Lufthansa dich nicht bezahlt.

Es ist genauso wenig strafbar wir error fares ausnutzen, letzte Segmente nicht fliegen, über Revolut Meilen zu kreieren oder was wir halt alle so gerne machen was anderen nicht passt. Dafür gibt es das BGB und anderes und Zivilgerichte. Die Drohung mit dem Strafrecht ist stumpf. Und meine Frage ob wir hier alle so ehrlich sind zielte mehr in die Richtung, das wir alle oft borderline aus der Sicht anderer unterwegs sind. Als Aktionär der LH freut es mich, dass sie nicht jeden der inzwischen von der Reichweite her ausufernden Claims bedienen sondern versuchen den Schaden gering zu halten. Als informierter Fluggast auch, denn das geht alles in die Preiskalkulation ein und je mehr Claims bedient werden desto mehr Claims müssen auf andere Kunden ungelegt werden.

Täuschung beim Eingehen eines Vertrages soll nicht strafbar sein? Das mag vielleicht auf den Inhalt der Täuschung ankommen, aber wenn ich beispielsweise über meine Zahlungswilligkeit täusche, bin ich ganz schnell im Betrug.

Und ich bin von folgendem überzeugt: wenn LH sämtliche einschlägigen Dienstanweisungen an die zuständigen Mitarbeiter auf den Tisch legen würde, bestünde kein Zweifel daran, dass Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben wären. Da das jedoch praktisch nicht passiert, stellt sich natürlich die Frage der Nachweisbarkeit.

PS: Mein erster Absatz hat sich erledigt; ich habe bei Dir ein tatsächlich nicht vorhandenes „nicht“ gelesen. Schön, dass wir uns zumindest da einig sind…
 
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