Sonstige: Norse Atlantic Airways

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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
17.313
14.836
FRA
Guten Abend,
ich habe mich hier mal nun exta registriert. War mit Norse unterwegs am 7.9 und heute retour von LAX nach BER,. DIes in der Premium. War für mich ideal auf Grund Nähe Berlin. 15.30 Uhr LAX los heute ,11.00 Berlin an.
Nun ist unsere Tochter noch in LAwegen Semester und wir hatten einen Flug Retour nach BER am 17.12.
Gerade eben stelle ich mit Erschrecken fest, daß ab 15.10 alles gecancelt ist. Auch von Norse keine Antwort oder Mail.
Flüge sind logisch bezahlt.
Hat man ne Chance hier das Geld zurückzubekommen?
Zudem brauchen wir dringend diesen Rückflug, am besten aber nach FRA. die Tochter muß am 21.12 noch mal arbeiten.

Bitte keinen dummen Sprüche oder Besserwisserei, das hilft jetzt nicht weiter.

Danke
FLL-BER mit Norse als Ersatz?
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.999
2.044
Auch BER-JFK wurde im WFP ab 30.10.2022 von 4x auf 3x weekly reduziert.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.999
2.044
Ah, da habe ich mich wieder zu stark auf ein Posting im Nachbarforum verlassen...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.962
5.234
Bekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
17.313
14.836
FRA
Bekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
•Ersatzbeförderung: immer
•zusätzliche Entschädigung: abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.267
7.747
Bekommt man in solchen Fällen eigentlich nicht den Ersatzflug erstattet? Wie lange vorher darf eine Fluggesellschaft den Flug absagen, ohne einen Ersatzflug bezahlen zu müssen?
Die Airline muss dir einen Ersatzflug anbieten, nicht den von dir gewählten/gebuchten erstatten/bezahlen. Das Angebot darfst du ablehnen, und das Geld zurückfordern.
Selbst Ersatzflug buchen und Erstattung einklagen funktioniert wohl (es gibt Leute die das behaupten), ist so aber nicht in der EU261 geregelt.
Geht wohl nur wenn die Airline es komplett und nachweislich versäumt oder ablehnt, dir einen Ersatzflug anzubieten.

Es haben sich wohl schon deutsche Gerichte die Deutsche Übersetzung "nach Wunsch des Fluggastes" anders interpretiert, als sie z.B. in der englischen Übersetzung klar formuliert ist (der Wunsch bezieht sich nur darauf, später zu fliegen, nicht sich eine Route/Airline zu wünschen).
Deutsche übersetzungen von EU Luftrecht können schon mal lustig sein, Single Piston Engine ist z.B. in offiziellem Deutsch keine Einmotorigen Kolbenmotorflugzeuge, sondern "Flugzeuge mit Einkolbenmotor", also nur extrem leichte Motorsegler oder Gleischirme... Da akzeptiert das aber glaube ich jeder als Fehlübersetzung/Fehlinterpretation und verurteilt niemandem, der rechtswiedrig eins mit Vierzylindermotor geflogen hat...

Also korrekt:
Wahl zwischen angebotener Ersatzbeförderung oder Geld zurück binnen 7 Tagen: immer.
Ausgleichszahlungen: abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und je nach Zeitfenster abhängig davon welche Ersatzbeförderung angeboten wird (ob im Zeitfenster -2/+4 Stunden 14 Tage voher, -1/+2 Stunden 7 Tage vorher).
Die Ausgleichszahlung ist keine Entschädigung, eine €250 Ausgleichszahlung entschädigt nicht für einen annulierten €1200 Flug.
Die Ausgleichszahlung steht dir unabhängig davon zu, ob du einen Ersatzflug ausserhalb des Zeitfensters annimmst (z.B. 6 Stunden früher) oder ablehnst.

Vor allem wenn das Geld nach 7 Tagen nicht da ist, ist aktuell eine gewisse Hektik wohl angebracht, wer weiss wie lange es noch was zu holen gibt...
Ich denke auch nicht, dass du da nochmal eine Frist zu setzen brauchst, da die ja bereits gesetzlich festgesetzt und verstrichen ist.
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.066
1.355
TXL
Ist ja schön und gut, dass die Airline eine Ersatzbeförderung zu erbringen hat, aber zu welchem Preis? Der Ersatzflug muss im schlimmsten Fall selber bezahlt und dann eingeklagt werden.

Insolvenzrisiko? Bei solchen Airlines wäre ich einfach nur vorsichtig, was solche Sachen angeht. Lieber nehme ich eine Erstattung und buche mir selbst einen anderen Flug, als später als Insolvenzgläubiger keine oder eine niedrige Quote zu erhalten.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.962
5.234
Muss die Fluggesellschaft bereits in der Mitteilung über die Stornierung des Fluges nicht nur die Möglichkeit einer Erstattung, sondern auch einer Ersatzbeförderung erwähnen? Sprich wenn sie dies unterlässt und nur die Möglichkeit einer Erstattung anbietet, gilt das dann als Versäumnis des Angebots einer Ersatzbeförderung oder muss der Kunde sich nochmals explizit mit der Hotline rumschlagen wegen dieser Frage?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.267
7.747
Muss die Fluggesellschaft bereits in der Mitteilung über die Stornierung des Fluges nicht nur die Möglichkeit einer Erstattung, sondern auch einer Ersatzbeförderung erwähnen?
Sie muss sie nicht nur erwähnen, sie muss mindestens eine Option anbieten.
Viele machen das inzwischen über einen Link... Wenig hilfreich für die pre-digitale Generation.

Der Ersatzflug muss im schlimmsten Fall selber bezahlt und dann eingeklagt werden.
In den Fall, dass die Airline keinen anbietet. Die EU261 erwähnt den Fall "selber bezahlen und dann einfordern" nur für den (Taxi)Transport vom falschen zum gebuchten Flughafen einer Stadt, wenn der Ersatzflug zu einem anderen geht. Für den Flug ist dieser Weg nicht vorgesehen.
Wenn die Airline natürlich rechtsbrüchig wird, und dir nichts anbietet, kommst du um Eigeninitiative und Klageweg nicht rum.
 
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ToniK

Neues Mitglied
30.09.2022
4
2
Hallo,

darf ich fragen, wie Du Kontakt aufgenommen hast? Ggf. noch deinen E-Mail Text via PN?

Ich steh vor einem ähnlichen Problem. Meine Flüge BER-LAX-BER Ende Oktober und Return im November sind gecancelt. Zum brechen. 3 Wochen Südwesten im Arsch... :mad:
per Mail und Instagramm
 

ToniK

Neues Mitglied
30.09.2022
4
2
Die Airline muss dir einen Ersatzflug anbieten, nicht den von dir gewählten/gebuchten erstatten/bezahlen. Das Angebot darfst du ablehnen, und das Geld zurückfordern.
Selbst Ersatzflug buchen und Erstattung einklagen funktioniert wohl (es gibt Leute die das behaupten), ist so aber nicht in der EU261 geregelt.
Geht wohl nur wenn die Airline es komplett und nachweislich versäumt oder ablehnt, dir einen Ersatzflug anzubieten.

Es haben sich wohl schon deutsche Gerichte die Deutsche Übersetzung "nach Wunsch des Fluggastes" anders interpretiert, als sie z.B. in der englischen Übersetzung klar formuliert ist (der Wunsch bezieht sich nur darauf, später zu fliegen, nicht sich eine Route/Airline zu wünschen).
Deutsche übersetzungen von EU Luftrecht können schon mal lustig sein, Single Piston Engine ist z.B. in offiziellem Deutsch keine Einmotorigen Kolbenmotorflugzeuge, sondern "Flugzeuge mit Einkolbenmotor", also nur extrem leichte Motorsegler oder Gleischirme... Da akzeptiert das aber glaube ich jeder als Fehlübersetzung/Fehlinterpretation und verurteilt niemandem, der rechtswiedrig eins mit Vierzylindermotor geflogen hat...

Also korrekt:
Wahl zwischen angebotener Ersatzbeförderung oder Geld zurück binnen 7 Tagen: immer.
Ausgleichszahlungen: abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung und je nach Zeitfenster abhängig davon welche Ersatzbeförderung angeboten wird (ob im Zeitfenster -2/+4 Stunden 14 Tage voher, -1/+2 Stunden 7 Tage vorher).
Die Ausgleichszahlung ist keine Entschädigung, eine €250 Ausgleichszahlung entschädigt nicht für einen annulierten €1200 Flug.
Die Ausgleichszahlung steht dir unabhängig davon zu, ob du einen Ersatzflug ausserhalb des Zeitfensters annimmst (z.B. 6 Stunden früher) oder ablehnst.

Vor allem wenn das Geld nach 7 Tagen nicht da ist, ist aktuell eine gewisse Hektik wohl angebracht, wer weiss wie lange es noch was zu holen gibt...
Ich denke auch nicht, dass du da nochmal eine Frist zu setzen brauchst, da die ja bereits gesetzlich festgesetzt und verstrichen ist.
Also uns wurden keine Ersatzflüge angeboten. Geld ist inzwischen zurück überwiesen. Ersatzflug haben wir gefunden, jedoch viel teurer, logisch, ist paar Tage vor Weihnachten.
Kann man also die Kosten für den Ersatz in Rechnung stellen oder nicht ?
Danke
 

Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Habt ihr die Rückerstattung akzeptiert und das Geld daher erhalten? Dann ist der Anspruch auf einen alternative Beförderung im Regelfall verwirkt. Es sei denn die Fluggesellschaft hat euch nicht darüber informiert dass euch alternativ auch ein ersatzflug zusteht. Wir bewegen uns hier aber wahrscheinlich mittlerweile in dem Bereich einer entsprechenden Klage um zu eurem Recht zu kommen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
10.267
7.747
Das Problem wird sein zu beweisen, dass nichts angeboten und nicht von euch gewählt wurde.
Ich kenne keine aktuellen Urteile, aber inzwischen verweist praktisch jede Airline auf ihrer Homepage auf entsprechende self-service Umbuchungsoptionen (gerade gestern wieder bei EW gesehen), ob das vom Gerichten als "angeboten" angesehen wird (im Prinzip ist es ja sogar "besser" wenn du eine ganze Palette von Alternativflügen angezeigt bekommst und wählen kannst), oder ob das Angebot persönlich und individuell gemacht werden muss wird ein Richter wohl entscheiden...
Zu Beweisen, was euch da digital "angeboten" wurde ist kaum machbar, da hochdynamisch. Wir haben hier im Forum ja schon Screenshots gesehen, bei denen alle "Angebote" Warteliste waren, das wäre vermutlich Beweis genug, das nichts angeboten wurde. Aber auch das Wartelistenangebot mag ein individueller Richter als Angebot ansehen, dass du dann abgelehnt, und die Erstattung genommen hast.

Da ihr das Geld genommen habt, ist ja Artikek 8 (1) a) erfüllt, der "Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung" wurde befriedigt.
 

E Francesco

Erfahrenes Mitglied
19.10.2021
2.069
3.922
Ich bin mal gespannt, ob Norse den Winter wie geplant durchzieht, oder ob da nicht noch mehr Kürzungen kommen. Für den Sommer 23 plant man mit 10 Flugzeugen und einer größeren Präsenz in LGW und auch Paris soll wohl in 2023 ins Streckennetz aufgenommen werden.
Als Grund für die niedrige Auslastung gibt man übrigens Überkapazitäten auf einigen Strecken an. Wie gut, dass man auf BER - JFK und LGW - JFK nächsten Sommer mit DL einen Konkurrenten mehr hat.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
17.313
14.836
FRA
Schon die alte Norwegian hat ihr Schneeballsystem auf der Langstrecke zum Teil über immer größere SFPläne im Folgejahr finanziert.
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.066
1.355
TXL
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, warum man unbedingt Berlin-New York als P2P anbieten muss oder als LCC allgemein in die USA fliegen muss. Der Markt ist doch sowieso schon voll mit Europa-USA Flügen. Warum bietet man denn nicht BKK, KUL, CUN oder was in die Richtung an? Da hat man auf Non Stop Verbindungen keine Konkurrenz.

Ich wette dass die zum SFP nicht mehr ab Berlin fliegen werden.
 
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Reaktionen: Münsterländer