Schön, dass für dich alles so klar ist.
Das habe ich auf der Seite gefunden. Damit ist die Versicherung unbrauchbar, denn bei Öffies kann es vorkommen, dass keine MC akzeptiert wird und Autoreisen sind nicht abgedeckt.
Welche öffentlichen Verkehrsmittel werden durch die Versicherung abgedeckt?
Die Reiseversicherung ist aktiv, wenn eines der folgenden öffentlichen Verkehrsmittel für die Reise genutzt wurde und die Fahrkarte mit der Open Debitkarte bezahlt wurde: Flugzeug, Schiff, Zug, Taxi, Mietauto mit Fahrer, U-Bahn, Straßenbahn.
Reisen mit einem persönlichen Auto wird nicht durch die Versicherung abgedeckt.
In den AGB steht das. Damit hat man keinen Schutz, wenn die Reise mit Gutscheinen oder den hier beliebten Meilen bezahlt wurde oder ein Gewinn ist.
Ich hatte mal eine gewonnene Reise nach Salzburg. Vor Ort musste ich nur die 7,-€ Kurtaxe bezahlen. Ob das für den Schutz genügt hätte?
e) Im Schadenfall sind Sie verpflichtet uns auf Anforderung Nach-
weise in geeigneter Weise zu erbringen, deren Beschaffung Ihnen
zugemutet werden kann. Das können sein: Nachweise über die
Reise in Form von z. B. Reisedokumenten, Buchungsbestätigun-
gen, Fahrkarten, Tickets, Passkopien, Buchungsbestätigung,
Check-In Unterlagen oder ähnliches.
f) Sie sind verpflichtet einen Nachweis zu erbringen, dass die Reise
mit der Debitkarte gezahlt wurde, z. B. in Form von Kontoauszügen.
g) Sie sind verpflichtet uns einen Nachweis zu erbringen, dass Ihre
Debitkarte zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gültig und aktiv
war. Haben Sie die Open Debit plus abgeschlossen, müssen Sie
zusätzlich nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Schadens das
Paket „Travel+“ aktiviert hatten