Openbank Santander

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Manfred62

Aktives Mitglied
06.06.2018
195
57
STR
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Wurde bei euch das alte ES Konto schon aus der Schufa gelöscht? Bei mir steht es immer noch drin. Eine Rückfrage zur Löschung bei der Schufa im August wurde abgelehnt, da das Konto angeblich noch besteht. Lässt Openbank die ES Konten in Hintergrund noch weiterlaufen?
Bei mir waren vor 2 Wochen auch noch beide drin. Gleiches Spiel wie bei dir wegen Löschung...
 

kanlo

Reguläres Mitglied
26.12.2019
63
12
Neben all den negativen Dingen kann ich aber etwas positives melden: Ich habe in Albanien am Geldautomat Geld rausgelassen und es wurden dafür ca. 7 € Gebühr berechnet, die von Openbank unmittelbar erstattet wurden. Als Transaktion wurde im Konto lediglich der ausgezahlte Betrag erfasst 👍
Leider muss ich meine Aussage revidieren. Es sah alles gut aus und fast wäre es unter dem Radar verschwunden, aber heute habe ich zufällig nochmal auf die Transaktion im Konto geschaut. Die 7 € Gebühr, die anfangs nirgendwo erfasst waren, waren plötzlich Bestandteil von der Transaktion. Die Transaktion umfasste das aus dem Geldautomat rausgelassene Geld und dessen Gebühr. Mir wurde leider nichts erstattet, trotz Travel+ Abo!

Ich habe an Openbank eine E-Mail mit Bitte zur Erstattung geschickt. Hatte zum Glück noch die Quittung von der Aktion.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
697
409
Ende Oktober bin ich in Madrid (habe dort Notartermin wegen Wohnungsverkauf =;). Sollte die Karte bis dahin nicht ankommen, wird wahrscheinlich ein Ausflug nach Chamartin, Castellana 134 fällig.

habe jetzt den einfacheren Weg gewählt und in der App (für das ES-Konto) eine neue Karte bestellt ,,, ging ganz fix ... und siehe da, es ist jetzt wieder eine Kachel in der App für eine neue Karte ('PENDIENTE'), so wie ich das erwartet habe bei solchen vollautomatisierten Systemen.

in den teilweise deutschsprachigen Info-Seiten dazu war übrigens auch erwähnt, dass die ATM-Nutzung an den weltweit
40.000 Santander-Automaten kostenlos sei.


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Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.910
2.572
Ich konnte nun endlich die Kündigung des alten ES-Kontos umsetzen, nach dem zweiten Telefonat, auch ohne Zusendung Kopie Personalausweis, wie der erste Hotliner forderte.
Zugang ist jetzt gesperrt.

Wie damals bei +1 gab es keine Bestätigung oder sonstiges schriftlich.
Einfach nur abgeknipst und das war es.
 

kanlo

Reguläres Mitglied
26.12.2019
63
12
Leider muss ich meine Aussage revidieren. Es sah alles gut aus und fast wäre es unter dem Radar verschwunden, aber heute habe ich zufällig nochmal auf die Transaktion im Konto geschaut. Die 7 € Gebühr, die anfangs nirgendwo erfasst waren, waren plötzlich Bestandteil von der Transaktion. Die Transaktion umfasste das aus dem Geldautomat rausgelassene Geld und dessen Gebühr. Mir wurde leider nichts erstattet, trotz Travel+ Abo!

Ich habe an Openbank eine E-Mail mit Bitte zur Erstattung geschickt. Hatte zum Glück noch die Quittung von der Aktion.
Habe jetzt folgende Antwort erhalten:

"Bitte laden Sie den Beleg in Ihren Kundenbereich hoch, von dort aus können wir es bearbeiten."

Wo genau kann ich den Beleg online hochladen? Weiß das jemand?
 

kanlo

Reguläres Mitglied
26.12.2019
63
12
Habe jetzt folgende Antwort erhalten:

"Bitte laden Sie den Beleg in Ihren Kundenbereich hoch, von dort aus können wir es bearbeiten."

Wo genau kann ich den Beleg online hochladen? Weiß das jemand?
Habe es gefunden.

Persönliche Daten - - > Hochladen von Dokumentation
 
Zuletzt bearbeitet:

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.735
1.350
Oberfranken
Habe jetzt folgende Antwort erhalten:

"Bitte laden Sie den Beleg in Ihren Kundenbereich hoch, von dort aus können wir es bearbeiten."

Wo genau kann ich den Beleg online hochladen? Weiß das jemand?
Das ist gut versteckt.
Du musst auf deinen Namen klicken, >> "persönliche Daten" >> "persönliche Informationen", >> "Hochladen von Dokumenten" >> "mehr anzeigen".
Dort musst du einen Grund angeben und kannst eine Bemerkung dazuschreiben.

Warum einfach, wenn es auch umständlich geht? :eek:
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.735
1.350
Oberfranken
Die Travel+ Versicherungen gelten lt. Openbank erst, wenn man die Reise mit der Mastercard bezahlt. Wie ist das genau definiert?
Angenommen ich fahre mit meinem PKW ins Ausland und bezahle mein erstes Hotel erst vor Ort an der Rezeption. Habe ich erst ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz? Oder genügt im Ausland auch ein Restaurantbesuch oder Lebensmitteleinkauf im Laden, damit ich Versicherungsschutz habe?
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.586
3.057
Europa
Habe eine Kurze Frage
habe mein Neffen von meinen Openbank Konto (Deutsche IBAN) Geld auf sein Italienisches Konto geschickt (leider habe ich es verpennt und nicht per Echtzeit verschickt)
Er muss für mein Ticket kaufen
Habe die Überweisung gestern um 14.05 getätigt und ist bin jetzt immer noch nichts angekommen
Wie lange dauert üblicherweise, jemand vielleicht Erfahrungen damit
Danke
 

JES-AA

Erfahrenes Mitglied
12.04.2023
642
421

was soll man da zu sagen "aus Raider wird jetzt Twix, sonst ändert sich nix" ...

immerhin man kann das vermutlich alles auf ein Online Banking, App etc. hin optimieren ...

interessant wäre was aus der Einlagensicherung wird, Santander war glaube ich im deutschen, openbank im spanischen Sicherungsfond ...
 

JES-AA

Erfahrenes Mitglied
12.04.2023
642
421
hier ein ähnlicher Artikel zum Thema der frei zugänglich ist


Was mir noch einfällt Santander hat ja rund 200 Filialen in Deutschland die alle jetzt umzuflaggen auf die OpenBank ....
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.735
1.350
Oberfranken
Welchen Teil der Versicherungsbedingungen hast du nicht verstanden?
Nochmal, die Travel+ Versicherungen gelten lt. Openbank erst, wenn man die Reise mit der Mastercard bezahlt.
Was ist, wenn ich mit dem PKW ins Ausland fahre und das Hotel erst vor Ort mit der Karte bezahle und sonst nichts vorab bezahlt habe?
Genügt es für den Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland eine reisetypische Ausgabe mit der Karte bezahle, wie z. B. Essen, Tanken, Supermarkt, Eintritt, o. ä.?
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
5.629
4.203
Nochmal: Welchen Teil der Versicherungsbedingungen verstehst du nicht?
Es steht IMHO recht präzise darin, was genau mit der Karte bezahlt werden muss und ab wann der Versicherungsschutz zeitlich greift.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.735
1.350
Oberfranken
Schön, dass für dich alles so klar ist.
Das habe ich auf der Seite gefunden. Damit ist die Versicherung unbrauchbar, denn bei Öffies kann es vorkommen, dass keine MC akzeptiert wird und Autoreisen sind nicht abgedeckt. :rolleyes:

Welche öffentlichen Verkehrsmittel werden durch die Versicherung abgedeckt?
Die Reiseversicherung ist aktiv, wenn eines der folgenden öffentlichen Verkehrsmittel für die Reise genutzt wurde und die Fahrkarte mit der Open Debitkarte bezahlt wurde: Flugzeug, Schiff, Zug, Taxi, Mietauto mit Fahrer, U-Bahn, Straßenbahn.
Reisen mit einem persönlichen Auto wird nicht durch die Versicherung abgedeckt.

In den AGB steht das. Damit hat man keinen Schutz, wenn die Reise mit Gutscheinen oder den hier beliebten Meilen bezahlt wurde oder ein Gewinn ist.
Ich hatte mal eine gewonnene Reise nach Salzburg. Vor Ort musste ich nur die 7,-€ Kurtaxe bezahlen. Ob das für den Schutz genügt hätte?

e) Im Schadenfall sind Sie verpflichtet uns auf Anforderung Nach-
weise in geeigneter Weise zu erbringen, deren Beschaffung Ihnen
zugemutet werden kann. Das können sein: Nachweise über die
Reise in Form von z. B. Reisedokumenten, Buchungsbestätigun-
gen, Fahrkarten, Tickets, Passkopien, Buchungsbestätigung,
Check-In Unterlagen oder ähnliches.
f) Sie sind verpflichtet einen Nachweis zu erbringen, dass die Reise
mit der Debitkarte gezahlt wurde, z. B. in Form von Kontoauszügen.
g) Sie sind verpflichtet uns einen Nachweis zu erbringen, dass Ihre
Debitkarte zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gültig und aktiv
war. Haben Sie die Open Debit plus abgeschlossen, müssen Sie
zusätzlich nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt des Schadens das
Paket „Travel+“ aktiviert hatten
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
5.629
4.203
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Na also, ist ja doch alles klärchen. Ob die Bedingungen die Versicherung für dich nun brauchbar machen, musst du selbst beantworten. Haste ja auch. Und die Antwort auf die Frage
Ob das für den Schutz genügt hätte?
lautet "nein". Ergibt sich auch zweifelsfrei aus den Bedingungen (Teil 2A-D jeweils §1).