Polizei stoppt Schulschwänzer und Eltern am Flughafen

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Polar

Reguläres Mitglied
23.11.2017
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Das ist im nicht-schulischen Bereich, kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei den Lehrern anders ist, ist ja das selbe Personalamt.

Ich kenne mehrere Fälle im schulischen Bereich die an der fachlichen Eignung gescheitert sind, allerdings aus meiner Sich absolut berechtigt, da teilweise das Studium aus falschen Beweggründen gewählt wurde und schlichtweg nicht unterrichtet werden konnte bzw. die/der Betroffene als Lehrkraft nicht mit guten Gewissen vor eine Klasse gestellt werden konnte. Allerdings waren da weit im Vorfeld zahlreiche Beratungsgespräche geführt worden, bei Beratungsresistenz des/der Betroffenen.
 

peter42

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09.03.2009
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Ohne Erlaubnis einfach dem Unterricht fern zu bleiben, ist aber nicht die optimale Lösung. Dazu müssten sich aber beide Seiten bewegen. Also die Eltern einen Antrag stellen und akzeptieren, dass das nicht jedes Jahr möglich ist und die Lehrer, bzw. Schulen sollten diese Anträge auch bewilligen, solange es kein übermass annimmt bei den einzlenen Schülern.

Vor den Ferien kann es in der Regel nur der Schulleiter genehmigen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
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Ab dem Tag der Verbeamtung werden die dann auf mysteriöse Weise von dem Beamten-Virus befallen

Dass Beamte wegen der fehlenden Angst um den Arbeitsplatz nicht zu Praesentismus neigen, liegt auf der Hand. Hinzu kommen diejenigen, die mehr als sechs Wochen krank sind. Bei den Beamten versauen sie jeden Durchschnitt (Median waere da angebrachter), bei den Angestellten fallen sie raus.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Dass Beamte wegen der fehlenden Angst um den Arbeitsplatz nicht zu Praesentismus neigen, liegt auf der Hand. Hinzu kommen diejenigen, die mehr als sechs Wochen krank sind. Bei den Beamten versauen sie jeden Durchschnitt (Median waere da angebrachter), bei den Angestellten fallen sie raus.

Bei den Arbeitnehmern fallen sie in der Tat wirklich schnell raus, denn bei mehr als sechswöchiger Krankheit liegt recht schnell ein Kündigungsgrund vor oder wird einer produziert
 

peter42

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B

Ben Ehmen

Guest
Schrieb ich oben schon, viele Ärzte lassen sich Schulatteste bezahlen, die Schule kann das Geld nicht erstatten, daher können die Eltern dazu normalerweise nicht verpflichtet werden.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/67843/Attest-ausstellen-wer-bezahlt

Sehr guter Hinweis / Tipp
Eltern schulpflichtiger Kinder (egal ob gesetzlich-/ oder PKV versichert) sollten
beim nächsten Attest-einfordern der Lehrkraft oder beim Elternabend auf die Kostenfrage mal proaktiv hinweisen,
damit der Schulleiter schonmal -kaufmännisch korrekt- eine "sonstige Rückstellung" bilden kann.
 

Polar

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23.11.2017
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Und das stellt man dann nicht in der Probezeit fest?

Doch, das meinte ich Jahr, aus gutem Grund dauert die Zeit als Beamter auf Probe hier in Hessen drei Jahre, und nach 18 Monaten gibt es die Zwischenbeurteilung. In der Zeit lässt sich sehr gut feststellen wer gut unterrichtet, und wer aus anderen Gründen das Lehramtsstudium begonnen hat....
 

Polar

Reguläres Mitglied
23.11.2017
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Schrieb ich oben schon, viele Ärzte lassen sich Schulatteste bezahlen, die Schule kann das Geld nicht erstatten, daher können die Eltern dazu normalerweise nicht verpflichtet werden.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/67843/Attest-ausstellen-wer-bezahlt

Dazu gibt es klare Regelungen, dass die Atteste durch die Eltern zu übernehmen sind, aber die Atteste werden i.d. Regel nur bei einschlägig bekannten Schülerinnnen und Schülern verlangt.

Ist das Kind sowieso beim Arzt aufgrund der Erkrankung, so Zahl das Attest ohnehin die Krankenkasse; ist das Kind nur für das Attest beim Arzt, so zahlen i.d. Regel die Eltern.

Da ich als Schulleiter davon ausgehe, dass man mit dem kranken Kind ohnehin beim Arzt ist, so sehe ich hier keine Probleme auf einem Attest zu bestehen.

Sind die Eltern nur für das Attest am letzten Schultag beim Arzt, so habe ich da eben Bedenken und bestehe auf dem Attest. Das ist im späteren Ausbildungsgang an der Uni auch nicht anders.

Und wie gesagt, spricht man mich offen an und nennt die Gründe, so kann vieles genehmigt werden, und sei es der 70 Geburtstag des Onkels oder eine wichtige Familienfeier.

Die Klassenkonferenz kann durchaus eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegen, allerdings nur in besonders zu begründenden Fällen.
 
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Ed Size

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16.03.2009
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Die Schulpflicht ist ein hohes Gut welches aus meiner Sicht für unsere Gesellschaft nicht zu unterschätzen ist, daher kann ich die abwertenden Kommentare "... die haben doch nichts anderes zu tun" in keiner Weise nachvollziehen.

Für die jeweils zuständigen Behörden ist dies ein Teil des Aufgabengebietes, auch wenn hierzu die Meinungen auseinandergehen sollten.

Die Meinung ist doch wohl eher: "Die haben besseres zu tun". Das achso hohe gut der Schulpflicht und der Bildung für solch populistischen Schwachsinn rauszuholen spricht Bände. Die Realität sind marode Schulen, Lehrpläne die nicht umgesetzt werden, unbesetzte Lehrerstellen und ein Schulsystem das die Digitalisierung verschlafen hat aber Tür und Tor für Sponsoren öffnet. Klar das die Eltern die gute Ausbildung der Kinder riskieren wenn sie zwei, drei Tage früher in Urlaub fahren.


Ohne die Gründe zu kennen warum die Eltern das machen kann man sich darüber überhaupt kein Urteil bilden.

Ich bin hier raus, meine Meinung ist auch nicht relevant, da ich ganz sicher kein Kind mehr frühzeitig in den Urlaub befördern werde (auch wenn es zu Schulzeiten überhaupt nicht anders ging - zumindest wenn man als Familie in Urlaub fahren wollte.)
 

janetm

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11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
Dazu gibt es klare Regelungen, dass die Atteste durch die Eltern zu übernehmen sind, aber die Atteste werden i.d. Regel nur bei einschlägig bekannten Schülerinnnen und Schülern verlangt.

Ist das Kind sowieso beim Arzt aufgrund der Erkrankung, so Zahl das Attest ohnehin die Krankenkasse; ist das Kind nur für das Attest beim Arzt, so zahlen i.d. Regel die Eltern.

Da ich als Schulleiter davon ausgehe, dass man mit dem kranken Kind ohnehin beim Arzt ist, so sehe ich hier keine Probleme auf einem Attest zu bestehen.

Sind die Eltern nur für das Attest am letzten Schultag beim Arzt, so habe ich da eben Bedenken und bestehe auf dem Attest. Das ist im späteren Ausbildungsgang an der Uni auch nicht anders.

Und wie gesagt, spricht man mich offen an und nennt die Gründe, so kann vieles genehmigt werden, und sei es der 70 Geburtstag des Onkels oder eine wichtige Familienfeier.

Die Klassenkonferenz kann durchaus eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegen, allerdings nur in besonders zu begründenden Fällen.

Wobei amtsärztliche Gutachten in NRW von der Schule zu bezahlen sind.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/Hitzefrei.pdf

Atteste könne auch nicht nach Gutdünken gefordert werden. Unser Kind war diesen Winter 6 mal 1-2 Tage mit Erkältung zu Hause, beim Arzt waren wir davon Null mal. Ärzte beschweren sich massiv wenn Kinder mit Erkältung oder Magen/Darm nur wegen eines von der Schule verlangten Attestes zum Arzt geschleppt werden um dort evtl. sich was richtiges einzufangen bzw. andere anzustecken.

Die Krankenkasse zahlt das Attest nicht, warum sollte sie, das ist ja keine Kassenleistung.
 
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peter42

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09.03.2009
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Ist das Kind sowieso beim Arzt aufgrund der Erkrankung, so Zahl das Attest ohnehin die Krankenkasse; ist das Kind nur für das Attest beim Arzt, so zahlen i.d. Regel die Eltern.

Da ich als Schulleiter davon ausgehe, dass man mit dem kranken Kind ohnehin beim Arzt ist, so sehe ich hier keine Probleme auf einem Attest zu bestehen.

Sind die Eltern nur für das Attest am letzten Schultag beim Arzt, so habe ich da eben Bedenken und bestehe auf dem Attest. Das ist im späteren Ausbildungsgang an der Uni auch nicht anders.


Nein siehe Link, das Attrst ist keine Kassenleistung, einige Ärzte stellen es aus Kulanz umsonst aus, sie haben aber
das es zu belasten. Die AU ist dagegen eine Kassenleistung.
 
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Polar

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23.11.2017
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Welche Verordnung im Schulgesetz und welches Bundesland
wäre das denn?
Quelle?

Hessen, Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses , §2 Nr. 2: Verhinderung und Erkrankung(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und dass eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.


(2) In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

Bei uns haben alle schulischen Gremien, inkl.der Schulkonferenz die Regelungen abgestimmt, die Attestpflich in Ausnahmefällen nach Nr. 2 ist ohnehin klar geregelt.
 

peter42

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09.03.2009
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Hessen, Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses , §2 Nr. 2: Verhinderung und Erkrankung(1) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler den Schulbesuch, haben die Eltern, im Fall der Volljährigkeit die Schülerin oder der Schüler selbst, unverzüglich der Schule den Grund mitzuteilen. Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und dass eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob der angegebene Grund anerkannt werden kann.


(2) In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

Bei uns haben alle schulischen Gremien, inkl.der Schulkonferenz die Regelungen abgestimmt, die Attestpflich in Ausnahmefällen nach Nr. 2 ist ohnehin klar geregelt.
Eben begründete Einzelfälle und nach Ankündigung.
 

spocky83

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21.12.2014
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MUC, BSL
Hmm, ich kann nur aus Hessen berichten, es sind ja zwei Hürden hinsichtlich der Verbeamtung auf Lebenszeit zu nehmen, einerseits die gesundheitliche Eignung die durch den Amtsarzt überprüft wird, und dann das Schulleitergutachten. Nach der Hälfte der Zeit als Beamter auf Probe kommt es zu einer Zwischenbeurteilung, und spätestens hier lässt sich erkennen ob der Kollege/die Kollegin dauerhaft für den Job geeignet ist. Allerdings schau ich mir im Vorfeld auch immer mal unangekündigt den Unterricht an, um generell zu wissen was bei mir im Hause so läuft.

So ist das de jure in Bayern auch aber da gibt es bei den Schulleitern bzw. im Fall der Volksschulen bei den Schulräten offenbar erheblichen Ermessensspielraum.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Doch, das meinte ich Jahr, aus gutem Grund dauert die Zeit als Beamter auf Probe hier in Hessen drei Jahre, und nach 18 Monaten gibt es die Zwischenbeurteilung. In der Zeit lässt sich sehr gut feststellen wer gut unterrichtet, und wer aus anderen Gründen das Lehramtsstudium begonnen hat....

Nein, ich meinte die sechs Monate Probezeit des zunaechst Angestellten. Wer die hier uebersteht, fuer den ist drei Jahre spaeter die Verbeamtung auf Lebenszeit fachlich eine Formsache.
 

Polar

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23.11.2017
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Atteste könne auch nicht nach Gutdünken gefordert werden.

Da stimme ich Dir voll und ganz zu, ich schrieb ja bereits, dass dies entsprechend zu begründen ist.

Die Regelungen sind hier, dank unseres unsäglichen Bildungsförderalismus, sehr unterschiedlich in den Bundesländern. ich kann nur für Hessen sprechen :)

Wir sprechen ohnehin von Ausnahmefällen, ich den vergangenen 6 Jahren kann ich die“früher in Ferien fahrenden“ an einer Hand abzählen, aber das ist sehr vom Schulbezirk abhängig.
 

Polar

Reguläres Mitglied
23.11.2017
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Nein, ich meinte die sechs Monate Probezeit des zunaechst Angestellten. Wer die hier uebersteht, fuer den ist drei Jahre spaeter die Verbeamtung auf Lebenszeit fachlich eine Formsache.

Ok, sollte jemand zuvor im TVH - Verhältnis stehen, so ist das natürlich in der Probezeit feststellbar.
 

Alex1971

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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FRA
Da ich als Schulleiter davon ausgehe, dass man mit dem kranken Kind ohnehin beim Arzt ist, so sehe ich hier keine Probleme auf einem Attest zu bestehen.

Ich würde meine Kinder niemals z.B. mit einem Magen-Darm-Infekt oder mit einer einer Grippe zu Arzt schleppen. Da kann ein Arzt ohnehin nichts machen und die Kinder können sich mit ganz anderen Krankheiten anstecken, was man sicher direkt vor den Ferien nicht braucht. Hinzu kommen die Kosten und der Zeitaufwand, gerade wenn vor dem Urlaub noch einiges abgeschlossen werden muss.

Bisher haben wir uns immer brav an die Ferienzeiten gehalten, aber ich finde es schon ärgerlich, dass die Flugpreise sich in der Ferien regelmäßig mindestens verdoppeln. Speziell vor den Sommerferien ist Notenschluss ohnehin schon drei Wochen vor dem letzten Schultag und dann wird die Zeit mit Projekttagen oder Filmen totgeschlagen.
 
B

Ben Ehmen

Guest
Die Schulkonferenz soll festlegen, wann spätestens und in welcher Form die Mitteilung erfolgen soll, und dass eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt oder nachgereicht werden muss.

Ach so, Deine Quelle ist......................die "Schulkonferenz"
=> zur Erinnerung: ein nett zusammengewürfelter Gesprächs-/Stuhlkreis der lokalen Schule mit ein paar Lehrern, Schülern und Eltern = die Schulkonferenz
Demnach weder ein bindender Erlass des Ministerium für Schule und Bildung, noch irgendwo im Schulgesetz festgeschrieben.
Ich würde dann an Deiner Stelle als nächsten Tagungsordnungspunkt Eures Stuhlkreises das Thema "mögliche Schul-Zahlungen für willkürlich eingeforderte Atteste"
und die damit verbundenen sonstigen Rückstellungen" mit aufnehmen.
Stichwort: vorausschauendes Denken
Eingefordert werden mag die ärztliche Bescheinigung können (wobei hier noch die Verhältnismässigkeit zu beachten wäre), aber....
.....die Eltern haben keine Verpflichtung, die Kosten der von Dir -auf Misstrauen basierend- eingeforderten Atteste zu tragen - denn: wer die Musik bestellt, sollte sie auch zahlen"
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ach so, Deine Quelle ist......................die "Schulkonferenz"
=> zur Erinnerung: ein nett zusammengewürfelter Gesprächs-/Stuhlkreis der lokalen Schule mit ein paar Lehrern, Schülern und Eltern = die Schulkonferenz
Demnach weder ein bindender Erlass des Ministerium für Schule und Bildung, noch irgendwo im Schulgesetz festgeschrieben.

Hmm, nicht wirklich. Da wir doch hier im schulischen Kontext sind: "Sinnerfassendes Lesen" hat gerade nicht so richtig gut geklappt. Versuch's einfach nochmal, das klappt schon :p