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...ich würde das Mandat wohl ... nicht annehmen ...
Würden den die hier vertretenen Juristen, ihren Mandaten dazu raten eine Strafe von 200€ dafür zu zahlen, das sie diese Owi begangen haben oder würden sie ihren Mandaten wirklich dazu raten ihre Selbstbeteiligung zu opfern? Und vielleicht doch mal ins Gewissen Ihrer Mandaten zu reden, das man was falsch gemacht hat? ( kommt wahrscheinlich auch auf die Auftragslage ansoviel zum Thema unverhältnismäßigkeit )
Wo genau liegt genau Dein Problem? Futterneid? Ich habe mich bereits geäußert, was ich machen würde. Glücklicherweise bin ich frei darin, welche Mandate ich annehme und was ich meinen Mandanten sage, fällt unter meine berufliche Schweigepflicht.
Mir ging es nur darum, aufzuzeigen wie es tatsächlich laufen kann und dass die Einleitung der Owi-Maßnahmen unverhältnismäßig ist. Art. 19 Abs. 4 GG ist nunmal ein wesentliches Grundrecht. Wenn jemand ggf. auch ohne Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, ist das ein verbrieftes Grundrecht. Der Rechtsstaat krankt doch nicht daran, dass man Einspruch gegen Bußgeldbescheide (auch im Verkehrsrecht) einlegen kann, sondern beispielsweise daran, dass die Verfahrensdauer vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten zu lang ist, weil es nicht genügend Richter gibt.
Ganz davon abgesehen, habe ich bereits weiter oben im Thread darauf hingwiesen, dass die Klassenlehrer in Sachsen die Befreiung in der Regel mündlich erteilen. Müssen die Eltern jetzt die Lehrer mit zum Flughafen bringen?
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