Polizei stoppt Schulschwänzer und Eltern am Flughafen

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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
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...ich würde das Mandat wohl ... nicht annehmen ...

Würden den die hier vertretenen Juristen, ihren Mandaten dazu raten eine Strafe von 200€ dafür zu zahlen, das sie diese Owi begangen haben oder würden sie ihren Mandaten wirklich dazu raten ihre Selbstbeteiligung zu opfern? Und vielleicht doch mal ins Gewissen Ihrer Mandaten zu reden, das man was falsch gemacht hat? ( kommt wahrscheinlich auch auf die Auftragslage an :D soviel zum Thema unverhältnismäßigkeit )

Wo genau liegt genau Dein Problem? Futterneid? Ich habe mich bereits geäußert, was ich machen würde. Glücklicherweise bin ich frei darin, welche Mandate ich annehme und was ich meinen Mandanten sage, fällt unter meine berufliche Schweigepflicht.

Mir ging es nur darum, aufzuzeigen wie es tatsächlich laufen kann und dass die Einleitung der Owi-Maßnahmen unverhältnismäßig ist. Art. 19 Abs. 4 GG ist nunmal ein wesentliches Grundrecht. Wenn jemand ggf. auch ohne Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, ist das ein verbrieftes Grundrecht. Der Rechtsstaat krankt doch nicht daran, dass man Einspruch gegen Bußgeldbescheide (auch im Verkehrsrecht) einlegen kann, sondern beispielsweise daran, dass die Verfahrensdauer vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten zu lang ist, weil es nicht genügend Richter gibt.

Ganz davon abgesehen, habe ich bereits weiter oben im Thread darauf hingwiesen, dass die Klassenlehrer in Sachsen die Befreiung in der Regel mündlich erteilen. Müssen die Eltern jetzt die Lehrer mit zum Flughafen bringen?
 
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br33s

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19.11.2010
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Ich glaube das hat nichts mit Futterneid zu tun. Eher mit dem unterschiedlichen Bild des Berufsstandes in der öffentlichen Wahrnehmung. Und das Problem haben ja nicht nur Anwälte, Banker, Beamte und usw.

Mit deiner vernünftig aufgezeigten Verfahrenskette 2-3 Post weiter oben, zeigst du ja welcher Akt damit verbunden ist. Man kann nun unterschiedliche Auffassung haben, wer diesen Akt auslöst. Zum einen die Ordnungshüter, welche die Owi bestrafen wollen oder der Mandant/Anwalt der in Widerspruch gegen eine klare Owi geht. Das nun jeder das Recht hat, in seinen Augen sein Recht durchzusetzen ist doch auch okay. Aber es ist schon ein wenig scheinheilig zu sagen, den ganzen Akt löst der Ornungshüter/Dienstherr aus, wenn der Anwalt das „Problem“ erst einmal ins rollen bringt und mit einem einfach Statement das ganze auch abkürzen könnte.

Fraglich ist auch ob der Klassenlehrer in der Position ist, einem Schüler in Sachsen mündlich überhaupt frei zu geben. Der Lehrer hat dann vielleicht über seine Kompetenzen gehandelt und das Verhalten der Eltern bleibt dann immer noch eine Owi.

Die Aktion find ich persönlich dennoch sehr gut an den Flughäfen, da das „Problem“ ja bereits seit Jahren bekannt ist und endlich mal eine Reaktion kommt. Es gibt nun mal zurecht eine Schulpflicht und diese gilt nun einmal für alle Schultage. Wenn jemand eine plausible Begründung hat, warum sein schulpflichtiges Kind aus der Schule genommen werden muss, sollte dies vom Schulamt/Behörde schriftlich beantragt und genehmigt werden.
Wenn mir mein befreundeter Polizeibeamter, mündlich das nächste mal erlaubt durch die geschlossene Ortschaft mit 60 zu fahren, werde ich das seinen Kollegen, die mich kontrollieren doch einmal sagen...

Lange Rede kurzer Sinn, es war falsch von den Betroffenen, sie sollten zu den Konsequenzen stehen und wenn nicht dann haben sie einen guten Rechtsanwalt, welcher sich über die zusätzliche Arbeit und Einnahmen freut. Wer daran nun verwerflich „arbeitet“ ist halt Ansichtssache!
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Wenn jemand eine plausible Begründung hat, warum sein schulpflichtiges Kind aus der Schule genommen werden muss, sollte dies vom Schulamt/Behörde schriftlich beantragt und genehmigt werden.

In dem Punkt sind wir uns aber doch ALLE einig. Im Idealfall wird das ohne Heimlichkeiten geregelt. Was Zurückhaltung auf Seiten der Eltern erfordert und Verständnis auf Seiten der Schule. Kann ich als Vater nachvollziehbare Gründe anführen, warum es ausnahmsweise erforderlich ist, einen Tag früher abzufliegen, und spricht auf der anderen Seite nichts zwingend Schulisches wie eine entscheidende Klassenarbeit etc. dagegen, sollte halt genehmigt - und damit jeder Konflikt bereits im Keim erstickt werden.
 

br33s

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19.11.2010
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Genau, bei plausiblen Gründe, wie Zwischenfall Familie oder vergleichbares, solltest es kein Problem sein. Bei eher starten Urlaub, muss die Schule dies konsequent ablehen, den die Übergabe der Halbjahres oder Jahresbeurteilung ist wohl wichtiger einzuschätzen als eine Klassenarbeit oder co. Auch Projekttage, Sportfest usw sind wichtige aussercurriculare Aktivitäten, bei welchen Anwesenheitspflicht besteht.

Wie gesagt es gibt durchaus Gründe warum ein Kind fern vom Unterricht bleiben sollte, aber dazu zählt in meinen Augen nicht der eher beginnende Urlaub.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Genau, bei plausiblen Gründe, wie Zwischenfall Familie oder vergleichbares, solltest es kein Problem sein. Bei eher starten Urlaub, muss die Schule dies konsequent ablehen, den die Übergabe der Halbjahres oder Jahresbeurteilung ist wohl wichtiger einzuschätzen als eine Klassenarbeit oder co. Auch Projekttage, Sportfest usw sind wichtige aussercurriculare Aktivitäten, bei welchen Anwesenheitspflicht besteht.

Wie gesagt es gibt durchaus Gründe warum ein Kind fern vom Unterricht bleiben sollte, aber dazu zählt in meinen Augen nicht der eher beginnende Urlaub.


Wir brauchen die Diskussion ja nicht wieder von vorne zu starten. Die Meinungen sind ausgetauscht. Wenn die Fernreise tatsächlich davon abhängt, ob ich mein Kind den letzten Tag aus der Schule bekomme, und die Alternative Urlaub auf Balkonien wäre, erwarte ich von der Schule dafür Verständnis und Entgegenkommen. Das sehen einige anders. Kein Problem.

Dabei sind in dieser - wie so oft dogmatisch geführten Debatte - doch auch ganz andere Konstellationen denkbar, die einem als Vielflieger vertraut sein sollten. Etwa der zulässig ab dem ersten Urlaubstag gebuchte Urlaub, der vom Veranstalter oder der Fluggesellschaft einfach um einen Tag oder zumindest einige Stunden vorgezogen wird. Geht mein Flieger statt um 15 nun schon um 9 Uhr, läuft das ja auch auf "einen Tag früher" hinaus. Da darf die Schule dann auch einfach mal Fünfe gerade sein lassen. Und einen depperten Polizisten, der den Stress nur noch vergrößert, brauche ich gewiss nicht. Und nein, nicht alle Polizisten sind "deppert", bevor das jetzt wieder kommt.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Fraglich ist auch ob der Klassenlehrer in der Position ist, einem Schüler in Sachsen mündlich überhaupt frei zu geben. Der Lehrer hat dann vielleicht über seine Kompetenzen gehandelt und das Verhalten der Eltern bleibt dann immer noch eine Owi.

Geh mal davon aus, dass die Lehrer bei Freistellungen innerhalb ihrer Kompetenzen handeln. Zuständig für Beurlaubungen ist gemäß Sächsischer Schulbesuchsverordnung bis zu zwei Tagen der Klassenleiter, ab dem dritten Tag der Schulleiter. So wird es an den Schulen auch gehandhabt.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
das geschriebene Wort :D

Befreiungen sind Verwaltungsakte und bedürfen nicht der Schriftform. Selbst, wenn die mündliche Befreiung rechtswidrig wäre, ist die Befreiung zunächt wirksam. Rechswidrige Verwaltungsakte dürfen nur in engen Grenzen aufgehoben werden. § 48 VwVfG (in Verbindung mit dem jeweiligen Landes-VwVfG) soweit kein Vertrauensschutz besteht. Eltern dürfen auf die Aussagen des Klassenlehrers daher vertrauen. Dein Beispiel mit dem befreundeten Polizeibeamten hinkt zwar, ist aber dennoch kein Vergleich.
 

br33s

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19.11.2010
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Darf der Polizist mir dann keine mündliche Erlaubnis erteilen?? Wäre doch dasselbe Prozedere, oder gibt es ihr eine Ausnahme explizit für Lehrer? ( kann ich mir persönlich nicht vorstellen, lasse mich aber gerne belehren )

Finde das es ein recht passendes und vorallem vergleichbares Beispiel ist. In beiden Fällen bekommt man die mündliche Erlaubnis erhalten ne Ordnungswidrigkeit zu begehen.
 
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br33s

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um mal grafisch darauf zu antworten

owi owi.jpg

aber man kann es natürlich auch gerne weiter pauschalisieren und versuchen eine Gewichtung unter verschiedene Owi´s zu bekommen, oder man kann es einfach lassen.

Es gehört sich nicht auch wenn die Fernreise ansteht und alternative Balkonien winkt. Wenn mein Arbeitgeber für die Boomzeit eine Urlaubssperre (nichts anderes sind Schulzeiten) verhängt, sollte man ihn auch fragen, ob er nicht aufgrund günstigerer Flugpreise/Hotelpreise für einzelne MA eine Ausnahme macht. just my 2 Cents...
 
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unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Darf der Polizist mir dann keine mündliche Erlaubnis erteilen?? Wäre doch dasselbe Prozedere, oder gibt es ihr eine Ausnahme explizit für Lehrer? ( kann ich mir persönlich nicht vorstellen, lasse mich aber gerne belehren )

Finde das es ein recht passendes und vorallem vergleichbares Beispiel ist. In beiden Fällen bekommt man die mündliche Erlaubnis erhalten ne Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Nein. Der Klassenlehrer (ab drei Tagen der Schulleiter) darf aus bestimmten durch Rechtsverordnung Gründen eine Befreiung von der Teilnahme am Schulunterricht erteilen. Diese Befugnis ergibt sich aus der entsprechenden Verordnung. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen und erteilt die Befreiung dann gegebenenfalls. Wurde die Befreiung erteilt, kann sie nur aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen des § 48 VwVfG vorliegen. Ein Rechtsmittel gegen den Widerruf der Befreiung ist möglich. Bis geklärt wurde, ob der Widerruf der Genehmigung rechtmäßig war, ist die (tatsächlich nicht begangene) Ordnungswidrigkeit in jedem Fall verjährt.

In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Darüber kann sich ein befreundeter Ordnungshüter nicht hinwegsetzen, wird er auch nicht machen, weil es sonst ggf. dienstrechtliche Konsequenzen gibt.
 

Edd

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13.09.2011
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VIE
In geschlossenen Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Darüber kann sich ein befreundeter Ordnungshüter nicht hinwegsetzen, wird er auch nicht machen, weil es sonst ggf. dienstrechtliche Konsequenzen gibt.

Schlechtes Beispiel, weil es kaum sinnvolle Gründe dafür gibt. Aber anderes Beispiel. Auto startet nicht. Ich könnte es zum Starten bergab rollen lassen. Das wäre allerdings gegen die Fahrtrichtung in einer Einbahn. Polizist hat sich unten hingestellt; die Strasse "gesperrt" und ich konnte hinunterrollen. Ganz nebenbei war das eine Nebenstrasse und es hat nicht mal ein Auto warten müssen.

Das wird ja hoffentlich kein Amtsmissbrauch gewesen sein, sondern sinnvolles Handeln eines vernünftigen Polizisten.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Als Nicht-Verkehrsrechtlicher werfe ich mal ein:

Auf einer für den öffentlichen Verkehr gesperrten Straße gelten auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen nicht. Ergo war es durch die Sperrung keine Einbahnstraße mehr.

Wäre in etwa so, als diskutierten wir hier über das Schwänzen des Musikschul-Unterrichts... :)
 

nomad_

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18.02.2016
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Dabei sind in dieser - wie so oft dogmatisch geführten Debatte - doch auch ganz andere Konstellationen denkbar, die einem als Vielflieger vertraut sein sollten. Etwa der zulässig ab dem ersten Urlaubstag gebuchte Urlaub, der vom Veranstalter oder der Fluggesellschaft einfach um einen Tag oder zumindest einige Stunden vorgezogen wird. Geht mein Flieger statt um 15 nun schon um 9 Uhr, läuft das ja auch auf "einen Tag früher" hinaus. Da darf die Schule dann auch einfach mal Fünfe gerade sein lassen. Und einen depperten Polizisten, der den Stress nur noch vergrößert, brauche ich gewiss nicht. Und nein, nicht alle Polizisten sind "deppert", bevor das jetzt wieder kommt.

In solchen Fällen wird der Klassenlehrer oder die Schulleitung doch sofort einer entsprechenden Befreiung zustimmen. So kurzfristig kann ein Flug nicht vorverlegt werden, dass ich es nicht schaffe noch telefonisch die Schulleitung zu informieren...

Viele der hier diskutierten Fälle lassen sich doch im Vorfeld und in Ruhe mit der Schulleitung besprechen. Und ich habe den Eindruck, dass in den allermeisten Fällen auch für alle zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Aber was eben, meiner Meinung nach, gar nicht geht, ist es als Eltern den Schülern vorzuleben, dass Regeln zwar für alle gelten, aber nicht für mich, wenn ich durch Missachtung ein paar Euros sparen kann. Denn genau das sind die typischen Motive. Es geht eben nicht um die vielseits bemühten Sonderfälle: Omas Geburtstag, Weltreise des Lebens, etc. In allen begründeten Sonderfällen wird man mit den Schulleitungen Lösungen finden.

nomad_.
 
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Wuff

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Und einen depperten Polizisten, der den Stress nur noch vergrößert, brauche ich gewiss nicht. Und nein, nicht alle Polizisten sind "deppert", bevor das jetzt wieder kommt.
Und einen depperten Anwalt, der den Stress nur noch vergrößert, brauche ich gewiss nicht. Und nein, nicht alle Anwälte sind "deppert", bevor das jetzt wieder kommt.
 

blazerhulk

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31.01.2012
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Vorutreilmoduson: Stimmt....arme Lehrer, ich kenne keine andere Berufsgruppe die gefühlte 180 Urlaubtage hat in denen man öhhhhhhh zur Vorbereitung braucht. Vorbereitung sieht dann so aus das man die Folien vom letzten Jahr kopiert. Und ja für die ehrlichen Pauker tuts mir jetzt leid.

Das ist, mit Verlaub, einfach nur dämlich!

Gute Lehrer überprüfen ihr eigenes Handeln täglich und arbeiten täglich daran, ihren Unterricht zu verbessern!
 
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Skyeurope

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13.11.2011
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MUC
Das ist, mit Verlaub, einfach nur dämlich!

Gute Lehrer überprüfen ihr eigenes Handeln täglich und arbeiten täglich daran, ihren Unterricht zu verbessern!

Und auf wie viele Lehrer trifft so etwas zu?

Ich kann mich da aus meiner Schulzeit nur an sehr wenige erinnern, die den Unterrichtsstoff gut rübergebracht haben und für die die Schüler nicht nur ein notwendiges Übel bei der Jobausübung waren....
Die allermeisten machten tatsächlich den Eindruck, als hätten sie den Job nur wegen der Urlaubstage gewählt und nicht um kompetent Wissen zu vermitteln..
 

chris_flyer

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08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Und auf wie viele Lehrer trifft so etwas zu?

Ich kann mich da aus meiner Schulzeit nur an sehr wenige erinnern, die den Unterrichtsstoff gut rübergebracht haben und für die die Schüler nicht nur ein notwendiges Übel bei der Jobausübung waren....
Die allermeisten machten tatsächlich den Eindruck, als hätten sie den Job nur wegen der Urlaubstage gewählt und nicht um kompetent Wissen zu vermitteln..


Aber mittlerweile sieht es so aus, dass Quereinsteiger aus der Wirtschaft gebraucht werden. Die habe keine klassische Leherausbildung.
Die Schulleiter wissen jetzt noch nicht wie das nächste Schuljahr aussieht. Schulpläne und Stumdenpläne waren üblicherweise vor den Sommerferien fertig. Doch das ist nicht mehr der Fall. Zumindest ist das in BW so.

Die Lehrer, sind am absoluten Limit angekommen, was die Stundenzahl/ Woche betrifft. Üblich sind 30 h/Woche. Doch durch den demographischen Wandel müssen Zusatzstunden erbracht werden, die das Kultusministerium genehmigen muss. Ist das nicht der Fall fallen die Stunden aus.

Den Lehrern dann vorzuwerfen, die machen immer das Gleiche, ist dann nicht fair. In Mathe, Physik oder Chemie ändert sich sowieso nichts.

Die Schulen haben einfach ein Nachwusproblem.
Dazu trägt die Politik auch bei. Gemeinschaftsschulen sind so ein Ding. Da werden die Lehrer auf Realschule-Niveau bezahlt, obwohl sie den Lernstoff eines Gymnasiums vermitteln.

So kommt man auch nicht mehr an Lehrer.
 

bluesaturn

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27.05.2014
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Den Lehrern dann vorzuwerfen, die machen immer das Gleiche, ist dann nicht fair. In Mathe, Physik oder Chemie ändert sich sowieso nichts.
Na ja, das stimmt ja so nicht. Da gibt es schon Veraenderungen. Okay, einige Basics bleiben gleich. Aber man kann ja auch neue Experimente machen etc.
Mein Chemielehrer, schon aelter, hatte einen DIN A5 Ordner. Der wurde am Anfang des Jahres zurueckgeblaettert, und von vorne ging es los. Die Klausuren waren immer gleich und wurden eingesammelt, damit man nichts kopieren koennte. Damals hatte ich noch kein Smartphone oder eine kleine Digitalkamera.
Wahrscheinlich ist er nun in Rente und muss nicht mehr arbeiten. Das eben seine Arbeitsvermeidungsstrategie.

Die Schulen haben einfach ein Nachwusproblem.
Dazu trägt die Politik auch bei. Gemeinschaftsschulen sind so ein Ding. Da werden die Lehrer auf Realschule-Niveau bezahlt, obwohl sie den Lernstoff eines Gymnasiums vermitteln.
Oder ein Bezahlproblem? Lehrer arbeiten wesentlich mehr als die eigentlichen Unterrichtsstunden.

Ich kenne einige Leute, die nun als Lehrer arbeiten. Der eine bezeichnet seine Schueler als Arbeitsmaterial, der naechste hat nur Physik gewaehlt, weil er dachte, er bekaeme so einen Job als Lehrer, hatte aber keine Ahnung von Physik, der naechste bekam seine Doktorarbeit nicht zu Ende. Ein anderer musste seine Familie durchbringen und ging als Quereinsteiger dann in den Lehrerberuf. Ein Studienkollege war engagiert und studierte Physik und Chemie auf Lehramt, arbeitet aber nun lieber im öffentlichen Dienst an einer Fachhochschule als in der Schule.

Hat sich das Ansehen von Naturwissenschaften in der Schule geaendert?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
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Schlechtes Beispiel, weil es kaum sinnvolle Gründe dafür gibt.

Das StVO Beispiel ist natürlich schlecht gewählt. Wie bereits geschrieben: hinkt, aber dennoch kein Vergleich.

Grundsätzlich sollten Regeln eingehalten werden unabhängig davon, ob man sie selbst als sinnvoll betrachtet. Ich verzichte jetzt auf eine rechtsphilosophische Betrachtung. Das erleichtert das Zusammenleben. Ich betrachte es auch durchaus als kritisch, wenn die Eltern sich über die Regeln hinweg setzen, schon weil sie dann ein schlechtes Vorbild für ihre Kinder sind.

Grundsätzlich ist es so (wahrscheinlich in allen Landesverordnungen): Wenn man eine Schulbefreiung möchte, kann man diese beantragen. In Sachsen entscheiden darüber die Klassenleiter bzw. die Schuldirektoren. Die Voraussetzungen werden am ersten Elternabend bekannt gegeben. Wenn im Rahmen der Schulbesuchsverordnung Befreiungen erteilt werden, handelt niemand ordnungswidrig. Da gibt es nichts zu konstruieren. Jedes Elternteil kann seine Jahresplanung danach ausrichten. Weiter oben im Forum wurde berichtet, dass auch bayerische Lehrer Befreiungen erteilen können und, dass dies allerdings in der Regel schriftlich erfolgt.

Unabhängig davon, halte ich es, wie dargelegt, für unverhältnismäßig wenn die Bundespolizei selektiv Eltern von Schulschwänzern jagt.
 

Weltreisender

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05.04.2009
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496
LEJ
Ich provoziere mal ein bisschen:
Das Problem lässt sich einfach lösen. Der Gesetzgeber verbietet einfach den Reiseveranstaltern die Preise zu Ferienbeginn zu verzehnfachen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Der Gesetzgeber verbietet einfach den Reiseveranstaltern die Preise zu Ferienbeginn zu verzehnfachen.
... und mit dieser Maßnahme gibt es dann aus heiterem Himmel plötzlich am Tag nach Ferienbeginn mehr Flugzeuge im Angebot / freie Sitzplätze?

Das ist ja allgemein die Denkweise von Kommunisten, dass man mit einer Gleichschaltung von Preisen das Angebot verbessert - das Gegenteil ist aber der Fall.
Siehe DDR, UdSSR, Kuba, Venezuela + WhatNot..