Quarantäne und Regelungen der Arbeitgeber

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
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Aber es gibt schon einen Grund warum das Auswaertige Amt Reisewarnungen ausspricht, unter anderem auch wegen der sich so schnell aenden Bedingungen, die neben der Quarantäne auch dazu fuehren koennen dass man festsitzt, und wer das wissentlich in Kauf nimmt, dem spreche ich das Urteilsvermoegen ab. Vom gesundheitlichen Risiko spreche ich gar nicht, aber auch das sollte sich jeder gut ueberlegen......

In normalen Zeiten mögen Reisewarnungen für Kriegs- und Krisengebiete ja Sinn machen, aber die aktuell gültige pauschale Reisewarnung für alle Nicht-EU-Staaten ist einfach nur blanker Hohn.

Nur weil das Auswärtige Amt - mit Verlaub - zu faul ist, sich mit der individuellen Lage in 160+ Ländern auseinanderzusetzen (was deren Job ist und wofür sie auch jede Menge Diplomaten vor Ort bezahlen), soll ich nicht mehr die EU verlassen? Zumal die Reisewarnung ja auch nur für touristische Reisen gilt. Wer die Familie oder den Partner besuchen möchte, sollte sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen - weder vom Staat noch vom Arbeitgeber.

Rechtlich ist die Lage ohnehin klar. Einzig für Pauschalreisen und private Versicherungen hat die Reisewarnung irgendeine Relevanz. Den Arbeitgeber hat es schlicht nicht zu interessieren, was ich in meiner Freizeit tue.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
In der Aachener Zeitung stand heute: „140 Flüge gehen in den Ferien jede Woche ab Düsseldorf in die Türkei“.
Ich denke, dass sich viele Arbeitgeber deshalb Gedanken machen. 2 Wochen „Urlaubsverlängerung“ auf Unternehmens- oder Staatskosten will wohl keiner. Dass die Arbeitnehmer den Aufenthalt verschweigen und arbeiten kommen wohl auch nicht.

Bei uns gab es heute ein Rundschreiben, dass bei Reisen in ein Risikogebiet die 2 Wochen Quarantäne mit einzuplanen wären.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.989
2.423
Danke !
Wir sind nur eine kleine Klitsche mit 25 MA und da Produktionsbetrieb ist Homeoffice nicht möglich und ich halte auch im Büro nichts davon, da es bei 80% der Leute die ich kenne in den letzten Wochen dazu geführt hat, das der Garten und das Häuschen blitzt und blinkt, die Arbeit wohl aber eher nicht weitergebracht hat.
Aus eigener Home Office Erfahrung kann ich sagen, dass das einfach Blödsinn ist. Jeder macht mal Pausen, im Büro oft "unbemerkt": Man quatscht mit dem Kollegen über den Tisch, bleibt an der Kaffeemaschine hängen usw. Das fällt im Home Office weg. Dann sortiert man halt ggf. kurz die Wäsche oder schneidet eine Rosenbusch. Was den äußerst effektiven Nebeneffekt hat, dass die meisten Menschen sehr kreativ denken, wenn sie solche Arbeiten verrichten. Deshalb gingen in früheren Jahrhunderten die Professoren mit ihren Studenten spazieren, um Probleme zu besprechen und zu lösen.

Ich kann jedem nur raten, seine Mitarbeiter zu körperlicher Betätigung bei Problemlösungsaufgaben zu animieren. Gerade Putzen strukturiert Gedanken, das "Aufräumen" der Umgebung räumt eben auch die Gedankenwelt auf.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Von daher habe ich kein Problem mit Urlaub, aber wenn es danach bewusst in Quarantäne geht dann habe ich damit ein Problem.
Arbeitgeber sind auch nicht die Wohlfahrt.

Dir ist aber schon klar, dass der Lohn während der Quarantäne durch das Gesundheitsamt bzw. den Landkreis erstattet wird? Da kommt dich ein Skiunfall in jedem Fall teurer, als ein "bewusstes" in Quarantäne gehen.

Bei uns gab es heute ein Rundschreiben, dass bei Reisen in ein Risikogebiet die 2 Wochen Quarantäne mit einzuplanen wären.

Ich glaube, wenn der eigene Arbeitgeber nicht so auf Konfrontationskurs gehen würde mit solchen Rundschreiben, wären auch mehr Arbeitnehmer bereit, die eigenen Pläne offenzulegen. Aber wenn man fürchten muss, dass dann der Urlaubsantrag mit dubiosen Begründungen abgelehnt oder die Quarantäne ungefragt auf den Jahresurlaub angerechnet wird, ist die Bereitschaft wohl eher gering.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
In der Aachener Zeitung stand heute: „140 Flüge gehen in den Ferien jede Woche ab Düsseldorf in die Türkei“.
Ich denke, dass sich viele Arbeitgeber deshalb Gedanken machen. 2 Wochen „Urlaubsverlängerung“ auf Unternehmens- oder Staatskosten will wohl keiner. Dass die Arbeitnehmer den Aufenthalt verschweigen und arbeiten kommen wohl auch nicht.

Bei uns gab es heute ein Rundschreiben, dass bei Reisen in ein Risikogebiet die 2 Wochen Quarantäne mit einzuplanen wären.

Der AG bezahlt dann? Oder auf welche rechtliche Grundlage stützt er das? Derjenige der die Quarantäne anordnet muss dafür bezahlen, nicht derjenige der in Quarantäne geschickt wird.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Der AG bezahlt dann? Oder auf welche rechtliche Grundlage stützt er das? Derjenige der die Quarantäne anordnet muss dafür bezahlen, nicht derjenige der in Quarantäne geschickt wird.

Falls Du Dich auf die einzuplanende Quarantäne beziehst: Gemeint ist wohl, noch mal 2 Wochen Urlaub zusätzlich zu nehmen. Die Formulierung aber sehr „schwammig“.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Falls Du Dich auf die einzuplanende Quarantäne beziehst: Gemeint ist wohl, noch mal 2 Wochen Urlaub zusätzlich zu nehmen. Die Formulierung aber sehr „schwammig“.

Warum solltest du Urlaub nehmen wenn dich der AG nicht im Betrieb sehen möchte - dann muss er dich bei vollen Bezügen freistellen.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Den Arbeitgeber geht es genau dann etwas an, sobald es um die Schichtplanung geht.

Kann der AG mit dem AN rechnen oder muss er Ersatz bereithalten, weil der AN ausfällt für zwei Wochen ausfällt ?
Wenn der AG es vorher wüsste, dann kann er besser einplanen.
Wenn man aber nicht ehrlich ist, dann steht das ganze Produktionsband unter Umständen still, weil es sich manche AN zu bequem gemacht haben und nicht auf eine mögliche Quarantäne hingewiesen haben.

Am Anfang war es ja recht eindeutig. Ab in die Quarantäne um vorzubeugen.

Heute sieht es aber anders aus. Wer jetzt wissentlich in Quarantäne muss, verursacht womöglich wirtschaftliche Schäden aufgrund von Produktionsstopps.
 
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Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Den Arbeitgeber geht es genau dann etwas an, sobald es um die Schichtplanung geht.

Kann der AG mit dem AN rechnen oder muss er Ersatz bereithalten, weil der AN ausfällt für zwei Wochen ausfällt ?

Was für ein Quatsch - es gibt 1000 Gründe warum du die nächsten 14 Tage nicht zur Arbeit kommen kannst - egal ob Skiunfall oder Erkältung. Eine Reise in ein "Risikogebiet" gehört jedoch nicht dazu - dafür braucht es mind. eine Infektion.

Du musst ja auch nicht zwei Wochen vorher aus dem Skiurlaub zurückkommen damit der AG sicher sein kann das du nach dem Urlaub fit bei der Arbeit erscheinst.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
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Wiesloch,FRA,STR
Hier aktuell von einem Anwalt des Arbeitsrechts:
Gezielter Urlaub ins Risikogebiet

Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern“ müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung.
Grund hierfür ist der sämtlichen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen allgemein zu Grunde liegende Rechtsgedanke, der vereinfacht besagt: Keine Lohnfortzahlung für Arbeitsverhinderungen, die der betreffende Arbeitnehmer selbst herbeigeführt hat oder hätte vermeiden können. Wer gezielt Urlaub in einem offiziell als Risikogebiet qualifizierten Land macht, nimmt seine quarantänebedingte Arbeitsunfähigkeit „sehenden Auges“ in Kauf. Im Umkehrschluss kann der Arbeitnehmer vernünftigerweise nicht erwarten, dass ihm der Arbeitgeber für den Zeitraum seines (vermeidbaren) quarantänebedingte Arbeitsausfalls Lohnfortzahlung schuldet.
....
....
.....


Umsetzung in der Praxis | To-Do des Arbeitgebers

Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber regelmäßig nicht über die Urlaubsziele seiner Belegschaft informiert sein wird, sind Arbeitgeber während der Geltungsdauer der eingangs dargestellten Verordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus gut beraten, ihre Arbeitnehmer vor deren Urlaubsantritt nach dem konkreten Urlaubsziel zu befragen und dieses vorrübergehend zu dokumentieren. Dass der Arbeitgeber in Zeiten von Corona ein berechtigtes Interesse an der Erhebung solcher Daten hat, folgt nicht zuletzt auch aus dessen allgemeiner Schutzpflicht gegenüber der Gesamtheit seiner Belegschaft. Schließlich muss der Arbeitgeber ausschließen können, dass sich Arbeitnehmer nach ihrer Urlaubsrückkehr aus einem Risikogebiet eigenmächtig über das sie treffende Quarantänegebot hinwegsetzen und durch ihre verfrühte Rückkehr an den Arbeitsplatz ihre Kolleginnen und Kollegen (und deren Familien) der Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus aussetzen.
https://www.arbeitsrecht-weltweit.d...iche-quarantaene-auf-kosten-des-arbeitgebers/
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103


Da wirft der Herr Anwalt aber einiges durcheinander. Eine behördlich verordnete Quarantäne zieht keine keine Arbeitsunfähigkeit, sondern ein Beschäftigungsverbot nach sich. Damit sind die weiteren Ausführungen eigentlich obsolet.

Es handelt sich auch um keine klassische Lohnfortzahlung, sondern eine Entschädigung eines Verdienstausfalls. Und wenn diese vom Gesundheitsamt/Landkreis auf Antrag erstattet wird, der Arbeitgeber sie aber "als Strafe" nicht auszahlen will, kommen wir vermutlich in den Bereich der Unterschlagung.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5

Jetzt nur noch lesen und verstehen - hierbei geht es um den Fakt, das der Gesetzgeber eine Quarantäne verlangt - da geht man natürlich bewusst diese 14 Tage Quarantäne ein und muss die selber verantworten. Wenn der Gesetzgeber diese nicht vorschreibt kann sie der AG nicht vorschreiben und die Kosten auf den AN abwälzen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
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Wiesloch,FRA,STR
Jetzt nur noch lesen und verstehen - hierbei geht es um den Fakt, das der Gesetzgeber eine Quarantäne verlangt - da geht man natürlich bewusst diese 14 Tage Quarantäne ein und muss die selber verantworten. Wenn der Gesetzgeber diese nicht vorschreibt kann sie der AG nicht vorschreiben und die Kosten auf den AN abwälzen.
Ja richtig.

Aber ihr wollt quasi dem AG nichts sagen, zur Arbeit erscheinen als sei nichts gewesen.

Ja, man kann die Quarantäne umgehen, indem man einen Corona-Test macht. Einen Sinn ist dieser aber nicht, da es ein paar Tage später anders aussehen kann. Aber dann sollte es auch der AN zahlen oder die Krankenkasse übernimmt es inzwischen.

Der AG hat ja nicht verlangt, dass man in einem „Risikogebiet“ Urlaub macht. Also ist es die Sache des AN.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Ja richtig.

Aber ihr wollt quasi dem AG nichts sagen, zur Arbeit erscheinen als sei nichts gewesen.

Ja, man kann die Quarantäne umgehen, indem man einen Corona-Test macht. Einen Sinn ist dieser aber nicht, da es ein paar Tage später anders aussehen kann. Aber dann sollte es auch der AN zahlen oder die Krankenkasse übernimmt es inzwischen.

Der AG hat ja nicht verlangt, dass man in einem „Risikogebiet“ Urlaub macht. Also ist es die Sache des AN.

1. Ich bin AG
2. Ist der Urlaub in einem Risikogebiet kein Problem - man kommt zurück macht einen Test und die Sache ist erledigt.

Der AG schickt dich auch nicht in den Skiurlaub trotzdem hat er den Ärger wenn du dich dann verletzt.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Aber ihr wollt quasi dem AG nichts sagen, zur Arbeit erscheinen als sei nichts gewesen.

Wer hat das denn behauptet?

Es gibt doch drei Varianten:

1) Das Reiseziel ist vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen, dann muss man in behördlich angeordnete Quarantäne. Der AG bekommt den Verdienstausfall auf Antrag erstattet. Falls das Reiseziel schon vor Reiseantritt auf der RKI-Liste steht, wäre es natürlich fair, wenn der AN dies dem AG mitteilt, damit der die Schichtplanung entsprechend anpassen oder man sich vielleicht sogar auf Homeoffice einigen kann. Wenn der AN aber damit rechnen muss, dass der AG ihm in dem Fall rechtswidrig den Urlaubsantrag ablehnt oder einseitig modifiziert (+14 Tage), darf sich der AG nicht wundern, wenn er davon nichts erzählt bekommt.

2) Das Reiseziel ist vom RKI nicht als Risikogebiet ausgewiesen, der AN kehrt ohne Krankheitssymptome zurück aber der AG möchte trotzdem, dass der AN 14 Tage dem Betrieb fern bleibt. Dann ist das die Entscheidung des AG und er muss selbstverständlich den Lohn fortzahlen. Andernfalls liegt ein sog. Annahmeverzug vor.

3) Der AG kommt krank zurück (ob jetzt mit Covid-19 oder nicht erfährt der AG ja i.d.R. gar nicht). Dann gilt ganz normal die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der AN sich verplappert und allen Kollegen von den wilden Parties in São Paulo erzählt, könnte der AG stutzig werden und das ganze vor Gericht landen - in der Praxis eher unwahrscheinlich.

Ist der Urlaub in einem Risikogebiet kein Problem - man kommt zurück macht einen Test und die Sache ist erledigt.

Hab ich etwas verpasst oder in welchen Bundesländern kann man mit einem negativen Corona-Test die behördlich angeordnete Quarantäne umgehen?
 
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Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
583
57
HAJ
Was hier immer schön mit dem Skiurlaub beschrieben wird ist für mich ein großer Unterschied:
AN fährt in den Urlaub um sich zu erholen und Spaß zu haben, verletzt sich unbeabsichtigt und ist krank im Anschluss seines Urlaubs.
Doof für mich als Arbeitgeber und ich muss mir etwas einfallen lassen.

Aktuell sind wir denke ich alle in einer besonderen Situation. Für mich wäre es also so, als würde der AN in den Urlaub fahren um sich zu verletzen, bzw. auch seine Kollegen.

Ich verstehe nicht warum es so dramatisch ist in dieser besonderen Situation in der wir uns befinden einfach offen zu kommunizieren.
Meine Mitarbeiter haben mir alle mitgeteilt, ob sie weg fahren und wohin, um eine negative Folge für den gesamten Betrieb auszuschließen und eben auch ggf Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Das mag in großen Konzernen anders laufen. Aber hier fühlte sich keiner beeinträchtigt und jeder hat es wie selbstverständlich gemacht.

Und ich finde Homeoffice noch immer nicht sinnvoll in vielen Fällen. Auch wenn es bequemer ist...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Hab ich etwas verpasst oder in welchen Bundesländern kann man mit einem negativen Corona-Test die behördlich angeordnete Quarantäne umgehen?

Es geht hier ja darum das der AN in Qurantäne soll weil der AG es so wünscht, nicht weil es eine vom Gesetzgeber angeordnete Quarantäne gibt.

Was hier immer schön mit dem Skiurlaub beschrieben wird ist für mich ein großer Unterschied:
AN fährt in den Urlaub um sich zu erholen und Spaß zu haben, verletzt sich unbeabsichtigt und ist krank im Anschluss seines Urlaubs.
Doof für mich als Arbeitgeber und ich muss mir etwas einfallen lassen.

Du unterstellst damit das jeder der in ein wie auch immer definiertes Risikogebiet reist auch automatisch infiziert ist - dem ist aber beim besten Willen nicht so - höchst wahrscheinlich passiert das gar nicht wenn man den nötigen Abstand hält.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Es geht hier ja darum das der AN in Qurantäne soll weil der AG es so wünscht, nicht weil es eine vom Gesetzgeber angeordnete Quarantäne gibt.

Das ist aber schon sehr anmaßend seitens des AG, erst die Risikogebiete strenger als das RKI auszulegen und dann auch noch zu verlangen, dass der AN auf Lohn oder Urlaubstage verzichtet... :rolleyes:
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das ist aber schon sehr anmaßend seitens des AG, erst die Risikogebiete strenger als das RKI auszulegen und dann auch noch zu verlangen, dass der AN auf Lohn oder Urlaubstage verzichtet... :rolleyes:

Risikogebiet lt. RKI bedeutet ja nicht automatisch Quarantäne - das ist Sache der Bundesländer. Der AG kann sich am RKI orientieren ohne das es in dem Bundesland zu einer Quarantäne kommen muss. Wenn der AG aber bayerische Gesetze im Rest der Republik durchsetzen möchte ist das sein Vergnügen.
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
583
57
HAJ
Es geht hier ja darum das der AN in Qurantäne soll weil der AG es so wünscht, nicht weil es eine vom Gesetzgeber angeordnete Quarantäne gibt.



Du unterstellst damit das jeder der in ein wie auch immer definiertes Risikogebiet reist auch automatisch infiziert ist - dem ist aber beim besten Willen nicht so - höchst wahrscheinlich passiert das gar nicht wenn man den nötigen Abstand hält.

Nein das mache ich nicht! Aber die Gefahr ist ggf deutlich höher. Deswegen schrieb ich das ich nicht verstehe warum hier ein Riesen Drama daraus gemacht wird, wenn man ausnahmsweise in diesem Jahr ggf mit seinem Arbeitgeber mal einen offenen Dialog führt und ihm mitteilt: ich habe das gebucht, ist Risiko Gebiet, was machen wir...
Dann kann festgelegt werden wie damit umgegangen wird.
Aber es wird hier immer von den Arbeitgebern erwartet das sie einem in allem entgegen kommen, aber wenn dieser etwas erwartet ist das Geschrei groß...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Nein das mache ich nicht! Aber die Gefahr ist ggf deutlich höher. Deswegen schrieb ich das ich nicht verstehe warum hier ein Riesen Drama daraus gemacht wird, wenn man ausnahmsweise in diesem Jahr ggf mit seinem Arbeitgeber mal einen offenen Dialog führt und ihm mitteilt: ich habe das gebucht, ist Risiko Gebiet, was machen wir...

Sorry das sind zwei verschiedene paar Schuhe, zusammen im Dialog eine Lösung finden sicher gerne - aber arbeitsrechtlich bedenkliche Anweisungen zu bekommen, nicht im Dialog sondern per Anweisung durch den AG ist etwas ganz anderes.
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
583
57
HAJ
Wobei ich da denke : ich muss mit 25 Leuten sprechen, das ist machbar.
Bei 2.500 eher schwierig
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Vor dem Hintergrund, dass der Arbeitgeber regelmäßig nicht über die Urlaubsziele seiner Belegschaft informiert sein wird, sind Arbeitgeber während der Geltungsdauer der eingangs dargestellten Verordnungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus gut beraten, ihre Arbeitnehmer vor deren Urlaubsantritt nach dem konkreten Urlaubsziel zu befragen und dieses vorrübergehend zu dokumentieren. Dass der Arbeitgeber in Zeiten von Corona ein berechtigtes Interesse an der Erhebung solcher Daten hat

Bei diesem "sehr arbeitgebergerecht-zielgerichteten" Rat wird der Arbeitgeber dann von einem Teil der Belegschaft belogen. Und wird große Mühe haben, das herauszufinden. Eine Quarantäneanordnung der Behörde kann auch ohne Aufenthalt im Risikoland erfolgen. Z.B. wenn Du mit jemanden Kontakt hattest, der Covid-positiv wurde.
Wer diplomatisch ist, sagt einfach, er hat noch nix konkret geplant. Man darf Urlaub auch ohne konkrete Pläne zu haben nehmen. Und es sich später anders überlegen (hinsichtlich der Freizeitplanung).

Und er fängt sich zusätzlich als Nachteil ein

Falls das Reiseziel schon vor Reiseantritt auf der RKI-Liste steht, wäre es natürlich fair, wenn der AN dies dem AG mitteilt, damit der die Schichtplanung entsprechend anpassen oder man sich vielleicht sogar auf Homeoffice einigen kann. Wenn der AN aber damit rechnen muss, dass der AG ihm in dem Fall rechtswidrig den Urlaubsantrag ablehnt oder einseitig modifiziert (+14 Tage), darf sich der AG nicht wundern, wenn er davon nichts erzählt bekommt.

nicht planen zu können.

Letztendlich ein Interessenskonflikt hinsichtlich des "persönlichen Freizeitverhaltens" und Vertrauensproblem. Ich glaube nicht, daß so viele Arbeitnehmer jetzt unbedingt in die Riskogebiete fahren und da dicke Party machen. Manche Arbeitgeber würden das aktuell gerne "kontrollieren", weil für sie viel auf dem Spiel steht. Können es allerdings mangels Befugnissen nicht.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.282
8.736
IAH & HAM
Bei diesem "sehr arbeitgebergerecht-zielgerichteten" Rat wird der Arbeitgeber dann von einem Teil der Belegschaft belogen. Und wird große Mühe haben, das herauszufinden. Eine Quarantäneanordnung der Behörde kann auch ohne Aufenthalt im Risikoland erfolgen. Z.B. wenn Du mit jemanden Kontakt hattest, der Covid-positiv wurde.
Wer diplomatisch ist, sagt einfach, er hat noch nix konkret geplant. Man darf Urlaub auch ohne konkrete Pläne zu haben nehmen. Und es sich später anders überlegen (hinsichtlich der Freizeitplanung).

Und er fängt sich zusätzlich als Nachteil ein



nicht planen zu können.

Letztendlich ein Interessenskonflikt hinsichtlich des "persönlichen Freizeitverhaltens" und Vertrauensproblem. Ich glaube nicht, daß so viele Arbeitnehmer jetzt unbedingt in die Riskogebiete fahren und da dicke Party machen. Manche Arbeitgeber würden das aktuell gerne "kontrollieren", weil für sie viel auf dem Spiel steht. Können es allerdings mangels Befugnissen nicht.

Einer der wenigen Vorteile, dass die Anzahl der Arbeitssuchenden hoch geht, da koennen Arbeitnehmer mit einer solchen Einstellung Gezielt ausgesteuert werden. Wer heutzutage immer noch diese Klassenkaempfer Mentalitaet hat, der sollte auch entsprechend behandelt werden....