Quarantäne und Regelungen der Arbeitgeber

ANZEIGE

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
ANZEIGE
Genau mein Humor! :yes:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Einer der wenigen Vorteile, dass die Anzahl der Arbeitssuchenden hoch geht, da koennen Arbeitnehmer mit einer solchen Einstellung Gezielt ausgesteuert werden. Wer heutzutage immer noch diese Klassenkaempfer Mentalitaet hat, der sollte auch entsprechend behandelt werden....

Genau so sehe ich das auch. Viele AG haben in den vergangenen Monaten alles getan um Auftragsrückgänge und Reduktionen in der Produktivität (Home office bietet oft keine 100% der normalen Arbeitsleistung) zu kompensieren. Kaum ein AG dürfte leichtfertig oder überdimensioniert Kurzarbeit oder gar Entlassungen vorgenommen haben. Dies mag im eigenen Interesse aber auch im Rahmen der sozialen Verantwortung gegenüber dem Personal erfolgt sein und ist zumindest bei KMU eher die Regel als die Ausnahme.

Von daher erwarte ich es als absolute Pflicht dass auch AN ihren Teil dazu beitragen und sich nicht vorsätzlich einem Risiko aussetzen. Wer egoistisch meint anders zu agieren ist dann auch im Sinne der anderen AN kein Teamplayer und somit zukünftig möglicherweise entbehrlich.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Wer egoistisch meint anders zu agieren ist dann auch im Sinne der anderen AN kein Teamplayer und somit zukünftig möglicherweise entbehrlich.

Und wer als Arbeitgeber eine solche Drohkulisse aufbaut, erhöht oder verringert der die Wahrscheinlichkeit, daß seine Arbeitnehmer ehrliche Angaben machen? Stichwort gegenseitiges Vertrauen. Aus dem "gezielt aussteuern" wird dann letztendlich die Hexenjagd. Quarantände = Stigma. Epidemologisch ist das ein fatales Signal.

Vorteile, dass die Anzahl der Arbeitssuchenden hoch geht

Höchst ungleich verteilt und vor allem in den Branchen / Bereichen, die eh schon für prekäre Beschäftigungsverhältnisse bekannt sind. Corona ist leider ein gesellschaftlich-sozialer Spaltpilz.

Mir ist wie gesagt noch nicht aufgefallen, daß die AN jetzt scharenweise und absichtlich in die Risikogebiete strömen. In der Praxis machen eher die Grenzfälle Probleme. z.B. Reise in ein nicht-Risikogebiet, welches sich während des Urlaubs entsprechend entwickelt. Oder Du hast teilweise unsinnig pauschale Risikogebietsdefinitionen und jemand mit Familie in dem "falschen" Land (hatten wir eklatant binnen Europa vor kurzem). u.s.w.

absolute Pflicht dass auch AN ihren Teil dazu beitragen und sich nicht vorsätzlich einem Risiko aussetzen

Das Problem hier ist genau, daß das Risikomanagement während der Freizeit / Urlaub der Angestellten grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber obliegt. "Risiko" ist obendrein kein schwarz-weiß Szenario. Eine absolute Pflicht zur Risikovermeidung kann es genau nicht geben, sonst dürfte niemand mehr ein Hobby mit Verletzungsgefahr ausüben. Reisen ist letzendlich oft ein Hobby mit gewissem Risikopotential.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.127
9.346
Ohne Güterabwägung wird es hier nicht gehen. Es ist aus arbeitsrechtlicher Sicht ein erheblicher Unterschied, ob ein AN bewusst in ein Risikogebiet fährt, weil er seine kranke Mutter besucht oder ob er bewusst ins gleiche Risikogebiet fährt, weil Katastrophentourismus zu seinen Hobbys gehört. Ersteres überwiegt ziemlich sicher die Interessen des AG, letzteres ziemlich sicher nicht.

Schwarze Schafe gibt es natürlich - auf beiden Seiten. Kenne den Fall eines AG, der einer Schwangeren aufgrund der Schwangerschaft gekündigt hat und damit durchgekommen ist, weil die AN nicht gegen vorgehen wollte. Hatte selbst den Fall eines AN, der sich monatelang von wechselnden Ärzten durchgehend jeweils für Montag bis Freitag krankschreiben liess, um dauerhaft Lohnfortzahlung zu erhalten statt nach sechs Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse. Die kriminelle Energie kann auf beiden Seite hoch sein.

Für mich wird es problematisch, wenn sich das Verhalten des AN wiederholt. Wer z.B. ohne besonderen Grund alle 15 Tage in ein Risikogebiet ein- und ausreist - mit jeweils 14 Tagen Quarantäne dazwischen, den sehe ich als schwarzes Schaf. Wenn hingegen jemand in ein Nicht-Risikogebiet einreist, was dann zum Risikogebiet erklärt wird, wie soll man denjenigen einen Vorwurf machen?
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.405
1.601
Gibt ein Update bei uns. Nach dem netten Schreiben vom 25.06., in dem der Entzug der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Besuch eines Risikogebietes angedroht wird, kam am Freitag diese Unterlassungserklärung:

unterlassungsschreiben.jpg

Nein, ich plane jetzt nicht in ein Risikogebiet zu reisen. Aber ich tu mich ehrlich gesagt auch schwer, so etwas schwammiges zu unterschreiben. Ich bin kein juristischer Experte, aber viele offenen Fragen und Lücken die seitens des AGs genutzt werden könnten bleiben. Zumal es ja an den offiziellen RKI-"Risikogebietslisten" durchaus berechtigte Kritik gibt.
Ich fürchte arbeitsrechtliche Konsequenzen weil ich als Vielreisender natürlich ungerne mich mit so einer Unterlassungserklärung die meinen höchsten Privatbereich betrifft, knebeln lassen möchte. Speziell nach meinen Erfahrungen in der "ersten Welle" mit dem Gegenstück der Treuepflicht.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Zumal zukünftige Reise auch schwer einzutragen sind... Wer weiss den heute schon was in 4 Wochen, außer den USA, noch Risikogebiet sein wird...

Wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt, habt ihr keinen Personalrat, der bei sowas im Dreieck springt?

Problematisch sind wohl tatsächlich eher sowas wie Familienheimfahrten in den Balkan, Türkei, etc im Rahmen der Sommerferien. Badeurlaub in Braslien werden die wenigsten in Betracht ziehen. Verstehen kann ich dass der AG keine Lust hat Abteilungen / Stationen zu sperren, weil ein Mitarbeiter mit Djokovic Party gemacht hat. Schwieriges Thema.
 
  • Like
Reaktionen: MFox

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Problematisch sind wohl tatsächlich eher sowas wie Familienheimfahrten in den Balkan, Türkei, etc im Rahmen der Sommerferien. Badeurlaub in Braslien werden die wenigsten in Betracht ziehen. Verstehen kann ich dass der AG keine Lust hat Abteilungen / Stationen zu sperren, weil ein Mitarbeiter mit Djokovic Party gemacht hat. Schwieriges Thema.

Ja, aber du kannst Familienfahrten auch nicht auf Monate und Jahre verschieben. Insbesondere in einem Europa, wo erwartet wird, dass man dahin zieht, wo Arbeit ist. Ich denke hier sollte eben ein sinnvoller Weg gefunden werden, wie man Familienbesuche (Eltern, Grosseltern, Kinder) stattfinden lassen kann. Ich meine, ich wäre jetzt vorsichtig mit turistischen Urlaubsplanungen, aber es gibt einfach mal Gründe, dass man die eigene Familie besuchen muss und will. Ich kenne einige Beispiele im persönlichen Umfeld und war auch selber betroffen, nicht mehr so einfach zwischen verschiedenen Ländern reisen zu können.
 
  • Like
Reaktionen: OneMoreTime

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
Aber ich tu mich ehrlich gesagt auch schwer, so etwas schwammiges zu unterschreiben.

Würde ich mich auch mit schwer tun. Und ein eigenes Schreiben aufsetzen und als Antwort an HR schicken?

Ich plane nicht, bis zum 1. Oktober 2020 in ein Risikoland* einzureisen.

Datum / Unterschrift

* Grundlage der Einstufung zum Risikoland ist die Liste vom RKI (url) mit Stand vom 13. Juli 2020

Den 1. Oktober habe ich mir nur ausgedacht, aber so ein Datum würde ich schon mit aufführen. Sonst hält man es dir in 10 Jahren noch vor...
 
  • Like
Reaktionen: MFox

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Bei uns im Betrieb gibt es jetzt auch einen Aushang.

1. Info an Vorgesetzte nach Rückkehr aus Risikogebiet. Während der Quarantäne gibt es kein Entgelt. Auch vom Land gibt es dann unter Umständen keine Entgeltfortzahlung.

Es wird eben nicht beantragt.


2. Auch wenn man eine Ausnahmegenehmigung hat, behält sich die Firma vor eine Quarantäne anzuordnen. Mit einen negativen Corona-Test kann diese aber umgangen werden.

Stellt sich die Frage, was mit Ausnahmegenehmigungen gemeint ist. Etwa unter 48 h im Ausland ?


3. Wer an Covid-19 in einem Risikogebiet laut RKI erkrankt, erhält keine Entgeltfortzahlung.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
3. Wer an Covid-19 in einem Risikogebiet laut RKI erkrankt, erhält keine Entgeltfortzahlung.

Das dürfte legal nicht möglich sein. Wer erkrankt hat Anspruch auf Lohnfortzahlung - ohne "wenn-und-aber".

Wenn man die Reise in ein Risikoland in diesem Zusammenhang dem MA anlastet dann ist es vollkommen unverständlich wenn der Lohn im Fall von z.B. Sportunfällen weiter gezahlt wird.
 

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
769
185
MUC/BRE
Warum hängt man sowas rechtlich und moralisch höchst fragwürdiges als Firma öffentlich aus?

Kann mir kaum vorstellen, dass wirklich signifikant Mitarbeiter freiwillig selbstverschuldet in Risikogebiete fliegen?

Und wenn doch - dann klärt man sowas doch im Nachgang? Motivierend wäre so ein "Vertrauensloch" für mich zumindest nicht.
 
  • Like
Reaktionen: OneMoreTime

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Warum hängt man sowas rechtlich und moralisch höchst fragwürdiges als Firma öffentlich aus?

Kann mir kaum vorstellen, dass wirklich signifikant Mitarbeiter freiwillig selbstverschuldet in Risikogebiete fliegen?

Und wenn doch - dann klärt man sowas doch im Nachgang? Motivierend wäre so ein "Vertrauensloch" für mich zumindest nicht.

Es wird im Nachgang geklärt. Keiner fragt vorher, wo es hingeht.

Nur wer laut RKI-Liste in einem Risikogebiet war soll sich bitte unverzüglich melden. Man sieht ja, dass es sich täglich ändert.
Luxemburg ist ja jetzt auch auf der Liste. Spanien, Italien oder Kroatien könnten auch wieder darauf landen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Das dürfte legal nicht möglich sein. Wer erkrankt hat Anspruch auf Lohnfortzahlung - ohne "wenn-und-aber".

Wenn man die Reise in ein Risikoland in diesem Zusammenhang dem MA anlastet dann ist es vollkommen unverständlich wenn der Lohn im Fall von z.B. Sportunfällen weiter gezahlt wird.

Ohne wenn-und-aber ist nicht korrekt.

Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Dies dürfte bei allen üblichen Sportarten gegeben sein. Ob man als Wrestler jedoch Anspruch hat ist mir nicht bekannt, könnte aber zumindest ein Grenzfall sein.

Wer jedoch vorsätzlich in ein Risikogebiet reist - also nicht in ein Gebiet welches erst nach Antritt der Reise zum Risikogebiet erklärt wird - ist meines Erachtens nicht mehr unverschuldet arbeitsunfähig wenn im Laufe der Reise an COVID-19 erkrankt.

Auch der Begriff der Fahrlässigkeit könnte eine Rolle spielen. Ich könnte mir vorstellen dass eine vorsätzliche Reise in ein Risikogebiet auch als grob fahrlässig eingestuft werden könnte. Auch dann besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Die Infektion kann aber auch schon vor der Reise erfolgt sein. Das ist, in Abhängigkeit von der Reisedauer, keine ganz triviale Geschichte.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.405
1.601
Gibt ein Update bei uns. Nach dem netten Schreiben vom 25.06., in dem der Entzug der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Besuch eines Risikogebietes angedroht wird, kam am Freitag diese Unterlassungserklärung:

Anhang anzeigen 140327

Nein, ich plane jetzt nicht in ein Risikogebiet zu reisen. Aber ich tu mich ehrlich gesagt auch schwer, so etwas schwammiges zu unterschreiben. Ich bin kein juristischer Experte, aber viele offenen Fragen und Lücken die seitens des AGs genutzt werden könnten bleiben. Zumal es ja an den offiziellen RKI-"Risikogebietslisten" durchaus berechtigte Kritik gibt.
Ich fürchte arbeitsrechtliche Konsequenzen weil ich als Vielreisender natürlich ungerne mich mit so einer Unterlassungserklärung die meinen höchsten Privatbereich betrifft, knebeln lassen möchte. Speziell nach meinen Erfahrungen in der "ersten Welle" mit dem Gegenstück der Treuepflicht.

Und es gibt ein Update bei uns. Die gezeigte "Unterlassungserklärung" muss jetzt vor jedem Urlaubstag neu eingereicht werden. Sie ist jetzt leicht abgeändert, so dass nicht mehr nur nach Reiseziel gefragt wird wenn ich in ein Risikogebiet fahren möchte, sondern grundsätzlich muss jetzt vor jedem Urlaubstag das Reiseziel unabhängig von Risikogebieten der Personalabteilung mitgeteilt werden.

Auch bei uns gilt analog zu dem Aushang von chris_flyer, die Androhung keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.

Ich denke, es wird langsam Zeit für eine Rechtsschutzversicherung.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Man kann ja gar nicht abschätzen, ob man in ein Risikogebiet reist. Luxemburg ist auch recht plötzlich aufgetaucht. Wenn man nein ankreuzt und das Ziel unmittelbar vor der Einreise zum Risikogebiet wird, man aber nicht mehr in der Sekunde der Einreise nachgeschaut hat, könnte man ja schon eine falsche Angabe gemacht haben. Oder man sitzt in einem Flugzeug nach Griechenland, das Flugzeug muss aber nach Serbien ausweichen. Solche Formulare würde ich auch nicht ohne Rechtsberatung unterschreiben, da es nur sehr schwer möglich ist, die Konsequenzen zu überblicken. Aber die Bereitschaft, dafür selber Rechtsberatung zahlen zu müssen, wäre bei mir auch eher gering...
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
Auch bei uns gilt analog zu dem Aushang von chris_flyer, die Androhung keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.

Auch, wenn man in das Land einreist, bevor es zum Risikogebiet erklärt wird? Diese Frage habe ich an HR gestellt; Antwort: "Wenn du einreist, und das Land laut RKI kein Risikogebiet ist, nachträglich aber zu einem wird, bekommst du natürlich weiterhin dein Entgelt.".
 

darkeka0

Erfahrenes Mitglied
30.10.2017
616
33
Es gibt aber auch Firmen, die sowohl das Ausland und das Inland als Risikogebiet betrachten, falls ein Landkreis zu einem Risikogebiet erklärt werden sollte, dann wird der AG die Lohnfortzahlung nicht leisten. Da braucht man gar nicht erst Gedanken zum Thema machen, wenn es im ausländischen Urlaubsziel zum Corona Risikogebiet erklärt wird, machen, wenn man nicht einmal hier davon ausgenommen wird. Bei Quarantäne gibt es keine Lohnfortzahlung im Inland!
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
658
27
DUS und BRU
Laut tagesschau.de:

"Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen."
https://www.tagesschau.de/newsticke...er-angeordnete-Quarantaene-kein-Urlaub-noetig

Dies widerspricht deutlich der bisherigen Auffassung meines Arbeitgerbers. Bin mal sehr gespannt, wie dies in der Praxis funktioniert...

Dadurch wäre die neue Regelung aus meiner Sicht erträglicher.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
955
2.300
Laut tagesschau.de:

"Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen."
https://www.tagesschau.de/newsticke...er-angeordnete-Quarantaene-kein-Urlaub-noetig

Dies widerspricht deutlich der bisherigen Auffassung meines Arbeitgerbers. Bin mal sehr gespannt, wie dies in der Praxis funktioniert...

Dadurch wäre die neue Regelung aus meiner Sicht erträglicher.

Interessant...macht es dabei einen Unterschied, ob das Urlaubsland schon vor dem Urlaub als Risikogebiet deklariert wurde oder erst während des Aufenthalts dort?

Ich habe das Szenario mit meinem Chef nicht durchgesprochen (habe auch nicht vor in ein Risikogebiet zu reisen) aber ich glaube, der sähe das auch anders, wenn ich nach so einem Urlaub erstmal noch zwei Wochen (im Worst Case) in Quarantäne bleibe. Home Office zumindest in meinem aktuellen Projekt kaum sinnvoll möglich.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Was da leider nicht steht, ob dies auch gilt, wenn das Zielgebiet schon Risikogebiet war, als man hin fuhr.
Ganz einfach. Ist das Land vor dem Reiseantritt auf der Liste, reist man ja wissentlich dort hin und muss bei der Rückkehr entweder Urlaub verbraten, der noch übrig ist oder eben unbezahlten Urlaub.

Wer dagegen aus einem Gebiet zurückkommt , dass während der Reise zum Risikogebiet erklärt wird, erhält die volle Bezahlung und macht quasi Homeoffice, auch wenn das nicht jeder machen kann.
 

philFlieger

Aktives Mitglied
14.07.2012
114
4
FKB
Ganz einfach. Ist das Land vor dem Reiseantritt auf der Liste, reist man ja wissentlich dort hin und muss bei der Rückkehr entweder Urlaub verbraten, der noch übrig ist oder eben unbezahlten Urlaub.

Das wäre zwar sinnvoll, steht aber so nicht im Gesetz. Mittlerweile wurde das präzisiert:

https://www.tagesschau.de/inland/quarantaene-urlaub-101.html

"Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub nehmen. Es gebe auch keinen Verdienstausfall - nicht einmal, wenn das Ziel schon vor der Reise als Risikogebiet feststand"
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
955
2.300
Und den Verdienst zahlt wer weiter...? Der Arbeitgeber, auch wenn der Arbeitnehmer nicht von daheim arbeiten kann? Na der wird sich freuen...
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Und den Verdienst zahlt wer weiter...? Der Arbeitgeber, auch wenn der Arbeitnehmer nicht von daheim arbeiten kann? Na der wird sich freuen...

Der Staat zahlt dann wohl.

Aber genau das würde einen doch dazu verleiten in Urlaub zu gehen mit anschließender Quarantäne bezahlt vom Staat. Das kann es ja auch nicht sein. Oft sollte man das jedenfalls nicht machen.