Einer der wenigen Vorteile, dass die Anzahl der Arbeitssuchenden hoch geht, da koennen Arbeitnehmer mit einer solchen Einstellung Gezielt ausgesteuert werden. Wer heutzutage immer noch diese Klassenkaempfer Mentalitaet hat, der sollte auch entsprechend behandelt werden....
Wer egoistisch meint anders zu agieren ist dann auch im Sinne der anderen AN kein Teamplayer und somit zukünftig möglicherweise entbehrlich.
Vorteile, dass die Anzahl der Arbeitssuchenden hoch geht
absolute Pflicht dass auch AN ihren Teil dazu beitragen und sich nicht vorsätzlich einem Risiko aussetzen
Problematisch sind wohl tatsächlich eher sowas wie Familienheimfahrten in den Balkan, Türkei, etc im Rahmen der Sommerferien. Badeurlaub in Braslien werden die wenigsten in Betracht ziehen. Verstehen kann ich dass der AG keine Lust hat Abteilungen / Stationen zu sperren, weil ein Mitarbeiter mit Djokovic Party gemacht hat. Schwieriges Thema.
Aber ich tu mich ehrlich gesagt auch schwer, so etwas schwammiges zu unterschreiben.
Ich plane nicht, bis zum 1. Oktober 2020 in ein Risikoland* einzureisen.
Datum / Unterschrift
* Grundlage der Einstufung zum Risikoland ist die Liste vom RKI (url) mit Stand vom 13. Juli 2020
3. Wer an Covid-19 in einem Risikogebiet laut RKI erkrankt, erhält keine Entgeltfortzahlung.
Warum hängt man sowas rechtlich und moralisch höchst fragwürdiges als Firma öffentlich aus?
Kann mir kaum vorstellen, dass wirklich signifikant Mitarbeiter freiwillig selbstverschuldet in Risikogebiete fliegen?
Und wenn doch - dann klärt man sowas doch im Nachgang? Motivierend wäre so ein "Vertrauensloch" für mich zumindest nicht.
Das dürfte legal nicht möglich sein. Wer erkrankt hat Anspruch auf Lohnfortzahlung - ohne "wenn-und-aber".
Wenn man die Reise in ein Risikoland in diesem Zusammenhang dem MA anlastet dann ist es vollkommen unverständlich wenn der Lohn im Fall von z.B. Sportunfällen weiter gezahlt wird.
Gibt ein Update bei uns. Nach dem netten Schreiben vom 25.06., in dem der Entzug der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach Besuch eines Risikogebietes angedroht wird, kam am Freitag diese Unterlassungserklärung:
Anhang anzeigen 140327
Nein, ich plane jetzt nicht in ein Risikogebiet zu reisen. Aber ich tu mich ehrlich gesagt auch schwer, so etwas schwammiges zu unterschreiben. Ich bin kein juristischer Experte, aber viele offenen Fragen und Lücken die seitens des AGs genutzt werden könnten bleiben. Zumal es ja an den offiziellen RKI-"Risikogebietslisten" durchaus berechtigte Kritik gibt.
Ich fürchte arbeitsrechtliche Konsequenzen weil ich als Vielreisender natürlich ungerne mich mit so einer Unterlassungserklärung die meinen höchsten Privatbereich betrifft, knebeln lassen möchte. Speziell nach meinen Erfahrungen in der "ersten Welle" mit dem Gegenstück der Treuepflicht.
Auch bei uns gilt analog zu dem Aushang von chris_flyer, die Androhung keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, wenn man aus einem Risikogebiet kommt.
Laut tagesschau.de:
"Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen."
https://www.tagesschau.de/newsticke...er-angeordnete-Quarantaene-kein-Urlaub-noetig
Dies widerspricht deutlich der bisherigen Auffassung meines Arbeitgerbers. Bin mal sehr gespannt, wie dies in der Praxis funktioniert...
Dadurch wäre die neue Regelung aus meiner Sicht erträglicher.
Was da leider nicht steht, ob dies auch gilt, wenn das Zielgebiet schon Risikogebiet war, als man hin fuhr.Laut tagesschau.de:
"Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und in Quarantäne müssen, müssen dafür keinen Urlaub nehmen."
https://www.tagesschau.de/newsticke...er-angeordnete-Quarantaene-kein-Urlaub-noetig
Ganz einfach. Ist das Land vor dem Reiseantritt auf der Liste, reist man ja wissentlich dort hin und muss bei der Rückkehr entweder Urlaub verbraten, der noch übrig ist oder eben unbezahlten Urlaub.Was da leider nicht steht, ob dies auch gilt, wenn das Zielgebiet schon Risikogebiet war, als man hin fuhr.
Ganz einfach. Ist das Land vor dem Reiseantritt auf der Liste, reist man ja wissentlich dort hin und muss bei der Rückkehr entweder Urlaub verbraten, der noch übrig ist oder eben unbezahlten Urlaub.
Und den Verdienst zahlt wer weiter...? Der Arbeitgeber, auch wenn der Arbeitnehmer nicht von daheim arbeiten kann? Na der wird sich freuen...