Also, um das mal abzukürzen:
Grundsätzlich kann die Behörde bei Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld bis zu 55 € verwirkt ist, ein Verwarnungsgeld erheben (§ 56 Abs. 1 S. 1 OWiG), sie hat also diesbezüglich ein Ermessen.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist dann zwar in § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV geregelt, dass in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld zu erteilen ist, jedoch haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass der Betroffene hierauf keinen Rechtsanspruch hat. Es darf zwar also grundsätzlich nicht sofort ein Bußgeld verhängt werden, wenn dies aber gleichwohl erfolgt, muss das der Betroffene hinnehmen.
Wird sofort ein Bußgeldbescheid erlassen, ergeben sich die Gebühren aus §§ 105 Abs. 1, 107 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 Nr. 2 OWiG.
Es gibt hier zwei Möglichkeiten:
Entweder, der zuständige Sachbearbeiter hat sich einfach über § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV hinweggesetzt und direkt ein Bußgeld erteilt oder das Kontrollpersonal vor Ort hat gelogen und behauptet, es hätte direkt vor Ort ein Verwarnungsgeld angeboten, das jedoch ausgeschlagen wurde. In letzterem Fall kommt man da sowieso nicht mehr ran, denn eine entsprechende Lüge wird sich schwer beweisen lassen und hätte für den Betroffenen auch keinen Vorteil, sondern allenfalls einen Nachteil für den Beamten/Angestellten.
Was man versuchen kann ist, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und zugleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle zu erheben und darin die Verletzung von § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV zu rügen und damit den Antrag verbinden, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen und eine gebührenfreie Verwarnung anzubieten. Ob das Erfolg hat, hängt wohl auch maßgeblich von der Behördenleitung ab, ist aber eher unwahrscheinlich (Krähentheorie). Wenn die Behördenleitung nicht will, ist das das Ende der Fahnenstange. Man kann dann zwar die Sache weiter eskalieren mit weiteren Dienstaufsichtsbeschwerden auch gegen die Behördenleitung usw., aber dann wird man vmtl. als Querulant behandelt und abgewimmelt.
Die Frage ist, ob es den Aufwand wirklich wert ist...