Radfahren in der Fußgängerzone - direkt Bußgeldbescheid über 43,50€

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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
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Ich frage mich hier allerdings: Warum hast Du mit dem Rad überhaupt angehalten und mit dem Mitarbeiter gesprochen? ... Du siehst doch: Das führt zu nix ;)

Wobei ich grundsätzlich auch dafür bin, Fahrräder in Fußgängenzonen nur zu schieben oder diese Zonen grundsätzlich zu umfahren.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Nur nochmal zur Wiederholung, von wegen Entgleisung, Dienstaufsichtsbeschwerde etc: "Können Sie nicht sehen, dahinten steht ein großes rundes Schild..."

Da sträuben sich bei mir auch die Nackenhaare. Gehört so ein Auftreten zum Job? Glaube nicht. Oberlehrer-zu-Doofmichel-Ton geht nicht. Nenn mich dünnhäutig...

Kenne das deutsche System nicht. Für mich aber schwer vollziehbar dass der Endbetrag höher ausfällt wegen meckern?

In der Schweiz gibt es Ordnungsbussen (aus dem Katalog) oder Bussen vom Richter. Bussen gibt es erst aber einer gewissen Höhe des Vergehens. Aus einer Ordnungsbusse kann eine teurere Busse werden, wenn zB. die OB nicht in der Frist bezahlt wird. Aber das entscheidet alles nicht der Aussteller aufgrund von Animositäten. Hoffe das ist in Deutschland nicht anders.

Entweder keine OB weil man nett war, OB weil sich der Beamte nicht umstimmen liess oder aber eben Busse.
 
Zuletzt bearbeitet:

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.480
653
Da sträuben sich bei mir auch die Nackenhaare. Gehört so ein Auftreten zum Job? Glaube nicht. Oberlehrer-zu-Doofmichel-Ton geht nicht. Nenn mich dünnhäutig...

Kenne das deutsche System nicht. Für mich aber schwer vollziehbar dass der Endbetrag höher ausfällt wegen meckern?

In der Schweiz gibt es Ordnungsbussen (aus dem Katalog) oder Bussen vom Richter. Bussen gibt es erst aber einer gewissen Höhe des Vergehens. Aus einer Ordnungsbusse kann eine teurere Busse werden, wenn zB. die OB nicht in der Frist bezahlt wird. Aber das entscheidet alles nicht der Aussteller aufgrund von Animositäten. Hoffe das ist in Deutschland nicht anders.
Dünnhäutig.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Übrigens, in meiner alten Heimatstadt führen sich die Ordnungsamt Mitarbeiter auch auf wie John Wayne auf Verbrecherjagd.
Höflichkeit ist da auch ein Fremdwort, kenne einige Beispiele bei denen der Umgangston zur Eskalation geführt hat.

Zu einer Eskalation gehoeren immer mindestens zwei Personen. ;)
 
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J

jsm1955

Guest
Als jemand, der beinahe täglich von rücksichtslosen, rasenden Kampfradlern in der Fußgängerzone belästigt wird, freue ich mich über gelegentliche Kontrollen und finde das Bußgeld angemessen.
Man stelle sich nur den Aufschrei vor, wenn sich jemand gewohnheitsmäßig mit einem Auto oder LKW mit Maximalgeschwindigkeit im Slalom mit Millimetern seitlichem Abstand um Fußgänger seinen Weg durch belebte Fußgängerzonen bahnte.
 

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Tja so ist das wahrscheinlich... Frage mich ja immer, macht den Mitarbeitern das eigentlich Spaß, so arschig zu sein, oder werden die auch nur angewiesen, möglichst viel Geld für ihre Behörde rauszuholen...


Ich glaube bei dem Thema Arschigkeit kannst du ruhig auch dich selbst hinterfragen.


  • So brauchen Sie mir nicht (zu) kommen.
    Egal was vorher war: Du lässt es damit eskalieren. Höflich verhalten und im Nachhinein sachlich & schriftlich über das Verhalten beschweren.


  • Natürlich darf die Person das entscheiden. Zeig ein bisschen Respekt. Das sind nicht irgendwelche Comic-Figuren. Die stehen nicht unter dir, du bist nicht besser als die.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Der einzige der hier zu einer unprovozierten Entgleisung hat hinreissen lassen ist der OP. Das man als Ordnungsbeamter mit der Zeit duennhaeutig wird, kann ich verstehen.
Mit Ruhe und Stille waere der OP vielleicht sogar mit einer muendlichen Verwarnung davongekommen, aber wie man in den Wald schreit.....

Moment. Einem Bürger zu unterstellen er sei dumm/ungebildet ist also in Ordnung, auf eine derartige Anmache verärgert reagieren und die entsprechend angebrachte Ausdrucksweise einfordern aber nicht?!

Es mag ja sein, dass der Beruf nicht immer ein Zuckerschlecken ist und ich habe ja durchaus Verständnis, dass man in einer aufgeheizten Situation sich im Ton vergreift, dennoch gilt hier Loriots Grundsatz: „Das kann zwar passieren, es darf aber nicht!“

Vielleicht wäre OP davon gekommen wenn er sich anders verhalten hätte - aber das kann und darf ja wohl nicht der Maßstab sein, ebenso wenig wie es angeht, dass ein Ordnungsbeamter aus persönlicher Antipathie ein Bußgeld konstruiert. Wer nicht zumindest mit diesem Anspruch an die Sache herangeht, ist für den Staatsdienst schlicht und ergreifend nicht geeignet. Man verstößt von vorneherein oft genug unterbewusst gegen diese Maxime, das lässt sich kaum vermeiden, aber mit so einer Grundeinstellung reinzumarschieren geht gar nicht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nun, ich finde 43,50€ halt nicht wirklich verhältnismäßig, wenn es 15€ gewesen wären, würde ich mir darüber keine Gedanken machen.

Es sind ja 15€ - der Rest sind Verwaltungsgebühren - die kommen doch bei so was meist hinzu.

„Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. (…) Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.“
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Tja so ist das wahrscheinlich... Frage mich ja immer, macht den Mitarbeitern das eigentlich Spaß, so arschig zu sein, oder werden die auch nur angewiesen, möglichst viel Geld für ihre Behörde rauszuholen...

Die Abteilungen werden doch längst als Profitcenter geführt - natürlich sollen die möglichst viel Geld reinholen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Nur nochmal zur Wiederholung, von wegen Entgleisung, Dienstaufsichtsbeschwerde etc: "Können Sie nicht sehen, dahinten steht ein großes rundes Schild..."

Ja. Würdest du dir gerne unterstellen lassen, dass du auf dem Bildungsstand eines Kindergartenkindes bist?

Dagegen ist die Bemerkung sich doch gefälligst angemessen auszudrücken, wenn auch schroff formuliert, wesentlich weniger anstößig, wenn überhaupt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Es ist m.W. Vorgabe, dass gefragt werden muss, ob man das Schild/die rote Ampel gesehen hat. Das ist der "normale" Ablauf, bei jedem Anhalten habe ich das bisher so mitbekommen. Vielleicht doch mal überlegen, ob es die eigene Überreaktion war?
Die richtige Antwort wird da wohl immer „nein“ sein, damit man keinen Vorsatz zugibt?
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Also, um das mal abzukürzen:

Grundsätzlich kann die Behörde bei Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld bis zu 55 € verwirkt ist, ein Verwarnungsgeld erheben (§ 56 Abs. 1 S. 1 OWiG), sie hat also diesbezüglich ein Ermessen.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist dann zwar in § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV geregelt, dass in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld zu erteilen ist, jedoch haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass der Betroffene hierauf keinen Rechtsanspruch hat. Es darf zwar also grundsätzlich nicht sofort ein Bußgeld verhängt werden, wenn dies aber gleichwohl erfolgt, muss das der Betroffene hinnehmen.

Wird sofort ein Bußgeldbescheid erlassen, ergeben sich die Gebühren aus §§ 105 Abs. 1, 107 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 Nr. 2 OWiG.

Es gibt hier zwei Möglichkeiten:
Entweder, der zuständige Sachbearbeiter hat sich einfach über § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV hinweggesetzt und direkt ein Bußgeld erteilt oder das Kontrollpersonal vor Ort hat gelogen und behauptet, es hätte direkt vor Ort ein Verwarnungsgeld angeboten, das jedoch ausgeschlagen wurde. In letzterem Fall kommt man da sowieso nicht mehr ran, denn eine entsprechende Lüge wird sich schwer beweisen lassen und hätte für den Betroffenen auch keinen Vorteil, sondern allenfalls einen Nachteil für den Beamten/Angestellten.

Was man versuchen kann ist, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und zugleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle zu erheben und darin die Verletzung von § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV zu rügen und damit den Antrag verbinden, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen und eine gebührenfreie Verwarnung anzubieten. Ob das Erfolg hat, hängt wohl auch maßgeblich von der Behördenleitung ab, ist aber eher unwahrscheinlich (Krähentheorie). Wenn die Behördenleitung nicht will, ist das das Ende der Fahnenstange. Man kann dann zwar die Sache weiter eskalieren mit weiteren Dienstaufsichtsbeschwerden auch gegen die Behördenleitung usw., aber dann wird man vmtl. als Querulant behandelt und abgewimmelt.

Die Frage ist, ob es den Aufwand wirklich wert ist...
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.457
713
Also, um das mal abzukürzen:

Grundsätzlich kann die Behörde bei Ordnungswidrigkeiten, für die ein Bußgeld bis zu 55 € verwirkt ist, ein Verwarnungsgeld erheben (§ 56 Abs. 1 S. 1 OWiG), sie hat also diesbezüglich ein Ermessen.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist dann zwar in § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV geregelt, dass in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld zu erteilen ist, jedoch haben verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass der Betroffene hierauf keinen Rechtsanspruch hat. Es darf zwar also grundsätzlich nicht sofort ein Bußgeld verhängt werden, wenn dies aber gleichwohl erfolgt, muss das der Betroffene hinnehmen.

Wird sofort ein Bußgeldbescheid erlassen, ergeben sich die Gebühren aus §§ 105 Abs. 1, 107 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 Nr. 2 OWiG.

Es gibt hier zwei Möglichkeiten:
Entweder, der zuständige Sachbearbeiter hat sich einfach über § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV hinweggesetzt und direkt ein Bußgeld erteilt oder das Kontrollpersonal vor Ort hat gelogen und behauptet, es hätte direkt vor Ort ein Verwarnungsgeld angeboten, das jedoch ausgeschlagen wurde. In letzterem Fall kommt man da sowieso nicht mehr ran, denn eine entsprechende Lüge wird sich schwer beweisen lassen und hätte für den Betroffenen auch keinen Vorteil, sondern allenfalls einen Nachteil für den Beamten/Angestellten.

Was man versuchen kann ist, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und zugleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle zu erheben und darin die Verletzung von § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV zu rügen und damit den Antrag verbinden, den Bußgeldbescheid zurückzunehmen und eine gebührenfreie Verwarnung anzubieten. Ob das Erfolg hat, hängt wohl auch maßgeblich von der Behördenleitung ab, ist aber eher unwahrscheinlich (Krähentheorie). Wenn die Behördenleitung nicht will, ist das das Ende der Fahnenstange. Man kann dann zwar die Sache weiter eskalieren mit weiteren Dienstaufsichtsbeschwerden auch gegen die Behördenleitung usw., aber dann wird man vmtl. als Querulant behandelt und abgewimmelt.

Die Frage ist, ob es den Aufwand wirklich wert ist...

Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt im pflichgemässen Ermessen des Vollzugsbeamten. Man kann sicherlich als direkt Betroffener immer geteilter Meinung sein, ob das Ermessen auch richtig angewendet wurde, aber grundsätzlich zu unterstellen, es wurde getrickst, gemogelt und gelogen um die höchstmögliche Strafe zu verhängen ist dann doch recht abenteuerlich! Es besteht ja auch kein Rechtsanspruch auf die niedrigsmögliche Sanktion des Fehlverhaltens.

.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Das ist erheblich zu verkürzt dargestellt und verfehlt den eigentlichen Kern des Problems.

Was Du beschreibst, ist das Opportunitätsprinzip aus § 47 Abs. 1 OWiG. Das hat Einfluss auf die Frage, ob die Tat überhaupt verfolgt wird, nicht wie sie verfolgt wird. Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens ist zwingend und muss eingehalten werden, sonst hätten wir Verfolgungswillkür.

Die Aussage, es bestehe kein Rechtsanspruch auf die geringste Strafe, liegt im vorliegenden Fall neben der Sache. Im Straßenverkehr ist es so, dass es eben grundsätzlich kein Ermessen hsl. der Bußgeldhöhe gibt, dafür gibt es die BKatV, die verlangt, dass wesentlich gleiche Sachverhalte wesentlich gleich behandelt werden. Abweichen ist möglich, jedoch nur wenn eine begründete Ausnahme vom Regelfall vorliegt. Der Regelfall ist Fahrlässigkeit und Ersttäter und gewöhnliche Tatumstände. Liegt er vor, so ist die Höhe des Buß- (bzw. Verwarnungs-) geldes zwingend.

Die Gebühren nach § 107 OWiG sind zudem keine "Sanktion" im Rechtssinne, sondern Kosten des Verfahrens. Sie haben entsprechend der geltenden Rechtslage erhoben zu werden, hsl. ihrer Erhebung sowie ihrer Höhe besteht grundsätzlich kein Ermessen.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.457
713
Sei mir nicht böse, aber ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen vielen Dienstaufsichtsbeschwerden (fff)
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Ich habe nicht gesagt, dass sie erfolgreich ist, sondern im Grunde sogar das Gegenteil. Der Duktus meiner ersten Nachricht ist, dass man im Grunde nichts machen kann, es aber mal mit einer DAB versuchen könnte.

Im Übrigen erhebe ich selbst keine DABen, sondern kassiere allenfalls (eher selten) mal welche.

Vllt. liegt FFF auch einfach daran, dass ein Großteil der DABen hochgradig querulatorisch sind; so jedenfalls meine eigene Erfahrung.
Nichts desto trotz bewirken DABen jedenfalls in Verwaltungsbehörden (einschl. StA) bisweilen schon was. Natürlich nicht, dass der jeweilige Sachbarbeiter disziplinarisch gemaßregelt wird. Ich weiß aber zB aus unserer StA, dass in vielen Fällen z.B. Akteneinsichtsgesuche monatelang liegen bleiben und nach einer DAB binnen einer Woche beantwortet werden. Jedenfalls vereinzelt kann dadurch immerhin die Bearbeitungsdauer etwas gesenkt werden.

Ist alles sehr relativ und natürlich - wie immer - stark personalabhängig.
 
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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Moment. Einem Bürger zu unterstellen er sei dumm/ungebildet ist also in Ordnung, auf eine derartige Anmache verärgert reagieren und die entsprechend angebrachte Ausdrucksweise einfordern aber nicht?!

Das ist kein Anmache sondern ein Frage, vielleicht nicht im vom OP/dir gewuenschten Ton, fuer mich aus der Situation heraus nicht unbedingt ungewoehnlich (wobei die Wiedergabe das Gespraeches wohl eher aus subjektiver Erinnerung heraus niedergeschrieben sein wird, wir waren nicht dabei, Zeugen neigen ja manchmal zu Erinnerungsluecken). Ich denke ohnehin das es fuer die Reaktion des OP keine Rechtfertigung gibt. Eine unhoefliche Anrede (ob eine Begruessung in dieser Situation ueberhaupt moeglich war lasse ich mal dahingestellt) rechtfertigt weder den gesprochenen Satz zu unterbrechen noch zurueckpoebeln. Was sich Ordnungshueter tagtaeglich gefallen lassen muessen ist eins, das aber jemand noch Unhoeflichkeit der Ordungshueters fuer seine Verfehlungen als Rechtfertigung nutzt, Sorry aber da laeuft was falsch.

Vielleicht wäre OP davon gekommen wenn er sich anders verhalten hätte - aber das kann und darf ja wohl nicht der Maßstab sein, ebenso wenig wie es angeht, dass ein Ordnungsbeamter aus persönlicher Antipathie ein Bußgeld konstruiert.

Das Bussgeld ist in keinster Weise konstruiert. Ein Verstoss liegt ja ohne Zweifel vor. Das Bussgeld haette aber moeglicherweise durch ein besonnene Reaktion des OPs vermieden werden koennen. Ein "Entschuldigung, hab ich uebersehen"" haette warscheinlich eher Milde erzeugt und 40 Euro gespart. Aber vielleicht lernt man sowas erst mit zunehmendem Alter ;)
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Das Bussgeld ist in keinster Weise konstruiert. Ein Verstoss liegt ja ohne Zweifel vor. Das Bussgeld haette aber moeglicherweise durch ein besonnene Reaktion des OPs vermieden werden koennen. Ein "Entschuldigung, hab ich uebersehen"" haette warscheinlich eher Milde erzeugt und 40 Euro gespart. Aber vielleicht lernt man sowas erst mit zunehmendem Alter ;)

Das Bußgeld selbst ist in dieser Form nicht konstruiert. 15 € ist der Regelsatz.

Allerdings sind die Kosten des Verfahrens konstruiert. Sofort einen Bußgeldbescheid zu erlassen und somit sofort die Gebühren zu erheben, widerspricht der klaren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV.
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Bin Pendler mit dem Rad und fahre fast täglich über rote Ampeln [emoji23]
Man darf sich halt nicht erwischen lassen!
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Ich gehe mal davon aus dass die Polizisten hier bereits den x-ten Radfahrer hatten der sich entsprechend geäußert hat und das Team daher selbst auch angenervt war. Meine Beobachtung als Autofahrer, aber auch besonders als Fußgänger ist, dass es 'der Durchschnittsradfahrer' (Achtung pauschalisiert) in seiner Grundeinstellung es als Zumutung empfindet von irgendwem und besonders Polizisten auf Verkehrsregeln hingewiesen zu werden. In Deutschland hat sich da irgendwie ein (wie ich finde zu) aggressives Selbstbewusstsein herausgebildet.

Verglichen z.B. mit Korea wo ich fast 4 Jahre lebte und wo der Autofahrer grundsätzlich bei Verletzungen immer Schuld ist - aber trotzdem ein abgestimmtes miteinander herrscht (ideal ist übrigens auch nicht zutreffend) - herrscht hier ein vergleichsweises aggressives Verhalten vor und Rückkehrer wie ich mussten sich darauf in ihrem instinktivem Verhalten erst mal wieder anpassen. Heikel war das.

Aber zurück hier meine Diagnose: Der x-te Radfahrer hat mal wieder 'Zumutung(!)' zumindest flapsig reagiert, die angenervten Polizisten vielleicht auch eindeutiger und wenig großzügig als bei den ersten beiden Regelverstößen.

Meines Erachtens ist es das den Aufwand nicht wert aus Prinzip da was zu unternehmen. Zahlen und abhaken und die Zeit dafür für anderes verwenden.


Flyglobal
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
... - herrscht hier ein vergleichsweises aggressives Verhalten vor und Rückkehrer wie ich mussten sich darauf in ihrem instinktivem Verhalten erst mal wieder anpassen. Heikel war das.
Flyglobal

OFFTOPIC

Es reicht schon aus mal "kurz" für ein WE oder paar Tage in Frankreich gewesen zu sein (Paris ausgenommen ...) (3 Wochen Urlaub dort mal abgesehen) und man biegt in die deitsche Autobahn ein...junge junge....
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Es gibt tatsächlich Untersuchungen, dass der Verkehr bei genereller Höchstgeschwindigkeit besser fließt als bei Geltung lediglich einer Richtgeschwindigkeit.

Nun bin ich zwar ganz und gar kein Fan der generellen Höchstgeschwindigkeit, aber leider haben wir in Deutschland so viele Rechthaber und Charakteridioten (sobald es ums Auto geht, spinnt der Durchschnittsdeutsche komplett), dass man es sich vllt. doch mal überlegen sollte...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Es gibt tatsächlich Untersuchungen, dass der Verkehr bei genereller Höchstgeschwindigkeit besser fließt als bei Geltung lediglich einer Richtgeschwindigkeit.

Nun bin ich zwar ganz und gar kein Fan der generellen Höchstgeschwindigkeit, aber leider haben wir in Deutschland so viele Rechthaber und Charakteridioten (sobald es ums Auto geht, spinnt der Durchschnittsdeutsche komplett), dass man es sich vllt. doch mal überlegen sollte...

Das habe ich auch schon mal gehört.- Vor allem nach einer Unfallstelle wo sich schnelle Autos von den langsamen trennt....

Aber: Ich habe den Eindruck das Fahren in Deutschland ist aggressiver geworden. Deutlich mehr Vögel und Stinkefinger, deutlich mehr Auffahren und vor allem - rechts und links Slalom überholen (Hab ich kein Problem in den USA damit wo ich damit rechnen muss, hier steht aber im Gesetz dass es nicht erlaubt ist und ich muss darauf auch vertrauen können)

Aber - vielleicht liegt es auch an mir....im Zweifel immer.... ;)
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Nee, das ist wirklich so. Es sind gefühlt immer mehr Verfahren wegen §§ 240, 315b/c StGB. § 185 wird ja von der StA in der Regel Gottseidank nicht durchgelassen außer bei Polizisten oder krassen Fällen.
Aber obwohl die Justiz da recht streng dahinter ist und viele Leute auf den Führerschein angewiesen sind, kommt das bei vielen nicht richtig an und sie werden immer aggressiver. Manchmal bringt erst ein Fahrverbot einen kühlen Kopf.

Wenn ich selbst Verkehrsteilnehmer bin, rege ich mich (fast) nicht mehr auf. Lediglich ein Promillesatz der Verkehrssituationen bringt meinen Puls wirklich noch hoch, ansonsten tangiert mich alles periphär..