Radfahren in der Fußgängerzone - direkt Bußgeldbescheid über 43,50€

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koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
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Es gibt tatsächlich Untersuchungen, dass der Verkehr bei genereller Höchstgeschwindigkeit besser fließt als bei Geltung lediglich einer Richtgeschwindigkeit.
Die würde ich gerne mal sehen, grundsätzlich hast du einen höheren Durchsatz pro Stunde bei niedrigeren Geschwindigkeiten. Deswegen werden auch viele Autobahn bei starken Verkehr auf 60 km/h reduziert.
Einstieg ins Thema gibts bei Youtube.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
585
15
Ist umstritten, die Zeit berichtet davon:

Eine Reihe von Verkehrswissenschaftlern argumentiert folgendermaßen: Ein Tempolimit sorgt dafür, dass sich Geschwindigkeiten angleichen. Das senke aggressives Fahrverhalten wie gefährlich dichtes Auffahren und riskante Überholmanöver.

Einen direkten statistischen Einfluss auf den Verkehr zu belegen, ist allerdings schwierig. Wissenschaftler der TU Dresden haben berechnen können, was ein sogenanntes adaptives Tempolimit von 80 Stundenkilometern bei hohem Verkehrsaufkommen bewirkt. Gleicht sich die Geschwindigkeit von Autos und Lastwagen an, gelingen Spurwechsel ohne größere Störung. Gerade bei Unfällen und Baustellen steige die Verkehrsdichte nicht weiter, die Staugefahr sinke.

Dagegen sind andere Forscher wie Justin Geistefeldt von der Ruhr-Universität Bochum der Meinung, dass bei starkem Verkehr die Geschwindigkeit sowieso sinke und somit ein Tempolimit kaum einen Effekt habe. Und auch die Dresdner Forscher kommen zu dem Schluss, dass nur ein gezieltes Tempolimit für kürzere Reisezeiten sorgt, nicht aber ein generelles.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/tempolimit-faktencheck/seite-2

Wobei ich leider auch zugeben muss, dass mir schon das Messer im Sack aufgeht, wenn ich lese "Verkehrsexperte Hofreiter" :-(
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Es ist mal wieder soweit...
Der perfekte Themawechsel vom Rowdy-Radfahrer in der Fußgängerzone zum Autobahndrängler(y)
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
884
678
HKG
Danke für alle nützlichen Antworten.

Zusammenfassend habe ich rechtlich folgendes rausgezogen:

Das Bußgeld selbst ist in dieser Form nicht konstruiert. 15 € ist der Regelsatz.

Allerdings sind die Kosten des Verfahrens konstruiert. Sofort einen Bußgeldbescheid zu erlassen und somit sofort die Gebühren zu erheben, widerspricht der klaren Regelung des § 1 Abs. 1 S. 2 BKatV.

Sprich, man könnte das wohl anfechten, ob ich das mache oder den Mist einfach bezahle überlege ich mir noch.


Zu den anderen Antworten: mein Kommentar war nicht besonders smart, das habe ich ja auch eingesehen. Nichts desto trotz leben wir in einem Rechtsstaat. Ich erwarte von solchen Kontrolleuren ein professionelles Auftreten. Das zu kontrollierende Subjekt kann einen schlechten Tag haben, uneinsichtig sein, kein Deutsch können, was auch immer... Der Ordnungsdienstbeamte sollte die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und ggf. sanktionieren. Mich in meinen geistigen Fähigkeiten zu beurteilen ist nicht deren Job. Die Sanktionierung abhängig von einem "persönlichen" Nasenfaktor zu machen ist für mich aber unrecht. Genauso, wie "Zeugen", also Ordnungsdienstmitarbeiter die offenbar parallel Richter sind.

Zu meinem Staatsverhältnis: Ich bin Mitglied bei den Grünen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Das ist kein Anmache sondern ein Frage, vielleicht nicht im vom OP/dir gewuenschten Ton, fuer mich aus der Situation heraus nicht unbedingt ungewoehnlich (wobei die Wiedergabe das Gespraeches wohl eher aus subjektiver Erinnerung heraus niedergeschrieben sein wird, wir waren nicht dabei, Zeugen neigen ja manchmal zu Erinnerungsluecken). Ich denke ohnehin das es fuer die Reaktion des OP keine Rechtfertigung gibt. Eine unhoefliche Anrede (ob eine Begruessung in dieser Situation ueberhaupt moeglich war lasse ich mal dahingestellt) rechtfertigt weder den gesprochenen Satz zu unterbrechen noch zurueckpoebeln. Was sich Ordnungshueter tagtaeglich gefallen lassen muessen ist eins, das aber jemand noch Unhoeflichkeit der Ordungshueters fuer seine Verfehlungen als Rechtfertigung nutzt, Sorry aber da laeuft was falsch.

Da läuft gar nichts falsch. Als Beamter hat man sich einfach nicht so gegenüber einem Bürger zu äußern, da gibt es eigentlich auch nichts zu diskutieren. Ob die Aussagen so gefallen sind oder nicht, weiß ich natürlich auch nicht aber aus Mangel an Alternativen (und weil das jetzt wahrlich nicht unplausibel klingt) gehe ich mal im Sinne der Diskussion davon aus.

Ein "He, Sie da, Sie dürfen hier nicht Radfahren, haben Sie das Schild da hinten nicht gesehen?" hätte zweifelsfrei den Zweck erfüllt und wäre auch nicht so unverschämt gewesen.


Das Bussgeld ist in keinster Weise konstruiert. Ein Verstoss liegt ja ohne Zweifel vor. Das Bussgeld haette aber moeglicherweise durch ein besonnene Reaktion des OPs vermieden werden koennen. Ein "Entschuldigung, hab ich uebersehen"" haette warscheinlich eher Milde erzeugt und 40 Euro gespart. Aber vielleicht lernt man sowas erst mit zunehmendem Alter ;)

In diesem Sinne verweise ich auf die Ausführungen von emhazett. Ein Verwarngeld war zweifelsohne berechtigt, das war auch nie strittig. Das ganze zum Bußgeldverfahren zu eskalieren war aber allem Anschein nach reine Schikane und vermutlich damit auch ein Missbrauch der Amtsbefugnisse (dass es dagegen keine wirkliche Handhabe gibt ist ein anderes Problem). Oder salopp gesagt: rumpöbeln wie der letzte Prolet, sich wundern, dass es ein entsprechendes Echo gibt und dann noch hinterfotzig nachtreten. Toller Beamter...

Ob sich OP aus dem Strafzettel herausjammern hätte können ist denkbar, wenn auch so eine Handhabung widerlich und unschicklich ist (seitens des Beamten). Das ist also keine Frage eines Lernprozesses sondern eher eine von Moral, Anstand und Rechtsgläubigkeit. Kann schon sein, dass das früher nicht so wichtig war.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Es geht aber nicht, dass Repräsentanten des Staates von vorneherein so saudumm daher reden. Egal wer da der Dienstherr ist, es dürfte keine Dienstordnung in diesem Land geben, die es gestattet sich so aufzuführen. Hier geht es ja nicht darum, dass sich ein Wort das andere gab, die Unterhaltung etwas hitzig wurde und dann vielleicht mal ein paar unangebrachte Worte gefallen sind - das kann schon mal passieren - sondern, dass der ja schon von vorneherein den Mund unangemessen aufreißt. Würde ich mir sowas erlauben, reißt mir mein Vorgesetzter völlig zu Recht den Hintern bis zum Kragen auf, aber bei gewissen Behörden scheint das wohl ein alltäglicher Umgangston zu sein.

Im Endeffekt würde ich das Bußgeld bezahlen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinterherschieben. Bringt für den Fall natürlich überhaupt nichts aber es sorgt für Arbeit und (sofern der Vorgesetzte seinen Job überhaupt irgendwie ernst nimmt) auch ein unangenehmes Gespräch.

Wer in einem Beamtenverhältnis nicht verstanden hat, dass man als Repräsentant des Staates sich gerade in der Öffentlichkeit, noch dazu in Uniform, ohne Wenn und Aber auch im Ausdruck zu benehmen hat, der braucht eben konsequent, im übertragenen Sinne, einen Patscher auf den Hinterkopf.

Ganz großes Kino Deine Beiträge zum Thema! (y)

Tolle Sache was Du da so alles so aus dem Hut zauberst aber leider wohl eher Quatsch...

Erstens ging es lt. OP ja erstmal um Ordungsamt-MITARBEITER die wohl in den meisten Städten eher weniger Beamte sind (und daher auch keine Repräsentanten des Staates) sondern meist Beschäftigte oder bestenfalls Verwaltungsangestellte der jeweiligen Kommune bzw. Stadt!

Bei diesen wird Dein sogenannter "Patscher auf den Hinterkopf" in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Ziel eines eventuellen Disziplinarverfahrens wohl eher in Leere laufen....

Auch bei Beamten muss dafür normalerweise ein sogenanntes gravierendes Fehlverhalten vorliegen! :idea:

Gesetzliche Grundlage :
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, leitet der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren ein und veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen.

Und Dein erhofftes sogenanntes "unangenehmes Gespräch" läuft dann wohl ungefähr so ab:

Ort des Gespräches ist die Kantine des Rathauses:

Vorgesetzter: Du Sepp, da hat sich schon wieder einer beschwert über Dich weil Du Ihm ein Bußgeld verpasst hast!
Mitarbeiter: Ja mei, dann soll er sich halt an die Vorschriften und Gesetzte halten dann kann er sein Geld behalten?
Vorgesetzter: Eben! Immer diese Wichtigtuer... Mahlzeit Sepp!
-> Beschwerde 30 Minuten später abgelegt mit dem Stempel " KEIN Fehlverhalten feststellbar" zusammen mit 50 anderen (ungerechtfertigten) Beschwerden des Monat September :D

Aber trotzdem weiterhin viel Spaß beim Erstellen von Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Nichtigkeiten gegen die Repräsentanten des Staates ...

Gruss aus München
Markus
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
um Ordungsamt-MITARBEITER die wohl in den meisten Städten eher weniger Beamte sind (und daher auch keine Repräsentanten des Staates) sondern meist Beschäftigte oder bestenfalls Verwaltungsangestellte der jeweiligen Kommune bzw. Stadt!

Trotzdem sind sie das Aushängeschild der Stadt und haben einen sachlichen Ton zu wahren.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Trotzdem sind sie das Aushängeschild der Stadt und haben einen sachlichen Ton zu wahren.

Wohl Richtig!
Und das wurde von mir auch zu keinem Zeitpunkt angezweifelt... :idea:

Genauso wie auch der unfreundliche Groundstaff am Schalter Aushängeschild der LH ist, die gelangweilte Checkin Mitarbeiterin das Aushängeschild der Hotelkette ist oder der pöbelnde und sich rücksichtslos vordrängelnde SEN eben ein typischer Vielflieger!?

Gruss aus München
Markus
 
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Alfisto88

Aktives Mitglied
14.05.2015
107
-1
München
Gibt es eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf dem Rad? In München an der Isar wird mittlerweile so abartig gerast, dass ich mir manchmal wünschen würde, jemand springt mit der Laserpistole aus dem Gebüsch...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Ganz großes Kino Deine Beiträge zum Thema! (y)

Tolle Sache was Du da so alles so aus dem Hut zauberst aber leider wohl eher Quatsch...

Erstens ging es lt. OP ja erstmal um Ordungsamt-MITARBEITER die wohl in den meisten Städten eher weniger Beamte sind (und daher auch keine Repräsentanten des Staates) sondern meist Beschäftigte oder bestenfalls Verwaltungsangestellte der jeweiligen Kommune bzw. Stadt!

Bei diesen wird Dein sogenannter "Patscher auf den Hinterkopf" in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Ziel eines eventuellen Disziplinarverfahrens wohl eher in Leere laufen....

Auch bei Beamten muss dafür normalerweise ein sogenanntes gravierendes Fehlverhalten vorliegen! :idea:

Gesetzliche Grundlage :
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, leitet der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren ein und veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen.

Und Dein erhofftes sogenanntes "unangenehmes Gespräch" läuft dann wohl ungefähr so ab:

Ort des Gespräches ist die Kantine des Rathauses:

Vorgesetzter: Du Sepp, da hat sich schon wieder einer beschwert über Dich weil Du Ihm ein Bußgeld verpasst hast!
Mitarbeiter: Ja mei, dann soll er sich halt an die Vorschriften und Gesetzte halten dann kann er sein Geld behalten?
Vorgesetzter: Eben! Immer diese Wichtigtuer... Mahlzeit Sepp!
-> Beschwerde 30 Minuten später abgelegt mit dem Stempel " KEIN Fehlverhalten feststellbar" zusammen mit 50 anderen (ungerechtfertigten) Beschwerden des Monat September [emoji3]

Aber trotzdem weiterhin viel Spaß beim Erstellen von Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Nichtigkeiten gegen die Repräsentanten des Staates ...

Gruss aus München
Markus



Schönes Copypasta aus der Wikipedia...
Dumm nur, dass das hier nicht relevant ist.

Eine schöne Ansammlung von Rügen, Missbilligungen oder sonstigen nicht ausdrücklich als dienstlicher Verweis gekennzeichnete Einträge machen sich bei der nächsten dienstlichen Beurteilung i.d.R. auch nicht ganz so gut. Ganz egal ob Beamter oder Angestellter.

Edit:
Dein "Gespräch" verfehlt im Übrigen auch das eigentliche Problem. Beschwerdegrund wäre nicht die OWi sondern das Auftreten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
3.: Ich habe ja nur meine HKID zum Ausweisen dabei gehabt, da steht aber mein Nachname mit "oe" drauf, nicht mit Umlaut. Sprich ich habe jetzt einen Brief bekommen, an eine Person, die ich nicht bin, aber die natürlich so klingt wie ich. Ich dachte, das Amt würde das mit dem Melderegister abgleichen, das ist offensichtlich nicht passiert. Solche Verfahren müssen ja wahrscheinlich recht genau sein, könnte man irgendwie da dem Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers widersprechen "Das bin ich nicht".

"Das bin ich nicht", da wuerde ich Dich gleich auch noch zur MPU schicken und auf Tauglichkeit pruefen lassen.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Schönes Copypasta aus der Wikipedia...
Dumm nur, dass das hier nicht relevant ist.

Eine schöne Ansammlung von Rügen, Missbilligungen oder sonstigen nicht ausdrücklich als dienstlicher Verweis gekennzeichnete Einträge machen sich bei der nächsten dienstlichen Beurteilung i.d.R. auch nicht ganz so gut. Ganz egal ob Beamter oder Angestellter.

Edit:
Dein "Gespräch" verfehlt im Übrigen auch das eigentliche Problem. Beschwerdegrund wäre nicht die OWi sondern das Auftreten.

Ob das HIER relevant ist mag jetzt zur Debatte stehen aber grundsätzlich trifft es zu!
Und diese etwas allgemeine Erläuterung war ja auch eher als Hintergrund für andere "Mit-Leser" gedacht die sich nicht so auskennen wie DU.... :p

Aber Hauptsache erstmal in jedem Beitrag über Beamte schimpfen? Ist zwar auch nicht relevant für die grundsätzliche Thematik - ausser bei Dir offensichtlich - aber egal....

Was solls!

Schönen Abend noch

Markus

P.S.

Das kennst Du bestimmt alles oder? :rolleyes:

33864890df.jpg
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Gibt es eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf dem Rad? In München an der Isar wird mittlerweile so abartig gerast, dass ich mir manchmal wünschen würde, jemand springt mit der Laserpistole aus dem Gebüsch...

In der Schweiz sind nicht die muskelbetriebenen Fahrräder das Problem, sondern die schnellen E-Bikes (S-Pedelecs). Diese dürfen (müssen) in der Schweiz auch auf Radwegen bewegt werden. Da fährt man gemütlich vor sich hin und und plötzlich rast ein E-Biker mit 45km/h und weniger als 50cm Abstand an Dir vorbei. Nicht so lustig.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
User spocky83 und die These: Der Beamte ist immer schuld...

Erstens ging es lt. OP ja erstmal um Ordungsamt-MITARBEITER die wohl in den meisten Städten eher weniger Beamte sind (und daher auch keine Repräsentanten des Staates) sondern meist Beschäftigte oder bestenfalls Verwaltungsangestellte der jeweiligen Kommune bzw. Stadt!

Anbei noch der Nachweis für meine obige Behauptung:

https://bewerberportal.muenchen.de/...+im+Außendienst+der+Verkehrsüberwachung/80331

Zumindest in München sind solche Mitarbeiter eben - immer noch - keine Beamten sondern Beschäftigte bei der Stadt München bzw. dem KVR! Nirgendwo war die Aussage des OP es handelte sich beispielsweise um Polizeibeamte sondern lediglich um "Mitarbeiter des Ordnungsamtes"

Daher mein Vorschlag an Dich: Ändere doch Deine Triaden bezüglich Beamten in jedem Deiner Beiträge einfach auf Beschäftigte oder von mir aus auch auf Verkehrsüberwacher? :idea:

Dann mal gute Nacht aus München!
Markus
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Anbei noch der Nachweis für meine obige Behauptung:

https://bewerberportal.muenchen.de/...+im+Außendienst+der+Verkehrsüberwachung/80331

Zumindest in München sind solche Mitarbeiter eben - immer noch - keine Beamten sondern Beschäftigte bei der Stadt München bzw. dem KVR! Nirgendwo war die Aussage des OP es handelte sich beispielsweise um Polizeibeamte sondern lediglich um "Mitarbeiter des Ordnungsamtes"

Daher mein Vorschlag an Dich: Ändere doch Deine Triaden bezüglich Beamten in jedem Deiner Beiträge einfach auf Beschäftigte oder von mir aus auch auf Verkehrsüberwacher? :idea:

Dann mal gute Nacht aus München!
Markus


Das ist doch in den allermeisten Städten so, die Hilfssheriffs sind selten Beamte, manchmal sogar Mitarbeiter einer Security Firma. Die sind genauso gut ausgebildet wie es der anspruchsvolle Job verlangt - und zuweilen dummdreist. (aber das gilt ja auch für die andere Seite).

Dumm nur das man in einem Verfahren den Mitarbeitern eher glaubt als unabhängigen Zeugen.

Interessant in einem anderen Zusammenhang:

mtl. Grundbetrag brutto bei Vollzeit: 2.347,55 € + mtl. München-Zulage 130,21 € + Schichtzulage sowie ein Kleidergeld)

Es wurde ja in einem anderen Thread behauptet das man in Muc mindestens 60K€/pa verdienen muss um irgendwie über die Runden zu kommen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.018
Sprich ich habe jetzt einen Brief bekommen, an eine Person, die ich nicht bin, aber die natürlich so klingt wie ich. Ich dachte, das Amt würde das mit dem Melderegister abgleichen, das ist offensichtlich nicht passiert. Solche Verfahren müssen ja wahrscheinlich recht genau sein, könnte man irgendwie da dem Bescheid wegen eines Verfahrensfehlers widersprechen "Das bin ich nicht".

Versuchen kann man es, bringen wird es aber wohl nichts:

OLG Hamm meinte:
Entgegen der Auffassung des Betroffenen war der Bußgeldbescheid auch wirksam, so dass er die Verjährung unterbrechen konnte. Der Betroffene meint, der Bußgeldbescheid sei deshalb nicht wirksam, weil er an ... gerichtet gewesen sei, er, der Betroffene, heiße aber ... In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass Bußgeldbescheide nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln unwirksam sind, nämlich insbesondere dann, wenn die Identität des Betroffenen nicht festgestellt werden kann. Bei einem geringfügigen Schreibfehler ist dies regelmäßig nicht der Fall (OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2005, Az. 2 Ss OWi 407/04, bei Juris = DAR 2005, 524 mit weiteren Nachweisen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. August 1978, Az. 207/78, bei Juris). Ist — wie hier — lediglich ein Buchstabe des Zunamens falsch geschrieben, führt dies demnach nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids. Denn anhand seines Geburtsdatums und seines seltenen Vornamens war der Betroffene eindeutig zu identifizieren. Entsprechendes gilt im Übrigen auch für die Anordnung der Anhörung, die an demselben Mangel leidet.


Ich hatte vor einigen Monaten von der nicht existenten Stadt "Krefeld am Rhein" (die Stadt heißt korrekt "Krefeld") einen Bußgeldbescheid bekommen und nicht bezahlt, dabei den Oberbürgermeister und seinen Gehilfen angeschrieben, dass die Stadtbezeichnung falsch sei und der Bescheid nicht rechtsgülltig ist. Seitdem nichts mehr gehört !, ist jetzt nach drei Monaten verjährt. Hatte vorher in der Presse gelesen, dass Bescheide mit dem Phantasienamen der Stadt anfechtbar seien. Es kommt also schon auf ein 100% korrektes Verfahren an. Ob das "oe" dafür taugt sei dahingestellt, eher nicht, vor allem haben Vorredner auf die Implikationen für künftige Flüge hingewiesen.

Das klingt mehr nach Spinne in Yuccapalme. Auch dieser Bescheid duerfte wirksam sein und die Verjaehrung unterbrochen haben.


Vor zwei Jahren bin ich mit meinem Freund mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel gefahren, direkt in die Arme zweier Polizisten, die uns direkt zur Rede gestellt haben.

Bis zum 31.12.16 hatten die Polizisten recht, seit dem 1.1.17 haettet ihr recht. Fussgaengerampeln gelten nicht mehr fuer Fahradfahrer.


Ich habe den Eindruck das Fahren in Deutschland ist aggressiver geworden.

Mein eindruck ist gegenteilig. Wegen der hohen Spritpreise fahren die Leute viel langsamer. Heute kann man mit 130 locker auch mal auf die linke Spur ohne gleich gescheucht zu werden und wird mit um die 160 fast nicht mehr ueberholt. Frueher musste man fuer einigermassen komfortables (zeitweises!) Linksfahren mindestens 160 drauf haben, und um wenig ueberholt zu werden, waren 180 bis 200 noetig.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Danke für alle nützlichen Antworten.

Zusammenfassend habe ich rechtlich folgendes rausgezogen:



Sprich, man könnte das wohl anfechten, ob ich das mache oder den Mist einfach bezahle überlege ich mir noch.


Zu den anderen Antworten: mein Kommentar war nicht besonders smart, das habe ich ja auch eingesehen. Nichts desto trotz leben wir in einem Rechtsstaat. Ich erwarte von solchen Kontrolleuren ein professionelles Auftreten. Das zu kontrollierende Subjekt kann einen schlechten Tag haben, uneinsichtig sein, kein Deutsch können, was auch immer... Der Ordnungsdienstbeamte sollte die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und ggf. sanktionieren. Mich in meinen geistigen Fähigkeiten zu beurteilen ist nicht deren Job. Die Sanktionierung abhängig von einem "persönlichen" Nasenfaktor zu machen ist für mich aber unrecht. Genauso, wie "Zeugen", also Ordnungsdienstmitarbeiter die offenbar parallel Richter sind.

Zu meinem Staatsverhältnis: Ich bin Mitglied bei den Grünen.
Grün - komm bezahl. Ihr wollt sogar noch mehr Fahrräder in der Stadt.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.143
3.060
Z´Sdugärd
Moment. Einem Bürger zu unterstellen er sei dumm/ungebildet ist also in Ordnung, auf eine derartige Anmache verärgert reagieren und die entsprechend angebrachte Ausdrucksweise einfordern aber nicht?!
Warum unterstellen? Offensichtlich IST der Bürger irgendwie nicht in der Lage die einfachsten Verkehrszeichen zu erkennen. Da muss man schonmal nachfragen.

@Topic
Öh ja und jetzt? Erwischt worden und dumm gekommen...was erwartest du? Ich kann durchaus verstehen das man über seine eigene Dummheit in diesem Falle zornig ist und ggf seinen Frust am Gegenüber auslassen muss, da darf man sich aber nicht über die Quittung wundern.

Ich komme aufgrund meiner auffälligen Fahrzeuge sehr oft in allgemeine Verkehrskontrollen. Auch wen die Schutzmänner ziemlich genervt sind und auch (in der Regel) ziemlich laienhaft auftreten nützt ein freundliches Verhalten und ggf ein kleiner Gag am Rande lockert das ganze auf. Auch wen es Zeit kostet solche "Spässle" ist es mir egal und zuminderst für mich verschwendete Lebenszeit sich über sowas einen Kopf zu machen. Selbst auf "aggresive" Ausagen wie "Wir können das Fahrzeug auch jetzt und hier sofort aus dem Verkehr ziehen" wurde nach etwas Plausch ganz fix ein "Wünsche ihnen noch einen schönen Tag" und gut wars. Ich versteh nicht wie man nur auf seine Rechte pocht, aber seine Pflichten nicht kennt ABER im Umkehrschluss von den Exekutiven immer ein absolut 100% korrektes Verhalten verlangt. Das sind auch nur Menschen. Und wen der eben n schlechten Tag hatte weil zuvor schon 20 andere sich rausgeredet haben und dann kommt einer mit solchen Sprüchen....
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.143
3.060
Z´Sdugärd
Der Ordnungsdienstbeamte sollte die Einhaltung der Gesetze kontrollieren und ggf. sanktionieren.

Hatter gemacht.
Akzeptierst du ja aber nicht.

Mich in meinen geistigen Fähigkeiten zu beurteilen ist nicht deren Job. Die Sanktionierung abhängig von einem "persönlichen" Nasenfaktor zu machen ist für mich aber unrecht. Genauso, wie "Zeugen", also Ordnungsdienstmitarbeiter die offenbar parallel Richter sind.

Wie es in den Wald reinschreit....Was machst du beruflich so grob wen ich mal Frage darf? Verhällst du dich bei einem Kunden gleich wen er nett und höfflich ist oder dich gleich anschreit und zur Sau macht obwohl du nichts dafür kannst? Nochmals: Man sollte immer von einem selbst ausgehen. Das schaffen halt nur die wenigsten.

Zu meinem Staatsverhältnis: Ich bin Mitglied bei den Grünen.

Erklährt (für mich) einiges.