Ganz großes Kino Deine Beiträge zum Thema!
Tolle Sache was Du da so alles so aus dem Hut zauberst aber leider wohl eher Quatsch...
Erstens ging es lt. OP ja erstmal um Ordungsamt-MITARBEITER die wohl in den
meisten Städten eher weniger Beamte sind (und daher auch
keine Repräsentanten des Staates) sondern meist Beschäftigte oder bestenfalls Verwaltungsangestellte der jeweiligen Kommune bzw. Stadt!
Bei diesen wird Dein sogenannter "Patscher auf den Hinterkopf" in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Ziel eines eventuellen Disziplinarverfahrens wohl eher in Leere laufen....
Auch bei Beamten muss dafür normalerweise ein sogenanntes
gravierendes Fehlverhalten vorliegen!
Gesetzliche Grundlage :
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, leitet der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren ein und veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen.
Und Dein erhofftes sogenanntes "unangenehmes Gespräch" läuft dann wohl ungefähr so ab:
Ort des Gespräches ist die Kantine des Rathauses:
Vorgesetzter: Du Sepp, da hat sich schon wieder einer beschwert über Dich weil Du Ihm ein Bußgeld verpasst hast!
Mitarbeiter: Ja mei, dann soll er sich halt an die Vorschriften und Gesetzte halten dann kann er sein Geld behalten?
Vorgesetzter: Eben! Immer diese Wichtigtuer... Mahlzeit Sepp!
-> Beschwerde 30 Minuten später abgelegt mit dem Stempel " KEIN Fehlverhalten feststellbar" zusammen mit 50 anderen (ungerechtfertigten) Beschwerden des Monat September [emoji3]
Aber trotzdem weiterhin viel Spaß beim Erstellen von Dienstaufsichtsbeschwerden wegen Nichtigkeiten gegen die Repräsentanten des Staates ...
Gruss aus München
Markus