[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
265
84
HAM
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Macht Dein Anwalt solche Sachen öfter?
Anscheinend nicht...😉
Ich kenne da einen Juristen, bei dem die LH-Group schon nur bei Erwähnung seines Namens Herzrasen, Bluthochdruck und Schnappatmung bekommt....😎
Wäre wohl die bessere Adresse gewesen, dann hätte der Juser die Kohle schon wieder ausgegeben....😁
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Er ist auf Reiserecht spezialisiert
Der Glaube allein fehlt....
 
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andy01090

Neues Mitglied
26.05.2011
8
1
Anscheinend nicht...😉
Ich kenne da einen Juristen, bei dem die LH-Group schon nur bei Erwähnung seines Namens Herzrasen, Bluthochdruck und Schnappatmung bekommt....😎
Wäre wohl die bessere Adresse gewesen, dann hätte der Juser die Kohle schon wieder ausgegeben....😁
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Der Glaube allein fehlt....
Häme hilft mir nicht weiter. Werde ich irgendwann Geld sehen oder winden die sich raus?
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
505
318
Häme hilft mir nicht weiter. Werde ich irgendwann Geld sehen oder winden die sich raus?
den Ticketpreis sah ich nicht, nur eine Zahl, die Eurowings (angeblich) zahlen sollte/sollte. Und seit März ist nichts geschehen. Issenbisschenwenig.
Zu der Frage "werde ich irgendwann Geld sehen" passt für mich nur eine Antwort: "wenn Du etwas dafür tust", wobei "Du" dann auch "Dein Anwalt" heißen sollte.
Zur Spezialisierung von Anwqälten: ich hatte vor vielen Jahren auf Notariatsmitarbeiterempfehlung einen Fachanqwalt für Erbrecht, welchem ich letztendlich detailliert erklären musste, wie im konkreten Fall ein Pflichtteil zu berechnen ist.
 
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andy01090

Neues Mitglied
26.05.2011
8
1
den Ticketpreis sah ich nicht, nur eine Zahl, die Eurowings (angeblich) zahlen sollte/sollte. Und seit März ist nichts geschehen. Issenbisschenwenig.
Zu der Frage "werde ich irgendwann Geld sehen" passt für mich nur eine Antwort: "wenn Du etwas dafür tust", wobei "Du" dann auch "Dein Anwalt" heißen sollte.
Zur Spezialisierung von Anwqälten: ich hatte vor vielen Jahren auf Notariatsmitarbeiterempfehlung einen Fachanqwalt für Erbrecht, welchem ich letztendlich detailliert erklären musste, wie im konkreten Fall ein Pflichtteil zu berechnen ist.
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wir haben ja bereits geklagt und Eurowings hat der Zahlung zugestimmt. Bezahlt haben Sie aber jetzt nicht.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.293
2.427
Neuss
www.drboese.de
"Zahlung zugestimmt" ist etwas untechnisch. Da fehlen hier Angaben. Ich hoffe, dass Dein Profi-Anwalt hier nicht auf eine Titulierung verzichtet hat. Wobei dann ja die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung keinen Sinn machen würde.
Natürlich wird auf titulierte Forderungen gezahlt. Da lange androhen macht aber keinen Sinn: Machen.
 

andy01090

Neues Mitglied
26.05.2011
8
1
"Zahlung zugestimmt" ist etwas untechnisch. Da fehlen hier Angaben. Ich hoffe, dass Dein Profi-Anwalt hier nicht auf eine Titulierung verzichtet hat. Wobei dann ja die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung keinen Sinn machen würde.
Natürlich wird auf titulierte Forderungen gezahlt. Da lange androhen macht aber keinen Sinn: Machen.
Es gab am 08.07.22 durch das Amtsgericht Frankfurt ein Anerkennungsurteil. Bezahlt wurde wie schon gesagt bis heute nicht.
Ich verstehe die Taktik durch Eurowings einfach nicht. Vor 3 Wochen hat mein Anwalt sie angemahnt und letzte Woche die Androhung der Vollstreckung, die dann nächste Woche durchgeführt wird, falls vorher kein Geld reinkommt.
 
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YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
505
318
Es gab am 08.07.22 durch das Amtsgericht Frankfurt ein Anerkennungsurteil. Bezahlt wurde wie schon gesagt bis heute nicht.
Ich verstehe die Taktik durch Eurowings einfach nicht. Vor 3 Wochen hat mein Anwalt sie angemahnt und letzte Woche die Androhung der Vollstreckung, die dann nächste Woche durchgeführt wird, falls vorher kein Geld reinkommt.
da noch nicht mal geantwortet: ich vermute keine Taktik, sondern einfach "Saustall in der Abteilung". Sorry für die Wortwahl.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.800
2.031
FRA
Wie wird die Zustellung per Bcc:: Trick vor Gericht bewiesen? Muss der Bcc-Empfänger als Zeuge vernommen werden?
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
306
285
Hallo,

folgendes Problem:

Flug am 03.10. MUC - IST - AMM und am 15.10. AMM - IST - MUC mit TK

Gestern am 18.09. wurde das Leg AMM - IST am 15.10. gecancelt. Abflug wäre 15:05 Uhr gewesen. Angebotenen Alternativen von TK 15.10. um 07:00 Uhr oder 16.10. 15:05 Uhr.

Anscheinend (Laut TK Homepage) gäbe es noch einen Codeshare Flug um 10 Uhr mit RJ nach IST und weiter nach MUC mit TK.

- Kann man diesen Flug auch als Ersatz einfordern oder muss man die beiden angebotenen Alternativen wählen?
- Müsste TK für das Hotel auf kommen wenn man den 24h später angebotenen Flug nimmt?
- Gäbe es irgendeine Kompensation wenn man den Flug 8h vorher nimmt? Hier geht schließlich die ganze Nacht bzw. Vormittag verloren
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.347
5.436
Macht es beim "BCC-Trick" einen Unterschied, ob man eine andere, eigene Mail oder die einer anderen Person in BCC setzt?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.293
2.427
Neuss
www.drboese.de
Ja. Einen Dritten kannst Du als Zeugen für den Erhalt der Mail benennen. Bei Dir selbst, kannst Du nur die eingegangene Mail vorlegen.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
Wieso eigentlich nicht?

Ich verstehe ja, daß man sich über versteckte Formulare, umständliche Formulare, noreply Antwordadresse sprich teilweise übliche, aber unangemessene Kommunikationsverweigerung ärgert.

Aber einen Vorteil hat das Formular dann schon: Zumindest oft bekommt man eine automatische Eingangsbestätigung, Teilweise mit Fallnummer und reply-fähiger Antwortadresse. Solche Formulate finde ich dann gar nicht mehr so furchtbar. Bei "verschwindet Kommentarlos im Orkus" Formularen sehe ich es natürlich genau wie du.

Übersehe ich was?
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
Kann sich die Airline irgendwie rauswinden, wenn die 3 Stunden Verspätung am Ziel sich aus verspäteter Ankunft der Maschine wg. Unwetter (1/3) und indiskutablem Baggage Handling am BER (2/3) zusammensetzen? Konkret also ca. 1 Stunde späteres Boarding und ca. 2 Stunden warten in der Maschine bis das Gepäck aus dem vorangegangenem Flug entladen und unser Gepäck eingeladen wurde...
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.432
499
Problem aus der Familie, passt wohl sowohl bei Verspätung als auch Annulierung herein.
Sind wir richtig unterwegs oder auf dem Holzweg?

Gebucht war eine Pauschalreise über Schauinsland Reisen nach Bulgarien (Flug, Hotel, Transfer), der Rückflug war am 16.09. leider erst verspätet um mehrere Stunden. Ursprünglicher Abflug gegen 12 Uhr, dann avisiert 19 - 21 Uhr und wurde schlussendlich dann doch gestrichen.
Die Umbuchung erfolgte durch EasyJet automatisch auf den nächsten Tag11.00 Uhr (17.09.) auf EJU9722.
Betreuungsleistungen vor Ort waren bis zur Streichung am Abend 2x Wasser und Sandwiches, soweit okay.
Hotels wurden nur an die ersten 10 - 20 Passagiere gestellt (Behinderte, Familien mit Kindern,...), dann war das Kontingent leer.
Also auf eigene Faust ein Hotel gebucht, Taxi hin und am nächsten Tag zurück.
Sowohl von EasyJet als auch vom Reiseveranstalter war keine Unterstützung zu bekommen - Schauinsland telefonisch hat auf die Fluggesellschaft verwiesen.

Zurück in Deutschland sollte dann die Entschädigung + Aufwendungen geltend gemacht werden.
Über EasyJet Formular auf der Homepage eingereicht sowie nochmal als Mail mit allen Anhängen sowie Text mit Auflistung aller Aufwendungen + Bitte um Überweisung der Übernachtung + Transfer + Entschädigung nach EU261. Leider ohne Fristsetzung, eingereicht am 22.09.
Wenige Tage später kam eine Mail von EasyJet, dass man mit der angegebenen Flugnummer die Passagiere nicht finden könnte und es erneut eingereicht werden soll. Nochmal gemacht, erneut abgelehnt. Laut telefonischer Nachfrage lag es dann wohl an der Schreibweise des Nachnamens (mit Leerzeile, korrekt wäre wohl VORNAMENACHNAME wie auf dem Ticket gewesen).
Aus meiner Sicht nicht unser Problem, wenn das System dann automatisch ablehnt. Die Forderung per Mail wurde ja ebenfalls ausführlich und mit allen Details eingereicht, eben nicht per EasyJet Formular.

Wir würden jetzt nochmal alles an EasyJet schicken, großzügige Fristsetzung bis 21.10. und dann ab zum Anwalt.
Ist der Anspruch gegen EasyJet korrekt oder müssen wir Schauinsland Reisen ebenfalls auffordern die Entschädigung zu zahlen (zur Sicherheit lieber auch nochmal dort hin schicken) ? Haben wir aus der Pauschalreise überhaupt den Anspruch - unseren Recherchen zufolge ja.

Vielen Dank!
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.432
499
Oder noch drölf weitere Fristen setzen. Scheint ja Spaß zu machen ;-)

Ist doch schon alles ausgeschrieben, warum noch mehr Zeit und Arbeit investieren und nicht einfach gleich abgeben an einen spezialisierten Anwalt?
Deine Webseite habe ich schon verteilt. Mit vorstrecken ist mit 2 Studenten nicht unbedingt ideal, daher sollte nochmal ein weiterer Anlauf genommen werden.

Leider in der ersten Nachricht keine Fristsetzung drin gehabt, daher jetzt nochmal geschickt.
EU261 steht jedoch grundsätzlich zu?
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
Kann sich die Airline irgendwie rauswinden, wenn die 3 Stunden Verspätung am Ziel sich aus verspäteter Ankunft der Maschine wg. Unwetter (1/3) und indiskutablem Baggage Handling am BER (2/3) zusammensetzen? Konkret also ca. 1 Stunde späteres Boarding und ca. 2 Stunden warten in der Maschine bis das Gepäck aus dem vorangegangenem Flug entladen und unser Gepäck eingeladen wurde...
Ich antworte mir mal selbst. Der Claim wurde im Hinblick auf "Supplier Issues" genehmigt und zur Überweisung angewiesen. Das ganze allerdings erst nach Nutzung des Online-Formulars (dann wiederum nach einem Tag Bearbeitungsdauer) von easyJet, auf Emails (Impressum) reagiert dort offensichtlich niemand oder es wird intern abgewogen. Unwetter gab es zu dem Zeitpunkt auf Mallorca (vorangegangener Flug) allerdings eh nicht, eher strahlender Sonnenschein.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.380
8.812
CPT / DTM
Ein Flug wird storniert und Passagiere bekommen keine Ersatzbeförderung angeboten? Dann können diese selbst tätig werden. Ein Urteil zeigt: Im Einzelfall sind dabei sogar höherwertige Tickets erstattungsfähig.

 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.426
295
Welche Möglichkeiten habe ich als im europäischen Ausland Lebender, einen deutschen Gerichtsstand zu erzwingen? Reicht es, FCO-MAD auf iberia.de zu buchen?

  • einer der Flughäfen in Deutschland, Wohnsitz im Ausland, Fluglinie in der EU aber nicht in D: Reicht das bereits, einen Fall ggf. in D zu verhandeln?
  • keiner der Flughäfen in Deutschland, Wohnsitz im Ausland, Fluglinie in der EU aber nicht in D: Was wären hier die Voraussetzungen?