[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
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Nur Hinflug buchen hat den Charme, dass es dann in LHR nochmal 600 € gibt, wenn sie dich nicht mitnehmen. Mehr, als DUS-LHR zu buchen, halte ich auch für riskant., andererseits: Einheitliche Buchung und sooo. Kann man beides argumentieren.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Aktueller Stand: Hotline konnte oder wollte nicht umbuchen, bzw. würde das "sehr teuer".
Wurde dann auf reservationFRA@aircanada.ca verwiesen. Die brüten jetzt schon eine Woche, ob sie mich auf den gewünschten Flug Ende Mai umbuchen oder nicht. Unklar.

Aktueller Stand:

Ich habe eben am Ticket-Schalter in FRA vorgesprochen. Die Dame war sehr nett und kannte meinen Fall auch, das das Stadtbüro, was reservationFRA@aircanada.ca anscheinent ist, dort angefragt hat, wer mir was in der Lounge gesagt habe.

Aussagen war:
- kostenfreie Ticketumbuchung ist nicht möglich, das geht nur am selben Tag
- Bahnfahrtkarte einreichen: brauche ich nicht da ich eine Streckennetzkarte habe
- Ich sollte jedoch auf eine andere Kompesation: EU Flugastrechte, Erstattung des letzten Segementes etc. gehen
- Habe eine Broschüre der EU Fluggastrechte bekommen, die meiner Meinung nach auf AC YYZ-FRA -> LH FRA-LEJ nicht gelten.
- nach kanadischen Rechten, gibt es nichts bei sicherheitsrelevanten Gründen

Frage:
Kann einer der Forenjusten (@kexbox) mir bitte mal eine kruze Einschätzung geben, ob ich Anspruch auf freie Umbuchung des Segementes bzw. eine Kompensationsleistung habe.

Nochmal der Fall:
- Gebucht YYZ-FRA-LEJ auf 014 Ticketstock
- Technical Defekt beoim Pushback in YYZ, angeblich Fluer pump; Reperatur und 2,5h delay
- Ankuft in FRA an Busgate; erst 13:40 an der Busankuft B, Abflug wäre 13:45 ncah LEJ gewesen;
- automatische Umbuchung auf den nächsten Flug um 22:10
- diesem widerpreochen, gepäck ausgehändigt und mit dem Zug gefahren
- Verspätung in Leipzig Hbf rund 6 Stunden (geplante Baustellen; deshalb auch den Anschlußflug gebucht)

Danke im Vorraus.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
261/2004/EG hilft hier nicht. Im Übrigen kann man das mit dem Verschieben des FRA-LEJ-Segments mit nationalem Zivilrecht sicher deichseln, aber ein Selbstläufer ist das nicht.
 
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Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
265
42
DFW / NUE
Hallo, habe eine zweigeteilte Frage. Ich war nach meiner Ansicht mehr als 4 Stunden verspätet und habe 600€ von AF gefordert.

Gebucht war AF1311 NUE-CDG 07:00 - 08:30 sowie AF146 CDG-DFW 10:10 - 13:35. Flug AF1311 wurde über Nacht um 1:05 Stunden auf Abflug 08:05 Uhr verschoben (d.h. ich habe erst früh Morgens nach dem Aufstehen von der Verspätung erfahren). Grund: die Crew hätte sonst die Ruhezeit unterschritten.

1. Die Maschine aus CDG kam am Vorabend auf Grund von schlechtem Wetter verspätet in NUE an, daher wurde AF1311 verschoben. Gilt die Verspätung von AF1311 dann aus Sicht des 261/2004 als Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Unwetter) oder ist das eine operative Verspätung, die eine Ausgleichszahlung ermöglicht (dazu gleich mehr)? AF selbst nannte es am Check-In-Schalter "operative Gründe".

2. Nachdem AF1311 verspätet war und damit AF146 nicht mehr zu erreichen war, wurde ich auf AF682 CDG-ATL sowie DL2890 ATL-DFW 16:20 - 17:42 umgebucht. Die "scheduled arrival time" ist bei Flug DL2890 dann ja mehr als 4 Stunden nach AF146 (13:35 vs. 17:42 Uhr). Aber die tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 war 17:34, die von AF146 13:22 Uhr. Muss hier "gleiches mit gleichem" verglichen werden. d.h. entweder geplante mit geplanter Ankunftszeit oder tatsächliche mit tatsächlicher Ankunftszeit, oder darf AF "mischen" und tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 um 17:34 mit geplanter Ankunftszeit von AF146 um 13:35 vergleichen, um wegen einer Minute Unterschied die Ausgleichszahlung um 50% zu kürzen?

Danke im Voraus!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.264
21.611
MUC
Hallo, habe eine zweigeteilte Frage. Ich war nach meiner Ansicht mehr als 4 Stunden verspätet und habe 600€ von AF gefordert.

Gebucht war AF1311 NUE-CDG 07:00 - 08:30 sowie AF146 CDG-DFW 10:10 - 13:35. Flug AF1311 wurde über Nacht um 1:05 Stunden auf Abflug 08:05 Uhr verschoben (d.h. ich habe erst früh Morgens nach dem Aufstehen von der Verspätung erfahren). Grund: die Crew hätte sonst die Ruhezeit unterschritten.

1. Die Maschine aus CDG kam am Vorabend auf Grund von schlechtem Wetter verspätet in NUE an, daher wurde AF1311 verschoben. Gilt die Verspätung von AF1311 dann aus Sicht des 261/2004 als Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Unwetter) oder ist das eine operative Verspätung, die eine Ausgleichszahlung ermöglicht (dazu gleich mehr)? AF selbst nannte es am Check-In-Schalter "operative Gründe".

Das schlechte Wetter in CDG am Vorabend war ja bekannt. Bei der sich abzeichnenden Verspätung und der daraus ergebenden Ruhezeit hätte man ja zur Schadensminderung eine Ersatzcrew mit nach NUE fliegen lassen können.

Über diesen Sachverhalt könnte man sich streiten, aber wie ich hier im Forum über vergleichbare Fälle gelesen habe, würde ich nicht davon ausgehen, dass sich AF rechtssicher auf höhere Gewalt für AF1311 berufen kann.

2. Nachdem AF1311 verspätet war und damit AF146 nicht mehr zu erreichen war, wurde ich auf AF682 CDG-ATL sowie DL2890 ATL-DFW 16:20 - 17:42 umgebucht. Die "scheduled arrival time" ist bei Flug DL2890 dann ja mehr als 4 Stunden nach AF146 (13:35 vs. 17:42 Uhr). Aber die tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 war 17:34, die von AF146 13:22 Uhr. Muss hier "gleiches mit gleichem" verglichen werden. d.h. entweder geplante mit geplanter Ankunftszeit oder tatsächliche mit tatsächlicher Ankunftszeit, oder darf AF "mischen" und tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 um 17:34 mit geplanter Ankunftszeit von AF146 um 13:35 vergleichen, um wegen einer Minute Unterschied die Ausgleichszahlung um 50% zu kürzen?

Dir wurde eine Ankunftszeit von 13:35 vertraglich zugesagt. Meinem Verständnis (interessierter Laie) ist für die Verspätung entscheidend, wie viel später Du am Zielort gegenüber dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Ankunftszeitpunkt eingetroffen bist. Dass der ursprünglich gebuchte Fluge eine frühere Ankunft geschafft hat, ist dabei unerheblich.

Aus den bisherigen Diskussionen in den relevanten Threads war zu entnehmen, dass allgemein der Zeitpunkt als Ankunftszeitpunkt relevant war, zu welchem die Türen geöffnet wurden. Deine konkrete Verspätung ist also das Delta zwischen dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt 13:35 und dem konkreten Zeitpunkt, als bei DL2890 die Türen geöffnet wurden.


Gerne!
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.765
5.484
Das schlechte Wetter in CDG am Vorabend war ja bekannt. Bei der sich abzeichnenden Verspätung und der daraus ergebenden Ruhezeit hätte man ja zur Schadensminderung eine Ersatzcrew mit nach NUE fliegen lassen können.

Über diesen Sachverhalt könnte man sich streiten, aber wie ich hier im Forum über vergleichbare Fälle gelesen habe, würde ich nicht davon ausgehen, dass sich AF rechtssicher auf höhere Gewalt für AF1311 berufen kann.

Dabei dürfte es aber auch darauf ankommen, welche Ruhezeit eine eingeflogene Ersatzcrew vor dem Rückflug gehabt hätte.
 
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Aur0ra

Erfahrenes Mitglied
22.07.2014
265
42
DFW / NUE
Das schlechte Wetter in CDG am Vorabend war ja bekannt. Bei der sich abzeichnenden Verspätung und der daraus ergebenden Ruhezeit hätte man ja zur Schadensminderung eine Ersatzcrew mit nach NUE fliegen lassen können.

Über diesen Sachverhalt könnte man sich streiten, aber wie ich hier im Forum über vergleichbare Fälle gelesen habe, würde ich nicht davon ausgehen, dass sich AF rechtssicher auf höhere Gewalt für AF1311 berufen kann.

Das hatte ich mir auch gedacht, wollte es aber gerne nochmal bestätigt haben.

Dir wurde eine Ankunftszeit von 13:35 vertraglich zugesagt. Meinem Verständnis (interessierter Laie) ist für die Verspätung entscheidend, wie viel später Du am Zielort gegenüber dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Ankunftszeitpunkt eingetroffen bist. Dass der ursprünglich gebuchte Fluge eine frühere Ankunft geschafft hat, ist dabei unerheblich.

Aus den bisherigen Diskussionen in den relevanten Threads war zu entnehmen, dass allgemein der Zeitpunkt als Ankunftszeitpunkt relevant war, zu welchem die Türen geöffnet wurden. Deine konkrete Verspätung ist also das Delta zwischen dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt 13:35 und dem konkreten Zeitpunkt, als bei DL2890 die Türen geöffnet wurden.

Ich habe es befürchtet. Wann genau die Tür geöffnet wurde, ließ sich leider von meinem Sitzplatz sehr weit hinten (der relativ kurzfristigen Umbuchung geschuldet) nicht nachvollziehen. Flightradar sagt "Landing 17:22", das taxi waren dann noch gute 10 Minuten. Flightaware sagt auch "Landing 17:22" sowie "Gate Arrival 17:34". Ich habe ein Bild vom IFE-Monitor mit Uhrzeit 17:36 (der übrigens 1-1,5 Minuten nach ging, es war tatsächlich schon 17:37), wo die Passagiere im Gang stehen und anscheinend noch nichts vorwärts geht. Aber das zu beweisen dürfte schwierig sein. Ich werde wohl erstmal abwarten, was AF auf meine Forderung überhaupt sagt. Ich fand die Fragestellung zwischen tatsächlicher und geplanter Ankunftszeit aber so spannend, dass ich sie zur Diskussion stellen wollte.
 

bru

Neues Mitglied
31.05.2022
2
0
Hallo, welches recht greift, wer ist ansprechpartner?
gebucht als gabelflug ueber expedia.de
03.07 BRU-HEL-SIN-DRW DRW an 05.07 FINNAIR
11.07 DRW - MEL Mel an 18h00 Qantas
new schedule DRW MEL ab 12.07, MEL an 05:55
keine Moeglichkeit Aenderungen fuer den DRW MEL part ueber Qantas oder finnair direkt vorzunehmen, werde an expedia verwiesen. Expedia.de besteht darauf entweder den neuen flug zu akzeptieren oder den gesamten flug zu canceln. beides keine option.. qantas hat unter befoerderungsbedingungen den pkt das bei flugausfall auf den naechtsmoeglichen flug umgebucht wuerde ohne mehrkosten. am 11.07 sind noch fluege von Qantas uber SYD nach MEL buchbar.

gilt in diesem fall noch 261/2004/EG fuer den flug DRW-MEL da als eine buchung durchgefuehrt, oder gilt hier AUS Recht da non EU flug und non EU carrier?
sowohl qantas als auch finnair verweisen an expedia, expedia.de aber gibt nur obige alternative an oder 24H frueher, andere fluege seien nicht moeglich..
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Hier gilt 261/2004/EG bis DRW. Für DRW-MEL würde ich das nicht so sehen.
Aber selbst wenn es so wäre: Willst Du das in Finnland oder Belgien (oder einem anderen der beteiligten Länder) durchsetzen? Viel Spaß.
 

bru

Neues Mitglied
31.05.2022
2
0
Hier gilt 261/2004/EG bis DRW. Für DRW-MEL würde ich das nicht so sehen.
Aber selbst wenn es so wäre: Willst Du das in Finnland oder Belgien (oder einem anderen der beteiligten Länder) durchsetzen? Viel Spaß.
Danke, den hab ich schon 😉 ...Du hast meine Einschätzung bestätigt. Überlege leg drw mel ausfallen zu lassen und selbst alternative zu buchen, bin nur nicht sicher ob dann ev. rekalkulation des original Preises ansteht da nicht komplett abgeflogen... komplette Stornierung nicht sinnvoll, derzeitige Flugpreise zu hoch.. angebotene flug Alternativen passen nicht, da bei 1.alt noch nicht in drw, 2te alternative zu späte Ankunft in mel..
 

abundzu

Erfahrenes Mitglied
24.10.2016
399
124
FRA
DE 1510 am 04.06. FRA - PMI
Plan: 07:10h - 09:16 h
IST: 15:23h - 17:11 h

Kennt zufällig jemand den Grund ? Hoffentlich nicht "außergewöhnlicher Umstände", sodass Condor die 250 € sparen kann. Meine Tochter hätte gerne die 250 € gem. 261/2004/EG. Irgend ein Angebot machte die Condor ihr nicht.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
261/2004/EG hilft hier nicht. Im Übrigen kann man das mit dem Verschieben des FRA-LEJ-Segments mit nationalem Zivilrecht sicher deichseln, aber ein Selbstläufer ist das nicht.

Danke Keksbox, das war mir die Lebenszeit und die Nerven nicht wert.


Ich hatte zwei Claims eingereicht Verspätung und Umbuchung. Ergebnis des ganzen:

Wie zu erwarten Verspätungsentschädigung abgelehnt, da safety critical issue. Gutschein über 200 CAD erhalten. Passt.

Und: Umbuchung abgelehnt, wahlweise Erstattung Zugticket oder 300 CAD Gutschein. Gutschein genommen, Rückantwort kam binnen 15 Minuten. Passt auch.
Fun fakt: Der Umbuchungstermin wäre vor 3 Wochen gewesen. AC842 war recht pünktlich, wenn die in FRA nicht eine Stunde für das Gepäck gebraucht hätten, hätte ich den früheren Zug geschafft und wäre vor dem Flug in LEJ gewesen.
 

huby

Aktives Mitglied
01.08.2021
191
285
Hallo zusammen,

ich habe heute wegen eines verspäteten ersten Fluges aus TRN meinen Anschluss in CDG in Richtung STR verpasst. Es hätte als Alternative eventuell noch die Möglichkeit gegeben über FRA zu fliegen (Boarding war gerade schon im Gange und ich bin nicht sicher, ob ich es tatsächlich geschafft hätte), allerdings wurde dieser Flug von AF grundsätzlich als unmöglich abgelehnt, da ich einen Koffer aufgegeben hatte und sie mich daher frühestens auf einen Flug 2.5h später umbuchen können (den es heute nicht mehr gab). Begründung war, dass sie mich nicht ohne meinen Koffer fliegen lassen können.

Ist diese Aussage so korrekt oder hatte ich nur mal wieder einen völlig unfähigen Mitarbeiter am Schalter? :unsure:

Ich hätte im Vorfeld ja nicht wissen können, dass ich den Flug verpasse und daher nicht darauf setzen können, ohne meinen Koffer im Flugzeug zu sein. Daher kann ich diese Argumentation nicht wirklich nachvollziehen.

Immerhin haben sie von sich aus sofort einen 15€ Verpflegungsgutschein und einen Hotelgutschein inkl. Abendessen und Frühstück ausgestellt und laut KLM App steht mir dazu noch ein großzügiger Schadensersatz in Höhe von 15€ zu :ROFLMAO:
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
6.967
7.253
der Ewigkeit
Auf die "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale NRW
inkl. deren Feature weißt ein heutiger Artikel der RP hin:

Falls die Paywall kommt:

Unter dem Reiter „Anspruchsprüfung“ können Verbraucher dann zwischen verschiedenen Szenarien, wie etwa „Mein Direktflug war verspätet“, „Mein Flug wurde verlegt oder überbucht“ oder „Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an“ wählen und die Ausgleichszahlungen in ihrem konkreten Fall berechnen. Zusätzlich können mithilfe der App Kosten wie die Verpflegung am Flughafen oder die Übernachtung im Hotelzimmer als Betreuungskosten geltend gemacht werden. Es gibt sogar ein Auswahlfeld für Menschen, die ihre Flüge selbstverschuldet verpasst oder ihr Ticket storniert haben, denn sogar diese können sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung, der die App folgt, Steuern und Gebühren rückerstatten lassen.
Sind die Ansprüche gegeben, erstellt die App mithilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer automatisch eine E-Mail, in der die Forderungen an die entsprechende Airline gestellt werden. Bloß absenden muss der Nutzer die Mail noch selbst. Für den Fall, dass die Airline die Forderungen der Passagiere nicht oder nicht fristgemäß übernehmen möchte, verweist die App mitsamt der relevanten Daten auf die in diesem Fall zuständige Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist eine kostenfreie Alternative zu Inkasso-Diensten oder Anwälten
und sorgt für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
1.808
3.958
DUS
Falls die Paywall kommt:
*snip*

Habe die App mal ( aus aktuellen Anlass ) ausprobiert, nach Eingabe aller Daten ( Flugnummer Flugzeiten) wird bei ( vermutetem) Anspruch eine Mail generiert, die sieht dann so aus:

Compensation claims under Regulation (EC) No. 261/2004 (Flight Compensation Regulation)
Flight number LO406

Dear Sir or Madam

Due to a flight delay, I have missed my connecting flight. This concerns the following flights:

Delayed flight:
Flight number, airports of departure and arrival: LO406 - Düsseldorf International Airport (DUS) to Warschau Chopin Airport (WAW)
Scheduled departure: 2022-06-24 07:20
Scheduled arrival: 2022-06-24 09:10
Actual departure: 2022-06-24 08:31
Actual arrival: 2022-06-24 10:20
Delay of the departure: 71 min.
Delay of the arrival: 70 min.

Missed flight:
Flight number, airports of departure and arrival: LO3907 - Warschau Chopin Airport (WAW) to Krakau (KRK)
Scheduled departure: 2022-06-24 10:25
Scheduled arrival: 2022-06-24 11:20

I took the following replacement flight:
Flight number, airports of departure and arrival: LO3905 - Warschau Chopin Airport (WAW) to Krakau (KRK)
Actual departure: 2022-06-24 13:46
Actual arrival: 2022-06-24 14:34

Additional duration of the stay at the intermediate stop: 131 min.

Hier stehen dann die Summe und die Bankdaten

If you believe that there is no entitlement to compensation due to exceptional circumstances, I ask you to prove such circumstances.


Die App setzt insofern man sich registriert, auch Erinnerungen fest,
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.628
969
MUC, BSL
Falls die Paywall kommt:

Unter dem Reiter „Anspruchsprüfung“ können Verbraucher dann zwischen verschiedenen Szenarien, wie etwa „Mein Direktflug war verspätet“, „Mein Flug wurde verlegt oder überbucht“ oder „Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an“ wählen und die Ausgleichszahlungen in ihrem konkreten Fall berechnen. Zusätzlich können mithilfe der App Kosten wie die Verpflegung am Flughafen oder die Übernachtung im Hotelzimmer als Betreuungskosten geltend gemacht werden. Es gibt sogar ein Auswahlfeld für Menschen, die ihre Flüge selbstverschuldet verpasst oder ihr Ticket storniert haben, denn sogar diese können sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung, der die App folgt, Steuern und Gebühren rückerstatten lassen.
Sind die Ansprüche gegeben, erstellt die App mithilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer automatisch eine E-Mail, in der die Forderungen an die entsprechende Airline gestellt werden. Bloß absenden muss der Nutzer die Mail noch selbst. Für den Fall, dass die Airline die Forderungen der Passagiere nicht oder nicht fristgemäß übernehmen möchte, verweist die App mitsamt der relevanten Daten auf die in diesem Fall zuständige Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist eine kostenfreie Alternative zu Inkasso-Diensten oder Anwälten
und sorgt für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
Habe da mal ein bisschen dran rumgespielt und obwohl ich von vornherein nicht viel erwartet habe, bin ich dennoch enttäuscht

Diese App scheitert schon an so banalen Dingen wie Flügen mit mehr als einem Umstieg, bei ggf. kompensationspflichtigen Umbuchungen in der Zukunft werden essentielle Informationen vorenthalten bzw. sind sie sogar irreführend. Mehr als die Standardfälle kann das Ding leider nicht abbilden. Solche Systeme gibt es aber schon wie Sand am Meer - wieso soll ich das alles in die App eintippen und mir dann ein Musterschreiben für die SÖP generiert wird, wenn ich das auch direkt gleich dort besser machen kann

Leider wieder mal so ein nutzloses wie typisches Produkt der Verbraucherzentralen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
6.967
7.253
der Ewigkeit
Habe da mal ein bisschen dran rumgespielt und obwohl ich von vornherein nicht viel erwartet habe, bin ich dennoch enttäuscht

Diese App scheitert schon an so banalen Dingen wie Flügen mit mehr als einem Umstieg, bei ggf. kompensationspflichtigen Umbuchungen in der Zukunft werden essentielle Informationen vorenthalten bzw. sind sie sogar irreführend. Mehr als die Standardfälle kann das Ding leider nicht abbilden. Solche Systeme gibt es aber schon wie Sand am Meer - wieso soll ich das alles in die App eintippen und mir dann ein Musterschreiben für die SÖP generiert wird, wenn ich das auch direkt gleich dort besser machen kann

Leider wieder mal so ein nutzloses wie typisches Produkt der Verbraucherzentralen.
Bißchen über den Tellerrand schauen und die Bubble verlassen.
Im Forum lesen nicht nur Männer von Welt, HON's, Entrepeneurs und sonstige Vielflieger mit
(die übrigens sowieso schon mit breit aufgestellten Kanzleien / Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten)
sondern auch viele Unangemeldete, Typ "Otto Normalverbraucher".
Für die deckt die App wohl 90% der Fälle ab und by the way generiert sie auch keine "Musterschreiben", sondern spezifische, den Fall betreffende Mails - die
wiederum nicht nur an die SÖP automatisiert im 2. Schritt gesendet werden können, sondern im 1. bereits direkt an den Carrier mit belastbarem Forderungskatalog.
 
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JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
325
382
Ein schöner Fall:
Gebucht war LUX-MUC-BKK am 26.06. mit Abflug um 20:10 Uhr und Ankunft um 14:10 Uhr (+1).
Das Leg LUX-MUC wurde 58 Stunden vor Abflug annuliert.
Nun ist umgebucht LUX-FRA-MUC-BKK, ebenfalls am 26.06. Allerdings mit Abflug um 14:15 Uhr. Die Ankunft in BKK bleibt 14:10 Uhr (+1).
Ich gehe von einem Entschädigungsanspruch von 125 Euro aus.
Wie seht ihr das?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.439
5.436
LEJ
Ich gehe von einem Entschädigungsanspruch von 125 Euro aus.
Aus welchem Grund gibt es überhaupt einen Entschädigungsanspruch? Ich hatte im März 2020 folgenden Fall:

Geplant
LX39 SFO-ZRH 20:50-15:45+1
LX856 ZRH-BRE 17:50-19:20

Vier Tage vor Abflug kam dann folgende Änderung rein
LH459 SFO-MUC 22:40-17:55+1
LH2114 MUC-BRE 18:35-19:50

Im VFT wurde mir erklärt, dass es dafür keine Entschädigung gibt. Nun erkenne ich jedoch keinen Unterschied zu der Situation von JD200384.

ELI5 bitte. :)