[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
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Kann man nicht mit der Verschiebung von knapp 3h argumentieren?

Wenn man begründet, dass diese Verschiebung eine Annullierung im Sinne der VO ist? Kann man (versuchen). Aber das ist ja immer so eine Sache, die Aufgabe des ursprünglichen Flugplans. Vermutlich nichts, das man erfolgreich mit einem Call Center Agenten verhandeln kann?
 
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Elzbieta2000

Neues Mitglied
29.12.2020
9
0
Hallo, vielen Dank für Eure Beiträge. Bei einer Umsteigezeit von nur 2,5 Stunden ist mir das Risiko durch die durch die Faktoren, Gepäckaufnahme-Einreise-Transfer-Ausreise-Gepäckaufgabe-Sicherheitskontrolle... einfach zu hoch. Es wird auch mein erster Flughafentransfer in London sein, die zeitsparende Orientierung fehlt mir also auch noch. Wenn ich den Anschlussflug verpasse, habe ich keine Alternativen außer des Reiseabbruchs. Der nächste BA-Flug nach Cancun startet erst 2 Tage später und in der Coronazeit möchte ich die Zeit weder im Quarantänehotel in London verbringen noch weitere Umsteigeflüge in Kauf nehmen (die es nach meiner Recherche auch z. Z. nicht wirklich gibt). Diesen ganzen Stress werde ich mir nicht antun. Inzwischen wird mein Problem per Twitter bei BA bearbeitet. Die Hotline in UK konnte ich bisher nicht erreichen.
 

Elzbieta2000

Neues Mitglied
29.12.2020
9
0
Hallo, ich möchte noch einmal meinen Flug Berlin via LHR-LGW-Cancun mit Unterschreitung MCT durch die Zubringerflugverschiebung am 03.01. thematisieren. In der vergangenen Nacht ist es mir nun endlich gelungen, die Hotline von BA in UK zu erreichen. Trotz aller Bemühungen konnten mir erwartungsgemäß keine alternativen Anschlussflüge ab London angeboten werden. Als nächste Reisemöglichkeit wurde mir der 09.01. angeboten, was ich jedoch abgelehnt habe. Meine Bitte um Rückerstattung wurde mit einer freundlichen Hartnäckigkeit zurückgewiesen. Auch wenn die Mitarbeiterin die Unmöglichkeit meiner aktuellen Buchung mangels MCT bestätigt hat, berief sie sich auf die fehlende Annullation seitens BA. Auf einen Voucher oder eine fiktive Verschiebung habe ich mich nicht eingelassen. Weil wir schließlich nicht weitergekommen sind und mein Englisch sich auch nicht auf dem Level „verhandlungssicher“ bewegt, wurde jetzt meine Buchung erst einmal bis zur weiteren Klärung mit der Vertretung in Deutschland auf Eis gelegt.
Ich würde jetzt gerne gleich morgen die Sache telefonisch klären. Für mich ist die Rechtslage ziemlich klar. Die Flugverschiebung 3 Tage vor Reisebeginn ist wegen Unterschreitung des MCT in London einer Annullation gleichzusetzen. Es ist auch fraglich, ob mich BA mit dieser Kenntnis in Berlin überhaupt an Bord gelassen hätte.
Weil das Verschulden bei BA liegt und nach meiner Kenntnis auch keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, besteht nach meiner Auffassung nicht nur der Anspruch auf Rückerstattung, sondern auch auf Entschädigung. Nach dem gestrigen Telefonat befürchte ich jedoch ein schwieriges Unterfangen. Wäre es angebracht, eine gütliche Einigung in Form eines üppigen Gutscheins inkl. aller Forderungen + SummeX anzustreben? Sind die Fluggesellschaften in diesem Punkt kooperativ? Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt? Vielen Dank.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.046
596
Hallo, ich möchte noch einmal meinen Flug Berlin via LHR-LGW-Cancun mit Unterschreitung MCT durch die Zubringerflugverschiebung am 03.01. thematisieren. In der vergangenen Nacht ist es mir nun endlich gelungen, die Hotline von BA in UK zu erreichen. Trotz aller Bemühungen konnten mir erwartungsgemäß keine alternativen Anschlussflüge ab London angeboten werden. Als nächste Reisemöglichkeit wurde mir der 09.01. angeboten, was ich jedoch abgelehnt habe. Meine Bitte um Rückerstattung wurde mit einer freundlichen Hartnäckigkeit zurückgewiesen. Auch wenn die Mitarbeiterin die Unmöglichkeit meiner aktuellen Buchung mangels MCT bestätigt hat, berief sie sich auf die fehlende Annullation seitens BA. Auf einen Voucher oder eine fiktive Verschiebung habe ich mich nicht eingelassen. Weil wir schließlich nicht weitergekommen sind und mein Englisch sich auch nicht auf dem Level „verhandlungssicher“ bewegt, wurde jetzt meine Buchung erst einmal bis zur weiteren Klärung mit der Vertretung in Deutschland auf Eis gelegt.
Ich würde jetzt gerne gleich morgen die Sache telefonisch klären. Für mich ist die Rechtslage ziemlich klar. Die Flugverschiebung 3 Tage vor Reisebeginn ist wegen Unterschreitung des MCT in London einer Annullation gleichzusetzen. Es ist auch fraglich, ob mich BA mit dieser Kenntnis in Berlin überhaupt an Bord gelassen hätte.
Weil das Verschulden bei BA liegt und nach meiner Kenntnis auch keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, besteht nach meiner Auffassung nicht nur der Anspruch auf Rückerstattung, sondern auch auf Entschädigung. Nach dem gestrigen Telefonat befürchte ich jedoch ein schwieriges Unterfangen. Wäre es angebracht, eine gütliche Einigung in Form eines üppigen Gutscheins inkl. aller Forderungen + SummeX anzustreben? Sind die Fluggesellschaften in diesem Punkt kooperativ? Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt? Vielen Dank.


..meine persönlcihe Erfahrung ist diese, daß es oft davon abhängt an welchen Sachbearbeiter man gerät. Ich würde noch nen Versuch starten und erneut anrufen, und deine Wünsche mit Darlegung der Rechtslage erläutern. Viel Erfolg
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Für mich ist die Rechtslage ziemlich klar. Die Flugverschiebung 3 Tage vor Reisebeginn ist wegen Unterschreitung des MCT in London einer Annullation gleichzusetzen.

Die Rechtslage ist in der Tat ziemlich klar: Das Verpassen des Anschlusses stellt keine Annullierung dar. Tausendfach entscheiden. Denn: Der (Anschluss-)Flug findet ja statt, nur (womöglich, vielleicht auch wahrscheinlich) ohne Dich. Wenn Du einen Ansatz hast, dann ist es die Verschiebung des Zubringers und auch da wirst Du viele hören, die sagen, dass alles unter drei Stunden gerade keine Annullierung darstellt, solange der Flugplan als solcher aufrecht erhalten wird.
 
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Elzbieta2000

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29.12.2020
9
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Wenn Du einen Ansatz hast, dann ist es die Verschiebung des Zubringers und auch da wirst Du viele hören, die sagen, dass alles unter drei Stunden gerade keine Annullierung darstellt, solange der Flugplan als solcher aufrecht erhalten wird.
Genau das ist der springende Punkt. Durch diese Verschiebung tritt nicht nur eine Verspätung von knapp 3 Stunden ein, sondern mein Reiseziel ist unerreichbar! Unterschreitungen der MCT sind ja auch offiziell für die Fluggesellschaften ein no go, denn solche Verbindungen werden ja gar nicht erst angeboten bzw. bei Veränderungen umgebucht. In meinem Fall gehe ich eher von einem Systemfehler mangels Umbuchungsalternative aus!?. Eine Diskussionsgrundlage über die Machbarkeit eines Umstiegs unterhalb der MCT sehe ich im Sinne der Fluggesellschaft nicht. Denn anhand welcher Kriterien könnte die Realisierbarkeit bewertet werden und was wäre dem Fluggast überhaupt noch zumutbar? (selbst finanziertes teureres Taxi oder gar Helikopterflug LHR-LGW?) Ich frage mich auch, welche Karte BA ziehen würde, wenn ich den Flug angetreten hätte und in London gestrandet wäre. Fluggesellschaften lehnen ja bekanntlich jegliche Haftung bei Unterschreitung der MCT durch den Fluggast ab.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Genau das ist der springende Punkt. Durch diese Verschiebung tritt nicht nur eine Verspätung von knapp 3 Stunden ein, sondern mein Reiseziel ist unerreichbar!
Nein. Es sei denn, Du kannst in die Zukunft sehen.

Unterschreitungen der MCT sind ja auch offiziell für die Fluggesellschaften ein no go, denn solche Verbindungen werden ja gar nicht erst angeboten bzw. bei Veränderungen umgebucht. In meinem Fall gehe ich eher von einem Systemfehler mangels Umbuchungsalternative aus!?. Eine Diskussionsgrundlage über die Machbarkeit eines Umstiegs unterhalb der MCT sehe ich im Sinne der Fluggesellschaft nicht. Denn anhand welcher Kriterien könnte die Realisierbarkeit bewertet werden und was wäre dem Fluggast überhaupt noch zumutbar? (selbst finanziertes teureres Taxi oder gar Helikopterflug LHR-LGW?)

Du überschätzt den Aussagewert der MCT. Jeden Tag wird sie zehntausendfach irgendwo in der Welt unterschritten und Pax erreichen dennoch ihr Ziel pünktlich. Nochmal: Die Airline schuldet dir die Beförderung von A via B nach C, nicht die Beförderung von A via B nach C unter Einhaltung einer Mindestumsteigezeit von X Stunden. Ob das klappt oder nicht, ist in erster Linie die Verantwortung der Airline, ob sie sich selbst hierfür irgendwelche (Mindest-)Grenzen setzt oder nicht.

Ich frage mich auch, welche Karte BA ziehen würde, wenn ich den Flug angetreten hätte und in London gestrandet wäre. Fluggesellschaften lehnen ja bekanntlich jegliche Haftung bei Unterschreitung der MCT durch den Fluggast ab.
Das ist mir nicht bekannt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Die Rechtslage ist in der Tat ziemlich klar: Das Verpassen des Anschlusses stellt keine Annullierung dar. Tausendfach entscheiden. Denn: Der (Anschluss-)Flug findet ja statt, nur (womöglich, vielleicht auch wahrscheinlich) ohne Dich.

Ja schon, glaube ich dir. Aber stellt nicht die Abflugverschiebung von 2:55 Stunden grundsätzlich eine einseitige Vertragsänderung der Airline dar, welche das ausdrückliche Einverständnis des Kunden verlangt und ein außerordentliches Kündiguns/Rücktrittsrecht für den Kunden mit sich bringt? Und zwar Rückabwicklung mit Geld zurück. Da haben wir doch schon gehört, dass eine Verschiebung von nur 5 Minuten zum Rücktritt berechtig (vor Corona, in einem Fall in dem der PAX schon vor der Verschiebung wusste, dass er den Flug nicht antreten wird).

Ich kann mich definitiv erinnern, dass mir von EW 2016 und von W6 2018 nach einer Abflugzeitänderung per Email der Rücktritt vom Ticket inklusive Erstattung auf die KK angeboten wurde.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Ja, klar. Das kann schon hinhauen. Es ging mir aber explizit um die VO (EG) Nr. 261/2004 - und da braucht es für die Erstattung binnen sieben Tagen eine Annullierung. Und nicht jede (bloße!) Änderung der Abflugszeit ist eben eine solche.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Die Airline muss dich aber auf eine valide Alternativbeförderung umbuchen. Und das Unterschreiten der MCT ist eben keine valide Flugverbindung. Eigentlich sollte das auch gar nicht geticketed sein, somit würde spätestens beim checkin es Probleme geben. OLCI sollte gar nicht gehen weil eben noch kein aktualisiertes eticket für die Segmente gibt und der Agent am Airport wird dann auch was sagen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Die Airline muss dich aber auf eine valide Alternativbeförderung umbuchen. Und das Unterschreiten der MCT ist eben keine valide Flugverbindung.

Die VO kennt keine MCT. Für sie ist eine Alternativbeförderung eine solche, die klappt. Ob da Airlines und Airports zwei, drei oder x Stunden zum Transfer vorsehen, ist ihr egal. Dieses Forum ist voll mit dem Thema MCT und wie Leute auf Verbindungen umgebucht wurden, die unter der vorgegebenen MCT lagen. Wenn ich der Logik von Elzbieta2000 folge, hätte ich bei 8/10 meiner Flüge TXL-FRA-BHX schon am Gate in Berlin aufspringen und rufen müssen: „In FRA wird die MCT wegen Verspätung ab TXL nicht eingehalten, deshalb ist es unmöglich, das Ziel BHX zu erreichen. Annullierung, Geld zurück, Kompensation!“ - Tatsächlich aber habe ich es jedesmal pünktlich nach BHX geschafft, auch wenn die MCT in FRA (deutlich) unterschritten wurde.
 

Elzbieta2000

Neues Mitglied
29.12.2020
9
0
Vor einem Jahr bei normalen Flugbetrieb hätte ich die Umbuchung mit Unterschreitung MCT auch gelassen hingenommen. Der gegebenenfalls verpasste Anschluss in LGW hätte dann wie üblich zu Umbuchung auf den nächsten Flug geführt und ich hätte schlimmstenfalls ein paar Stunden später mein Ziel Cancun erreicht. Nur in meinem Fall gibt es eben keinen Plan B !!!! Ich möchte meinen kostenbaren Urlaub weder für Übernachtungen im Quarantänehotel und Corona-Hotspot London verbringen noch für vorhersehbare Reiseabbrüche opfern. Und ein Umstieg innerhalb eines Flughafens ist sicherlich auch noch etwas kalkulierbarer als ein Flughafenwechsel mit dem ganzen Aus- und Einreiseprozedere inkl. Gepäck. Es mag sein, dass LHR-LGW für Stammgäste auch in 2 1/2 Stunden machbar ist. Es gibt aber in diversen Foren auch User, die von verpassten Anschlüssen knapp über der MCT berichten.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Urlaub während einer weltweit wütenden Pandemie unter Einschluss eines Langstreckenflugs ausgerechnet nach Mexiko bei zugleich Furcht vor einem „Quarantänehotel“ und dem „Corona-Hotspot London“ sowie Reiseabbrüchen, dazu gäbe es wohl einiges zu sagen. Im Übrigen aber scheinen die Argumente ausgetauscht. Viel Erfolg!
 
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Elzbieta2000

Neues Mitglied
29.12.2020
9
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Ich danke Euch allen für die konstruktiven Beiträge. Ich werde dann später mal vom Ergebnis über die Verhandlung mit BA berichten. Mein Anschluss in London wäre heute wohl definitiv in die Hose gegangen, denn der Zubringer ab Berlin ist heute bereits mit einer Verspätung von 75 Minuten gestartet.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Vor einem Jahr bei normalen Flugbetrieb hätte ich die Umbuchung mit Unterschreitung MCT auch gelassen hingenommen. Der gegebenenfalls verpasste Anschluss in LGW hätte dann wie üblich zu Umbuchung auf den nächsten Flug geführt und ich hätte schlimmstenfalls ein paar Stunden später mein Ziel Cancun erreicht. Nur in meinem Fall gibt es eben keinen Plan B !!!! Ich möchte meinen kostenbaren Urlaub weder für Übernachtungen im Quarantänehotel und Corona-Hotspot London verbringen noch für vorhersehbare Reiseabbrüche opfern. Und ein Umstieg innerhalb eines Flughafens ist sicherlich auch noch etwas kalkulierbarer als ein Flughafenwechsel mit dem ganzen Aus- und Einreiseprozedere inkl. Gepäck. Es mag sein, dass LHR-LGW für Stammgäste auch in 2 1/2 Stunden machbar ist. Es gibt aber in diversen Foren auch User, die von verpassten Anschlüssen knapp über der MCT berichten.
Ich denke in diesem Punkt bist du nicht ganz ehrlich. Du hattest ja schon angedeutet: du willst gar nicht reisen. Die Unterschreitung der MCT soll dir jetzt nur den Grund für die kostenfreie Rückerstattung liefern. Was auch ok ist. Aber man muss ja ehrlicherweise auch anmerken: BA hätte ja auch die Möglichkeit den Anschlussflug auf dich warten zu lassen. Das Mittel um dich ans Ziel zu bringen musst du letztlich ihnen überlassen.

Der Tipp Lutz1 ist vermutlich die beste Möglichkeit deinen Wunsch zu realisieren: HUACA und auf Kulanz hoffen.
 
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Elzbieta2000

Neues Mitglied
29.12.2020
9
0
Ich habe es ja offen geschrieben, dass ich bzw. wir uns nach Erhalt der Mitteilung über die Zubringerflugverschiebung am 31.12. spätabends, also 2 1/2 Tage vor Reisebeginn entschieden haben die Reise nicht anzutreten. Es ist ja während der Feier- bzw. Wochenendtage fast unmöglich gewesen, überhaupt eine Kommunikation mit BA zu erreichen. Erst am 02.01. um Mitternacht ist es mir gelungen, die Hotline zu erreichen. Auch die Mitarbeiterin hat die Umsteigezeit als höchst unsicher bezeichnet und die Option "Anschlussflug wartet" erst gar nicht erwähnt. Sie hat sich aber mindestens eine halbe Stunde leider vergeblich bemüht, einen späteren Anschlussflug zu finden. Natürlich suche ich jetzt ein Argument für die Rückerstattung. Aber das ist doch völlig legitim, denn schließlich hat BA ja meinen Urlaub durch die kurzfristige Flugverschiebung ursächlich vermasselt.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.585
4.240
MUC/INN
Gibts irgendwo einen kurzen Draht zur TUI Rechtsabteilung? Würde die TUI gerne vor großem Schaden bewahren, der ihnen am Montag entsteht, wenn ich mir selbst abhelfen muss. Auf meine Faxe wird seit über einer Woche nicht reagiert und die Hotline kann nicht helfen. AMEX und mein Meilenkonto wirds freuen, mich aber weniger, weil ich dem Geld dann wieder hinterherrennen darf.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.585
4.240
MUC/INN
Gibts irgendwo einen kurzen Draht zur TUI Rechtsabteilung? Würde die TUI gerne vor großem Schaden bewahren, der ihnen am Montag entsteht, wenn ich mir selbst abhelfen muss. Auf meine Faxe wird seit über einer Woche nicht reagiert und die Hotline kann nicht helfen. AMEX und mein Meilenkonto wirds freuen, mich aber weniger, weil ich dem Geld dann wieder hinterherrennen darf.

Für die Nachwelt: rechtsanwalt-reklamation@tui.de
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
13.612
9.142
CPT / DTM

Österreich; Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erfolgreich für zwei Konsumenten die deutsche Fluglinie Eurowings GmbH geklagt.

Die Verbraucher hatten einen Flug von Punta Cana nach Wien mit Umsteigen in Köln gebucht. Da der Flug von Punta Cana nach Köln mehr als eine Stunde Verspätung hatte und den Fluggästen das direkte Durchchecken des Reisegepäcks von Punta Cana nach Wien verwehrt wurde versäumten sie ihren Anschlussflug und kamen mit mehr als fünfstündiger Verspätung in Wien an. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums auf eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung und bekam vom Bezirksgericht (BG) Schwechat Recht. Eurowings muss den Konsumenten 1.200 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.


 
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Dani_z

Neues Mitglied
12.03.2012
24
11
Guten Morgen zusammen
Folgender Fall:
Gebucht: ZRH - HER / 25.07.2021 / Flugzeiten gem. Buchung: 08.10 Uhr - 12.00 Uhr
Gebucht auf LX / ausführende Airline WK

Am Abend zuvor (24.07.2021) Info bekommen, dass Abflug verspätet sein wird.
Neue Flugzeit am 25.07.2021: 12.00 Uhr. Pushback vom Gate um ca. 12.30 Uhr.
Gelandet in HER ca. 16.15 Uhr (Ortszeit)

Gem. Ansage des Piloten hatte das ursprünglich geplante Flugzeug in Faro einen technischen Defekt, weshalb die Maschine, welche am 25.07. aus Punta Cana zurückkam dann für den Flug nach HER eingesetzt wurde.

Wie stehen hier die Chancen einer Ausgleichszahlung?
Danke!
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Im Prinzip ja, aber nicht unbedingt einfach durchzusetzen. LX (und damit auch WK) betrachtet technische Defekte weiterhin als höhere Gewalt und kommt damit in der Schweiz auch regelmäßig durch.

Bei Flügen mit EU-Bezug können sie das natürlich komplett vergessen und in der Praxis zahlen sie da auch meistens, aber zumindest meinen Erfahrungen nach kann es auch vorkommen, dass sie da je nach dem betroffenen Land auch Schwierigkeiten machen, d.h. abwägen, wie wahrscheinlich eine eventuelle Klage ist - wenn z.B. Deutschland oder Österreich betroffen sind, dann gibt es da selten Probleme.
 
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fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
915
341
Welche Optionen habe ich, wenn (Omikron...) der Rückflug einer geplanten Reise nicht möglich ist, da die Airline nicht am Rückreiseflughafen landen darf. Die Airline storniert die Flüge nicht und sagt, 'wir fliegen ja hin'.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.046
596
Welche Optionen habe ich, wenn (Omikron...) der Rückflug einer geplanten Reise nicht möglich ist, da die Airline nicht am Rückreiseflughafen landen darf. Die Airline storniert die Flüge nicht und sagt, 'wir fliegen ja hin'.
Wie jetzt? Die Airline fliegt aber darf nicht, oder sie darf oder fliegt nicht?? Das mütest du mal konkretisieren, evtl mit Airline + Ort?
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
915
341
Wie jetzt? Die Airline fliegt aber darf nicht, oder sie darf oder fliegt nicht?? Das mütest du mal konkretisieren, evtl mit Airline + Ort?
War TK. Die fliegen nach Südafrika, die Türkei hatte zum Zeitpunkt, als ich meine Frage gestellt habe, allerdings Flüge aus Südafrika in die Türkei untersagt. So stand es auch auf den von TK verlinkten Reiseinformationen.
Inzwischen habe ich mit TK telefoniert, das Landeverbot sei aufgehoben.

Trotzdem interessiert es mich das 'was wäre wenn' (das Landeverbot bestehen blieben wäre).