[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
633
212
ZRH
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Hallo allerseits.
Info, dass mein 2. Flugleg am 29.07 von 23.05 Uhr auf den nächsten Morgen 07.00 Uhr verschoben wird, erhielt ich weniger als 24h vor Abflugzeit des ersten Legs.
Ich war gerade am Check In (BKK) für den Zubringer nach SIN.

29.07.2019

1.Leg SIN - HKG SQ866 on time
2. Leg HKG - MUC LH731 um 8h verspätet. (Grund Crewrest)
3. und 4. Leg wurde von LH angepasst, dass es mit dem HKG Flug zeitlich passt. Ankunft LHR neu um 16.45 Uhr anstatt 10.40 Uhr.

Also, habe ich den Check In mitsamt allem Gepäck verlassen und das LH Ticketoffice aufgesucht. Dort wurde mir die Alternative von HKG via FRA nach LHR angeboten. Diese habe ich angenommen und kam um 10.40 Uhr in LHR an.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit allfälligen Ausgleichszahlungen? Bei Flugrechtportalen wird teilweise eine so grosse Verspätung auf den Folgetag auch als Annulierung bewertet.

In meiner ersten solchen mehrstündigen Verspätungssituation wollte ich zeitlich passend in LHR ankommen. Das hat LH hinbekommen, wofür ich dankbar bin!
Im Nachhinein ist man schlauer und hätte wohl mit der verspäteten LH 731 gegen Mittag in MUC landen und auf die nächstpassende Direktverbindung nach LHR umgebucht werden können. Daran habe ich nie gedacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Ist eigentlich Jacke wie Hose, ob es eine Annullierung war oder nicht. Du hättest um 10:40 in LHR ankommen sollen und bis um 10:40 in LHR angekommen. Für diese Umbuchung sieht die EU/VO 261 eine Befreiung von der Ausgleichszahlung vor. Das ist quasie eine Belohnung für das schnelle und gute Handling seitens der Fluggesellschaft.
 
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trekstore

Erfahrenes Mitglied
23.07.2017
819
288
FRA
Hallo beisammen.
mein Flugleg am 17.08 wurde von IST nach LJB mit einer Ankunfts Verspätung von 4 Stunden in LJB (zeit Differenz bereits eingerechnet) durchgeführt.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit allfälligen Ausgleichszahlungen? Bei Flugrechtportalen wird mir gesagt das nix fällig ist.
Der Flug wurde direkt bei TK Gebucht allerdings aus Deutschland, macht es sinn zeit darauf zu verwenden?
Oder ist es eher ein aussichtsloses unterfangen? Die Reise begann in LJB und endete in LJB.

Big Thx


 
A

Anonym38428

Guest
Hallo allerseits.
Info, dass mein 2. Flugleg am 29.07 von 23.05 Uhr auf den nächsten Morgen 07.00 Uhr verschoben wird, erhielt ich weniger als 24h vor Abflugzeit des ersten Legs.
Ich war gerade am Check In (BKK) für den Zubringer nach SIN.

29.07.2019

1.Leg SIN - HKG SQ866 on time
2. Leg HKG - MUC LH731 um 8h verspätet. (Grund Crewrest)
3. und 4. Leg wurde von LH angepasst, dass es mit dem HKG Flug zeitlich passt. Ankunft LHR neu um 16.45 Uhr anstatt 10.40 Uhr.

Also, habe ich den Check In mitsamt allem Gepäck verlassen und das LH Ticketoffice aufgesucht. Dort wurde mir die Alternative von HKG via FRA nach LHR angeboten. Diese habe ich angenommen und kam um 10.40 Uhr in LHR an.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit allfälligen Ausgleichszahlungen? Bei Flugrechtportalen wird teilweise eine so grosse Verspätung auf den Folgetag auch als Annulierung bewertet.

In meiner ersten solchen mehrstündigen Verspätungssituation wollte ich zeitlich passend in LHR ankommen. Das hat LH hinbekommen, wofür ich dankbar bin!
Im Nachhinein ist man schlauer und hätte wohl mit der verspäteten LH 731 gegen Mittag in MUC landen und auf die nächstpassende Direktverbindung nach LHR umgebucht werden können. Daran habe ich nie gedacht.

Nur zum Verständnis - LH hat dich so umgebucht, dass du genau zur ursprünglich gebuchten Zeit in London angekommen bist. Und nun bist du sauer, weil dir durch die Umbuchung 600 sicher eingeplante Euro durch die Lappen gegangen sind?

Keine weiteren Fragen. VFT wie aus dem Bilderbuch.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.045
596
...muß jetzt grade mal ne peinliche Geschichte für die LH zum besten geben:
ich war mit einem kollegen mit zwei unterschiedlichen Tickest auf dem gleichen routing pad-fra-mxp unterwegs. Anschlußflug in Fra nach mXP war so lange verspätet, daß es grade mit "3 min zu viel", für die 250 Euro Entschädigung gereicht hat. Dann haben wir mit den identischen Texten im lH Feedback die Entschädigung getrennt vorn einander eingefordert. Bei ihm war das Geld innerhalb von 10 Tage auf dem Konto, bei mir eieren die jetzt rum, von wegen erstmal Ausweiskopie, dann Problem bei der Flugsicherung im vorherigen flug, bla, bla , bla....anscheinden kommt es darauf an bei welchem sachbearbeiter der claim auf den Tisch kommt!......habe dann heute mal die "Katze" aus dem Sack gelassen und gefragt ob einige Passagiere besser behandelt werden als andere? P.S. Er FT ich Star Alliance Gold Status....mal schaun wie die ANtwort ausfällt:)
 

hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
297
78
N‘abend allerseits,
meine Eltern wollten heute mit LH015/LH394 von HAM nach LUX zu einer Feier heute Abend - da die LH015 über eine Std. verspätet war, haben sie den Anschluss nach LUX nicht mehr bekommen; der nächste Flieger 4,5 Std. später war voll. Deshalb sind sie dann aus Frankfurt wieder nach HAM zurückgeflogen (weil sich die Luxemburgreise nicht mehr gelohnt hätte).
1. Bekommen sie eine Fluggastentschädigung?
2. Bekommen sie den Rückflug heute ersetzt?
Zu 1. vermute ich „Ja“, weil doch durchgebuchte Anschlussflüge als ein Flug zählen, richtig?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
da die LH015 über eine Std. verspätet war, haben sie den Anschluss nach LUX nicht mehr bekommen; der nächste Flieger 4,5 Std. später war voll. Deshalb sind sie dann aus Frankfurt wieder nach HAM zurückgeflogen (weil sich die Luxemburgreise nicht mehr gelohnt hätte).
1. Bekommen sie eine Fluggastentschädigung?
2. Bekommen sie den Rückflug heute ersetzt?
Zu 1. vermute ich „Ja“, weil doch durchgebuchte Anschlussflüge als ein Flug zählen, richtig?

Es kommt auf die Ursache der Verspätung ex HAM an. Wenn aussergewöhnlicbe Umstände greifen, trifft die Airline (LH) keine Verantwortung.
Wenn LH verantwortlich für die Verspätung ist, sollte das gesamte Ticket erstattet werden, da der Reisezweck nicht erfüllt wurde bzw. nicht mehr existiert. Einmal angenommen, der geplante Rückflug war für den nächsten Morgen gebucht.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
N‘abend allerseits,
meine Eltern wollten heute mit LH015/LH394 von HAM nach LUX zu einer Feier heute Abend - da die LH015 über eine Std. verspätet war, haben sie den Anschluss nach LUX nicht mehr bekommen; der nächste Flieger 4,5 Std. später war voll. Deshalb sind sie dann aus Frankfurt wieder nach HAM zurückgeflogen (weil sich die Luxemburgreise nicht mehr gelohnt hätte).
1. Bekommen sie eine Fluggastentschädigung?
2. Bekommen sie den Rückflug heute ersetzt?
Zu 1. vermute ich „Ja“, weil doch durchgebuchte Anschlussflüge als ein Flug zählen, richtig?

Es kommt auf die Ursache der Verspätung ex HAM an. Wenn aussergewöhnlicbe Umstände greifen, trifft die Airline (LH) keine Verantwortung.
Wenn LH verantwortlich für die Verspätung ist, sollte das gesamte Ticket erstattet werden, da der Reisezweck nicht erfüllt wurde bzw. nicht mehr existiert. Einmal angenommen, der geplante Rückflug war für den nächsten Morgen gebucht.

Ob LH eine Verantwortlichkeit für die Verspätung trifft, ist zwar für den Ausgleichsanspruch ("Fluggastentschädigung") in der Tat relevant, aber bedeutungslos für den Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten und zwar sowohl für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte als auch - in diesem Falle - bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, weil der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist. Es ist also - anders als Wolke7 hier zu meinen scheint - für den Erstattungsanspruch bedeutungslos, ob die Airline eine "Verantwortlichkeit" trifft, siehe Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) der FluggastrechteVO.
 
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hhlinh

Erfahrenes Mitglied
24.03.2016
297
78
Danke schon mal!! Die genaue Ursache ist nicht bekannt, bekannt ist aber, dass der Flieger bereits verspätet in Hamburg ankam...
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
627
149
Habe nach drei Jahren endlich gegen EW wg. 24h Verspätung ATH-DUS gewonnen. Weiß jemand, ob die Zinsen für die Entschädigung steuerfrei oder steuerpflichtig sind?
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.494
1.133
Hallo in die Runde!

Ich bitte um eine kurze Einschätzung und Rat Eurerseits:

Gebucht im April 2019 für eine Flugreise LUX-LIS-FAO am 08.02.2020 mit TAP Premium Economy "Plus":

FROM /TO FLIGHT CL DATE DEP FARE BASIS NVB NVA BAG ST

LUXEMBOURG LUXE TP 691 O 08FEB 1330 O17PLU0B 1PC OK
LISBON AIRPORT ARRIVAL TIME: 1520 ARRIVAL DATE: 08FEB
TERMINAL:1 LATEST CHECK-IN:1245

LISBON AIRPORT TP 1909 O 08FEB 1620 O17PLU0B 1PC OK
TERMINAL:1
FARO AIRPORT ARRIVAL TIME: 1705 ARRIVAL DATE: 08FEB
LATEST CHECK-IN:1535


Nun habe ich gestern zufällig festgestellt dass die Buchung wie folgt im System der TAP hinterlegt ist:

Luxembourg to Lisbon
Sat, Feb 8, 2020 — in 41 days
13:35
LUX
15:25
LIS
2h 50min
TP 691
Check-in opens Feb 07, at 01:35
Fare Conditions

Lisbon to Faro
Sat, Feb 8, 2020 — in 41 days
15:10
LIS
15:55
FAO
00h 45min
TP 1909
Check-in opens Feb 07, at 03:10
Fare Condition

Der Anschlussflug TP1909 wurde also auf 15.10h vorverlegt und somit nicht zu erreichen.

Bis dato keine Information / Kontaktaufnahme seitens TAP.

Als Alternative würde mir TAP bestimmt eine Umbuchung auf den letzten Flug and diesem Tag - TP1901 DEP: 22:40h ARR: 23.25h - anbieten; diese würde ich aber aufgrund der verlängerten Reisezeit und Ankunft nach Mitternacht im Resort als "unzumutbar" einstufen und nicht annehmen.

Nun meine Fragen:

Würdet Ihr abwarten bis TAP sich meldet oder pro-aktiv tätig werden?

Es gäbe z.B. an diesem Tag einen Non-stop Flug LUX-FAO mit LG sowie diverse Möglichkeiten mit LH die im Zeitrahmen blieben.

Was tun wenn TAP sich weigert Umbuchungen auf "Fremdmetall" vorzunehmen?
Wie sind da meine Rechte im Vorfeld?


Zu bemerken:
Auf selbigem Ticket ist auch ein Rückflug FAO-LIS-LUX 2 Wochen später gebucht.

Ich bin nicht auf "Entschädigung oder Storno" aus sondern möchte den geplanten Ablauf des Urlaubs nicht gefährden.

Vielen Dank im Voraus für eine kurze Einschätzung!
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Kann mir jemand sagen, woran man Code-Sharing definitiv erkennt. Wenn bei einem Flug "ausgeführt von" steht, ist das ein Indiz für Code-Sharing. Allerdings steht das auch bei Germanwings und KLM Cityhopper.

Beide führen die Flüge aber nur für andere Fluggesellschaften aus und dürften damit keine Code-Sharing-Partner sein.

Wie kann ich meine Ausgleichansprüche mit Sicherheit gegenüber dem richtigen Klagegegner geltend machen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Cum grano salis: Wenn der Flug auch mit einer Flugnummer der ausführenden Airline angeboten wird, ist es Codeshare. Lediglich angemietete Flugzeuge (mit oder ohne Crew) haben keine eigene Flugnummer, sondern nur die des Anmieters. Dieser ist dann die ausführende Fluggesellschaft.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Cum grano salis: Wenn der Flug auch mit einer Flugnummer der ausführenden Airline angeboten wird, ist es Codeshare. Lediglich angemietete Flugzeuge (mit oder ohne Crew) haben keine eigene Flugnummer, sondern nur die des Anmieters. Dieser ist dann die ausführende Fluggesellschaft.


Verbindlichsten Dank!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kann auch vorkommen, dass die ausführende Airline bei ihrem Codeshare-Partner ein Flugzeug anmietet, damit den Flug als eigenen ausführt und gleichzeitig der Vermieter seinen Code draufpackt, also z.B. LH (Codeshare) op. OS (eigener Flug, ausführende Airline) op. LH (angemietete Mühle). ;)

Das wird man dann den meisten Gerichten mühevoll erklären müssen.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
ich muss euch mal was fragen da es mein erster Kompensationanspruch ist den ich durchziehe.

Mein Flug mit ANA NH206 VIE-HND am 26.10.2019 hatte wegen technischen Problemen eine Verspätung von genau 3h 3min.
(Die genaue Zeit wurde von ANA mir in der email so mitgeteilt).

Laut EC261/2004 regulations stehen mir ja 600.- Kompensation zu, ist das soweit richtig ?
ANA antwortet mir in 2 emails dass mir nur 300.- zustehen würden welche Sie überweisen würden.

Was würdet ihr mir empfehlen ?
Schlichtungsstelle oder gleich zu einen Flugrecht Portal zu gehen die mir die 600.- Entschädigung
(abzüglich ihrer Provision geben wollen)

Gruss
Ron
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
"Eine Kürzung der Ausgleichszahlung bei Flügen von über 3.500 km um 50% ist möglich, wenn die neue Ankunftszeit nicht mehr als vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt."

Quelle: www.apf.gv.at

Hat so seine Richtigkeit
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Danke für die schnelle Antwort, aber dann wäre es ja besser zu einen Portal zu gehen
Das einem dann ca. 400 euro zusichert laut Berechnung.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Fände ich überraschend, wenn deren Algorithmus diesen eindeutigen Fall nicht berücksichtigt. Der EuGH selbst hat in dem Urteil Sturgeon/Condor, in dem er die dreistündige (und mehr) Verspätung einer Annullierung gleichgestellt hat, geschrieben:

Rn. 63 meinte:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die einem Fluggast nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 geschuldete Ausgleichszahlung um 50 % gekürzt werden kann, wenn die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung vorliegen. Auch wenn in dieser letztgenannten Vorschrift nur auf den Fall der anderweitigen Beförderung des Fluggasts Bezug genommen wird, ist festzustellen, dass die Kürzung der vorgesehenen Ausgleichszahlung allein von der Verspätung abhängig ist, der die Fluggäste ausgesetzt sind, so dass einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift auf Ausgleichszahlungen an Fluggäste verspäteter Flüge nichts entgegensteht. Daraus folgt, dass die Ausgleichszahlung, die dem Fluggast eines verspäteten Fluges geschuldet wird, der sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 um 50 % gekürzt werden kann, wenn die Verspätung bei einem Flug, der nicht Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b unterliegt, unter vier Stunden bleibt.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62007CJ0402
 
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keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Hallo zusammen,

am 27.01. hatte ich folgenden Flug: NUE - VIE - MSQ. Da der erste Flug OS136 verspätet war, habe ich meinen Anschluss in VIE OS687 verpasst.

Umgehend wurde ich über WAW umgebucht und erreichte mein Ziel mit einer Verspätung von 5h 10min.

An Austrian habe ich geschrieben und um eine Ausgleichszahlung von 250€ nach EU261 gebeten. Doch diese wurde abgelehnt, "da der Grund nicht im Einflussbereich von Austrian lag".

Ungern möchte ich mich an ein Flugrechtsportal wenden - kann hier ein Schreiben an die söp Schlichtungsstelle weiterhelfen?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
An Austrian habe ich geschrieben und um eine Ausgleichszahlung von 250€ nach EU261 gebeten. Doch diese wurde abgelehnt, "da der Grund nicht im Einflussbereich von Austrian lag".

Was war denn der Grund für die Verspätung. Falls es ein aussergewöhnlicher Umstand war, ist die Airline tatsächlich nicht verantwortlich.
 

keema

Reguläres Mitglied
27.03.2019
55
0
Der Grund ist mir leider völlig unbekannt. Es gab vor dem Boarding nur eine Durchsage, dass sich der Abflug um 10-20 Minuten verzögert, während andere Airlines (so wie es aussah) pünktlich starten konnten. An Board gab es keine weitere Info...
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo zusammen,

am 27.01. hatte ich folgenden Flug: NUE - VIE - MSQ. Da der erste Flug OS136 verspätet war, habe ich meinen Anschluss in VIE OS687 verpasst.

Umgehend wurde ich über WAW umgebucht und erreichte mein Ziel mit einer Verspätung von 5h 10min.

An Austrian habe ich geschrieben und um eine Ausgleichszahlung von 250€ nach EU261 gebeten. Doch diese wurde abgelehnt, "da der Grund nicht im Einflussbereich von Austrian lag".

Ungern möchte ich mich an ein Flugrechtsportal wenden - kann hier ein Schreiben an die söp Schlichtungsstelle weiterhelfen?

OS136 ist zwar statt 8:10 erst 8:35 gestartet, jedoch (fast) pünktlich gelandet, 9:31 statt planmäßig 9:30
OS687 ist 10:16 gestartet statt planmäßig 9:55.

Vom Flugplan her hattest du also nur 25 Min. Umsteigezeit, tatsächlich hättest Du demnach 45 Min. gehabt. Da kommen zwei Fragen auf:
- Hast Du das so gebucht oder hat die Airline einen Flug oder beide Flüge verschoben?
- Gab es nach der Landung irgendwas, was dich dermaßen aufgehalten hat, dass du nicht rechtzeitig zum Anschlussflug gelangen konntest?