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Rückerstattung von Kartenzahlungen in bar - Erlaubt?

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reini

Aktives Mitglied
29.12.2014
246
0
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Der Trick dürfte wohl im letzten Satz von Absatz 2 stecken: "... von einer anderen Person als dem Karteninhaber...".

Ja deshalb meinte ich ja normalerweise...
Ich denke solange Amex keine massiven Unregelmäßigkeiten feststellt werden sie auch nichts dagegen machen - sie bekommen ja auch die Gebühren die sie bei einem Storno wieder verlieren würden...
 
J

jsm1955

Guest
Dafür kauft man im stationären Handel, damit du das vorort im Geschäft prüfen kann. Stell dir vor, kein Schuhladen der Welt ist grundsätzlich verpflichtet, nicht passende Schuhe zurück zunehmen. Die bieten das alle nur freiwillig an.
Genau. Und bei Obi wird Probe gebohrt?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Genau. Und bei Obi wird Probe gebohrt?

Auch bei Obi im stationären Handel gilt das sie die Waren nicht zurücknehmen müssen - wenn du Probe bohren willst dann kannst du das ja gerne im Markt versuchen.

Es geht hier um Ware die frei von Mängeln ist.
 
J

jsm1955

Guest
Müssen nicht, aber fast alle tun es. Ich wollten nur darauf hinaus, dass der (OT-)Seitenhieb, man solle doch lokal kaufen, Unsinn ist, denn Umtausch ist auch im lokalen Handel die Regel, nicht die Ausnahme.

Zurück zum Thema: Die Barauszahlung von Beträgen, die mit Debit bezahlt wurden ist offensichtlich weder illegal noch unüblich. Vielmehr wird das sogar als Service vermarktet.
Auch bei Kreditkarten ist das vermutlich prinzipiell legal, wird aber durch die AGB der Kartengesellschaften untersagt. Beides kann aber dem Kunden egal sein.
Die frage ist, ob der Kunde die Barrückzahlung verweigern kann. Da würde ich sagen, bei einer freiwilligen Rücknahme keinesfalls (Freiwilligkeit), bei einer Rückgabe im Rahmen einer Pflicht (Gewährleistung) sieht das möglicherweise anders aus.
Die Frage ist nur, warum jemand das wollen sollte, zumal viele Kreditkartengesellschaften Umsätze belohnen und Gutschriften gegen rechnen.
 

monk

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
2.819
1
STR
Ich wäre/bin auch immer genervt, wenn ich Bargeld zurück bekomme. Ich versuche, bargeldlos zu leben, und in meinem Slim Wallet ist nur Platz für die Karten und ein paar Notscheine. Jeder Tag, an dem nicht mit Bargeld hantiert werden muss, also der Notbestand identisch bleibt und sich keine Münzen in der Hosentasche sammeln, ist in dieser Hinsicht ein guter Tag.

Daher wünsche ich mir auch eine mögliche Erstattung auf die Karte, und nicht in bar. Die paar Meilen spielen da doch keine Rolle, es geht ja in der Regel nur um wenige Euro Umsatz. Wenn ich Meilen brauche, schleuse ich kurz mal 5.000 € per manufactured spending über die Kreditkarte...
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Die frage ist, ob der Kunde die Barrückzahlung verweigern kann. Da würde ich sagen, bei einer freiwilligen Rücknahme keinesfalls (Freiwilligkeit), bei einer Rückgabe im Rahmen einer Pflicht (Gewährleistung) sieht das möglicherweise anders aus.
Entsteht nicht einfach eine Forderung, die (abseits anderer Vereinbarungen) grundsätzlich per gesetzlichem Zahlungsmittel erfüllbar ist?
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Ist doch super. KK-Umsätze bar zurück ... davon träumen wir doch alle. Kanns denn was Schöneres geben?
Klar gibt es was schöneres... Bargeld an der Edeka auszahlen lassen.... Mache ich seit Jahren und erst heute wieder... Das ganze wird dann mit Amex gezahlt ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Entsteht nicht einfach eine Forderung, die (abseits anderer Vereinbarungen) grundsätzlich per gesetzlichem Zahlungsmittel erfüllbar ist?

Bei einem Gewährleistungsfall ist der Kunde so zu stellen als ob es kein Problem gegeben hätte, somit sollte auch zurück auf die Karte gebucht werden.
 
J

jsm1955

Guest
Klar gibt es was schöneres... Bargeld an der Edeka auszahlen lassen.... Mache ich seit Jahren und erst heute wieder... Das ganze wird dann mit Amex gezahlt ;)
Also abgesehen davon, dass ich mit Amex bei Edeka sehr durchwachsene Erfahrungen habe, zahlen die wirklich auf Kreditkarte aus oder nur "EC"?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Also abgesehen davon, dass ich mit Amex bei Edeka sehr durchwachsene Erfahrungen habe, zahlen die wirklich auf Kreditkarte aus oder nur "EC"?
Wieso sollte ich den "EC Karte" probieren wenn Amex und Mastercard geht? ;) Bei Edeka macht bei Kartenzahlungen jeder Händler was er für richtig hält. Ich glaube aber das es in dem Fall trotzdem ein Kassenfehler ist.... Der seit Jahren andauert.

Auf der anderen Seite hatte meine plus1 vor kurzen versehentlich mit Mastercard Unterschrift gezahlt und ich ging davon aus, dass es spätestens jetzt auffallen muss, dass es keine Girocard (EC) ist. Aber trotzdem, ohne Problem das Bargeld erhalten.
Eine Transaktion durchzuführen in dem Wissen das man in weiterer Folge die Ware zurückgibt und man dadurch Bargeld erhält widerspricht zB den Amex AGB - klar muss einem das mal nachgewiesen werden aber dennoch wer Ware nur zum Zwecke der Bargeldbeschaffung kauft wiederspricht deren AGB. (zumindest verstehe ich es als jur. Laie so)
Das siehst du in meinen Augen etwas falsch. Wieso muss Amex dem Kunden etwas nachweisen wenn sie kündigen wollen? - Da sie ohne Gründe kündigen können, müssen sie dem Kunden überhaupt nichts nachweisen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wer spricht denn von Gewährleistung? Ich sehe hier eher Kulanz seitens des Handels bei "will ich doch nicht".

Da liegt eben der Unterschied, wenn es sich um Kulanz handelt dann ergibt sich überhaupt kein rechtlicher Ansatz das sein Geld auf dem Wege zurückbekommt auf dem man auch bezahlt hat. Bei Gewährleistung könnte dies anders aussehen.

Bei einer freiwilligen Leistung ist es doch vollkommen verständlich das derjenige der die Leistung erbringt auch die Bedingungen bestimmt.
 
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nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Wie gesagt, so versorge ich mich mit Bargeld :)

Wobei es ja eigentlich laut Amex AGB auch verboten wäre, wenn der Händler das vollkommen auf seine Kosten tut.

In #61 hieß es deinerseits noch "Kassenfehler". Ich wollte nur darlegen, dass es Edekaner gibt, die dies beabsichtigt zulassen und sogar bewerben.
 
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EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
177
0
Für den Händler ist eine Barerstattung respektive die generelle Erstattung auf anderem Weg als auf das Orginalzahlungsmittel (ohne entsprechende Kontrollmechanismen) extrem gefährlich. Nehmen wir doch das klassische Beispiel. Ich besorge mir eine Kreditkartennummer und Ablaufdatum illegal im Internet. Für eine gute Amex Nummer (Geschäftskarte, Umsatzkontrolle via Verwaltung, dadurch Zeitverzögerung, hohes Limit) zahle ich dann bisschen was. Mit dieser Karte tätige ich zum Beispiel eine Hotelbuchung für 10.000 Euro und bitte das Hotel, meine Karte direkt zu belasten.
Nach ein paar wenigen Wochen (Monatsende muss dazwischen liegen) storniere ich das ganze und bitte das Hotel um eine Rückerstattung des Betrages. Da ich die Karte aber sperren lassen musste kann die Rückerstattung leider nicht auf die zur Zahlung verwendete Karte erfolgen sondern bitte per Überweisung. Schon habe ich mit einer geklauten Amexnummer und ein bisschen krimineller Energie 10.000 Euro verdient. Das gleiche Prinzip lässt sich wunderbar in allen Geschäften einsetzten, welche Bargeld verfügbar haben und traditionell wenig Misstrauen. So ein Designerhandtäschchenladen ist auch ein gutes Opfer.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
da die vom Kartenbesitzer nicht ausgelöste hohe Zahlung aber inzwischen sicher aufgefallen ist, wird das Hotel die Summe aber nicht zurückzahlen, auf welchem Weg auch immer, oder?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Zumal Rückerstattungen auch auf gesperrten Karten möglich und die Regel ist.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
177
0
da die vom Kartenbesitzer nicht ausgelöste hohe Zahlung aber inzwischen sicher aufgefallen ist, wird das Hotel die Summe aber nicht zurückzahlen, auf welchem Weg auch immer, oder?
Wem soll in einer Serviceabteilung auffallen, wenn bei einem Consultant der viel reist eine Hotelbuchung drauf ist? Die KK Abrechnungen werde in manchen Unternehmen nur alle 2 Monate kontrolliert.
Gleiches gilt im Hotel: Hohes Arbeitsaufkommen, Stress, grundsätzlich eine hohe Kundenfreundlichkeit und Kundenhörigkeit. Es passiert wirklich ständig.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
177
0
Zumal Rückerstattungen auch auf gesperrten Karten möglich und die Regel ist.
Tatsächlich ist die - geklaute - Karte ja garnich gesperrt sondern ich behaupte das nur, um den Händler dazu zu bringen, die Rückzahlung auf anderem Weg zu veranlassen.
 
J

jsm1955

Guest
Bei meinem wird es aber ein Kassenfehler sein. Den da wird es nur mit Girocard beworben.
Leider hat mein Edeka auch einen Kassenfehler, der sich aber darin äußert, dass Amex nicht funktioniert.

Zum Thema Geld an der Kasse: Ich war bisher davon ausgegangen, dass hierfür das Lastschriftverfahren genutzt wird, was naturgemäß bei KK nicht funktionieren sollte?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Leider hat mein Edeka auch einen Kassenfehler, der sich aber darin äußert, dass Amex nicht funktioniert.

Zum Thema Geld an der Kasse: Ich war bisher davon ausgegangen, dass hierfür das Lastschriftverfahren genutzt wird, was naturgemäß bei KK nicht funktionieren sollte?
Ja, ich kenne auch einen neuen Edeka (vorher Kaisers) der seine Probleme mit Amex hat. Diese geht dort nur an einer Kasse.

Lastschrift hat keine Zahlungsgarantie. Es wäre daher grobfahrlässig so etwas per Lastschrift zu regeln.
 
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