Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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teiring

Erfahrenes Mitglied
30.06.2011
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0
MUC
Und was ist mit Leuten, die Konten in der Schweiz geerbt haben und nicht angeben können aus welchen Transaktionen die Erträge kommen, da der Verursacher verstorben ist?

Davon soll es jede Menge Betroffene geben, die auf ein Steuerabkomnen gehofft haben, um das Erbe zu legalisieren.

Es ist halt eben nicht alles schwarz oder weiß ...

Dann muss man halt den Arsch in der Hose haben und es nachversteuern. Opi kann ja schließlich nicht mehr in den Knast gehen. Nur sind einfach ein Großteil unserer Mitgenossen so geldgeil, dass sie lieber das Geld weiter hinterziehen. Als ob so viele Leute Geld in der Schweiz haben. Für die meisten lohnt das ohnehin nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Denke auch, dass das die Regel ist. Da werden schon mal aus 14,2 Kilometer Fahrweg zum Arbeitsplatz 15 Kilometer, aber unterm Strich zahlt der durchschnittliche Steuerzahler Vater Staat zweifellos mehr als er ihm schuldet. Schon aus reiner Bequemlichkeit.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.073
10.763
Dahoam
Denke auch, dass das die Regel ist. Da werden schon mal aus 14,2 Kilometer Fahrweg zum Arbeitsplatz 15 Kilometer, aber unterm Strich zahlt der durchschnittliche Steuerzahler Vater Staat zweifellos mehr als er ihm schuldet. Schon aus reiner Bequemlichkeit.

Auch der Staat ist ein Maximierer ;)
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und was ist mit Leuten, die Konten in der Schweiz geerbt haben und nicht angeben können aus welchen Transaktionen die Erträge kommen, da der Verursacher verstorben ist?

Davon soll es jede Menge Betroffene geben, die auf ein Steuerabkomnen gehofft haben, um das Erbe zu legalisieren.

Es ist halt eben nicht alles schwarz oder weiß ...

Da lache ich aber jetzt ganz herzhaft.... Die Erben können selbstverständlich - ohne eine Strafe befürchten zu müssen - die Beträge nachversteuern, auch schweizer Banken können mindestens für die letzten 10 Jahre lückenlos jeden Umsatz und jedes Geschäft nachvollziehen.
Der Grund wieso hier auf ein Steuerabkommen gehofft wurde ist, dass es in vielen Fällen billiger für die Erben gewesen wäre.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Da lache ich aber jetzt ganz herzhaft.... Die Erben können selbstverständlich - ohne eine Strafe befürchten zu müssen - die Beträge nachversteuern, auch schweizer Banken können mindestens für die letzten 10 Jahre lückenlos jeden Umsatz und jedes Geschäft nachvollziehen.
Der Grund wieso hier auf ein Steuerabkommen gehofft wurde ist, dass es in vielen Fällen billiger für die Erben gewesen wäre.

Und wenn die Schweizer Bank auch nicht sagen kann, wo das Kapital herkam?
Schwarzgeld ? Keine Einkommenssteuer ? Keine Kapitalertragssteuer, ect ?

Die Selbstanzeigen müssen ja lückenlos und vollständig sein.

Es ist eben nicht alles schwarz und weiss ....
Schön, wenn Du jedoch herzhaft lachst !
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.591
807
Da lache ich aber jetzt ganz herzhaft.... Die Erben können selbstverständlich - ohne eine Strafe befürchten zu müssen - die Beträge nachversteuern, auch schweizer Banken können mindestens für die letzten 10 Jahre lückenlos jeden Umsatz und jedes Geschäft nachvollziehen.
Der Grund wieso hier auf ein Steuerabkommen gehofft wurde ist, dass es in vielen Fällen billiger für die Erben gewesen wäre.

Der Lacher ist dann weniger gut, wenn Du erbst und dies in den Zeitraum fiel in dem nach Selbstanzeige nur noch versteuert werden musste und die nette Finanzbehörde Dir erstmal eröffnet, als Erbe sei man ja nicht der Täter und könne sich auch nicht selbst anzeigen, womit dann die damaligen Erleichterungen wegfallen sollten...
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und wenn die Schweizer Bank auch nicht sagen kann, wo das Kapital herkam?
Schwarzgeld ? Keine Einkommenssteuer ? Keine Kapitalertragssteuer, ect ?

Die Selbstanzeigen müssen ja lückenlos und vollständig sein.

Es ist eben nicht alles schwarz und weiss ....
Schön, wenn Du jedoch herzhaft lachst !

Wenn es auch noch Schwarzgeld war hat der Erbe halt mehr zu versteuern. Hätte der Erblasser nicht versucht die Steuer zu bescheissen..... also ich lache da immer noch herzhaft....

Der Lacher ist dann weniger gut, wenn Du erbst und dies in den Zeitraum fiel in dem nach Selbstanzeige nur noch versteuert werden musste und die nette Finanzbehörde Dir erstmal eröffnet, als Erbe sei man ja nicht der Täter und könne sich auch nicht selbst anzeigen, womit dann die damaligen Erleichterungen wegfallen sollten...

Das ist natürlich Pech, dürfte aber auch ein spezialgelagerter Sonderfall sein....
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Eigentlich ja auch ein Unding, dass die Bild-Zeitung davon erfährt, bevor es passiert. Was ist da los bei den deutschen Justizbehörden?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Eigentlich ja auch ein Unding, dass die Bild-Zeitung davon erfährt, bevor es passiert. Was ist da los bei den deutschen Justizbehörden?
Ich finde das sehr gut das die BILD-Zeitung da bestens informiert ist. Nur so ist Druck auf den Behörden und Gerichten, das alles nach Gesetzen und Vorgaben der Rechtssprechung behandelt wird. Ansonsten würde das so ausgehen wie das viele hier vermutet haben: Die ganze Sache wird wegen Mega-Promi-Bonus amigomäßig unter den Teppich gekehrt und fallengelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Ich finde das sehr gut das die BILD-Zeitung da bestens informiert ist. Nur so ist Druck auf den Behörden und Gerichten, das alles nach Gesetzen und Vorgaben der Rechtssprechung behandelt wird. Ansonsten würde das so ausgehen wie das viele hier vermutet haben: Die ganze Sache wird wegen Mega-Promi-Bonus amigomäßig unter den Teppich gekehrt und fallengelassen.

Es gibt aber auch Rechte für den "Angeklagten". So z.B. hätte das gar nicht publik werden dürfen, solange das Verfahren läuft.
Heiligt also Dein Zweck die Mittel?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Es gibt aber auch Rechte für den "Angeklagten". So z.B. hätte das gar nicht publik werden dürfen, solange das Verfahren läuft.
Heiligt also Dein Zweck die Mittel?
Worin besteht das das Recht des Angeklagten: aus meiner Sicht auf einen fairen Prozeß, den soll er haben.
Publizität: Das sofort die bayrische Staatsregierung und sonstwer schon im Januar Bescheid wusste hat ja auch Uli Hoeness mitzuverantworten. Nicht publik heißt also: die Öffentlichkeit (und die Bild-Zeitung) darf nichts erfahren, die Spezi-Strippenzieher zur Abwendung von Strafen dürfen alles wissen damit alles rechtzeitig und unterm Tisch in die "rechte Bahn" gelenkt wird.
Der Zweck heiligt die Mittel: aus Sicht von Hoeneß ja wohl schon. Sonst hätte er nicht veritable deutsche Vorstände von führenden Großunternehmen quasi gezwungen, das diese Corporate Governance Grundsätze ihm zu Liebe über Bord werfen müssen.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.887
498
GVA
Worin besteht das das Recht des Angeklagten: aus meiner Sicht auf einen fairen Prozeß, den soll er haben.
Publizität: Das sofort die bayrische Staatsregierung und sonstwer schon im Januar Bescheid wusste hat ja auch Uli Hoeness mitzuverantworten. Nicht publik heißt also: die Öffentlichkeit (und die Bild-Zeitung) darf nichts erfahren, die Spezi-Strippenzieher zur Abwendung von Strafen dürfen alles wissen damit alles rechtzeitig und unterm Tisch in die "rechte Bahn" gelenkt wird.
Der Zweck heiligt die Mittel: aus Sicht von Hoeneß ja wohl schon. Sonst hätte er nicht veritable deutsche Vorstände von führenden Großunternehmen quasi gezwungen, das diese Corporate Governance Grundsätze ihm zu Liebe über Bord werfen müssen.

es gibt in Deutschland immer noch das Steuergeheimnis. Demnach ist es das Recht von Uli Hoeness, dass die Angelegenheit nicht publik gemacht wird, bevor nicht Anklage erhoben wird.

Des weiteren ist der deutsche Staat um keinen Deut besser als ein Steuerhinterzieher, da er auf kriminellen Wege erworbene Daten erwirbt und somit Straftaten im Ausland unterstuetzt bzw. evtl. sogar in Auftrag gibt

Das sage ich als ehrlicher Steuerzahler und mit Sicherheit nicht als UH-Sympathisant
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Des weiteren ist der deutsche Staat um keinen Deut besser als ein Steuerhinterzieher, da er auf kriminellen Wege erworbene Daten erwirbt und somit Straftaten im Ausland unterstuetzt bzw. evtl. sogar in Auftrag gibt
t

Das sehe ich anders, hier ist der Staat m. E. gefordert Straftaten aufzuklären.

es gibt in Deutschland immer noch das Steuergeheimnis. Demnach ist es das Recht von Uli Hoeness, dass die Angelegenheit nicht publik gemacht wird, bevor nicht Anklage erhoben wird.

Hier stimme ich zu.
 
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Und wenn die Schweizer Bank auch nicht sagen kann, wo das Kapital herkam?
Schwarzgeld ? Keine Einkommenssteuer ? Keine Kapitalertragssteuer, ect ?

Die Selbstanzeigen müssen ja lückenlos und vollständig sein.

Es ist eben nicht alles schwarz und weiss ....
Schön, wenn Du jedoch herzhaft lachst !


Oft zieht sowas ja auch Kreise, die vermieden werden wollen.

Wenn Kandidat A sein Konto in der Schweiz legalisieren will, aber genau weiß, es ist Geld von Kandidat B geflossen, der wiederum nicht legalisieren will oder kann, dann ist das ein schwierig zu lösendes Problem.

Entweder ein Geschäftspartner/Freund muß über die Klinge springen, ist sozusagen Kollateralschaden, oft ist es ja nicht mal nur ein Kontakt sondern einige,
oder Kandidat A kann das nicht bereinigen und muß selbst weiter "in Angst" leben.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Oft zieht sowas ja auch Kreise, die vermieden werden wollen.

Wenn Kandidat A sein Konto in der Schweiz legalisieren will, aber genau weiß, es ist Geld von Kandidat B geflossen, der wiederum nicht legalisieren will oder kann, dann ist das ein schwierig zu lösendes Problem.

Entweder ein Geschäftspartner/Freund muß über die Klinge springen, ist sozusagen Kollateralschaden, oft ist es ja nicht mal nur ein Kontakt sondern einige,
oder Kandidat A kann das nicht bereinigen und muß selbst weiter "in Angst" leben.

Ach jetzt sind wir auch noch bei einer kriminellen Vereinigung.... =;
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
858
622
Berlin
Oft zieht sowas ja auch Kreise, die vermieden werden wollen.

Wenn Kandidat A sein Konto in der Schweiz legalisieren will, aber genau weiß, es ist Geld von Kandidat B geflossen, der wiederum nicht legalisieren will oder kann, dann ist das ein schwierig zu lösendes Problem.

Entweder ein Geschäftspartner/Freund muß über die Klinge springen, ist sozusagen Kollateralschaden, oft ist es ja nicht mal nur ein Kontakt sondern einige,
oder Kandidat A kann das nicht bereinigen und muß selbst weiter "in Angst" leben.

Oder ausschlagen...ach ne da geht ja das ganze schöne Erbe flöten...
 
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F

feb

Guest
Ich finde das sehr gut das die BILD-Zeitung da bestens informiert ist. (...)

Die BILD ("Angst, Hass, Titten und Wetterbericht") als Wächter des Rechtsstaates? Nun, warum nicht, jeder noch so üble Schwerenöter hat auch irgendwo, ganz versteckt, ganz klitzeklein eine gute Eigenschaft.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.887
498
GVA
Das sehe ich anders, hier ist der Staat m. E. gefordert Straftaten aufzuklären.

ich bin voll bei Dir, dass es Aufgabe des Staates ist Straftaten aufzuklaeren. Nur sollte dies mit legalen Mitteln erfolgen. Und die Anstiftung zum Diebstahl ist nun mal nicht legal, egal ob Lieschen Mueller oder der Bundesfinanzminister der Auftraggeber ist.
 
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