Eigentlich ist es in Deutschland sehr fragwürdig, dass die Abgeltungsteuer mit 25 % fast nur halb so hoch ist wie der Spitzensteuersatz.
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Besitzer großer Vermögen signifikant entlastet. Dagegen wurde im Allgemeinen das Handeln mit Aktien und Derivaten wesentlich umständlicher, da die Abgeltungsteuer auf Gewinne direkt abgeführt.
Ergänzend zu den Hinweisen von rotanes:
1) Speziell bei Dividenden fand durch die Abgeltungssteuer sogar eine deutliche Steuererhöhung statt: Unternehmensgewinne werden ja bereits auf Unternehmensebene besteuert, sodaß zusammen mit der Abgeltungssteuer die Steuerbelastung eher in Richtung 55% geht. Aus diesem Grunde gab es ja vor Einführung der Abgeltungssteuer das "Halbeinkünfte-Verfahren", das - recht grob und pauschal - diesem Umstand Rechnung getragen hat. Da die Abgeltungssteuer heute mehr als die Hälfte des Spitzensteuersatzes ausmacht und das Halbeinkünfte-Verfahren weggefallen ist, ist es hier zu einer deutlichen Verschlechterung gekommen.
2) Es ist allgemein anerkannt, daß die höhere Inflationsanfälligkeit des Vermögenseinkommens irgendwie berücksichtigt werden muß. Als Arbeitnehmer bekomme ich jedes Jahr meine Gehaltserhöhung, um den Wertverlust durch Inflation auszugleichen. Als Sparer bekomme ich da keinen Ausgleich. Umgekehrt muß man die Frage stellen: Wenn die Inflation bei 2% liegt und ich bekomme einen Zins von 1,5%, ist es da nicht verfassungswidrig, wenn diese 1,5% auch noch besteuert werden? Dem Grundsatz der "Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit" entspricht dies jedenfalls nicht. Der Zins ist ja kein Einkommen oder Wertzuwachs, sondern lediglich ein Ausgleich für erlittenen Wertverlust.