Sixtshare Schadenforderung

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wbb

Reguläres Mitglied
22.12.2018
83
18
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Hallo zusammen,

ich habe vom Sixt Schadenteam per Email eine Zahlungsaufforderung über 1.000 EUR, das ist der SB bei Sixtshare, erhalten.
Hintergrund: ich hatte 20 Min. bei Sixtshare einen i3 angemietet, welcher an der hinteren Stoßstange unten einen Schaden hatte. Beim Anmieten war mir dieser nicht aufgefallen. Ca. 30 Minuten nach Beenden meiner Fahrt muss ein Nach-Mieter den Schaden festgestellt und an Sixt gemeldet haben. Die Uhrzeiten sind von Sixt dokumentiert.
Sixt hatte mich vor einigen Wochen angeschrieben, ein Schadensformular auszufüllen. Ich habe per Email geantwortet, dass der Schaden außerhalb meiner Anmietung liegt und ich daher nicht zur Klärung des Sachverhalts beitragen könne.
Heute kam die Zahlungsaufforderung über den SB nun per Email, mit angehängtem Gutachten.
Ich kann absolut ausschließen den Schaden verursacht zu haben, da ich auf dieser Fahrt nicht rückwärts gefahren bin. In meiner Straße darf nur vorwärts eingeparkt werden :)

Wie würdet ihr damit umgehen?
- Erstmal ignorieren? Was folgt als nächstes?
- Einen Anwalt zu Rate ziehen? Wo finde ich einen auf Sixt spezialisierten Anwalt?
- Ich habe eine Jahres-Versicherung von leihwagen.de. Diese ist recht schwammig formuliert und unterscheidet eigentlich zwischen Mietwagen- und Carsharing Unternehmen, ich habe die Mietwagen-Versicherung abgeschlossen. Nun ist Sixtshare aber keine eigene Firma, sondern gehört rechtlich zur Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG. Sollte ich versuchen, den Schaden daher dort einzureichen? Auf der Sharing-Rechnung steht leider groß "Sixt Share". Einfach mal nachfragen? 1.000 Euro bezahlen und einreichen scheint mir etwas unsicher, da ich vermute dass der Schaden abgelehnt wird.

Was meint ihr, wie sollte ich weiter vorgehen?
Danke für Eure Tips!
Wolfgang
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.260
21.605
MUC
Für eine rechtssichere Beratung dürfte nur ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt taugen.

Meine Laieneinschätzung eines regelmäßigen DriveNow- und SixtShare-Nutzers: SixtShare muss Dir nachweisen, dass Du den Schaden verursacht hast. Da ihnen das schwer fallen dürfte, wird die Forderung gegen Dich wahrscheinlich fallen gelassen, wenn Du nur selbstbewusst genug antwortest oder dies halt einen entsprechenden Anwalt tun lässt.

Was die Kostenübernahme durch Mietwagenversicherungen angeht, gab es hier auch schon längliche Diskussionen zu. Konsens dürfte sein, dass dies im Einzelfall von den Definitionen von "Mietvertrag" und "Carsharing" abhängt, die im Zweifelsfalls gerichtlich geklärt werden müssen.

ich persönlich würde SixtShare schreiben, dass ich den Schaden nicht verursacht habe und dieses auch an Eides statt versichern würde und daher die Kosten des Schadens bzw. die Selbstbeteiligung nicht übernehmen werde. Dann erstmal kommen lassen. Im Zweifelsall sind wir dann wieder beim Anwalt. Ich gehe aber davon aus, dass SixtShare nach einem ersten Schreiben eines Anwaltes auf Eintreibung der Kosten verzichtet. Tatsächlich können sie mit ihrem aktuellen Vorgehen ein Problem bekommen, zu beweisen, dass Du der Verursacher des Schadens bist. Schließlich sind sie in der Nachweispflicht. Und wie wollen sie das nachweisen, wenn sie das Auto zwischen den letzten Dutzend Mieten nie selbst gesehen haben?
 

Impala_racer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2010
254
43
HAM
www.instagram.com
So etwas scheint bei Sixt Geschäftsmodell zu sein. Ich hatte vor ein paar Jahren mal eine Rechnung über 1.200 Euro für einen angeblichen Steinschlag bekommen, obwohl die Selbstbeteiligung bei (ich glaube) 250 Euro lag. Ich habe bei der Fahrt nichts davon mitbekommen, da ich das Auto im dunkeln bei Regen übernommen hatte, wäre mir dieser allerdings auch nicht aufgefallen.
Nach einigem Schriftwechsel konnte Sixt allerdings nichts beweisen (bei Rückgabe hatte ich eine reine Quittung). Wäre mir eine Rechnung in Höhe der Selbstbeteiligung gestellt worden, hätte ich diese vermutlich bezahlt, damit Ruhe ist. Aber Raupe Nimmersatt konnte ja den Hals nicht vollkriegen...
Seitdem, kein Sixt und kein Drive Now mehr.
 

plotz

Erfahrenes Mitglied
26.05.2015
1.093
305
Wenn alle Stricke reißen: Die i3 funken mit Bordmitteln u.a. Fahrzustände und Bewegungsdaten in häufigen Intervallen an BMW. Gilt auch für Vollbremsungen und Fahrstufen. Diese Datencontainer stehen dem Halter zur Verfügung. Sixtshare wertet so etwas 100%ig auch aus (ohne die AGB zu kennen), alleine aus Diebstahlschutz- und Missbrauchsgründen.

Ggf. über den Anwalt Zugang fordern, wenn die anfangen zu mahnen, vollstrecken oder sonstwas.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Na, wer vertragliche Haftungsansprüche geltend macht, muss schon darlegen und beweisen, dass der Vertragspartner für einen Schaden auch verantwortlich ist (d.h. den Schaden zu „vertreten“ hat) - aber bei Mietwagen bestehen x Möglichkeiten, wann und wie und wo und durch wen es zu einem Schaden gekommen ist. Der vielbemühte Hinweis der Rentals „Der Schaden ist während Ihrer Mietdauer entstanden“ reicht nicht aus, um auch die Verantwortlichkeit zu begründen. Mal deutlich(er): Wieso sollte der Mieter für einen Schaden haften, wenn ein Dritter eine Beule in den Mietgegenstand tritt, nur weil dies ausgerechnet während der Mietdauer geschah? Im Übrigen: Gerade diese nachträglichen Behauptungen durch Rentals sind in der Regel nicht haltbar, wenn nicht mit Eindeutigkeit feststeht, ob der Schaden überhaupt schon vor Rückgabe der Mietsache vorlag. Es kann aber nicht Risiko des Mieters sein, wenn Vermieter heutzutage aus betrieblichen Gründen gerne auf die Prüfung des Fahrzeugs verzichten und den Drop Key zulassen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Weil ich in anderem Zusammenhang darüber gestolpert bin:

https://www.ra-kotz.de/mietwagenbeschaedigung_beweislast_des_vermieters.htm

Ist zwar schon etwas älter und "nur" ein Landgericht, aber jedenfalls eine gute erste Grundlage.

Danke. Kann ich gut gebrauchen. Hertz will mir aktuell knapp 500€ für einen Kratzer auf der hinteren Stoßstange berechnen. Bin mir keiner Schuld bewusst.
Die Bilder vom Fahrzeug bei Übernahme sind so unscharf, dass man nicht sehen kann, ob der Kratzer schon da war oder ob es Staub ist.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Danke. Kann ich gut gebrauchen. Hertz will mir aktuell knapp 500€ für einen Kratzer auf der hinteren Stoßstange berechnen. Bin mir keiner Schuld bewusst.
Die Bilder vom Fahrzeug bei Übernahme sind so unscharf, dass man nicht sehen kann, ob der Kratzer schon da war oder ob es Staub ist.


Bei Übernahme auf dem Protokoll schadenfrei? Wer hat Bilder gemacht? Und bei der Rückgabe wurde mir Dir zusammen der Schaden auf dem Abgabeprotokoll festgehalten? Wie muss man sich den Vorgang vorstellen?
 

wbb

Reguläres Mitglied
22.12.2018
83
18
Hallo zusammen,
ich habe der Sixt Schadenabteilung zurück geschrieben, dass ich den Schaden nicht verursacht habe und daher der erhobenen Forderung nicht nachkomme.
Ebenfalls habe ich darauf verwiesen, dass sie nicht den Nachweis führen dass ich den Schaden verursacht habe.
Ich halte euch auf dem Laufenden :)
VG Wolfgang
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Bei Übernahme auf dem Protokoll schadenfrei? Wer hat Bilder gemacht? Und bei der Rückgabe wurde mir Dir zusammen der Schaden auf dem Abgabeprotokoll festgehalten? Wie muss man sich den Vorgang vorstellen?

Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten.

Bei Übernahme wurde alles aus dem Bürofenster abgewickelt. Ich hatte angefangen weitere Kratzer auf dem Schandsprotokoll aufzunehmen, da hieß es, die kleinen Kratzer berechnen wir nicht. Waren auch wirklich welche an Stellen, die bisher komplett Schandensfrei eingezeichnet waren. Stoßstange habe ich nicht genauer begutachtet.
Meine zusätzlichen aufgenommen Schäden sind bis heute nicht im System.

Mit dem Schadensprotokoll kam eine pdf mit Bildern vom Fahrzeug vor Übernahme. Die sind nicht gut genug um zu erkennen, ob der Schaden schon da war oder ob das Staub/Dreck ist.

Habe das ganze an die AXA Versicherung (über Sparda Platinum) weitergeleitet. Mal sehen was rauskommt.


Was ich am schlimmsten finde, sind die 68€ Bearbeitungsgebühr zur Schadensabwicklung bei hertz. Der zusätzliche Aufwand ist maximal 15 Minuten. Was eine Pauschale von 10-15€ rechtfertigen würde.
 

exstudent

Reguläres Mitglied
15.01.2011
50
1
Na, wer vertragliche Haftungsansprüche geltend macht, muss schon darlegen und beweisen, dass der Vertragspartner für einen Schaden auch verantwortlich ist (d.h. den Schaden zu „vertreten“ hat)

Wie verhält es sich, wenn dem Mieter das Auto gestohlen wird (ohne seine Schuld)? Hafter der Mieter (bzw. seine Versicherung), oder haftet er nicht, weil es ja nicht seine Schuld ist?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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4.225
MUC/INN
Wie verhält es sich, wenn dem Mieter das Auto gestohlen wird (ohne seine Schuld)? Hafter der Mieter (bzw. seine Versicherung), oder haftet er nicht, weil es ja nicht seine Schuld ist?


In dem Fall musst Du erstmal glaubhaft machen, dass der Wagen tatsächlich gestohlen wurde. Hierzu auch OLG DUS (Beschl. v. 10.09.2007, Az.: I 24 U 97/07). Ansonsten kommt es nicht auf die Frage einer "Schuld" an, sondern es geht hier gerade im die Frage, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schaden durch Dich bzw. im Zeitraum Deiner Anmietung entstanden ist. Wenn Dir das Auto gestohlen wird, ist das unweigerlich der Fall. Insoweit haftest Du im Rahmen der Selbstbeteiligung (OLG CGN, Urteil vom 19. 1. 2001 - 19 U 198/99)
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.478
Neuss
www.drboese.de
In dem Fall musst Du erstmal glaubhaft machen, dass der Wagen tatsächlich gestohlen wurde. Hierzu auch OLG DUS (Beschl. v. 10.09.2007, Az.: I 24 U 97/07). Ansonsten kommt es nicht auf die Frage einer "Schuld" an, sondern es geht hier gerade im die Frage, dass der Vermieter beweisen muss, dass der Schaden durch Dich bzw. im Zeitraum Deiner Anmietung entstanden ist. Wenn Dir das Auto gestohlen wird, ist das unweigerlich der Fall. Insoweit haftest Du im Rahmen der Selbstbeteiligung (OLG CGN, Urteil vom 19. 1. 2001 - 19 U 198/99)

Es ist egal, ob ein Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Verschulden ist relevant.

(Also, klar, wenn der Schaden nicht während der Zeit entstanden ist, haftet der Mieter natürlich auch nicht ;))
 
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sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Bei mir ist jetzt auch ein Fall, dass bei einer Sixt Share Anmietung eines 1er BMWs mir vorgeworfen wird, dass ich hinten beim Parken irgendwo aufgefahren bin. Ich habe jedoch nur seitlich eingeparkt bzw. dort war nirgends ein Poller etc. wo ich hätte drauf fahren können.
Ich sollte ein Schadensmeldungsformular ausfüllen wo ich geschrieben habe, dass während meiner Mietzeit kein Schaden entstanden ist und es nach mir passiert sein muss.

Nach 2 Monaten kam jetzt eine Antwort, dass der Mieter nach mir den Schaden gemeldet hat und nach ausführlicher Prüfung während meiner Mietzeit der Schaden entstanden sein muss. Ich soll 450 Euro Selbstbeteiligung zahlen.

Ich habe leider keine Fotos gemacht vor/nach dem Anmieten, bin jedoch um das Fahrzeug gelaufen um nach starken Kratzern zu sehen. Die Kratzer habe ich nicht gesehen bzw. jemand ist hinten am Heck über den Reifen an einem Boller etwas aufgesetzt und der Bereich dort hat Kratzer.
Ich weiß leider nicht, ob es schon da war oder nach mir erst kam. So genau über den Reifen habe ich nicht nachgesehen.

Habe vor allem nach großen Kratzern / Dellen geschaut.

Sixt hat ein Gutachten vom April (2 Monate später) mitgeschickt. Etwas komisch, dass das Gutachten erst 2 Monate später gemacht wurde.

Ich habe per Email der Schadensforderung wiedersprochen und nochmal geschrieben, dass während meiner Mietzeit kein Schaden entstanden ist.

Was würdet ihr tun? Habt ihr Erfahrung wie Sixt reagiert?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Es ist überraschend, dass Sixt, die eigentlich mit DriveNow entsprechend Erfahrung gesammelt haben sollten, jetzt bei Sixt Share so vorgeht. Eine ähnlich kleinliche Vorgehensweise wie im normalen Mietgeschäft als Einkommensquelle wird mittelfristig kaum effizient sein aufgrund der noch höheren Mieter-Frequenz und der wenig verlässlicheren Nachweismöglichkeiten, und wird natürlich außerdem auf noch weniger Gegenliebe bei Kunden stoßen.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
973
248
Wenn du keinen Schaden verursacht hast, musst du auch keinen regulieren. Bei einem Mietfahrzeug, welches einfach am Straßenrand aufgesammelt und zurückgelassen wird, wäre ich auf den Nachweis mehr als gespannt.

Ich würde es einfach darauf ankommen lassen, habe aber keine konkreten Erfahrungen in solchen Fällen mit Sixt Share. Habe vor Ewigkeiten mal eine Reklamation von Flinkster gehabt. Habe denen zurückgeschrieben, das ich nicht weiß, was da passiert ist, und ich es nicht wahr. Wahr ich im übrigen wirklich nicht und habe nie wieder etwas von denen gehört.
 
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sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Ich habe leider keine Fotos gemacht, bin aber um das Auto gelaufen und habe solche großen Kratzer wie auf dem Foto von Sixt nicht gesehen.

Es ist wohl ein Vormieter irgendwo etwas aufgesetzt mit dem Auto. Entweder ein hoher Boardstein oder Boller.

Der Mieter nach mir hat es anscheinend gemeldet.
 

sommerp

Erfahrenes Mitglied
07.08.2016
251
2
Aber dann wär die Selbstbeteiligung bei Carsharing auch meistens eher sinnlos.
Also nur wenn man einen Unfall baut …

Aber wenn Schaden nie nachgewiesen werden kann.

Also bin ich wirklich nicht verantwortlich, falls ich einen Vorschaden beim um das Auto laufen übersehen habe?
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.579
4.225
MUC/INN
Nur weil es für den Anbieter eine extra Einnahmequelle darstellt, heißt es nicht, dass es objektiv sinnvoll ist.

Grundsätzlich bist Du als Mieter für die im Mietzeitraum entstandenen Schäden verantwortlich. Der Vermieter muss dir aber nachweisen, dass der Mietschaden im von dir angemieteten Zeitraum entstanden und du dafür verantwortlich bist. Der Autovermieter muss dir als Anspruchsteller also nachweisen, dass der beanspruchte Schaden vollumfänglich von dir verursacht wurde. Für einen Vorschaden ist also derjenige verantwortlich, der zuvor Mieter war, wenn er den Schaden verursacht hat. Die Mietwagenfirma muss sich den Vorschaden anrechnen lassen. Ich prüfe bei Carsharing aufgrund der quasi unmöglich erfüllbaren Beweislast nie auf Vorschäden, bei Mietwägen schaue ich schon einmal drum, um nachher keine ewigen Diskussionen führen zu müssen.
 
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