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Aber ist die Leistung für diesen Schaden erfüllt, wenn
A) Ich die Miete beende bzw. den Mietvertrag unterschreibe
B) Der Schaden am Mietfahrzeug entstanden ist
C) Das Schaden festgestellt wird
D) Das Schadensgutachten erstellt wird
E) Der Schaden wirklich behoben wird
G) Der Schaden von mir bezahlt bzw. anerkannt wird
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Die Rechnung ist eine Werkstattrechnung, also haben wir die Leistungserfüllung bei Erbringung der Reparatur. Hierzu brauchen wir das Datum dieser um den MwSt Satz zu berechnen. Allerdings ist es eine andere Frage, ob der Schaden wirklich von dir ist, wenn das erst Monate später entdeckt wurde. Also ab zum Anwalt...