Aus dem Smartbroker-Brief, mit dem die Zugangsdaten mitgeteilt werden (wörtliches Zitat, zuvor wird beschrieben, dass beim ersten Zugriff der mitgeteilte Identifier geändert werden muss):
Danke. Das ist doch mal eine Information mit der man arbeiten kann. Ich konnte mich gerade nicht daran erinnern irgendwo etwas von 10 bis max. 20 Buchstaben und/oder Ziffern gelesen zu haben.
Ernst gemeinte Frage: Wenn du Smartbroker-Brief schreibst, dann meinst du das Schreiben der DAB BNP Paribas mit den Zugangsdaten, richtig? Sollte dem so sein... kann es sein, dass die Information zur Länge des Identifiers auf der Rückseite des Schreibens steht, von der dort die Rede ist? Die ist bei mir nämlich leer geblieben... und bis jetzt habe ich da nicht weiter drüber nachgedacht, da ich mir nicht vorstellen konnte dort irgendwas wichtiges vorzufinden, das nicht auch online zu erfahren wäre (was schließlich scheinbar auch so ist... nur wird es online eben falsch kommuniziert).
Sollte meine Vermutung also stimmen, dann bin ich nach wie vor der Meinung, dass ich maximal den Fehler begangen habe mich nicht weiter um besagte Rückseite zu kümmern und diese sofort wieder zu vergessen, da ich davon ausging, es wären dort ohnehin keine essentiellen Informationen abgedruckt.
Es ist wahrlich ein Skandal und sollte unbedingt sofort der BaFin gemeldet werden, dass diese „Frickelbuden“ unterstellen, dass ihre Neukunden solche Schreiben lesen.
Manche Kunden sollten vielleicht doch besser Abstand vom Online-Broking nehmen und alles mit Unterstützung von Filialmitarbeitern abwickeln. Alternativ könnten Kunden, die auf Probleme stoßen - bevor sie groß herumtönen und den ältesten seit 1994 am Markt befindlichen Online-Broker als „Frickelbude“ bezeichnen - nicht reflexartig die Schuld beim Broker suchen, sondern sich mit den zur Verfügung gestellten Informationen des Brokers auseinandersetzen.
Irgendwie läuft hier doch beides nicht: Online bekomme ich falsche Informationen zur Verfügung gestellt und offline per Post werden sie scheinbar gar nicht erst gedruckt und/oder zugestellt. Gut... letzteres kann mal passieren.
Dennoch irgendwie erschreckend. Vor allem wenn man sich das von dir dankenswerterweise angeführte Alter des Online-Brokers ins Gedächtnis ruft. Da kann man es ja gar nicht mal darauf schieben, dass sie neu am Markt wären...
Du musst ja ganz schön viel Zeit haben, so lange Passwörter einzutippen.
Siehe:
Wenn eine Seite behauptet, ich könne ein Passwort mit bis zu 60 Zeichen verwenden, dann bitte ich meinen Passwortmanager um genau das.
Wer sich heute noch Passwörter merkt (unverschlüsselt aufschreibt), oder gar wiederverwendet, handelt fahrlässig.
Genau so. Dazu noch die erlaubten bzw. verbotenen Sonderzeichen festlegen und ab dafür.
P.S.: Die spätere Eingabe des Passworts (egal ob 10, 60 oder 128 Zeichen) erfolgt im Millisekunenbereich. Auf Wunsch auch automatisch bei Aufruf der Website ohne weiteres Zutun.