Sparkassen Sammelthread

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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
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OK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
 

CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
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Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
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Oberfranken
Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
Das sehe ich auch so. Eine Werkstatt schickt mich exakt ein mal wie einen Bittsteller zum ATM. Es gibt sicher auch ordentliche Werkstätten, die möchten, dass der Kunde wiederkommt.
Leider darf die Werkstatt das Auto behalten, bis bezahlt wurde, auch wenn vorher Kartenzahlung vereinbart wurde. Solche verbraucherfeindlichen Gesetze sollten geändert werden. Die Gebühren vom Fremd-ATM kann der Kunde theoretisch von der Werkstatt verlagen.
 

born4fly

Aktives Mitglied
10.12.2024
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OK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagt
Man hat mir erzählt, es können keine Tele bestellt werden, und die Rechnung gibt es erst später per Post. Zur Abholung -wie gesagt- nur Bargeld,sonst kein Auto, und als Quttung gab es einen handgeschriebenen Zettel,mit Stempel !
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
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Oberfranken
Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagt
Man hat mir erzählt, es können keine Tele bestellt werden, und die Rechnung gibt es erst später per Post. Zur Abholung -wie gesagt- nur Bargeld,sonst kein Auto, und als Quttung gab es einen handgeschriebenen Zettel,mit Stempel !
Nur wenn bargeldlose Zahlung nachweislich vereinbart war, darf der Händler nicht auf Barzahlung bestehen und das Auto zurückhalten. Das Zurückhalten würde ein Händler nur ein mal mit mir machen. Ich würde sogar evtl. Mehrkosten durch dieses Verhalten vom Händler verlangen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist hier von Vorteil.