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Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?Im Prinzip ist dafür die Autowerkstatt verantwortlich, weil die keine Kartenzahlung angenommen haben.
Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?Im Prinzip ist dafür die Autowerkstatt verantwortlich, weil die keine Kartenzahlung angenommen haben.
Sie konnte doch wegen eines Hackerangriffs (temporär) keine Kartenzahlung annehmen.Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?
Das sehe ich auch so. Eine Werkstatt schickt mich exakt ein mal wie einen Bittsteller zum ATM. Es gibt sicher auch ordentliche Werkstätten, die möchten, dass der Kunde wiederkommt.Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagtOK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
Nur wenn bargeldlose Zahlung nachweislich vereinbart war, darf der Händler nicht auf Barzahlung bestehen und das Auto zurückhalten. Das Zurückhalten würde ein Händler nur ein mal mit mir machen. Ich würde sogar evtl. Mehrkosten durch dieses Verhalten vom Händler verlangen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist hier von Vorteil.Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagt
Man hat mir erzählt, es können keine Tele bestellt werden, und die Rechnung gibt es erst später per Post. Zur Abholung -wie gesagt- nur Bargeld,sonst kein Auto, und als Quttung gab es einen handgeschriebenen Zettel,mit Stempel !