ANZEIGE
Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?Im Prinzip ist dafür die Autowerkstatt verantwortlich, weil die keine Kartenzahlung angenommen haben.
Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?Im Prinzip ist dafür die Autowerkstatt verantwortlich, weil die keine Kartenzahlung angenommen haben.
Sie konnte doch wegen eines Hackerangriffs (temporär) keine Kartenzahlung annehmen.Hatte die Werkstatt denn Kartenzahlung beworben? Oder willst du einfach nur dein eigenes Versäumnis auf andere abwälzen?
Das sehe ich auch so. Eine Werkstatt schickt mich exakt ein mal wie einen Bittsteller zum ATM. Es gibt sicher auch ordentliche Werkstätten, die möchten, dass der Kunde wiederkommt.Im letzteren Fall würde ich auf eine Rechnung zur Überweisung bestehen und kein Bargeld holen. Auf Wunsch gegen Echtzeitüberweisung, falls sie das Auto ohne Zahlungseingang nicht freigeben.
Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagtOK, dann andersrum gefragt - war zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. Fahrzeugabgabe der Hackerangriff bekannt, und war darauf hingewiesen, dass aktuell keine Kartenzahlung möglich ist? Oder erfolgte der Hackerangriff zwischen Fahrzeugabgabe und -abholung, also "überraschend" für den Kunden?
Nur wenn bargeldlose Zahlung nachweislich vereinbart war, darf der Händler nicht auf Barzahlung bestehen und das Auto zurückhalten. Das Zurückhalten würde ein Händler nur ein mal mit mir machen. Ich würde sogar evtl. Mehrkosten durch dieses Verhalten vom Händler verlangen. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist hier von Vorteil.Der Hackerangriff wurde mir erzählt bei Auftragsaufgabe. Allerdings nicht,das damit auch Kartenzahlung ausfält. Das wurde mir erst bei Abholung gesagt
Man hat mir erzählt, es können keine Tele bestellt werden, und die Rechnung gibt es erst später per Post. Zur Abholung -wie gesagt- nur Bargeld,sonst kein Auto, und als Quttung gab es einen handgeschriebenen Zettel,mit Stempel !
Ich dachte, Sparkassen dürfen nicht grundlos kündigen. Die werden ja wohl nicht den Karteneinsatz (für Tagesgeldanlage) als Missbrauch werten? Krass.Heute ein Einschreiben von der BSpk. Reichenau von der Post abgeholt.
Man kündigt mir ordentlich ohne Nennung von Gründen. Werde mal den sachgerechten Grund erfragen.
Habe das Konto wegen der MC Gold und der Versicherungen. Kreditrahmen der MC wurde recht regelmäßig als Tagesgeld angelegt.
Habe mal auf die Rechtslage hingewiesen und um die Rücknahme der Kündigung gebeten. Sonst gibt es ja auch noch Schlichtungsstellen.Ich dachte, Sparkassen dürfen nicht grundlos kündigen. Die werden ja wohl nicht den Karteneinsatz (für Tagesgeldanlage) als Missbrauch werten? Krass.
Das gilt tatsächlich nur unter gewissen Bedingungen. Beispielsweise musst du im Einzugsgebiet wohnen.Ich dachte, Sparkassen dürfen nicht grundlos kündigen. Die werden ja wohl nicht den Karteneinsatz (für Tagesgeldanlage) als Missbrauch werten? Krass.
Kommt auf die Gebühr an. Ein zinsloses Darlehen kostet die Bank einiges an Geld bei den aktuellen Zinsen. Auch beim Shopping. Aber da ist es zumindest über den Abrechnungszeitraum verteilt und nicht alles zu Beginn. Außerdem könntest du wenn du konsumiert hättest in den Dispo rutschen.Wenn man die Kontogebühren zahlt und Topups macht, verdient die Bank doch an der KK so viel, als wenn ich mit der Karte ordentlich shoppen gehe.
Ist nicht mehr der Till für dich zuständig?Bei der BSpk. Reichenau gab es einen Personalwechsel bei der Betreuung der Kunden.
Das handhabt wohl jede Sparkasse anders. Ich bin Kunde meiner Sparkasse seit dem 16. Lebensjahr. Bin aber dann weggezogen , 300 km nördlich (das ist jetzt 40 Jahre her) ,und bin immer noch Kunde bei meiner alten Sparkasse. Nix mit "Einzugsgebiet" ...Das gilt tatsächlich nur unter gewissen Bedingungen. Beispielsweise musst du im Einzugsgebiet wohnen.
Es ging darum ob sie es dürfen, nicht ob sie es machenDas handhabt wohl jede Sparkasse anders. Ich bin Kunde meiner Sparkasse seit dem 16. Lebensjahr. Bin aber dann weggezogen , 300 km nördlich (das ist jetzt 40 Jahre her) ,und bin immer noch Kunde bei meiner alten Sparkasse. Nix mit "Einzugsgebiet" ...
Aber die 2,50 € Kontoführungsgebühr hast du damals zugestimmt? Oder hast du noch das 0,00 € Konto?Heute ein Einschreiben von der BSpk. Reichenau von der Post abgeholt.
Man kündigt mir ordentlich ohne Nennung von Gründen. Werde mal den sachgerechten Grund erfragen.
Habe das Konto wegen der MC Gold und der Versicherungen. Kreditrahmen der MC wurde recht regelmäßig als Tagesgeld angelegt.
das dürfte der Kündigungsgrund sein (den sie Dir, wenn sie nicht ganz blöd sind, natürlich nicht mitteilen werden)Kreditrahmen der MC wurde recht regelmäßig als Tagesgeld angelegt.
Der kümmert sich jetzt um Geschäftskunden.Ist nicht mehr der Till für dich zuständig?![]()
Einen sachgerechten Grund müssen sie aber nennen.das dürfte der Kündigungsgrund sein (den sie Dir, wenn sie nicht ganz blöd sind, natürlich nicht mitteilen werden)
Ja klar, zahlte die aktuellen Gebühren.Aber die 2,50 € Kontoführungsgebühr hast du damals zugestimmt? Oder hast du noch das 0,00 € Konto?