Splitten von Rechnungen

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.768
1.897
TXL
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es geht um einen geplanten Aufenthalt von 2 Nächten in einem Holiday Inn , hier würde ich die Rechnung splitten wollen (privat / geschäftlich).
Meine bisherige Erfahrung ist, dass das bei manchen Hotels völlig problemlos geht, andere tun sich sehr schwer.
Ist das abhängig von der eingesetzten Software ?
wird es komplizierter, wenn es eine Rate incl. Frühstück ist ?
Eure Tipps und Erfahrungen ?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.317
5.715
Bei zwei Buchungen und zwischenzeitlichem kompletten ein- und auschecken geht das problemlos. Bei nur einer Buchung kann es schwierig werden. Hier das Thema auf jeden Fall beim checkin adressieren. Wenn du nicht aufpasst kriegst du dann zwar zwei Rechnungen, wobei auf jeder Rechnung steht „Check in: Tag 1“ und „Check out: Tag 3“. Ob das für dich ein Problem ist musst du selbst wissen.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.072
859
Sicherster Weg = zwei Buchungen. Wobei sich die Frage stellt, brauchst du für deine private Übernachtung überhaupt eine Rechnung?

Bei Buchungen im Ausland kann man im Zweifelsfall auch über Pauschalen abrechnen. (Geht innerhalb von DE auch, macht aber meist keinen Sinn).
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.072
859
Sofern der AG da mitmacht ;)
Meiner lässt das zB nicht zu.
Warum nicht? Gönnt dir dein AG im Zweifelsfall ein kleines Plus auf dem Kto nicht? Es gibt keinen vernünftigen Grund nicht über Pauschalen abzurechnen. Oder rechnet dein AG auch die Verpflegung nur mit Beleg ab?

Ich rechne seit Jahren alle Auslandsaufenthalte nur über Pauschalen ab, das ist 1. viel einfacher und 2. bekommt man meist mehr Geld als man aufwendet - steuer- und sozialabgabenfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.840
1.378
es geht um einen geplanten Aufenthalt von 2 Nächten in einem Holiday Inn , hier würde ich die Rechnung splitten wollen (privat / geschäftlich).
Meine bisherige Erfahrung ist, dass das bei manchen Hotels völlig problemlos geht, andere tun sich sehr schwer.
Ist das abhängig von der eingesetzten Software ?
wird es komplizierter, wenn es eine Rate incl. Frühstück ist ?
Eure Tipps und Erfahrungen ?
wozu brauchst du den privaten Teil der Rechnung?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.072
859
Ich weiss, daher ja die Frage. Kann man machen, Übernachtung nur gegen Beleg und Verpflegung nur gegen Beleg wäre dann konsequent. Wenn abre Verpflegung gegen Pauschale spricht nichts gegen Übernachtung gegen Pauschale - ausser das der AG dem MA die paar Euro nicht gönnt.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
13.039
7.150
Paralleluniversum
Warum nicht? Gönnt dir dein AG im Zweifelsfall ein kleines Plus auf dem Kto nicht?
Genau. Compliance. Bereicherung auf Firmenkosten ist nicht.
Es gibt keinen vernünftigen Grund nicht über Pauschalen abzurechnen. Oder rechnet dein AG auch die Verpflegung nur mit Beleg ab?
Nein, nur mit den gesetzlichen Pauschalen. Bzw. den Abzügen für Frühstück etc.
Ich rechne seit Jahren alle Auslandsaufenthalte nur über Pauschalen ab, das ist 1. viel einfacher und 2. bekommt man meist mehr Geld als man aufwendet - steuer- und sozialabgabenfrei.
Und genau das darf ja nicht sein......;) Dann würden ja die belohnt werden, die Reisen. Ne!
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.840
1.378
es geht um einen geplanten Aufenthalt von 2 Nächten in einem Holiday Inn , hier würde ich die Rechnung splitten wollen (privat / geschäftlich).
Meine bisherige Erfahrung ist, dass das bei manchen Hotels völlig problemlos geht, andere tun sich sehr schwer.
Ist das abhängig von der eingesetzten Software ?
wird es komplizierter, wenn es eine Rate incl. Frühstück ist ?
Eure Tipps und Erfahrungen ?
koennte dir n paar Tipps geben, allerdings wuerden die wieder zu den forenueblichen Empoerungen und Shitstorms fuehren.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
10.072
859
Genau. Compliance. Bereicherung auf Firmenkosten ist nicht.

Nein, nur mit den gesetzlichen Pauschalen. Bzw. den Abzügen für Frühstück etc.
Siehst du diesen Widerspruch verstehe ich nicht, also der MA darf keinen Cent "zu viel" bekommen ABER gleichzeitig ist es kein Problem wenn er mehr ausgeben muss als durch die Pauschalen abgedeckt wird.
Und genau das darf ja nicht sein......;) Dann würden ja die belohnt werden, die Reisen. Ne!
Naja, ich gleube nicht das jemand längerfristig einen Job mit Reisetätigkeit macht nur weil er hin und wieder 50€ zusätzlich einstreicht.

Aber ich kenne das noch aus meiner Zeit als Angestellter, da haben auch alle gedacht das Geschäftsreisen eigentlich nur mit einem Trip nach Las Vegas oder in die Karibik zu toppen wären. Komischerweise hat sich das Management dann gerade am Wochenende doch komplett mit Reisen zurückgehalten - ausser man konnte golfen und einen Termin kombinieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

den brauche ich natürlich nicht....
Dann bitte einfach darum das du nur die erste Nacht in Rechnung gestellt bekommst, am besten die zweite Nacht noch mit einem anderen Zahlungsmittel bezahlen.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.840
1.378
den brauche ich natürlich nicht....
ok,
dass du den Aufenthalt selber trennen willst, fällt bei mir sowieso raus
ich reiche auch Wochenenden und sonstige Tage ein, wenn ich auf Geschäftsreisen bin

die Trennung der Hotelrechnungen geht dann zwischen der Übernachtung selber, und allem was konsumiert wird, also Minibar oder irgendwelche Speisen und Getränke, die man im Hotel so auf die Zimmerrechnung setzen läßt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.317
5.715
E
meine Ausgangsfrage bezog sich ja ursprünglich darauf, dass das bei einigen Hotels problemlos geht, bei anderen nicht und ob das an der Software -oder auch an der Unfähigkeit des jeweiligen MA - liegt.
wenn man diese Software nutzt:

https://hilfe.hotel-profi.de/index.htm?context=1300

scheint das ja völlig easy zu sein.
Es ist easy mit jeder Software, aber es kommt darauf an, was Du willst und was du kommunizierst.

Bei einem Hotel hat ein Aufenthalt eine Buchungsnummer, sowas wie den File Key bei den Airlines. Da sind alle Daten drin für deinen Aufenthalt: Name, Adresse, Raten, FF oder Hotelprogramm und: Anreisedatum und Abreisedatum.

Es ist kein Problem, die Rechnung zu splitten, nur wirst Du in der Regel alle anderen rechnungsrelevanten Daten wie z.B. An- und Abreisedatum auf jeder der gesplitteten Rechnungen finden. Wenn Dir das egal ist, gut. Mir wäre es als Arbeitgeber nicht egal, weil z.B. eine Anreise am Donnerstag und eine Abreise am Sonntag den Betriebsausgabenabzug auch dann gefährdet, wenn sich nur die Nacht von Donnerstag auf Freitag auf der Rechnung findet. Wäre bei uns nicht akzeptiert worden.

Darum legt man ja zwei Buchungen an oder macht alternativ eine und lässt die in zwei Buchungen posten. Geht alles, nur muss der Gast die Fähigkeit haben, es auch zu erklären. Die Angabe alleine "ich brauche zwei Rechnungen" ist halt nicht hinreichend. Und das muss der Gast auch früh genug machen. Macht er es nämlich erst nach der relevanten Nacht, dann ist die Charge oft schon auf einer Rechnung "geposted" und das lässt sich nicht mehr einfach korrigieren.
 
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