Welcher Kunde will Dich auch im Morgengrauen........Also zwei Flaschen Wein alleine und dann im Morgengrauen zum Kunden: Respekt. Das würde bei mir nicht funktionieren.
Gruß
Flyglobal
Also zwei Flaschen Wein alleine und dann im Morgengrauen zum Kunden: Respekt. Das würde bei mir nicht funktionieren.
Gruß
Flyglobal
das stimmt, ausweisen müssen die für's Frühstück immer den reduzierten %Satz
Zurück zum steuerlichen Thema und durchaus erst gemeint: Wenn ich im Flugzeug Essen serviert bekomme (ich meinen Langstrecke C, nicht Keks und Kaffee auf einem 1 Std Flug), frage ich mich doch ob das in der Abrechnung nicht als "erhaltene Verpflegung" und damit Abzug von der Tagespauschale eingetragen werden muss. Immerhin habe ich dafür nicht (selbst) bezahlt sonder mein AG, aber eine entsprechende Leistung erhalten. Bin ich hier zu genau bzw gibt es eine Regelung hierzu?
Zurück zum steuerlichen Thema und durchaus erst gemeint: Wenn ich im Flugzeug Essen serviert bekomme (ich meinen Langstrecke C, nicht Keks und Kaffee auf einem 1 Std Flug), frage ich mich doch ob das in der Abrechnung nicht als "erhaltene Verpflegung" und damit Abzug von der Tagespauschale eingetragen werden muss. Immerhin habe ich dafür nicht (selbst) bezahlt sonder mein AG, aber eine entsprechende Leistung erhalten. Bin ich hier zu genau bzw gibt es eine Regelung hierzu?
Kommt das denn vor? Da hätte ja jeder Mitarbeiter einen Kunden dabei, beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen - wenn ihn sonst die Versteuerung trifft.
im Flugzeug gelten die Pauschalen von Österreich - fragt bitte nicht warum, ist aber so - abgezogen hat noch nie jemand was, aber wer ist denn länger als 24h in der Luft? Normalerweise landet man nach c.a 12-14h wieder und dann gilt die Pauschale von dem Land, wo man eingereist ist oder?
Wieso soll da Österreich gelten - ist doch in D vom Bundesfinanzinsterium klar geregelt:
Grundsätzlich gilt der Satz des Reiseziels, welches man vor 24h erreicht. Beginne ich die Reise um 13 Uhr, fahre zum Flughafen, checke ein, gehe dann auf Langstrecke und lande erst um 6 Uhr morgens am nächsten Tag: Tag 1 = Spesen Deutschland, da ich kein anderes Land erreicht habe. Lande ich um 2359 DEUTSCHER Zeit in Dubai, so ist für diesen Tag der Spesensatz der VAE zu Grunde zu legen.
ja ich spreche von Übernachtungspauschalen!
Übernachtungspauschale, während man im von der Firma bezahlten Flieger sitzt...???
Oder verstehe ich Dich falsch?
In diesem Zusammenhang mal eine Frage.
Wenn ich in dei USA reise beträgt der Verpflegungsmehraufwand 36€ (24Std) für LA beträgt dieser 50€. Ist mit Los Angeles in diesem Zusammenhang die Stadt oder das County gemeint?
Da hier das Thema Übernachtungspauschale kurz angesprochen wurde: In welchem Szenario nützt die mir eigentlich was? Ich kann bei meinem AG nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten einreichen (die nebenbei auch noch mit der Company CC bezahlt werden). Früher konnte ich noch die Pauschale ansetzen und das Hotel aus eigener Tasche bezahlen. Habe dann vom AG die Pauschale ausgezahlt bekommen. Darf ich jetzt nicht mehr - was bringt einem die dann noch?
Was darfst Du nicht mehr? Die Ü-Pauschale ansetzen?
Wenn ich bei einem Bekannten in der Nähe von ZRH übernachte (auf Dienstreise), bekomme ich 160 EUR Ü-Pauschale... davon gehen wir dann immer gut essen.
die Ü-Pauschale zu bezahlen, ist freiwillig und stellt die maximale steuerfreie Erstattung ohne Beleg dar! In meiner alten Firma wurden diese Beträge von 2004 eingefroren, weil sie in beide Richtungen nie der Realität entsprechen (160€ kosten die Hotels vielleicht in Zürich, aber nicht auf dem Land, andereseits kann man in Deutschland für 29€ (??) fast nirgends mehr übernachten)
Naja, dafür hat der Gesetzgeber ja die gesonderten Pauschalen für bestimmte Städte eingeführt. Siehe LA, Miami, NYC etc. Für CH im Allgemeinen beträgt die Pauschale 110€, für Bern 115€.