Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
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Also zwei Flaschen Wein alleine und dann im Morgengrauen zum Kunden: Respekt. Das würde bei mir nicht funktionieren.
Gruß
Flyglobal
 

edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Also zwei Flaschen Wein alleine und dann im Morgengrauen zum Kunden: Respekt. Das würde bei mir nicht funktionieren.
Gruß
Flyglobal

Ist ja auch schon (wie oben angeführt) 20 Jahre her. Damals hatte ich zwar mehr Mühe mit dem Aufstehen, wie mein nunmehr erwachsener Sohn heute, aber der damalige Wechsel in eine Frühaufsteher-Branche hat mich wirklich gefordert.
Im Job davor hiess es zwischen 10 und 12 im Büro zu sein, danach um 08h beim Kunden, auch wenn dieser 200km entfernt war. Den leitenden Organen reichte ja 09h, aber manche Sachbearbeiter-Gruppe in Konzernen forderte immer 08h ein, die wollten um 3h nach Hause gehen. (Herr Edelweiss, nehmen Sie doch den Zug um 05h20, dann sind Sie vor 08h bei uns). Ich war knapp am Auszucken. ;-))
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Zurück zum steuerlichen Thema und durchaus erst gemeint: Wenn ich im Flugzeug Essen serviert bekomme (ich meinen Langstrecke C, nicht Keks und Kaffee auf einem 1 Std Flug), frage ich mich doch ob das in der Abrechnung nicht als "erhaltene Verpflegung" und damit Abzug von der Tagespauschale eingetragen werden muss. Immerhin habe ich dafür nicht (selbst) bezahlt sonder mein AG, aber eine entsprechende Leistung erhalten. Bin ich hier zu genau bzw gibt es eine Regelung hierzu?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Zurück zum steuerlichen Thema und durchaus erst gemeint: Wenn ich im Flugzeug Essen serviert bekomme (ich meinen Langstrecke C, nicht Keks und Kaffee auf einem 1 Std Flug), frage ich mich doch ob das in der Abrechnung nicht als "erhaltene Verpflegung" und damit Abzug von der Tagespauschale eingetragen werden muss. Immerhin habe ich dafür nicht (selbst) bezahlt sonder mein AG, aber eine entsprechende Leistung erhalten. Bin ich hier zu genau bzw gibt es eine Regelung hierzu?

Bei uns hat man das vor ca 2 Jahren in einer weiteren optimierunsrunde der Reisekosten genau das eingeführt. Seiden werden die Abzüge wärmend der Flugs eingetragen. Da kann ich aber mit leben.

Gruß
Flyglobal
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Zurück zum steuerlichen Thema und durchaus erst gemeint: Wenn ich im Flugzeug Essen serviert bekomme (ich meinen Langstrecke C, nicht Keks und Kaffee auf einem 1 Std Flug), frage ich mich doch ob das in der Abrechnung nicht als "erhaltene Verpflegung" und damit Abzug von der Tagespauschale eingetragen werden muss. Immerhin habe ich dafür nicht (selbst) bezahlt sonder mein AG, aber eine entsprechende Leistung erhalten. Bin ich hier zu genau bzw gibt es eine Regelung hierzu?


Tja, dann soll mal bitte jemand eine ungefähre Definition von geltwertem-vorteil-entsprechendem Frühstück machen. Full English? American? Continental? Bayerisch? Ich hab schon 20% Abzüge (im Falle von NL wären das z.B. 12€) bekommen für eine Scheibe Toast mit Butter. Lächerlich.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
im Flugzeug gelten die Pauschalen von Österreich - fragt bitte nicht warum, ist aber so - abgezogen hat noch nie jemand was, aber wer ist denn länger als 24h in der Luft? Normalerweise landet man nach c.a 12-14h wieder und dann gilt die Pauschale von dem Land, wo man eingereist ist oder?
 

VFHS

Gesperrt
12.01.2010
2.579
1
?
Kommt das denn vor? Da hätte ja jeder Mitarbeiter einen Kunden dabei, beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen - wenn ihn sonst die Versteuerung trifft.

Ein guter Angestellter hat auch bei Öffnung der Minibar einen Kunden dabei :) Meine können das und schreiben aus -steuerrechtlichen Gründen- auch handschriftlich auf die Hotelrechnung. Ohne Frühstück.

Da ja nun der User XT vom Leben immer hinten angestellt wird, würde ich einen sofortigen Arbeitgeberwechsel vorschlagen, ansonsten würde ich ihm emphelen, Hotels zu buchen, wo eine Lounge das inkludiert
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
im Flugzeug gelten die Pauschalen von Österreich - fragt bitte nicht warum, ist aber so - abgezogen hat noch nie jemand was, aber wer ist denn länger als 24h in der Luft? Normalerweise landet man nach c.a 12-14h wieder und dann gilt die Pauschale von dem Land, wo man eingereist ist oder?

Wieso soll da Österreich gelten - ist doch in D vom Bundesfinanzinsterium klar geregelt:

Grundsätzlich gilt der Satz des Reiseziels, welches man vor 24h erreicht. Beginne ich die Reise um 13 Uhr, fahre zum Flughafen, checke ein, gehe dann auf Langstrecke und lande erst um 6 Uhr morgens am nächsten Tag: Tag 1 = Spesen Deutschland, da ich kein anderes Land erreicht habe. Lande ich um 2359 DEUTSCHER Zeit in Dubai, so ist für diesen Tag der Spesensatz der VAE zu Grunde zu legen.
 
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Reaktionen: peter42

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Wieso soll da Österreich gelten - ist doch in D vom Bundesfinanzinsterium klar geregelt:

Grundsätzlich gilt der Satz des Reiseziels, welches man vor 24h erreicht. Beginne ich die Reise um 13 Uhr, fahre zum Flughafen, checke ein, gehe dann auf Langstrecke und lande erst um 6 Uhr morgens am nächsten Tag: Tag 1 = Spesen Deutschland, da ich kein anderes Land erreicht habe. Lande ich um 2359 DEUTSCHER Zeit in Dubai, so ist für diesen Tag der Spesensatz der VAE zu Grunde zu legen.

ja ich spreche von Übernachtungspauschalen!
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Sind diese Regeln eigentlich in anderen Ländern so kompliziert, oder ist das ne typisch deutsche Diskussion?
Wie läuft das in den USA z.B., wer weiß das?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Übernachtungspauschale, während man im von der Firma bezahlten Flieger sitzt...???

Oder verstehe ich Dich falsch?


OK gerade gegoogelt: Keine Übernachtungspauschale im Flugzeug, Auto oder Schiff. Aber:

"Für Länder die nicht in der Übersicht des Bundesfinanzministeriums enthalten sind gelten die Pauschbeträge von Luxemburg."

Womit sich das hier erledigt hat. Womit sich Variante 1. des Posts erledigt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Sollte man länger als 24 Std Unterwegs sein gelten tatsächlich die Österreichischen Pauschalen. Je nach Verbindung ist man bspw nach Australien länger Unterwegs als 24 Stunden. Hier greift das dann.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
In diesem Zusammenhang mal eine Frage.

Wenn ich in dei USA reise beträgt der Verpflegungsmehraufwand 36€ (24Std) für LA beträgt dieser 50€. Ist mit Los Angeles in diesem Zusammenhang die Stadt oder das County gemeint?
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
In diesem Zusammenhang mal eine Frage.

Wenn ich in dei USA reise beträgt der Verpflegungsmehraufwand 36€ (24Std) für LA beträgt dieser 50€. Ist mit Los Angeles in diesem Zusammenhang die Stadt oder das County gemeint?

Da unsere Buchhaltung geographisch nicht sehr bewandert ist haben wir das immer relativ großzügig ausgelegt und wurde auch immer so akzeptiert - also bezogen auf das LA County. :D Demzufolge haben wir da nie näher nachgefragt.

Moralisch sollte das County gelten wenn man sich so die Preise anschaut. Rechtlich mag ein Paragraphenreiter vllt darauf rumreiten, dass auf der Kundenadresse nicht "Los Angles" steht sondern vllt. "Hawthorne" oder "Diamond Bar".
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Da hier das Thema Übernachtungspauschale kurz angesprochen wurde: In welchem Szenario nützt die mir eigentlich was? Ich kann bei meinem AG nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten einreichen (die nebenbei auch noch mit der Company CC bezahlt werden). Früher konnte ich noch die Pauschale ansetzen und das Hotel aus eigener Tasche bezahlen. Habe dann vom AG die Pauschale ausgezahlt bekommen. Darf ich jetzt nicht mehr - was bringt einem die dann noch?
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Da hier das Thema Übernachtungspauschale kurz angesprochen wurde: In welchem Szenario nützt die mir eigentlich was? Ich kann bei meinem AG nur die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten einreichen (die nebenbei auch noch mit der Company CC bezahlt werden). Früher konnte ich noch die Pauschale ansetzen und das Hotel aus eigener Tasche bezahlen. Habe dann vom AG die Pauschale ausgezahlt bekommen. Darf ich jetzt nicht mehr - was bringt einem die dann noch?

Was darfst Du nicht mehr? Die Ü-Pauschale ansetzen? :confused:

Wenn ich bei einem Bekannten in der Nähe von ZRH übernachte (auf Dienstreise), bekomme ich 160 EUR Ü-Pauschale... davon gehen wir dann immer gut essen. :)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Was darfst Du nicht mehr? Die Ü-Pauschale ansetzen? :confused:

Wenn ich bei einem Bekannten in der Nähe von ZRH übernachte (auf Dienstreise), bekomme ich 160 EUR Ü-Pauschale... davon gehen wir dann immer gut essen. :)

die Ü-Pauschale zu bezahlen, ist freiwillig und stellt die maximale steuerfreie Erstattung ohne Beleg dar! In meiner alten Firma wurden diese Beträge von 2004 eingefroren, weil sie in beide Richtungen nie der Realität entsprechen (160€ kosten die Hotels vielleicht in Zürich, aber nicht auf dem Land, andereseits kann man in Deutschland für 29€ (??) fast nirgends mehr übernachten)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
stimmt, bei Freunden übernachten muss man die Pauschale an die Freunde 100% ausbezahlen (keine Rechnung 19%-7% notwendig)
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
die Ü-Pauschale zu bezahlen, ist freiwillig und stellt die maximale steuerfreie Erstattung ohne Beleg dar! In meiner alten Firma wurden diese Beträge von 2004 eingefroren, weil sie in beide Richtungen nie der Realität entsprechen (160€ kosten die Hotels vielleicht in Zürich, aber nicht auf dem Land, andereseits kann man in Deutschland für 29€ (??) fast nirgends mehr übernachten)

Naja, dafür hat der Gesetzgeber ja die gesonderten Pauschalen für bestimmte Städte eingeführt. Siehe LA, Miami, NYC etc. Für CH im Allgemeinen beträgt die Pauschale 110€, für Bern 115€.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Naja, dafür hat der Gesetzgeber ja die gesonderten Pauschalen für bestimmte Städte eingeführt. Siehe LA, Miami, NYC etc. Für CH im Allgemeinen beträgt die Pauschale 110€, für Bern 115€.

ok aber in Finnland beträgt der offizielle Höchstbetrag 160€ - Hotels gibt's aber in aller Regel selbst unter der Woche um die 100€ - auf dem Land gerne auch 60-80€ - Wochenende sowieso viel günstiger!

Ist ja auch egal, aber der AG kann schon anweisen, daß nur nach (Übernachtungs-)Beleg bezahlt wird und die steuerfreien Maximalbeträge selber kürzen!!