Stornierungen wegen Corona

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
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Auch von mir Erfahrungsbericht zu Easyjet:

Beim Hinflug wurden Mehraufwendungen wg. selbst gebuchter Ersatzbeförderung ab einem abweichenden Flughafen (ICE + Hotel + Flug mit Fremdairline) i.H.v. 955 € ohne Murren innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung erstattet.

Beim Rückflug habe ich Easyjet einen Gefallen getan und keine Fremdairline gebucht, sondern nach der Annullierung das Ziel von AMS auf BSL geändert und von dort mit der Bahn weiter Richtung Amsterdam, Bahnkosten 88 €. Der verkehrsübliche Weg Basel-Amsterdam führt über Köln, das das eigentliche Reiseziel war, also wurde das Bahnticket Basel-Köln gebucht. Easy behauptet nun (zwei Claim-Versuche), dass es sich um ein privates Arrangement nach dem Flug handelt, der Fall geht jetzt an das britishe ADR.

Man weiß also nie, wo man stolpert. Das nächste Mal buche ich bei so einer Konstellation auf eine Fremdairline zu einem Flughafen in der Nähe des Wohnorts. Für die Airline viel teurer, aber was soll's.

Also auf die britische ADR ist Verlass, sie macht im Unterschied zur deutschen SÖP Nägel mit Köpfen. Kurze Terminsetzung für die Airline, Online Portal mit persönlichem Bereich fürs Case Tracking inkl. aller Dokumentation. Easyjet wird nun zahlen (wie immer ohne Anerkennung der Rechtspflicht).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.170
3.168
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jemand Erfahrung/ einen ähnlichen Fall.

Ich muss folgenden Sachverhalt klären: Hotel USA gebucht vor Beginn des Einreisestopps/ der Reisewarnung. Antreten können wir die Reise natürlich nicht. Die Fare ist grundsätzlich nicht stornierbar, wäre alles normal.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, mit deren Bezugnahme ich jetzt auf das Reisebüro (AMEX Plat.) zugehen kann, um wirksam eine Erstattung einzufordern?

Danke vorab und VG!

Guck Dir mal die Versicherungsbedingungen der Amex Platinum in Zusammenhang mit Corona an. Wir haben drei komplette Reisen darüber abgewickelt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Deutschlands Fluggesellschaften generieren während der Coronakrise mit zweifelhaften Tricks Umsätze, um ihre angespannte Liquidität etwas aufzubessern. […]

So verkaufen Airlines wie Eurowings zurzeit auch reihenweise Flüge, von denen absehbar ist, dass sie diese später streichen werden. „Viele Linien führen aktuell möglichst keine Flüge durch, die für sie nicht profitabel sind“, sagt Flightright-Gründer Philipp Kadelbach. Zugleich versuchten die Anbieter aber, ihr Flugvolumen hochzufahren. Darum böten sie die Flüge erstmal an, schauten, ob sich genug Gäste finden. Erst dann entschieden sie, ob sie den Flug durchführen oder stornieren. Eine solche Entscheidung falle typischerweise mindestens 14 Tage vor Abflug, sodass die Airlines nicht mehr verpflichtet sind, die Kunden für eine Stornierung oder Umbuchung zu entschädigen. So müssten die Linien im Zweifel nur den Ticketpreis erstatten oder einen Voucher ausgeben.

https://www.wiwo.de/unternehmen/die...ie-corona-tricks-der-fluglinien/26209216.html
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de

Passend dazu:

Der Rückzug der Iren [FR/Lauda] aus Düsseldorf und zuvor Stuttgart sei erst der Anfang, erklärte Eurowings-Chef Jens Bischof. Bei genauer Betrachtung sei das Ultra Low Cost Geschäftsmodell in ganz Deutschland auf dem Rückzug, fügte er süffisant hinzu. "Unsere Kunden suchen in Krisenzeiten nicht nach 5-Euro-Tickets, sondern mehr denn je nach einer Airline, der sie vertrauen können."
 
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Reaktionen: mmtrffc und flyer09

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.003
2.020
HAM, LBC
"Unsere Kunden suchen in Krisenzeiten nicht nach 5-Euro-Tickets, sondern mehr denn je nach einer Airline, der sie vertrauen können."

Und diese Airline ist dann tatsächlich Eurowings/Lufthansa? Das scheint mir aber doch eine recht einsame Meinung eines einzelnen Herrn zu sein...
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Das Problem ist ja, dass du innerdeutsch so gut wie keine Alternativen hast. Ich muss vermutlich nächste Woche auch mit LH fliegen, mein Arbeitgeber mir das vorgibt und ich keine Argumente für einen Flug über AMS oder CDG finde [emoji6]
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
270
2
Expedia Group (Travelocity) hat mir jetzt ohne Nachfrage einfach den Air Canada Tarif als Gutschein auf mein Kundenkonto geschrieben. Alle Anfragen, dass ich dies nicht wünsche, sondern Cash Refund werden mit der Begründung, Air Canada lasse dies nicht zu, abgelehnt. Gleichzeitig übernehmen sie aber die AC Richtlinien nicht, die ein beliebiges Splitten des Gutscheins zulassen würden und beharran darauf, dass bei Buchung eines günstigeren Fluges der Restwert verfällt. Ziemlich mühsam das Ganze.
Frage an die Community, wenn ich mit dem Gutschein nun einen teureren full flex Flug buche, denkt ihr wenn ich den rückerstatte bekomme ich wieder einen Gutschein oder liesse sich das dann auszahlen?
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Expedia Group (Travelocity) hat mir jetzt ohne Nachfrage einfach den Air Canada Tarif als Gutschein auf mein Kundenkonto geschrieben. Alle Anfragen, dass ich dies nicht wünsche, sondern Cash Refund werden mit der Begründung, Air Canada lasse dies nicht zu, abgelehnt. Gleichzeitig übernehmen sie aber die AC Richtlinien nicht, die ein beliebiges Splitten des Gutscheins zulassen würden und beharran darauf, dass bei Buchung eines günstigeren Fluges der Restwert verfällt. Ziemlich mühsam das Ganze.
Frage an die Community, wenn ich mit dem Gutschein nun einen teureren full flex Flug buche, denkt ihr wenn ich den rückerstatte bekomme ich wieder einen Gutschein oder liesse sich das dann auszahlen?

Die Frage ist, ob bei einem über Expedia gebuchten Flug das OTA Dir wg. Änderung die gleichen Bedingungen bieten muss wie die Fluggesellschaft bei einem direkt ausgestellten Ticket. In Deinem Fall also die besseren Umbuchungsbedingungen.
Ich meine ja, aber vielleicht kann dies hier jemand bestätigen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.215
Ich habe gerade die 2. Auflage von Schmidt, COVID-19 - Rechtsfragen zur Corona-Krise auf den Tisch bekommen. Den Beitrag von Staudinger/Achilles-Pujol zum Reiserecht, in dem das "Luftverkehrsrecht" (sic!) mit abgehandelt wird, finde ich unterwaeltigend.

Die zwei Kernfragen bei der Ausgleichszahlung werden nur allenfalls gestreift. Naemlich ob es aussergewoehnliche Umstaende sind, dass 1. die Nachfrage so (und so ploetzlich) einbricht, dass die Durchfuehrung eines Fluges wirtschaftlich "unzumutbar" ist und 2. ob die Airlines mittlerweile nicht ihre Planungen an die aktuelle Situation anpassen muessten.

Zu 1. wird nur der Fall beleuchtet, dass aufgrund von Einreiseverboten Passagiere, Passagiergruppen oder gar Passagiergesamtheiten faktische Flugverbote bestehen. Hier finde ich die Aussage "Diesbezueglich muessen die Umstaende des Einzelfalls genau untersucht werden" viel zu duenn. Zumal die Fluege, auf denen "einfach so" gestrichen wird so ueberhaupt nicht betrachtet werden. Und zu 2., also der Frage, ob die Airline den bereits coronabedingt ausgeduennten Flugplan kurz vor Abflug noch einmal reduzieren darf, oder ob dafuer die Situation seit ca. Mai/Juni einfach nicht mehr volatil genug ist, kommt gar nichts.

Zumindest auf Basis dieses Beitrages kommt von hier keine Kaufempfehlung fuer das Buch.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.290
738
Naja, was erwartest Du von solchen Publikations-Schnellschüssen? Im Zweifelsfall sind die gesammelten juristischen Erwägungen der Forumsjuristen hier tiefschürfender als die Überlegungen eines schnellschreibenden Hochschullehrers in einem solchem Buch, mit dem auf die Schnelle Kohle gemacht werden soll - das dürfte nur geringfügig gehaltvoller als die Traktate sein, die bei neuen Gesetzen auf den Markt geworfen werden und sich in der Paraphrasierung der Gesetzesmaterilaien erschöpfen....
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.813
2.365
CGN
Naja, was erwartest Du von solchen Publikations-Schnellschüssen? Im Zweifelsfall sind die gesammelten juristischen Erwägungen der Forumsjuristen hier tiefschürfender als die Überlegungen eines schnellschreibenden Hochschullehrers in einem solchem Buch, mit dem auf die Schnelle Kohle gemacht werden soll - das dürfte nur geringfügig gehaltvoller als die Traktate sein, die bei neuen Gesetzen auf den Markt geworfen werden und sich in der Paraphrasierung der Gesetzesmaterilaien erschöpfen....
Die neu erschienenen IfSG Kommentare fand ich, soweit ich das beurteilen kann, in Ordnung. Wie immer tut also Differenzierung statt Pauschalierung gut.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
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Gestern mal wieder bei AirAsia (D7) nachgefragt, wo denn eigentlich mein seit mehr als 6 Monaten (!) ausstehender Refund bleibt. War gar nicht so einfach, einen Support-Kanal zu finden, über den man nicht von einem Chatbot abserviert wird (https://twitter.com/AVA_AirAsia). Heute kam die Antwort:

Hi Telesto, We are sorry for any inconvenience caused. As per checking, your refund is already in the final stage of the process. Please allow us some more time for it to be completed, and once done, we will notify you immediately via email. Thank you for your kind patience

Ja, ne, ist klar. Und die "final stage of the process" ist die Freigabe durch den CEO persönlich?
 
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LHSEN

Aktives Mitglied
04.04.2015
187
164
Ich habe jetzt zwei sehr gute Erfahrungen gemacht.

United Flüge direkt bei UA gebucht, durfte kostenlos stornieren und das Geld war innerhalb von 2 Werktagen da (angekündigt waren bis 7 Tage).

NH Flüge über Expedia gebucht, beim OTA angerufen und konnte auch wieder kostenlos stornieren, laut NH refund inner halb 12 Monate. Geld kam nach 3 Werktagen an.
Auch bei mir 2 Flüge mit Swiss auf 016 Ticket innerhalb von 2 Werktagen auf KK-Konto wieder gutgeschrieben.

Vorher hatte ich schon einmal auf Kulanz umgebucht und dafür Voucher für den niedrigeren Flugpreis in Höhe von 320$ erhalten, diese wurden jetzt nicht abgezogen, also 320$ Gewinn aus dem Storno gemacht.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Gestern mal wieder bei AirAsia (D7) nachgefragt, wo denn eigentlich mein seit mehr als 6 Monaten (!) ausstehender Refund bleibt. War gar nicht so einfach, einen Support-Kanal zu finden, über den man nicht von einem Chatbot abserviert wird (https://twitter.com/AVA_AirAsia). Heute kam die Antwort:



Ja, ne, ist klar. Und die "final stage of the process" ist die Freigabe durch den CEO persönlich?

Mit Blut unterschrieben ;-)
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
253
37
Mit Blut unterschrieben ;-)

Habe von Air Asia auch keine Rückerstattung erhalten, trotz mehrfacher Nachfrage. Daher Chargeback über die KK. Das hat problemlos geklappt. Einige Wochen später kam dann jedoch über meine Bank eine Reklamation von Air Asia, dass ich doch bereits einen Reisegutschein erhalten hätte inkl. 7-Seitigem Word Dokument mit verschiedenen Screenshots als "Beweis". Daher sollen die +- 100 € wieder zurück gebucht werden, sofern ich nicht agiere. Fun Fact: In dem Dokument waren Screenshots von komplett anderen Paxen zusammengewürfelt. Nach meinen Hinweis nie mehr was gehört von der Bande...
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Habe von Air Asia auch keine Rückerstattung erhalten, trotz mehrfacher Nachfrage. Daher Chargeback über die KK. Das hat problemlos geklappt.

Der Chargeback wurde bei mir leider von meiner eigene Bank erst ignoriert und beim zweiten Versuch abgelehnt (DKB VISA). Nach so Erfahrungen weiß man jedenfalls, welche Fluggesellschaften und Banken man in Zukunft meiden sollte. :rolleyes:
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
870
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VIE
Nachdem ich seit März auf eine Rückerstattung einer reinen Hotelbuchung bei Expedia warte, habe ich jetzt einen Schlichtungsantrag bei Soep-online.de eingebracht. Mal sehen, wie das läuft.
Antwort ist innerhalb der 90 Tage gekommen.

Ergebnis: Expedia ist nur Vermittler und mit erfolgreicher Vermittlung eines Beherbergungsvertrages sind alle Leistungen erbracht. Ich habe mich daher direkt ans Hotel zu wenden.

Dieses Argument hätten sie in der Kommunikation mit mir auch Mal erwähnen können und nicht erst bei der Eingabe an die Schlichtungsstelle.

Hotel verweist weiterhin stur auf Expedia.

Wenigstens haben sie nach einzeiligen Antworten zugestanden, dass sie von Expedia eine Zahlung erhalten haben, aber auch erst als ich das Wort Steuerbehörde erwähnt habe.
 

fagmxli

Neues Mitglied
21.01.2013
1
0
Expedia ist nur Vermittler und mit erfolgreicher Vermittlung eines Beherbergungsvertrages sind alle Leistungen erbracht. Ich habe mich daher direkt ans Hotel zu wenden.

Dann hatte ich wohl Glück, daß ich mein NYC Hotel (Pod Times Square) im Januar über booking.com gebucht hatte (geplante Übernachtung im April). Das Hotel hat mir und auch booking.com im April bestätigt, daß sie mir das Geld ab dem 30.5.2020 zurückerstatten, dafür sich aber 90(!) Tage Zeit ausgebeten. Als im September auch dieser Zeitraum verstrichen war, ohne daß ich das Geld erhalten habe, hat booking.com dem Hotel noch mal eine 24 Stunden Frist gesetzt und als die nicht reagiert haben, mir das Geld erstattet. Was den Vorteil hatte, daß sie den Euro Betrag überweisen haben, der im Januar von meiner Kreditkarte belastet wurde und nicht den ursprünglichen Dollar Betrag, mit dem ich durch den schlechteren Kurs im September minus gemacht hätte.

Inzwischen hat auch die Lufthansa die Sitzplatzreservierungen erstattet, so daß ich von allen Beteiligten (CANUSA, United, Delta, booking.com und Lufthansa) mein gesamtes Geld erstattet bekommen habe.
 

teaser

Neues Mitglied
27.10.2020
1
0
Hallo,

ich hoffe, es gibt hier jemanden, der mir auf meine Frage der besonderen Art der Annullierung antworten kann.

Ich habe im Januar einen Flug aus Deutschland über Madrid nach Peru gebucht. Es handelt sich um eine reine Flugbuchung, die ich beim Veranstalter "Elumbus" vorgenommen habe. Die durchführende Airline ist Air Europa. Ich habe den Hinflug nach Peru im Februar angetreten und ich befinde mich zur Zeit in Lima. Meinen Rückflug habe ich ursprünglich für Dezember geplant. Bisher war es ruhig und ich habe weder etwas von Elumbus noch AirEuropa gehört, obwohl klar ist, dass der geplante Flug im Dezember nicht unter den normalen geplanten Umständen durchgeführt werden kann. Vor drei Tagen habe ich nun eine Mail von Elumbus erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Flug annulliert wurde und sie mir einen alternativen Flug einen Tag vorher anbieten.

Jetzt meine Frage:
Ich gehe eigentlich davon aus, dass der Flug nicht stattfindet. Es würde mich wundern, wenn in nächster Zeit der Flughafen hier für den internationalen Regelflugverkehr öffnen würde. Ich sehe für mich zwei Optionen.
- Eine Möglichkeit wäre anzufragen den Flug um 6 Monate zu verschieben, wobei mein Zeitfenster sehr begrenzt ist. Hätte ich Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung in einem 3-Tageszeitraum? Zumindest habe ich auf der Homepage von AirEuropa gelesen, dass sie grundsätzlich bis mitte des nächsten Jahres so etwas anbieten.
- Eine andere Möglichkeit wäre eine Anfrage auf Stornierung. Aber was müsste mir dann erstattet werden? Auf meiner Rechnung von Elumbus habe ich für hin- und Rückflug nur einen Gesamtbetrag, der nur die Steuern separat ausweist, nicht aber die Flüge. Den halben Flug habe ich ja genutzt. Und wer müsste erstatten - Elumbus oder AirEuropa?

Im Internet habe ich immer nur Berichte über komplett annullierte Reisen gefunden, aber nicht eine halbe wie in meinem Fall.

Hoffentlich hat jemand Erfahrung oder eine Idee für einen solchen Fall.
Auf jeden Fall vielen Dank im Voraus.
 

maddin85

Reguläres Mitglied
27.10.2019
48
2
KSF
Nachdem Air Malta nun meinen Flug von direkt : FRA-MLA auf FRA-TXL-MLA geändert hat (auf gleicher Flugnummer ohne Umstieg ), bin ich etwas ratlos.

Fliegen will ich in dieser Konstellation eigentlich nicht mehr, da ich nun über 2 Stunden später mitten in der Nacht in MLA ankomme.

Anspruch auf Erstattung des Tickets nach EU 261/2004 sollte in diesem Fall doch definitv drin sein.

Besteht, da es sich nun auch noch um eine Änderung innerhalb von 7 Tagen vor Abflug handelt, ein Anspruch auf weitere Entschädigung, sollte ich den Flug doch antreten ? 400 Euro pro Person, da über 1500km Flugstrecke ?

Danke für eure Hilfe
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.003
2.020
HAM, LBC
Ich denke, Storno und anschließende Ticketerstattung sollte aufgrund der mehr als zwei Stunden Verschiebung plus Zwischenstop funktionieren. Entschädigung nach 261 imho nur nach Verspätung von mehr als drei Stunden...
 

alibi

Aktives Mitglied
27.07.2013
240
138
HAM / GOT
Easyjet hat mir jetzt noch weitere Buchungen zerschossen und ich bräuchte jetzt nochmal eine Zweitmeinung.

Ich pendle jede Woche zwischen Wien und Berlin. Gebucht waren jeweils

Montags
BER - VIE 09:00 - 10:20

Donnerstags
VIE - BER 19:15 - 20:40

Diese Verbindungen sind jetzt bis Jahresende annulliert worden. Stattdessen wurde ich gebucht auf eine Verbindung am Sonntagabend (BER-VIE) und Retour Freitagabend (VIE-BER). Das zerschießt natürlich alles an Familienleben.

Es gibt jetzt folgende Alternativverbindungen:

OS224 am Montagmorgen um 09:05 (next available flight) oder
OS236 am Montagabend um 19:25 (passt besser für mich)

für den Rückflug:
OS235, am Donnerstagabend um 17:25 (1:50 vor dem ursprünglich gebuchten Flug)
OS223, ab Freitagmorgen um 07:45 (next available flight) - es gibt auch noch einen Flug um 17:35 am Freitag.

Nach der exakten Lesart müsste ich Montag 09:05 hin und Freitagmorgen um 07:45 zurück (mir wird eine Nacht in Berlin geklaut und der Freitag fängt ziemlich früh an). Muss ich das wirklich so strikt buchen oder gibt es etwas Beweglichkeit? Montagabend bis Freitagmorgen wäre ok (wenn auch nicht ideal). Gibt es da Probleme wenn es nicht strikt der nächste verfügbare Flug war?

Oder kann ich geringfügig früher fliegen? Am Besten wäre natürlich der OS235, der fliegt aber 1:50 vor der ursprünglichen Buchung ab.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Vielleicht ließe sich was über die Schadensminderungspflicht machen. Sind deine bevorzugten Flüge günstiger als die frühestmöglichen?