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wie meinen? Wer war die Beklagte? ich vermute Singapore Airlines? Interessantes Urteil, hoffentlich klagen alle!
Das weiß ich nicht.
wie meinen? Wer war die Beklagte? ich vermute Singapore Airlines? Interessantes Urteil, hoffentlich klagen alle!
Wie zu erwarten rächt sich in NL die Tatsache, dass die Politik vor einem Jahr Airlines europarechtswidrig gestattet hat, Erstattungen in Form von Gutscheinen auszuführen, welche nach einem Jahr (also jetzt langsam) erstattbar sind. Es wurde wohl seinerzeit ein sogenannter "Voucherfonds" angekündigt, den es bis heute nicht gibt. Und jetzt, da die Gutscheine erstattbar werden, stellt sich raus: Die Airlines haben das Geld garnicht.
Wer sich damals gütig gezeigt und auf Cash-Erstattung bzw. Chargeback verzichtet hat, hat nun wohl die sprichwörtliche Arschkarte gezogen. Quelle surprise!
https://nos.nl/artikel/2372407-corendon-waarschuwt-zonder-fonds-betalen-we-geen-vouchers-terug.html
Bist Du Dir sicher, ob Du verstanden hast, was eine Ticketerstattung durch das Reisebüro über ein GDS ist? Sicher nicht das, über was Du hier fantasierst.
Das war leider nicht das Thema, sondern mehr der Irrtum von User XT600.
Immer diese persönlichen Angriffe, habt ihr schon mal bemerkt, dass ich hier fast niemanden direkt anspreche (ausser dem Chef RCS natürlich), User Langstrecke?
Wer sich damals gütig gezeigt und auf Cash-Erstattung bzw. Chargeback verzichtet hat, hat nun wohl die sprichwörtliche Arschkarte gezogen. Quelle surprise!
https://nos.nl/artikel/2372407-coren...ers-terug.html
Leider liegst Du hier (wieder mal) wie von den anderen Usern moniert komplett daneben.Wenn es darum geht, ein Ticket zu erstatten, welches vom Reisebüro vermittelt wurde und direkt mit der Kundenkreditkarte bezahlt (Ticketausstellung über Dienstleister wie oben beschrieben) ist das einfach, dann muss das Reisebüro vermutlich nur 2 Tasten drücken und die Airline erstattet direkt dem Kunden. Und Reisebüro belastet der Kundenkarte extra, oder auch nicht?
Meines Erachtens wurde nur "cash-Tickets" von den Airlines 2020 verzögert bis heute noch nicht bearbeitet. Ich vermute, dass eine Vielzahl von Airlinekunden Tickets über OTA gebucht hatte, die eben meist cash waren, weil sie dann besser am Markt agieren könnten (speziell bei den Langstrecken, wo man ja oft mal ein IT Ticket ohne Landleistung verkauft hat, weil die Airline sich auch nicht drum scherte).
Wieviel Tickets von Airlinewebsites bzw. nur vermittlet über Reisebüro, bezahlt mit Karte des Endkunden sind denn jetzt noch offen? Vermutlich nur die, die letzten 4 Wochen erstattet werden sollten und die absichtlich nicht über email oder Briefpost gegangen sind (damit der Anwalt was verdient)?
Nein, es ist exakt so wie von mir geschrieben. Das, was Du hier schreibst, sind wilde Phantasien, die nichts mit der Realität zu tun haben.du willst sagen, dass ein gutes Reisebüro "gerne" dem Kunden 1000ende Euros zurückbezahlt, bevor es selbst das Geld zur Verfügung hat. Also entweder hat das "gute Reisebüro" ein gutes Fettpolster, eine gute Bank (factoring?) oder schreibt tatsächlich Sevice über alle die Tatsache, mit solchen Aktionen ggf. selbst konkurs zu gehen?
welche Richtlinie? am besten bei BA anrufen und fragen, wie sie gedenken dich zu transportieren.Eine Frage zur Umbuchung bei BA:
Rückflug USA nach Deutschland am 2.6. wurde gecancelt (genauer der zweite Leg LHR-MUC), keine Möglichkeit einer Verbindung mit BA an diesem Tag. Das gleiche ist beim Hinflug passiert, damals konnte ich auf Lufthansa umbuchen.
Besteht die Möglichkeit Umbuchung auf Lufthansa immer noch oder gilt die Richtlinie nicht mehr?
Ich konnte vor wenigen Wochen ein BA Ticket auf Lufthansa umbuchen, sogar den Zielflughafen wechseln.welche Richtlinie? am besten bei BA anrufen und fragen, wie sie gedenken dich zu transportieren.
Beförderungsvertrag gilt wie gebucht!
Nun ja, leider ist BA nicht ganz so unkompliziert.welche Richtlinie? am besten bei BA anrufen und fragen, wie sie gedenken dich zu transportieren.
Beförderungsvertrag gilt wie gebucht!
Was bedeutet nächstmöglich? Ist eine Zwei-Stop-Verbindung zu akzeptieren, wenn der ursprüngliche Flug nur einen Stop hatte?UK hat doch jetzt diese Ersatzvorschrift, die EU261/04 ersetzt. Also weiterhin nächstmögliche Verbindung.
Ich würde versuchen ggf. mit weiterer Hilfe an mein Geld zu kommen und dann nach Bedarf bei einer vertrauensvoller, kundenorientierter Airline direkt buchen.Hat jemand Erfahrungen mit dem derzeit von Opodo angebotenen und angeblich sofort verfügbaren "Flugguthaben" für stornierte Flüge? Ich hätte grundsätzlich kein Problem mit einem Gutschein, den ich im Sommer ggf. für mehrere EU-Flüge aufbrauchen würde, aber irgendwie fehlen bei dem Angebot die Eckdaten, z.B. ob ein Split auf mehrere neue Buchungen möglich ist, die auch unter den "Details" nicht gezeigt werden...
Kann ich eine alternative Beförderung am 21. und 28.06. verlangen?
Alternativ wäre ein Flug mit TUIfly am 22. und 29.06. für mich hinnehmbar.
Der Veranstalter schuldet dir eine Reise im gebuchten Zeitraum und auch die Flugzeiten können nur geändert werden, wenn dir damit keine beträchtlichen Unannehmlichkeiten oder Kosten aufgebürdet werden (vgl. Pauschalreise-RL EU 2015/2302. Die herrschende Meinung ist, dass du Flugzeitverschiebungen bis etwa 5 Stunden hinnehmen musst, sofern der neue Flug noch zu "üblichen Zeiten" stattfindet, du also z.B. nicht die halbe Nacht am Flughafen verbringen müsstest.Pauschalreise nach Madeira (gebucht im Herbst 2020)
Veranstalter: vtours
Gebuchter Reisezeitraum: 21.06. bis 28.06.2021
Geplante Flüge mit Condor sind nicht direkt bei Condor buchbar & finden an den Tagen 21. und 28. Juni (ab/bis DUS) wohl nicht statt.
Der Reiseveranstalter hat bislang noch nicht darüber informiert.
Ist mir heute erst selbst aufgefallen, als ich bei Condor nach den Flügen gesucht habe.
Ein Log-in im Buchungssystem von vtours brachte folgende Erkenntnis:
Es sind nun Flüge am 24.06. und 01.07. angegeben.
Also 3 Tage später.
Keine offizielle Info vom Veranstalter.
Kann ich eine alternative Beförderung am 21. und 28.06. verlangen?
Alternativ wäre ein Flug mit TUIfly am 22. und 29.06. für mich hinnehmbar.
Der vollständige Reisepreis (Restzahlung) wurde vor wenigen Tagen per Lastschrift eingezogen.
Spielchen vom Reiseveranstalter?
Stress haben sie sicherlich genug seit 03/2020.
Danke vorab für jegliche Hilfe!
Musst du bis dahin einlösen oder bis dahin reisen? Und aus welchem Grund hast du die Voucher bekommen?Hallo, ich bräuchte bitte mal kurz Eure Meinung: ich hab vom letzten Jahr noch einige
Latam Voucher, gültig bis Ende diese Jahres und habe keine Möglichkeit, sie in diesem Jahr
für einen Flug zu verwenden. Habe ich da noch Möglichkeiten oder am besten gleich in den Papierwolf?
Bis dahin einlösen, das waren stornierte Flüge EZE-IPC-EZE, da ich nicht weiß, wann ich wieder in Argentinien einreisen kann, kann ich ja auch nichts anderes buchen. Bei einer Probebuchung auf der Latam App werden mir auch im März nächsten Jahres keine Flüge angezeigt. Eventuell bliebe ja noch die Möglichkeit, FRA-EZE, aber da hab ich noch zwei LH Flüge offen….Der Veranstalter schuldet dir eine Reise im gebuchten Zeitraum und auch die Flugzeiten können nur geändert werden, wenn dir damit keine beträchtlichen Unannehmlichkeiten oder Kosten aufgebürdet werden (vgl. Pauschalreise-RL EU 2015/2302. Die herrschende Meinung ist, dass du Flugzeitverschiebungen bis etwa 5 Stunden hinnehmen musst, sofern der neue Flug noch zu "üblichen Zeiten" stattfindet, du also z.B. nicht die halbe Nacht am Flughafen verbringen müsstest.
Ich würde mich erstmal mit den Vorschlägen, an den ursprünglichen Tagen (oder je einen Tag später) mit einer anderen Airline zu fliegen an vtours wenden. Meist findet man ja eine Lösung wenn man freundlich miteinander umgeht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Musst du bis dahin einlösen oder bis dahin reisen? Und aus welchem Grund hast du die Voucher bekommen?