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Aber eine Spartengewerkschaft...
Die gibt es schon lange, z.B. die Transnet oder die GEW.
Aber eine Spartengewerkschaft...
Die gibt es schon lange, z.B. die Transnet oder die GEW.
Mich interessiert mal (hier gibt's ja offensichtlich einige Experten, die sich mit Gestzen zur Verwirklichung des Ziels "Ein Unternehmen - eine Gewerkschaft" auskennen), wie zB. Frau von der Leyen sich das so gedacht hat, ohne das ihr das dann in Karlsruhe gleich wieder um die Ohren gehauen wird? Immerhin gibt es neben dem hier viel bemühten Streikrecht vor allem die Koalitionsfreiheit. Das ist ja praktisch schon eine Aufhebung der Koalitionsfreiheit einem Arbeitnehmer zu befehlen, in welchem Verein er sein soll...
Oder ist das mal wieder so durchdacht wie die Akademikerinnen-Wurfprämie?
Du kannst doch Streiks einer Sparten- oder Splittergewerkschaft von der Zustimmung einer gewissen %-zahl aller Beschäftigten abhängig machen. Damit beschneidest du die Koalitionsfreiheit nicht...
Du kannst doch Streiks einer Sparten- oder Splittergewerkschaft von der Zustimmung einer gewissen %-zahl aller Beschäftigten abhängig machen. Damit beschneidest du die Koalitionsfreiheit nicht...
Genau darum geht es, da bei aktuellen Streiks ganz offensichtlich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist wie inzwischen auch durch das Arbeitsgericht bestätigt.Dann greifst du aber widerrum in das Streikgrundrecht ein...
Genau darum geht es, da bei aktuellen Streiks ganz offensichtlich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist wie inzwischen auch durch das Arbeitsgericht bestätigt.
Gesetze werden ja zum Glück durch die Legislative gemacht und nicht hier im Forum.Das hab ich schon verstanden. Meine Frage war auch durchaus ernst gemeint. Du kannst natürlich Eingriffe rechtfertigen, insbesondere erscheint es mir logisch, dass man unverhältnissmäßige Streiks ausschließen kann.
Wenn du aber ein Gesetz machst das sagt, nur wenn 80% der MAB zustimmen darf gestreikt werden, dann sind davon (möglicherweise) auch Fälle erfasst, wo ein Streik gar nicht unverhältnissmäßig wäre. Solche starren Quoten sind verfassungsrechtlich immer schwierig.
Es gibt also schon dogmatisch einen riesigen Unterschied, zwischen der von janfliegt genannten starren Quote und der von dir angeführten Verhältnismäßigkeit.
Das hab ich schon verstanden. Meine Frage war auch durchaus ernst gemeint. Du kannst natürlich Eingriffe rechtfertigen, insbesondere erscheint es mir logisch, dass man unverhältnissmäßige Streiks ausschließen kann.
Wenn du aber ein Gesetz machst das sagt, nur wenn 80% der MAB zustimmen darf gestreikt werden, dann sind davon (möglicherweise) auch Fälle erfasst, wo ein Streik gar nicht unverhältnissmäßig wäre. Solche starren Quoten sind verfassungsrechtlich immer schwierig.
Es gibt also schon dogmatisch einen riesigen Unterschied, zwischen der von janfliegt genannten starren Quote und der von dir angeführten Verhältnismäßigkeit.
Dann greifst du aber widerrum in das Streikgrundrecht ein...
@janfliegt: Das mit dem Eingriff war falsch von mir formuliert. Selbstverständlich kannst du einen Engriff machen, dieser muss aber gerechtfertigt sein. (Ausnahme: Menschenwürde, in die darfst du erst gar nicht eingreifen). Aber eben bei dieser notwendigen Rechtfertigung gibt es aus meiner Sicht zumindest mit der starren Quote Probleme.
Da magst du recht haben. Aber starre Prozentregelungen haben wir im Rechtswesen in vielen Bereichen (man denke nur an das S21 Quorum). Hättest du einen anderen Vorschlag, wie man solche Hooligans wie die GdF wieder einfangen kann?
Ich würde als allererstes von Bezeichnungen wie Hooligans Abstand nehmen, meiner Erfahrung nach ist eine völlig unsachliche Debatte die beste Voraussetzung dafür, dass daraus entstehende Gesetze (auf die sich die unsachliche Debatte doch oftmals durchschlägt) in Karlsruhe wieder kassiert werden.
Darüber hinaus bitte ich ernsthaft darum, gerade in so grundrechtlich relevanten Fragestellungen nicht immer Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Bei dem Vorschlag erst ab 80% oder so Zustimmung aller MAB streiken zu dürfen, kann das Grundrecht bei fehlender Zustimmung nicht mehr ausgeübt werden.
Bei S21 geht es um Quoren für die direkte Demokratie die darüber hinaus kompetenzrechtlich auch noch Landesrecht unterliegen.
Man kann im Übrigen genauso sinnvolle Beispiele anführen in denen "Quoren" unzulässig waren. Insbesondere waren zB starre Frauenquoten im Beamtenrecht unzulässig.
Also, ich dachte, das sei hier der Vielfliegertreff.
Stattdessen geht es in diesem thread fast ausschließlich darum, wieviel Fluglotsen verdienen sollen oder ob es Spartengewerkschaften geben darf und wenn ja: Wie und wann sie streiken dürfen und wofür. Das passt zwar zum Topic, aber nicht zu diesem Internetforum.
Was mich interessieren würde: Was passiert denn jetzt in Frankfurt weiter? Der Streik ist ja erstmal beendet und schien ja eher ein Griff ins Klo gewesen zu sein. Und jetzt? Die Presse scheint sich nicht mehr dafür zu interessieren....
Ja natürlich, zumal es uns ja jetzt so unmittelbar betrifft. Aber doch nicht hier!![]()
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Ja natürlich, zumal es uns ja jetzt so unmittelbar betrifft. Aber doch nicht hier!![]()
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Nochmal: es gibt ja schon heute Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, bevor du dein Grundrecht auf Streik ausüben darfst. Eine Zustimmungsquote deiner Kollegen (egal wie hoch) wäre nur eine weitere Voraussetzung.
Genau darum geht es, da bei aktuellen Streiks ganz offensichtlich die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist wie inzwischen auch durch das Arbeitsgericht bestätigt.
Korrekt. Der Vorfeldlotsenstreik hat auch nicht derartig dramatische Auswirkungen, wenn ca. 80-90% der Flüge durchgeführt werden können. Im Keim erstickt werden muss allerdings in Zukunft schon die Idee aus lauter Solidarität einen Streik um ein Vielfaches mit ganz erheblichen Auswirkungen zu verschlimmern. Schon die Ankündigung hat ja in Verbindung mit den durchgeführten Notfallplänen zu erheblichen Beeinträchtigungen geführt.Nach meinen Infos hat das Arbeitsgericht nur den Solidaritätsstreik für unverhältnismäßig erklärt, der eigentliche Streik wurde untersagt, weil zwei Miniforderungen noch der Friedenspflicht unterliegen.
Weiß ich. Deswegen ist ja meine Frage was hier genau zustzlich eingeführt werden soll und ob das dann noch verfassungsmäßig ist.
Also nochmal von mir: Klar gibt es Grenzen jedes Grundrechts. Der Grundsatz der Verhltnismäßigkeit ist einer des Streikrechts (dem hat ja jetzt auch im Falle der Vorfeldlotsen das ArbG zugestimmt. Das es das nicht frher getan hat, ist doch völlig ok. Die Fraport oder LH hat es schlicht und einfach nicht früher beantragt.)
Wenn nun eine zusätzliche Hürde aufgestellt wird (80% der MAB müssen zustimmen), dann muss natürlich auch diese Hürde verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Das kann man auf keinen Fall mit dem einfach Hinweis tun, es gäbe ja schon Einschränkungen. (das ergibt sich ja eigentlich schon denklogisch). Und gerade im Fall einer starren Quote hätte ich da doch erhebliche Bedenken.